17.6.2002
Der folgende Fall fand statt in Deutschland, Frühjahr 2002.
Ein Patient ging zu einem Neurologen und schilderte diesem (den er zum ersten Mal sah) starke Störungen des Geruchssinns und des Geschmackssinns (sowie andere Symptome). Als mögliche Ursache vermutete er einen mehrere Jahre zurückliegenden Unfall, denn diese Wahrnehmungsstörungen sind seit der Zeit dieses Unfalls permanent vorhanden.
Der Neurologe verneinte kategorisch einen Zusammenhang zwischen einer Störung des Geruchssinns und einem Unfall.
Auf die Frage des Neurologen, ob die Symptome auch psychosomatisch sein könnten, antwortete der Patient : "Diese Frage habe ich nicht gehört."
Eine bemerkenswerte Antwort.
Sich gegen Unfälle zu schützen ist lebensnotwendig. Nicht ohne Grund müssen Radfahrer Schutzhelme tragen, nicht ohne Grund tragen Skatebord-Fahrer und Inline-Skater Schutzhelme. Ja, sogar Kinder wissen heutzutage, daß man seinen Kopf schützen muß vor Stößen. Es wird ihnen schon von kleinauf beigebracht.
Vor nicht allzulanger Zeit gab es in den USA einen großen Prozeß in dem ein Au-pair-Mädchen angeklagt wurde, weil es durch Schütteln ein Baby getötet haben soll.
Der Prozeß ging wochenlang durch die Medien, samt Fernseh-Übertragungen der Gerichtsverhandlungen; man zeigte dort sogar per Computer-Tomographien des Kopfes dokumentierte Blutungen im Gehirn als Folge von Stößen.
Durch Stöße kann es überall im Gehirn Blutungen geben, also auch in den Hirnarealen für Riechen oder Schmecken.
Für die allgemeine Suche mittels einer allgemeinen Suchmaschine reichen die Stichwörter "Geruchssinn Geschmackssinn Unfall"
In den Treffern der Suchmaschinen finden sich auch zahlreiche Versicherungsverträge, in denen Störungen des Geruchs- bzw des Geschmackssinns als Unfallfolge aufgeführt sind - mit Wertigkeiten für die Invalidität von ca 7,5% bis 15%, je nach Versicherungsfirma.
Versicherungen kennen demnach durchaus Störungen des Geruchssinns als Folge von Unfällen...
Die spezielle Suche geschieht am besten über das Gateway zur Pubmed:
http://www.ariplex.com/ama/ama_gate.htm
Die amerikanische Datenbank liefert (zu Stichwörtern wie "taste smell damage") unter anderem diese Quellen :
------------------------------------------------------------------------------- Smell impairment. Can it be reversed? Full Author Name: Davidson, T M; Murphy, C; Jalowayski, A A. Davidson TM, Murphy C, Jalowayski AA. Postgrad Med. 1995 Jul;98(1):107-9, 112-8. [Article in English] Division of Otolaryngology--Head and Neck Surgery, University of California, School of Medicine, San Diego, USA. Patients who have lost the sense of smell usually come to a doctor on their own, reporting loss of the sense of taste. Inflammation (often due to allergy), viral infection, and head trauma are common causes of olfactory disturbance. History taking may provide clues to these and other problems (eg, toxin exposure, congenital dysosmia). Workup should not begin until a standardized test has been given that established impairment of the sense of smell. The only truly reversible cause is inflammation, which is confirmed when smell returns after a course of corticosteroid. Sinus computed tomography is necessary to view the olfactory cleft; lack of obstruction indicates that smell impairment is nonreversible. Patients deserve an explanation for their disorder and a prognosis. If restoration of their sense of smell is unlikely, patients should be cautioned to take steps to ensure safety in regard to such dangers as gas leaks, smoke, and spoiled foods. Publication Types: Journal Article Review Review, Tutorial MeSH Terms: Algorithms Case Report Female Human Middle Age *Olfaction Disorders/diagnosis *Olfaction Disorders/etiology *Olfaction Disorders/physiopathology *Olfaction Disorders/therapy Safety Number of References: 12 ISSN: 0032-5481 NLM Unique ID: 0401147 Country: United States Entry Date: 19950810 Date Completed: 19950810 MeSH Date: 1995/07/01 00:01 Date Revised: 20001218 Entrez Date: 1995/07/01 Citation Subset: AIM, IM Publication Status: ppublish Postgrad Med 1995 Jul;98(1):107-9, 112-8. PMID: 7603939 UI: 95327582 [PubMed - indexed for MEDLINE] From PubMed -------------------------------------------------------------------------------
------------------------------------------------------------------------------- [Taste disorders in forensic medicine] Full Author Name: Canale, M; Canale, F; Pallestrini, E; Castello, E. Canale M, Canale F, Pallestrini E, Castello E. Acta Otorhinolaryngol Ital. 1994;14 Suppl 42:1-17. [Article in Italian] Istituto di Medicina Legale e delle Assicurazioni dell'Universita di Genova. Taste disorders can a rise from lesions of peripheral receptors, taste control pathways or cortical area involvement. Among peripheral lesions, trauma of the tongue and oropharynx are the most common. Iatrogenic lesions of facial and glossopharingeal nerves are very important in Forensic Medicine, while there are different opinions about taste alterations due to head injuries; hypogeusia associated to smell disorders are found in 0.4-0.5% of patient after head trauma with good prognosis (90% healing) while qualitative disorders are more common (30%). The Authors describe clinical methodologies for taste evaluation and their application in Forensic Medicine. Forensic estimation of taste disorders con be classified by two main groups: study of cause relation between the occurrence and damage and quantitative valuation of the damage in three different juridical ambits: Penal, Civil, Insurance and foresight. In Penal Right taste damages could be classified among personal lesion crimes and can be classified as serious (permanent injury of taste) ore very serious (complete lost of taste function). Italian Legislation equipare the 5 sense organs. In Civil Right evaluation the so-called "biologic damage" and working ability are considered; this means very different evaluations. In the most recent baremes, generic damage is estimated by different Authors from 0 to 10% while with regard to specific working capacity, common evaluation criteria does not exist. In Insurance taste disorders evaluation is based only on working ability and not on biologic damage. In the previdenzial ambit, taste disorders are not even included in the most recent tables of permanent invalidity estimation. The Authors propose new and more efficacious valutation criteria for taste disorders in all ambits, hoping for more interest in the Forensic aspects of taste, a too often forgotten sensory function. MeSH Terms: Adult Case Report Disability Evaluation Electric Stimulation English Abstract Facial Nerve/physiopathology Forensic Medicine/*legislation & jurisprudence Glossopharyngeal Nerve/physiopathology Human Italy Legislation Male Oropharynx/injuries Oropharynx/physiopathology Perceptual Disorders/*diagnosis Perceptual Disorders/physiopathology *Taste Tongue/injuries Tongue/physiopathology Workers' Compensation ISSN: 0392-100X NLM Unique ID: 8213019 Country: Italy Vernacular Title: Alterazioni del gusto in medicina legale. Entry Date: 19950130 Date Completed: 19950130 MeSH Date: 1994/01/01 00:01 Date Revised: 20001218 Entrez Date: 1994/01/01 Citation Subset: IM Publication Status: ppublish Acta Otorhinolaryngol Ital 1994;14 Suppl 42:1-17. PMID: 7810326 UI: 95109325 [PubMed - indexed for MEDLINE] From PubMed -------------------------------------------------------------------------------
------------------------------------------------------------------------------- [Loss of the sense of taste and smell after head and brain injury] Full Author Name: Wienke, A; Walter, O. Wienke A, Walter O. Laryngorhinootologie. 2001 Dec;80(12):752. [Article in German] No Abstract Available. Koln, Germany. Awienke@Kanzlei-WBK.de MeSH Terms: Adult Ageusia/*etiology Brain Concussion/*complications Brain Concussion/etiology Case Report Civil Rights/legislation & jurisprudence Expert Testimony/*legislation & jurisprudence Female Germany Human Olfaction Disorders/*etiology Violence/*legislation & jurisprudence ISSN: 0935-8943 NLM Unique ID: 8912371 Country: Germany Vernacular Title: Zum Verlust des Geschmacks- und Geruchssinnes nach Schadel-Hirn-Trauma - AG Duren, Urt. v. 3. 3. 1999 - 5 C 1281/94 (45) - Entry Date: 20020116 Date Completed: 20020305 MeSH Date: 2002/03/07 10:01 Entrez Date: 2002/01/17 10:00 Citation Subset: IM http://www.thieme-connect.com/DOI/DOI?10.1055/s-2001-19579 Publication Status: ppublish Laryngorhinootologie 2001 Dec;80(12):752. PMID: 11793276 UI: 21653162 [PubMed - indexed for MEDLINE] -------------------------------------------------------------------------------
Wichtig für unsere Betrachtung sind 2 Gerichtsverfahren : eines, das sogar in der Pubmed erwähnt ist (siehe oben) - und eines, dessen Urteil bei der allgemeinen Suche zu finden ist :
------------------------------------------------------------------------------- Oberlandesgericht Nürnberg Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Nürnberg in Zivilsachen Versicherungsrecht / Schadensersatzrecht 35.000 Schmerzensgeld / Regulierungsverhalten der Versicherung Busfahrer übersieht Fußgängerin: Schlimme Verletzungsfolgen 35.000 DM Schmerzensgeld (u.a. wegen Geruchs-Verlusts) Schmerzensgelderhöhend: Regulierungsverhalten der Versicherung Schmerzensgeldmindernd: Erhebliches Mitverschulden der verletzten Fußgängerin Urteil des Oberlandesgerichts Nürnberg vom 14.12.2000, Az. 8 U 1072/00 -------------------------------------------------------------------------------
Dieses Urteil finden Sie an 4 Stellen im WWW :
http://www.justiz.bayern.de/olgn/rspr/urt/u_8u1072_00_olg.htm
http://www2.annonet.de/recht/aktuelles/lg/01/07olgnb_regulierung.shtm
http://www.ra-kotz.de/bus.htm
Mirror: http://www.ariplex.com/hws/hwsriec1.htm
(Meinen Dank an das OLG Nürnberg für die Erlaubnis zum Spiegeln)
Der Abstract in der Pubmed führt auf folgende Veröffentlichung :
------------------------------------------------------------------------------- "Zum Verlust des Geschmacks- und Geruchssinnes nach Schädelhirntrauma" Erschienen in Laryngo-Rhino-Otologie, 2001: 80: 1-2 (c) Georg-Thieme Verlag; Stuttgart, New York ISSN 0935-8943 Von : A. Wienke, O. Walter; Köln -------------------------------------------------------------------------------A. Wienke und O. Walter berichten über einen Fall des AG Düren. Den Text erhielt ich freundlicherweise von den Autoren.
Die juristischen Details zur Ursache des Traumas sind hier uninteressant. Ich
zitiere lediglich die für unsere Betrachtung notwendigen medizinischen
Details.
(Hervorhebungen von mir)
------------------------------------------------------------------------------- AG Düren, Urteil vom 3.3.1999 - 5C 1281/94 (45) [...] Insbesondere habe sie [die Klägerin] einen völligen Verlust des Geruchs- und Geschmackssinnes erlitten. [...] Im Rahmen der Begutachtung der Klägerin durch den Sachverständigen galt es zunächst festzustellen, ob die Klägerin tatsächlich den Geruchs- und Geschmackssinn verloren hatte oder ob nicht vielmehr ein Aggravations- bzw. Simulationsverhalten vorlag. Hierzu wurden sowohl subjektive als auch objektive Riechprüfung durchgeführt. Der Sachverständige bekundete, daß während der subjektiven Olfaktometrie ds Riechvermögen der Klägerin mit den typischen Vertretern der Grundgerüche (Eucalyptol, Alpha-Jonon, Skatol, Menthol, Ethylbutyrat, Essigsäure und Thiopen) getestet worden sei. Dabei habe sie weder im schwellennahen noch im überschwelligen Bereich Riechwahrnehmungen angegeben. Die Applikation der stark reizenden Substanz der Essigsäure habe in 1-molarer Konzentration zu reflektorischen Reizempfindungen geführt. Die subjektive Gustometrie habe bei Angebot von Lösungen der vier Grundgeschmacksrichtungen (Kochsalz, Zironensäure, Chininsulfat und Rohrzucker) über Aufstreichgen auf der Zungenoberfläche mittels Watteträger im schwellennahen und überschwelligen Bereich auf beiden Seiten zu keinerlei Geschmacksangabe der Klägerin geführt. Auch bei der Elektrogustometrie, bei welcher die Zunge mittels Anodenströmen im schwellennahe und überschwelligen Bereich gereizt wird, habe die Klägerin beiderseits keinerlei chemosensorische Wahrnehmungen angegeben. Weiterhin führte der Sachverständige aus, daß beim gustatorischen Riechen alkoholische Aromaessenzen grundsätzlich nur dann vollständig wahrgenommen werden können, wenn sowohl das Riech- als auch das Schmeckvermögen gleichzeitig funktionstüchtig seien. Die Klägerin habe bei verschlossener Nase keinerlei geschmackliche Wahrnehmung angegeben. Auch nach ermöglichen der nasalen Ventilation habe sie weder über eine geschmackliche noch eine aromatische Empfindung berichtet. Schließlich sei die objektive Riechprüfung (elektrische Reaktionsolfaktometrie) durchgefährt worden. Bei dieser Prüfung erfasse ein Computer riechreizbezogene Enzephalogrammabschnite. Dabei komme es nach wiederholter Anbietung der Riechreize zur Ausbildung eines typischen zweigipfeligen Summenpotentials, das die zum Riechvermögen führende Erregung präsentiere. Ein intaktes Riechvermögen könne nur dann angenommen werden, wenn beide Potentialgipfel in völliger Ausprägung und unveränderter Struktur zu registrieren seien. Bei der Klägerin sei es aber weder bei linksseitiger noch bei rechtsseitiger nasaler Duftstoffanbietung zur Ausbildung von riechreizbezogenen Potentialstrukturen gekommen. Nach den Resultaten dieser objektiven Riechprüfung sei er zu dem Ergebnis gelangt, daß von einem vollständigen Ausfall des Riechsinns ausgegangen werden müsse. Des weiteren bekundete der Sachverständige, daß zur Überprüfung des Geschmackssinns bislang zwar noch keine objektiven Cerfahren existierten, jedoch seien die Interpretationsergebnisse der subjektiven und der objektiven Riechprüfungen der Klägerin identisch gewesen. Darüber hinaus hbe er keine Aggravationshinweise erkennen können. Als Ergebnis seiner Untersuchungen stellte der Sachverständige fest, daß ein vollständiger Ausfall des Geruchs- und Geschmackssinns bei der Klägerin vorliege. Ein kombinierter Schaden des Riech- und Schmecksinnes sei nach einem Schädelhirntrauma grundsätzlich nicht selten. Auch in der wissenschaftlichen Literatur seien in 51% der Schädelhirntraumen Riechstörungen in unterschiedlicher Ausprägung beschrieben worden. Bei 8% der Riechausfälle werde auch der Verlust des Schmecksinnes registriert. Frontale und okzipitale Gewalteinwirkungen wirken sich besonders schadensträchtig aus. Gerade Defekte in bestimmten Hirnregionen (Thalamus), an welchen die Erregung des Riechsinnes, des Schmecksinnes und höherer sensibler Abläufe beteiligt seien, begünstigten diese Ausfälle. Im Falle der Klägerin kämen aber sowohl der Sturz auf den Hinterkopf als auch die Schläge des Beklagten als Ursache für den Sinnesverlust in Betracht. Das Gericht war nach den Ausführungen des Sachverständigen von dem Ausfall des Geruchs- und Geschmacksinnes bei der Klägerin überzeugt. [...] Dr. jur. A. Wienke Wienke & Becker - Köln Bonner Straße 323 50968 Köln email: Awienke@kanzlei-wbk.de -------------------------------------------------------------------------------
Doch die Quellen reichen weiter zurück. So ist bereits in dem Buch
------------------------------------------------------------------------------- "Erkrankungen der Hirnnerven" von Dieter Schmidt, Jean-Pierre Malin Taschenbuch - Thieme, Stgt. Erscheinungsdatum: 1995 Auflage: 2., überarb. Aufl. ISBN: 3136707028 -------------------------------------------------------------------------------
das Thema eingehend beschrieben. Das Buch ist nicht neu: Die 1. Auflage erschien bereits 1986.
------------------------------------------------------------------------------- Erkrankungen Traumatische Schädigungen Häufigste Ursache einer Riechstörung ist ein Schädel-Hirn-Trauma. Etwa 7,5% aller Schädeltraumen (Sumner 1964) sind von vorübergehenden oder bleibenden Riechstörungen begleitet. Verletzungen des Nervus olfactorius kommen sowohl bei gedeckten als auch bei offenen Traumen vor. Letzteres besonders bei den frontobasalen Frakturen des Siebbeins. Siebbeinfrakturen sind besonders häufig von totaler Anosmie begleitet. Dabei können die Fila oflactoria zerreißen oder der Bulbus olfactorius kontusionell geschädigt werden. Aus einer traumatischen Anosmie kann auf eine Contusio cerebri geschlossen werden (Jost 1963, Klinger 1967). Bei Sturz auf den Hinterkopf kann es durch Contre-coup-Wirkung zu kontusionellen Blutungen in der vorderen Schädelgrube kommen und so der Nervus olfactorius bzw. Bulbus olfactorius geschädigt werden. In der Regel kommt es bei den traumatischen Schädigungen zu einer einseitigen Hyp- bzw Anosmie. Beidseitige Schädigungen sind seltener (Siebbeinfrakturen). Posttraumatische Riechstörungen sind umso häufiger, je schwerer das Schädeltrauma war. Bei jedem Patienten mit einem Schädel-Hirn-Trauma, besonders bei frontobasalen Frakturen und Siebbeinbrüchen, ist eine sorgfältige Riechprüfung vorzunehmen. Eine Commotio cerebri führt definitionsgemäß nicht zu Riechstörungen. Die Patienten klagen oft über eine Geschmacksstörung. Derartige Angaben verpflichten, nach einer Hyp- oder Anosmie zu suchen. Die Begutachtung eines Patienten mit Schädel-Hirn-Trauma ohne Geruchsprüfung ist unvollständig. Patienten mit einer Rentenneurose und Simulationstendenzen geben gelegentlich eine totale Geruchs- und Geschmacklosigkeit an. Wie auf Seite 2 dargelegt, ist jedoch eine totale Anosmie bei Verletzung des Nervus olfactorius allein aus anatomischen Gründne gar nicht möglich. Immer ist bei einer isolierten Olfactoriusläsion die Funktion der sensiblen Nervenendigungen des Nervus trigeminus intakt, was man durch Prüfung mit Trigeminusreizstoffen (Salmiak) leicht nachweisen kann. Werden auch Trigeminusreizstoffe nicht wahrgenommen, muß der Verdacht einer bewußten Täuschung aufkommen. Die Kombination einer totalen Anosmie und kompletten Geschmacksstörung (Ageusie) wird nur in Ausnahmefällen ernsthaft zu erwägen sein, wenn nämlich neben der Olfactoriusläsion gleichzeitig eine Trigeminus-, Facialis-, Glossopharyngeus- und Vagusschädigung denkbar ist. Die Kombination einer derartigen Schädigung ergibt sich aber eindeutig aus zusätzlichen Symptomen. Zentrale Anosmien (bzw. Ageusien)werden auch bei schweren kontusionellen Hirnschädigungen nur ausnahmsweise in die Differentialdiagnose einzubeziehen sein wegen der bilateralen zentralen Innervation und der zahlreichen anatomoischen Querverbindungen (siehe Seite 2). Aus Parosmien sind nach Schädel-Hirn-Traumen beschrieben worden. Eine posttraumatische Hyp- oder Anosmie kann für einige Tage, Wochen oder Monate bestehen und sich dann spontan zurückbilden. Über ein Jahr anhaltende Riechstörungen bilden sich in de Regel nicht mehr zurück. Die Aussicht einer Spontanheilung ist um so günstiger, je leichter das Schädeltrauma war. Nach penetrierenden Verletzungen (Schußverletzungen) durch die frontale Schädelbasis sind die Restitutionschancen eher gering. Eine Therapie posttraumatischer Riechstörungen gibt es nicht. Da Spontanheilungen bis zu einem Jahr nach einem Trauma möglich sind, sollt man sich abwartend verhalten und den Patienten vor unnötigen Therapieversuchen bewahren. -------------------------------------------------------------------------------
Das Buch nennt 7,5% vorübergehende oder bleibende Störungen des Geruchssinns als Unfallfolge, das Gerichtsgutachten sogar 51%.
Der Neurologe verneinte kategorisch einen Zusammenhang zwischen einer Störung des Geruchssinns und einem Unfall.
Auf die Frage des Neurologen, ob die Symptome auch psychosomatisch sein könnten, antwortete der Patient : "Diese Frage habe ich nicht gehört."
Eine bemerkenswerte Antwort. Diese Antwort zu geben bedarf es einer wirklich außergewöhnlichen Selbstbeherrschung...
Aribert Deckers
Jegliche Weiterverwendung der Texte der HWS-Page ist verboten.
Verlage dürfen sich wegen der Nachdruckrechte per Email an mich wenden.