Der Fall Karl Krafeld
9.1.2003
Die Zerstörungswut des Karl Krafeld, die sich unter anderem in dreisten "Mitmachaktionen" gegen Ämter und Behörden entlädt [1], [2], führte in Rosenheim zu einer Verurteilung. Der Gerichtstermin wurde in einem Forum der Hamer-Anhänger angekündigt:
------------------------------------------------------------------------------- Termine nächste Woche in Bayern [ Forum Neue Medizin ] Geschrieben von Jürgen am 08. Dezember 2002 12:11:47: Zunächst der letzte Deutschland-Vortrag von Helmut Pilhar! Na, erschrocken? Natürlich nur der letzte für dieses Jahr :-) Samstag, 14.12.02 in Regen Desweiteren möchte ich nochmals auf die Gerichtsverhandlung in Rosenheim schon morgen (Mo, 9.12.) hinweisen. Hier ist der Eintritt sogar ganz frei ;-)(komisch, daß Schröder auf diese Einnahmequelle noch nicht gekommen ist...). Hierzu der Text von klein-klein-aktion: Die Verhandlung des Strafantrages des Rosenheimer Arztes Dr. Klecker gegen Karl Krafeld wegen Nötigung/Beleidigung im Amtsgericht Rosenheim, Bismarkstraße 1, am Montag, den 9. Dezember 2002, Saal 110 um 15:30 Uhr, ist eine öffentliche Sitzung! Der Staatsanwaltschaft werden vor der Öffentlichkeit dabei Beweise des Impf-Verbrechens zur Kenntnis gegeben. Leider kann ich da beim besten Willen nicht selbst dabei sein! Gruß Jürgen Antworten: Und so ging's aus Jürgen 10.12.2002 17:51 (1) Re: Und so ging's aus Urban 10.12.2002 18:23 (0) [ Forum Neue Medizin ] -------------------------------------------------------------------------------
Es handelt sich also zweifelsohne um einen Gerichtstermin gegen Karl Krafeld.
Die beiden folgenden Zeitungsmeldungen darf ich mit freundlicher Erlaubnis des "Oberbayerischen Volksblatts" wiedergeben.
------------------------------------------------------------------------------- Impfgegner von Gericht verurteilt Rosenheim (la) - Weil er Ärzte, speziell den Rosenheimer Mediziner Dr. Nikolaus Klecker, in einem Flugblatt mit "Terroristen gleichgesetzt" habe, die Patienten "Nervengift" implantierten, wurde gestern der arbeitslose 52-jährige Karl K. aus Dortmund vom Amtsgericht Rosenheim zu einer Geldstrafe von 140 Tagessätzen zu je 15 Euro verurteilt. In der Urteilsbegründung erklärte das Gericht, dass mit der Feststellung von Karl K., in seinem Flugblatt, das er dem Rosenheimer Mediziner sogar persönlich zugestellt habe, eindeutig der Tatbestand der "formalen Beleidigung und Ehrverletzung" erfüllt sei. Das Argument des Impfgegners aus Nordrhein-Westfalen, der sich selbst verteidigte, man habe im Prozess keinen Gegenbeweis für seine These vorgelegt, dass Impfen gesundheitsschädlich sei und die Anklage deshalb unberechtigt wäre, ließ das Gericht nicht gelten. Der Staatsanwalt warf dem Angeklagten zudem vor, keine Reue gezeigt zu haben. Eine Strafmilderung sei deshalb nicht angebracht. Da eine große Zahl von Impfgegnern im Gerichtssaal immer wieder lautstark ihre Sympathien für den Angeklagten bekundeten, mahnte das Gericht wiederholt zur Ruhe. Der Saal dürfe nicht als Platz für eine "Show" oder ein "Event" missbraucht werden. Der 52-jährige Angeklagte nahm das Urteil unter Protest entgegen. Er kann innerhalb einer Woche Berufung oder Revision einlegen. Nach dem Urteilsspruch kam es erneut zu lautstarken Unmutsäußerungen der Impfgegner. Einen Zuhörer ließ der Richter sogar von Justizbeamten festnehmen, weil er ihn und den Staatsanwalt zuvor übel beschimpft hatte. 10.12.2002 00:00 Uhr -------------------------------------------------------------------------------
------------------------------------------------------------------------------- Schon wieder Anzeige gegen einen Impfgegner Rosenheim (la) - Nach der Verurteilung des 52-jährigen Impfgegners Karl K. aus Dortmund wegen Beleidigung und Ehrverletzung durch das Rosenheimer Amtsgericht am Montag - er hatte, wie berichtet, einen Rosenheimer Arzt mit einem "Terroristen" verglichen - wurde erneut ein Impfgegner wegen Beleidigung angezeigt. Der Mann war, wie ebenfalls berichtet, noch im Gerichtssaal festgenommen worden, nachdem er Richter und Staatsanwalt übel beschimpft hatte. Eine Polizeistreife brachte ihn anschließend im Streifenwagen zur Direktion, wo seine Personalien festgestellt wurden. Es handelt sich um einen 39-jährigen Doktor der Biologie und Virologie aus Stuttgart. [2] Danach wurde er wieder auf freien Fuß gesetzt. Ihn erwartet nun ein Verfahren wegen Beleidigung eines Staatsanwalts und Richters. Die Kampagne der Impfgegner gegen Rosenheimer Ärzte hatte bereits im vergangenen Jahr für großen Wirbel und Empörung gesorgt. 11.12.2002 00:00 Uhr -------------------------------------------------------------------------------
Wer sich von Karl Krafeld und seinen Komplizen [3] als Kanonenfutter mißbrauchen läßt, wird als Querulant abgestempelt und geht unter Umständen Haus und Hof verlustig, vielleicht auch persönlicher Freiheit. Der Kinder sowieso...
Zu der wichtigen Frage, was ein Querulant ist, ein Zitat aus einem
Artikel in der ZEIT :
(Hervorhebungen von mir)
-------------------------------------------------------------------------------Was ist ein Querulant? Der Verwaltungsgerichtshof Kassel verwendete 1967 diese Definition : "Wer nicht an einer gesteigerten rechthaberischen Verbohrtheit, die sich noch im Rahmen der Gesundheit hält, sondern an einem krankhaften Querulantenwahn leidet, ist in diesem Bereich ... partiell prozeßunfähig. Daß jemand prozeßunfähig ist, kann ausnahmsweise ohne Zuziehung eines Psychiaters vom Gericht festgestellt werden, wenn die aggressive Intensität, die ungezügelte Art und der riesige Umfang der Prozeßführungstätigkeit die krankhafte Störung der Geistestätigkeit offenbar werden lassen. Wer die deutsche Rechtspflege laufend mutwillig und rechtsmißbräuchlich in Anspruch nimmt, dessen Klage verfällt der Prozeßabweisung. Ein Vertreter für eine prozeßunfähigen Querulanten, bei dem das rechtsmißbräuchliche Prozessieren zum Selbstzweck und zu abartigem Lebensinhalt geworden ist, wird nicht bestellt." (Die ZEIT, 11.1.1991, p 36) -------------------------------------------------------------------------------
Karl Krafeld führte inzwischen mehrere Prozesse bzw Prozeßversuche, auch gegen hochrangige Politiker, wie man auf seiner Web-Site lesen kann. Er wurde dabei seinem Verhalten entsprechend behandelt...
Wie es Menschen ergehen kann, die vom Gericht als Querulanten eingestuft werden, zeigt der Fall eines Lehrers, über den die "Nordsee-Zeitung" am 25.8.2001 (Seite 37) unter anderem schreibt:
------------------------------------------------------------------------------- Gericht spricht bundesweit bekanntem Pädagogen Prozessfähigkeit ab [...] Der Lehrer hatte zwar gegen seine Zwangspensionierung vor dem Verwaltungsgericht Göttingen geklagt. Dieses Verfahren habe das Gericht jedoch eingestellt. Die Behörde hatte die Zwangspensionierung betrieben, weil dem Lehrer die für seine Tätigkeit erforderliche Selbstbeherrschung fehle. Ein Gutachter hatte dem 52-jährigen eine narzisstische Persönlichkeitsstörung in Form von zwanghaften und querulatorischen Verstrickungstendenzen bescheinigt. Weil es dem Pädagogen damit an der Prozeßfähigkeit fehle, hatte das Verwaltungsgericht bereits vor 3 Jahren den Lehrer abgewiesen, ... [...] -------------------------------------------------------------------------------
Ein ähnliches Schicksal bei Behörden droht auch all jenen, die Karl Krafeld und seinen Mittätern auf den Leim gehen und bei deren "Mitmachaktionen" genannten Sabotage-Akten Ämter und Behörden lahmlegen wollen. Wann immer die "Mitmacher" später mit Ämtern und Behörden zu tun haben werden, der Stempel "Querulant" wird ihnen jegliche Handlungsfreiheit nehmen.
Um es ganz deutlich zu machen:
Aribert Deckers
[1] Analyse der Lügen des Karl Krafeld
http://groups.google.com/groups?selm=3de698cf.11259460%40news.orgatech.de&output=gplain
[2] Stefan Lanka und die "Aktion Herta"
http://members.internettrash.com/medwiss2/imofenaktionhertaherta.html
[3] "Who is Who"
http://www.ariplex.com/ama/amawhois.htm
Jegliche Weiterverwendung der Texte der Amalgam-Page ist verboten.
Verlage dürfen sich wegen der Nachdruckrechte per Email an mich wenden.
Aribert Deckers