Dokumentation: Der Fall Peter-Hansen Volkmann
20.9.2000
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Von: | Peter - Hansen Volkmann |
Datum: | 17.03.2000, 15:43:15 |
Betreff: | AW: anonyme Beiträge |
Zum Thema anonymes Schreiben:
Ärzte im öffentlichen Dienst haben einen Arbeitsvertrag, der ihnen meist öffentliche Äußerungen (wie in Zeitungen oder hier in Foren) ohne vorherige Genehmigung des Dienstherrn untersagt. Ich habe einen solchen Arbeitsvertrag, der zudem, wie bei den meisten Kollegen, zeitlich befristet ist.
> Dr.M.
Fast jeder niedergelassenen Arzt hat seine Zeiten bei öffentlichen Arbeitgebern absolviert. Viele haben wie Sie nach der Devise gelebt:
Wes Brot ich eß, des Lied ich sing!
Zivicourage scheint Ihre starke Seite nicht.
Daß Sie nicht in Foren Ihre hoffentlich fundierte Meinung sagen dürften, ist allerdings eine reine Schutzbehauptung. Das darf in keinem deutschen Arbeitsvertrag stehen.
Daß Sie selbstständig keine Pressemitteilungen aus Ihrem Arbeitsfeld veröffentlichen dürfen, ist sicher aus guten Gründen so vereinbart.
Wer so wie Sie anonym formuliert, hat sicher nie Probleme mit seiner Wirbelsäule gehabt...
Für Feigheit gibt es immer tausend Gründe.
Für Aufrichtigkeit nur einen!
Peter-Hansen Volkmann
Naturheilverfahren - Allgemeinmedizin - Sportmedizin in Lübeck |
Antworten:
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