Dokumentation: Der Fall Forum des Gesundheitsministeriums


17.3.2002

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Autor Thema:   Wettbewerb der Krankenkassen
FranzHeinz
unregistriert
erstellt am: 08. Mai 2001 16:55           
Ich frage mich immer wieder, ob die Gesundheitspolitiker noch wissen, was sie tun. Erst werden die Kassen geöffnet, um "mehr Wetbewerb" zu erzeugen. Dabei müssten diese Leute an den Hebeln der Marktwirtschaft ja ungefähr wissen, wie Wettbewerb funktioniert, ich als Dresdner habe jedenfalls schon vor der Wende gewusst, dass es dabei nur ums Geld geht. Jetzt machen wir Mitglieder den gewünschten Wettbewerb mit und gehen dahin, wo es am preiswertesten ist und da schreit die gleiche Politikerkaste auf: "Wettbewerb ja, aber nicht so!" und würgen ihn wieder ab. Wenn die Herrschenden eine wirkliche Solidargemeinschaft wollten, dann müssten sie diese alberne Zersplitterung in hunderte Kassen beseitigen (in denen sowieso 95% der möglichen Leistungen von den Machthabern im Gesundheitsministerium vorgeschrieben werden) und EINE Krankenkasse für ALLE schaffen, in der die Grundversorgung für alle gesichert ist. Wer Einzelzimmer und Chefarzt-Betreuung wünscht regelt das dann über private Zusatzversicherungen.
Aber als Betroffener muss man sich immer wieder wundern, wie dilletantisch und kurzsichtig derart fundamentale Probleme von den wer weiß wen vertretenden Volksvertretern und deren Ausführungsgehilfen in den Ministerien immer zum Nachteil der Bevölkerung gelöst werden, von der der Dichter Günter Kuhnert mal sagte: "Es ist die vornehmste Aufgabe einer Bevölkerung, sich an Zustände zu gewöhnen".

Kassenversicherter
unregistriert
erstellt am: 08. Mai 2001 20:53           
Wer die Kasse wechseln will, sollte sofort handeln
Der Stichtag 30. September für Pflichtmitglieder der gesetzlichen Krankenkasse bei beabsichtigtem Kassenwechsel wird nach dem Inkrafttreten der Gesetzesänderung "zur Neuregelung der Kassenwahlrechte" (voraussichtlich: 09. Juli 2001) in diesem Jahr wegfallen. Vorgesehen ist dann zwar die ganzjährige Kündigungsmöglichkeit der Mitgliedschaft mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende des Kalendermonats. Jedoch ist man dann mindestens 18 Monate an seine Kasse gebunden. Verbraucherverbände empfehlen daher im Zweifelsfalle die sofortige, vorsorgliche Kündigung unter Berufung auf die derzeit gültige Rechtslage. Im Internet findet man unter www.agv.de (Button: "Neues") einen Musterbrief

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