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Fehrmoor
Bremerhaven, 11.6.95
Das Thema Fehrmoor muß, wenn man es schon aufgreift, auch sachlich korrekt angegangen werden. Daher weise ich auf folgende Tatsachen hin:
Wenn also jemand ganz entscheidend Schuld an der Entwässerung des Fehrmoors hat - und damit an der Zerstörung der Wasserpflanzen und der dort lebenden Tiere, vor allem der Frösche, dann sind es die Behörden!
Es ist geradezu schizophren, auf der einen Seite bis zum heutigen Tag (!) die Peitsche "Grabenschau" zu schwingen und die Natur zu zerstören - und auf der anderen Seite "Naturschutz" zu flöten.
Armes Deutschland
PS:
Auch 1997 geht die "Grabenschau" unvermindert weiter, vorangetrieben durch 2 Behörden - eine davon ausgerechnet das "Umweltschutzamt" in Bremerhaven.... Das wird durch neueste Dokumente belegt.
Amtliche Bekanntmachungen
GEWÄSSERSCHAU FEHRMOOR
Am Dienstag, 4.November 1997, werden die Zuggräben im
Fehrmoor (Gemarkung Lehe Flur 41) geschaut. Die Gewässerschau
wird gemäß Paragraph 153 Bremisches Wassergesetz (BrWG) in der
Neufassung vom 26.2.1991 von der Wasserbehörde durchgeführt.
Die Schau beginnt um 9.30 Uhr am Grundstück der ehemaligen
Gaststätte "Kronshof". Alle Unterhaltspflichtigen, Eigentümer und
Anlieger der Gewässer können an der Schau teilnehmen. Wir weisen
darauf hin, daß gemäß Paragraph 102 Abs. 1 BrWG die Anlieger
verpflichtet sind, die Gräben bis zur Mitte so zu unterhalten, daß
das Wasser ungehindert abfließen kann. Dazu gehören insbesondere
folgende Arbeiten: Mähen der Böschungen, Entkrauten der Sohle und
Reinigen der Durchlässe. Werden bei der Schau Mängel festgestellt,
so hat der säumige Unterhaltspflichtige die Kosten einer Nachschau zu
tragen.
Magistrat der Stadt Bremerhaven, Umweltschutzamt/Wasserbehörde
Persönlicher Brief an Grundstücksbesitzer
Stadt Langen, der Stadtdirektor
Stadt Langen, Sieverner Straße 10, Postf. 31 05 60, 27607 Langen
Bauamt
xx.9.97
Öffentliche Grabenschau am 04. November 1997
Sehr geehrte x,
hiermit gebe ich Ihnen bekannt, daß die Zuggräben im Bereich Fehrmoor (siehe Anlage) der Gemarkung Debstedt gemäß Paragraph 11 der Schau- und Unterhaltungsordnung des Landkreises Cuxhaven vom 11.Dezember 1979 geschaut werden.
Die Grabenschau findet am 04. November 1997 um 9.30 Uhr statt.
Treffpunkt: ehemalige Gaststätte Kronshof
Unterhaltungspflichtige und zur Benutzung des Gewässers Befugte haben bei diesem Termin Gelegenheit zur Teilnahme und Äußerung.
Ich weise darauf hin, daß den Anliegern als Eigentümer des Gewässers die Unterhaltungspflicht obliegt. Gemäß Paragraph 4 der Schau- und Unterhaltungsordnung haben die Unterhaltspflichtigen zur Erfüllung der Unterhaltungspflicht die Gewässer nach Bedarf, mindestens jedoch einmal im Jahr, bis zu dem öffentlich bekanntgegebenen Schautermin zu räumen. Als unterhaltungspflichtigen Anlieger fordere ich Sie hiermit auf, bis zum Schautermin der Räumungspflicht nachzukommen. Zur Unterhaltungspflicht gehört insbesondere:
Mit freundlichem Gruß
Im Auftrag
z
Verwaltungsangestellter
e-Mail: sfb@ariplex.com
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