Dokumentation: Der Fall Forum des Gesundheitsministeriums


17.3.2002

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Die in diesem File gemachten Ausagen dürfen auf keinen Fall bedenkenlos als wahr hingenommen werden! Fragen Sie bitte UNBEDINGT immer einen oder mehrere GUTE Ärzte. Denken Sie daran: Es geht um Ihre Gesundheit! Aus genau diesem Grund wurde diese Dokumentation erstellt!

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  BKK stellt sich gegen ärztl. Verordung (Seite 2)

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Autor Thema:   BKK stellt sich gegen ärztl. Verordung
lucky
unregistriert
erstellt am: 22. Mai 2001 23:25           
Lieber Ernst:
bei geeigneter Auswahl der Stichprobe braucht man nur eine geringe Anzahl zu kontrollieren, um die Vorstellung über die eigene Linie durchzusetzen: z. B. in der Spesenabrechnung. Da reichen bei entsprechenden Sanktionen 5%.
Der Kasse stehen jetzt kaum Sanktionsmöglichkeiten zur Verfügung gegenüber den niedergelassenen Kollegen. Trotzdem wird das Wissen um eine mögliche Kontrolle das Handeln auch dann lenken, wenn diese im Einzelfall nicht tatsächlich stattfindet und nicht scharf sanktioniert wird.
Es ist einfach nervig, Zettel für nichts auszufüllen. Und unzufriedene Patienten in diese Konflikte mit reinzuziehen. Der Kerl beim MDK hat vielleicht keine Ahnung - aber mehr Zeit.
Und es sei Ihnen gesagt: diese neuen Hilfsmittel-Kompetenzzentren der DAK haben deren Ausgaben in diesem Bereich um fast 20% gesenkt. Dies Geld steht jetzt für andere Aufgaben zur Verfügung. (z.B. Dienstwagen auch für die Abteilungsleiter...)

Lieber Herr Rapp,
schauen Sie in unser SGB V, §12 Absatz 3. Dort steht alles, was Sie brauchen, wenn Sie meinen, die Kasse verschwendet Geld.
Ich habe zwar noch nicht gehört, daß dieses Recht auch wirklich angewandt wurde - aber ich kann Ihnen sagen: die versammelte Kassenlandschaft hat vor dieser Drohung mächtig Respekt.

l.

Ernst...
unregistriert
erstellt am: 22. Mai 2001 23:56           
@ lucky :
Hilfsmittel sind wohl das Einzige, was die KrK`en zusätzlich zur jährlichen "Kopfpauschale" bezahlen müssen. Daher versuchen sie durch Schikanen, dort (es besteht noch kein Budget !) "die Kosten zu senken". Das muß auch dem Patienten klar gemacht werden. Er darf den "Lieferanten" NICHTS unterschreiben (nur die Empfangsbestätigung: siehe Dr.Solga !). Dann muß sich der Lieferant mit der KrK streiten (ohne daß Arzt oder Patient zusätzlich beästigt werden)!
Die Sache mit den Spesen habe ich NICHT verstanden !

Dr. Matthias Solga
Mitglied
erstellt am: 23. Mai 2001 00:06     Sehen Sie sich das Profil von Dr. Matthias Solga an!   Senden Sie Dr. Matthias Solga eine eMail!     
lucky: Ernst muß ich Recht geben. Sowohl was die Frage der Wertschätzung eines Gutachtens (denn nichts anderes ist das Rezept) betrifft als auch von juristischer Seite. Die Kassen haben ein hilfsmittelverzeichnis als direkte Folge der Hilfsmittelrichtlinien erstellt. Niemand sonst als die KAssen haben das getan, da hat kein anderer auch nur irgend etwas geraten, das haben die aufgrund ihres ungeheuren Sachverstandes selber getan. Im SGB V §128 folgender Text dazu:

"Die Spitzenverbände der Krankenkassen gemeinsam erstellen ein Hilfsmittelverzeichnis. In dem Verzeichnis sind die von der Leistungspflicht umfaßten Hilfsmittel aufzuführen und die dafür vorgesehenen Festbeträge oder vereinbarten Preise anzugeben"

Da steht: die von der LEISTUNGSPFLICHT umfaßten Hilfsmittel. Da steht nicht, daß die KAsse da einen Ermessensspielraum hat oder irgendwas genehmigen dürfte. Da sie das tun, schränken sie den Geltungsspielraum eines Gesetzestextes ein. Das ist Rechtsbeugung. Und die ist strafbar.

Man muß davon ausgehen, daß alleine die Einschaltung des MDK durch die veranlaßten Kosten zur Veruntreuung von Versichertengeldern führt, da ja ein Prozeß der Genehmigung im Gesetz ausgeschlossen ist, die Kassen sind ja zur Leistung für diese Artikel VERPFLICHTET. Es wäre den versicherten zu empfehlen, Anzeige wegen Veruntreuung von Beiträgen zu erstatten, wenn solche Vorgänge ans Tageslicht kommen.
Es gibt doch hoffentlich nicht zwei Rechtsräume, eines für alle und eines für die Kassen? Befürchten muß ich nach meinen Erfahrungen dies schon.

violetta
unregistriert
erstellt am: 24. Mai 2001 06:50           
immer noch Danke an alle die dieses Thema ernst nehmen.

Ja es sind schon mehrere Strumpfhosen verordnet worden, die ersten im Oktober und jetzt im März mit der Begründung "gute Compliance"

Begründung des MDK Dülmen: der therapeut. Effekt einer Kompressionsbehandlung ist bei der genannt Diagnose höchst fraglich. KÜ kann aus sozial med. Sicht nicht empfohlen werden.

Weitere Unterlagen liegen mir (violetta) noch nicht vor.

Peter Rapp
Mitglied
erstellt am: 24. Mai 2001 12:58     Sehen Sie sich das Profil von Peter Rapp an!   Senden Sie Peter Rapp eine eMail!     
lucky,

die Verwaltungsräte der meisten Kassen sind Komplizen ihrer Vorsitzenden.

Es interessiert leider keinen Schwanz, aber die größte Zahl Versicherter jedenfalls in meiner Gegend wird nicht durch demokratisch legitimierte Verwaltungsratsmitglieder vertreten, sondern seit Jahrenden durch die selben per Friedenswahl aufgestellten Typen.

PR

Dr.C.R.
unregistriert
erstellt am: 24. Mai 2001 13:11           
Da haben Sie ganz schön was ausgelöst,Violetta. 2 Paar KS pro Jahr stehen Ihnen zu.Können aber auch mal kaputt gehen.Vom Mediz. her ist es nicht ganz abwegig, zumindest wenig therapeutischen Effekt zu behaupten.Die Verschlimmerung wird etwas aufgehalten und die Beinschmerzen, weniger Ödembildung etc.Kann bei Ihnen kein Stripping gemacht werden oder wollen Sie kein Stripping? Ist die bessere Lösung.Allerdings kein Kompressionsstrümpfe Sparprogramm.KS weiter.Ev.aber KKl II.Der Clou ist wie die anderen schon sagen, die BKK hat darüber nicht zu befinden.Maximal der MDK-und der darf dann auch die Verantwortung für die Folgeschäden tragen :Minderversorgung der Haut z.B. mit schlechtheilenden Ulcera auch bei Verletzungen Probleme, last not least erhöhte Thrombosegefahr.
Mit welcher Begründung wurden denn die letzten KS bezahlt?Hat sich außer der Laune des Sachbearbeiters etwas geändert?

violetta
unregistriert
erstellt am: 24. Mai 2001 16:42           
Ja, da liegt ganz viel im Argen, also der Streit mit der KKL 3 bezieht sich auch auf die Lieferung nach einem Krh.-Aufenthalt im Oktober, wie ich jetzt von dem Sanitätshaus erfahren habe ist auch die Oktober Rechnung jetzt im Mai abgelehnt worden.

Ich benötige diese Hilfsmittel, da sich mein "Körperumfang" veringert hat und als warme Leggings brauche ich solch häßliche Teile wirklich nicht.

Es geht bei mir um ein Lymph-Lip-Phlebödem.

Den Tip mit der Veruntreuung werde ich auch anwenden.

Dieses Forum hilft mir meinen Widerspruch zu begründen und dem Vorstand der BKK gehörig den Marsch zu blasen.

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