erstellt am: 25. April 2001 13:55
http://www.bmgesundheit.de/presse/2001/2001/36.htmhttp://www.bmgesundheit.de/presse/2001/2001/36.htmPressemitteilungen 2001
Nr. 36 vom 24. April 2001Ständige Impfkommission beim Robert Koch-Institut
Am 24. April 2001 hat die Bundesministerin für Gesundheit Ulla Schmidt die Mitglieder der Ständigen Impfkommission beim Robert Koch-Institut neu berufen. Die Wahl von Vorsitz und Stellvertretung erfolgt heute auf der konstituierenden Sitzung.
Ministerin Ulla Schmidt: "Schutzimpfungen sind effektive und erprobte Maßnahmen der primären Prävention von Infektionskrankheiten. Schutzimpfungen verleihen einen Individualschutz und können bei hoher Impfbeteiligung einen allgemeinen Schutz der Bevölkerung vor bestimmten Infektionskrankheiten bewirken. Bei koordiniertem Einsatz ist eine Ausrottung solcher Krankheiten möglich. Dies zeigen die weltweite Überwindung der Pockenbedrohung und das regionale Verschwinden der Poliomyelitis. Die fortlaufende Verbesserung anerkannter Impfstoffe, die Einführung neuer Impfstoffe sowie die ständig wachsende Erfahrung beim Einsatz von Impfstoffen erfordern es, Empfehlungen für den Einsatz von Impfstoffen ständig dem aktuellen Kenntnisstand anzupassen."
Der Ständigen Impfkommission (STIKO) kommt dabei eine Schlüsselrolle zu. Die STIKO ist eine Kommission beim Robert Koch-Institut. Sie gibt Empfehlungen zur Durchführung von Schutzimpfungen und anderer Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe übertragbarer Krankheiten. Ihre nachvollziehbar begründeten Empfehlungen erfolgen auf der Basis spezifischer Impfwirkungen, Erkenntnissen über mögliche Impfrisiken und vor allem unter Einbeziehung epidemiologischer Nutzen-Risiko-Abwägungen.
Gemäß § 20 Abs. 3 Infektionsschutzgesetz (IfSG) veröffentlichen die Länder auf der Grundlage dieser STIKO-Empfehlungen öffentliche Impfempfehlungen. Für danach durchgeführte Impfungen besteht nach Auftreten von Impfschäden staatlicher Entschädigungsschutz.
Weitere Informationen erhalten Sie im Internet unter www.rki.de/GESUND/IMPFEN/IMPFEN.HTM
Nr. 37 vom 24. April 2001
Rede von Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt anlässlich der Berufung der Mitglieder der Ständigen Impfkommission (STIKO) beim Robert Koch-Institut am 24.04.2001
Sehr geehrte Damen und Herren,
Wir erleben heute eine Premiere. Wenn ich Sie gleich als Mitglieder der Ständigen Impfkommission beim Robert Koch Institut ( STIKO ) berufe, so geschieht das erstmals auf der Grundlage des neuen Infektionsschutzgesetzes.
Die Aufnahme der STIKO in dieses Gesetz unterstreicht die Bedeutung, die dieses Expertengremium für die Gesundheitspolitik besitzt.
Viele von Ihnen haben sich bereits seit vielen Jahren in der STIKO um Fragen der Prävention und des Impfens verdient gemacht, andere stehen vor ihrer ersten Berufung in dieses Gremium. Ich möchte Ihnen allen herzlich für Ihre Bereitschaft danken, Ihre Expertise zum Wohle der Bevölkerung in die STIKO einzubringen.
Dies gilt umso mehr, als es sich um eine ehrenamtliche Tätigkeit handelt, die Sie trotz Ihrer sonstigen erheblichen Arbeitsbelastung auf sich nehmen.
Die STIKO genießt ein hohes Ansehen, nicht nur in Fachkreisen. Insbesondere der Impfkalender für Kinder und Jugendliche aber auch die differenzierten Impfempfehlungen für das Erwachsenenalter sind vielen Menschen in unserem Land ein Begriff.
Worin begründet sich dieses Ansehen?
Der wichtigste Grund für die Bedeutung der STIKO liegt darin, dass sie als unabhängiges Expertengremium breit akzeptiert ist. Die STIKO - das heißt, Sie meine Damen und Herren - repräsentiert das Wissen dieses Landes zum Thema Impfvorsorge.
In der STIKO sind sowohl Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler als auch praktisch tätige Ärztinnen und Ärzte vertreten. Die Mitglieder der STIKO kommen aus den Universitäten, dem öffentlichen Gesundheitsdienst und anderen Bereichen, in denen die Impfprävention eine wichtige Rolle spielt.
Die Zusammensetzung der STIKO aus Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern sowie praktischen Ärztinnen und Ärzten und deren Unabhängigkeit sind der zentrale Grund für das hohe Ansehen dieses Gremiums.
Bislang war der Rechtscharakter der STIKO offen. Mit dem Infektionsschutzgesetz ist nun die gesetzliche Verankerung geregelt. Das bedeutet auch, dass in der STIKO die für die Vermeidung von Interessenkonflikten entwickelten Grundsätze des Verwaltungsverfahrensgesetzes beachtet werden müssen. Schließlich wirken sich diese Beschlüsse faktisch auch auf die Nachfrage von Impfstoffen aus.
Ich bin davon überzeugt, dass Sie sich dieser mit der öffentlichen Funktion verbundenen Anforderung bewusst sind und die nötige Sensibilität aufbringen werden.
Denn dadurch sind auch in Zukunft freie Entscheidungen unabhängig von sachwidrigen Einflüssen gewährleistet und das hohe Ansehen der STIKO als unabhängige Kommission wird gewahrt.
Die STIKO, und hier zitiere ich das Infektionsschutzgesetz, "gibt Empfehlungen zur Durchführung von Schutzimpfungen". Die obersten Landesgesundheitsbehörden sollen auf dieser Grundlage öffentliche Empfehlungen für Schutzimpfungen aussprechen.
Aus dieser gesetzlichen Regelung ergibt sich ein hohes Maß an Verantwortung für die STIKO. Die Impfungen, die von der STIKO empfohlen werden, werden in der Regel in öffentliche Impfempfehlungen der Länder umgesetzt.
Aus dieser Konstellation ergibt sich natürlich die Notwendigkeit, dass die Empfehlungen der STIKO auf der Grundlage wissenschaftlicher und epidemiologischer Fakten basieren müssen.
Impfungen sind das wirkungsvollste Instrument zur Prävention von Infektionskrankheiten. Sie setzen vor dem Ausbruch der Erkrankung an und schützen nicht nur das geimpfte Individuum, sondern können, bei einem ausreichend hohen Durchimpfungsgrad der Bevölkerung, Infektionskrankheiten insgesamt zurückdrängen und einzelne Erkrankungen gar eliminieren.
Die Überwindung der Pockenbedrohung und das Verschwinden der Kinderlähmung in weiten Teilen der Erde sind herausragende Beispiele für die Effizienz von Impfungen.
Ich unterstütze ausdrücklich den Impfgedanken und hier insbesondere auch die Anstrengungen, die Kinderlähmung und in naher Zukunft dann die Masern endgültig auszulöschen.
Wir dürfen unseren Kindern keine sinnvolle und notwendige Impfung vorenthalten, wir müssen aber bei unsicheren Indikationen mit generellen Impfempfehlungen weitsichtig umgehen.
Es kann zwar nicht die Aufgabe der STIKO sein, Impfungen nur nach ihrer Kosten-Nutzen Analyse zu bewerten. Angesichts begrenzter Ressourcen im Gesundheitsbereich sind jedoch alle Beteiligten im Gesundheitswesen stets zu Wirtschaftlichkeit verpflichtet. Deshalb sind insbesondere kostenintensive neue Maßnahmen sorgfältig zu evaluieren, bevor sie zu Impfempfehlungen für die gesamte Bevölkerung oder große Bevölkerungsgruppen führen.
Ich möchte aber noch einmal ausdrücklich betonen, dass indizierte Impfungen nicht aus Kostengründen verhindert werden dürfen. Der Gesundheitspolitik kommt hier die wichtige Aufgabe zu, in diesen Fällen für die Bereitstellung der notwendigen Ressourcen Sorge zu tragen.
Das positive an allen Maßnahmen zur Prävention ist ja gerade, dass sie sowohl den Betroffenen helfen Krankheiten und damit Leid zu vermeiden und gleichzeitig einen Beitrag dazu leistet, Kosten erst gar nicht entstehen zu lassen. Deshalb werde ich einen Schwerpunkt auf diesen Politikbereich legen, der in Deutschland bisher noch zu den Vernachlässigten gehört.
Ich freue mich Ihnen nun Ihre Berufungsschreiben überreichen zu dürfen und wünsche Ihnen für Ihre wichtige Aufgabe alles Gute.