Der Fall Stefan Lanka
17.1.2003
Die Zerstörungswut des Stefan Lanka, die sich unter anderem in dreisten "Mitmachaktionen" (gemeinsam mit Karl Krafeld), gegen Ämter und Behörden entlädt [1], [2], führte in Rosenheim zu einer Eskalation vor Gericht, siehe auch ama_kra2.htm und [3].
Besondere rechtliche Relevanz hat daher auch dieses Schreiben, das offensichtlich von Stefan Lanka stammt: eine Strafanzeige...
------------------------------------------------------------------------------- <quote> Nochmal zur Verurteilung von Karl Krafeld [ Forum Neue Medizin ] Geschrieben von Jürgen am 15. Januar 2003 15:19:55: Stefan Lanka stellte Strafanzeige gegen die beteiligten Richter. Und dies m.E. völlig zu Recht. Dr. Stefan LANKA Pfaustr.1b 70176 Stuttgart Staatsanwaltschaft Traunstein, Zwgst. Rosenheim Königstr. 7 83022 Rosenheim Fax 08031 8074 500 Stuttgart, den 21.12.2002 Ich stelle Strafanzeige gegen den am 9.12.02 im Verfahren 2a Cs 110 Js 35422/01 am Amtsgericht Rosenheim die Rechtsangelegenheit leitenden Richter und gegen den bei der Gerichtsverhandlung anwesenden Vertreter der Staatsanwaltschaft, wegen Rechtsbeugung Mittäterschaft usw. am minder schweren Völkermord (Paragraph 220 a Abs. 1 Nr. 3 StGB) Begründung: Am 9.12.02 war ich als Zuhörer bei der öffentlichen Verhandlung anwesend. "Halten Sie Ihren Mund, Sie wissen worum es geht", herrschte der Richter zu Beginn der Verhandlung den Angeklagten an, der darauf drängte zu klären, ob die Ladung formell rechtlich erfolgt sei und wegen welcher Straftat er angeklagt ist. Der Angeklagte führte aus, daß er mittels Ladung zur "Nötigung" geladen worden war, während unter demselben Az ein Strafbefehl wegen Beleidigung vorliegt. Im Verfahren wurde klar und auch ausdrücklich sowohl vom StA als auch vom Richter benannt, daß dem Angeklagten als Straftat, nachdem der Angeklagte erfolglos den Richter gefragt hatte, äFormalbeleidigung“ vorgeworfen wurde. Der Angeklagte erweckte den Eindruck, als sei ihm nicht klar und bewußt, welchen Sachverhalt das Gericht (StA, Richter) beim Straftatvorwurf der Formalbeleidigung (Paragraphen 192, 193 StGB) als durch das Gericht zweifelsfrei festgestellt zugrunde legt. Beim Straftatvorwurf der Formalbeleidigung ist zuvor gerichtlich die Wahrheit der zur Last gelegten Aussage unstrittig festgestellt worden. Lediglich in der Form dieser Wahrheitsbenennung liegt die Beleidigung begründet. Das Gericht und die Staatsanwaltschaft hatten hiermit die Wahrheit der Aussage des Angeklagten gerichtlich festgestellt, daß "Rosenheimer Ärzte wissentlich und absichtlich medizinisch-wissenschaftlich vollkommen unbegründet Nervengifte in Erwachsene und Kinder implantieren." Das Gericht und die StA hatten festgestellt, daß ein erheblicher Teil der Bevölkerung Rosenheims absichtlich rechtswidrig unter "Lebensbedingungen gestellt wird, die geeignet sind, deren körperliche Zerstörung ganz oder teilweise herbeizuführen", die StA und der Richter hatten hiermit die Straftatbestandserfüllung des minder schweren Völkermordes (Paragraph 220a Abs. 1 Nr. 3), dem der Angeklagte durch wahre Benennung entgegen zu wirken versuchte, vor Öffentlichkeit festgestellt. Weder stellte die StA noch der Richter fest, durch welche Formwahl (Formalbeleidigung) der Angeklagte bei der Benennung dieser durch das Gericht als wahr festgestellten Tatsache den verdienten Achtungsanspruch eines an diesen Taten ungehindert Beteiligten (minder schwerer Völkermord) zuwider gehandelt hat, noch ordnete die StA und der Richter, die im Strafantrag genannte Tat historisch ein. Die Staatsanwaltschaft beantragte die Verurteilung. Der Richter verurteilte zu 140 Tagessätzen, weil der Angeklagte eine vom Gericht als wahr festgestellte Tatsache, ein schwerer Straftatbestand benannt hatte, weil zufolge der StA und des Richters die Form der Verbrechensbenennung den Straftat der Formalbeleidigung erfüllt, ohne daß StA und Richter konkret die beanstandete Formwahl des Angeklagten benannten. Unter der Voraussetzung, daß bekannt ist was eine äFormalbeleidigung“ ist, erbrachten hier der StA und der Richter vor Öffentlichkeit den Beweis ihrer Absicht, mittels Rechtsbeugung und mittels skrupellosem Mißbrauches ihrer beruflichen Position in einer rechtsstaatlichen Justiz die ungehinderte Durchführung des Verbrechens des minder schweren Völkermordes zu sichern und zu diesem Zwecke - auch zur Abschreckung anderer Bürger, die sich gegen Verbrechen wenden - den Angeklagten schwer zu bestrafen, weil er ein schweres Verbrechen benannt hat (was den Verbrechern nicht sehr genehm war), dessen Tatsächlichkeit das Gericht als wahr im Rahmen der dem Gericht obliegenden Sachverhaltsfeststellung festgestellt hat. Mit dem Urteil stellten sich der StA und der Richter auf die Seite eines Verbrechens, gegen denjenigen - der zum Zwecke der Verbrechensüberwindung das Verbrechen benannte, was den am Verbrechen Beteiligten nicht genehm war, gegen den auf Antrag eines am Verbrechen Beteiligten unter Mitwirkung u.a. einer Abgeordneten des Deutschen Bundestages - Angeklagten. Es kann nicht angezweifelt werden, daß die Strafrechtler, der StA und der Richter wußten, was eine "Formalbeleidigung" ist. Es kann nicht unterstellt werden, StA und Richter hätten diese Verhandlung im Zustand der "geistigen Umnachtung" geführt. Nicht nur der StA sondern auch der Richter erweckten den Eindruck eines Handeln auf Weisung, der sie sich nicht entziehen wollten oder konnten. Sie erweckten den Eindruck eines totalen ausgeliefert seins von Dritten, nicht Sichtbaren im Hintergrund. Mit dem Straftatvorwurf "Formalbeleidigung" bewiesen StA und Richter vor Öffentlichkeit, daß sie genau wußten, was sie taten, daß sie absichtlich handelten. Absichtlich sicherten sie minder schweren Völkermord, insbesondere gegen Kinder und Babys gerichtet. Die Beweislage ist unstrittig. Ebenso die strafrechtliche Einordnung dieser Straftaten des StA und des Richters. Ich weise darauf hin, daß etwaige Strafvereitelungen im falsch verstandenen staatlichen Interesse oder in falsch verstandener Loyalität zu Juristen bei diesem u.a. durch die Staatsorgane ausgelösten Handlungs- und Entscheidungskonflikt, bei dem es erkennbar um Menschenrechtsverletzungen, um minder schweren Völkermord, geht, unausweichlich Strafanzeigen zur Folge haben werden, denen früher oder später auch nachgegangen werden muß und wird. Mit freundlichem Gruß, Dr. rer. nat. Stefan Lanka Antworten: [ Forum Neue Medizin ] </quote> -------------------------------------------------------------------------------(gezipptes Beweisstück: ama_lan2.zip)
Diese "Strafanzeige" dürfte in den Gerichtsgebäuden und Anwaltskanzleien nicht nur in Rosenheim für homerisches Gelächter gesorgt haben. Noch deutlicher hätte sich Stefan Lanka kaum demontieren können.
Anmerkung:
Wer sich von Karl Krafeld, Stefan Lanka und ihren Komplizen als Kanonenfutter mißbrauchen läßt, wird als Querulant abgestempelt und geht unter Umständen Haus und Hof verlustig, vielleicht auch persönlicher Freiheit. Der Kinder sowieso...
Zu der wichtigen Frage, was ein Querulant ist, ein Zitat aus einem
Artikel in der ZEIT :
(Hervorhebungen von mir)
-------------------------------------------------------------------------------Was ist ein Querulant? Der Verwaltungsgerichtshof Kassel verwendete 1967 diese Definition : "Wer nicht an einer gesteigerten rechthaberischen Verbohrtheit, die sich noch im Rahmen der Gesundheit hält, sondern an einem krankhaften Querulantenwahn leidet, ist in diesem Bereich ... partiell prozeßunfähig. Daß jemand prozeßunfähig ist, kann ausnahmsweise ohne Zuziehung eines Psychiaters vom Gericht festgestellt werden, wenn die aggressive Intensität, die ungezügelte Art und der riesige Umfang der Prozeßführungstätigkeit die krankhafte Störung der Geistestätigkeit offenbar werden lassen. Wer die deutsche Rechtspflege laufend mutwillig und rechtsmißbräuchlich in Anspruch nimmt, dessen Klage verfällt der Prozeßabweisung. Ein Vertreter für eine prozeßunfähigen Querulanten, bei dem das rechtsmißbräuchliche Prozessieren zum Selbstzweck und zu abartigem Lebensinhalt geworden ist, wird nicht bestellt." (Die ZEIT, 11.1.1991, p 36) -------------------------------------------------------------------------------
Karl Krafeld führte inzwischen mehrere Prozesse bzw Prozeßversuche, auch gegen hochrangige Politiker, wie man auf seiner Web-Site lesen kann. Er wurde dabei seinem Verhalten entsprechend behandelt...
Stefan Lanka übt sich gerade in den gleichen Stiefeln...
Wie es Menschen ergehen kann, die vom Gericht als Querulanten eingestuft werden, zeigt der Fall eines Lehrers, über den die "Nordsee-Zeitung" am 25.8.2001 (Seite 37) unter anderem schreibt:
------------------------------------------------------------------------------- Gericht spricht bundesweit bekanntem Pädagogen Prozessfähigkeit ab [...] Der Lehrer hatte zwar gegen seine Zwangspensionierung vor dem Verwaltungsgericht Göttingen geklagt. Dieses Verfahren habe das Gericht jedoch eingestellt. Die Behörde hatte die Zwangspensionierung betrieben, weil dem Lehrer die für seine Tätigkeit erforderliche Selbstbeherrschung fehle. Ein Gutachter hatte dem 52-jährigen eine narzisstische Persönlichkeitsstörung in Form von zwanghaften und querulatorischen Verstrickungstendenzen bescheinigt. Weil es dem Pädagogen damit an der Prozeßfähigkeit fehle, hatte das Verwaltungsgericht bereits vor 3 Jahren den Lehrer abgewiesen, ... [...] -------------------------------------------------------------------------------
Ein ähnliches Schicksal bei Behörden droht auch all jenen, die Karl Krafeld, Stefan Lanka und ihren Mittätern auf den Leim gehen und bei deren "Mitmachaktionen" genannten Sabotage-Akten Ämter und Behörden lahmlegen wollen. Wann immer die "Mitmacher" später mit Ämtern und Behörden zu tun haben werden, der Stempel "Querulant" wird ihnen jegliche Handlungsfreiheit nehmen.
Um es ganz deutlich zu machen:
Aribert Deckers
[1] Analyse der Lügen des Karl Krafeld
http://groups.google.com/groups?selm=3de698cf.11259460%40news.orgatech.de&output=gplain
[2] Stefan Lanka und die "Aktion Herta"
http://members.internettrash.com/medwiss2/imofenaktionhertaherta.html
[3] "Who is Who"
http://www.ariplex.com/ama/amawhois.htm
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Aribert Deckers