Dokumentation: Der Fall Forum des Gesundheitsministeriums


17.3.2002

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Dieses File ist ein MIRROR. Es ist ein Teil einer Dokumentation. Das Original dieses Files befand sich in der Web-Site des http://www.dialog-gesundheit.de * Gesundheitsministeriums.

Zum Verständnis dieses Files ist es ZWINGEND erforderlich, die Einleitung dieser Dokumentation zu lesen!

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Die Deutsche Amalgam-Page ist mit dem Gesundheitsministerium weder assoziiert noch sonstwie verbunden.

Die in diesem File gemachten Ausagen dürfen auf keinen Fall bedenkenlos als wahr hingenommen werden! Fragen Sie bitte UNBEDINGT immer einen oder mehrere GUTE Ärzte. Denken Sie daran: Es geht um Ihre Gesundheit! Aus genau diesem Grund wurde diese Dokumentation erstellt!

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Autor Thema:   Rede von Frau Schmidt
Reinhold
Mitglied
erstellt am: 07. April 2001 23:41     Sehen Sie sich das Profil von Reinhold an!   Senden Sie Reinhold eine eMail!     
Frau Schmidt sagt , dass mit dem Psychotherapeutengesetz eine qualitativ hochwertige Psychotherapie sichergestellt sei.
Diese Aussage ist falsch, denn dieses Gesetz hat einen eklatanten Widerspruch, der darin besteht, daß zwischen Approbation als Psychotherapeut und Kassenzulassung unterschieden wird. So konnte ich zwar als Familientherapeut (ein Verfahren, das in fast allen Kinder-und Jugendpsychiatr.Kliniken angewandt wird)die Approbation als Kinder-und Jugendlichenpsychotherapeut, die KV erkennt dies aber nicht als "Fachkunde" an, sondern genehmigt nur die beiden Verfahren tiefenpsychologische Verfahren und Verhaltenstherapie.Diese Verfahren eignen sich aber nur bedingt bis gar nicht bei vielen Indikationen.
In anderen Ländern(z.B. USA) hat die systemische Familientherapie längst die Anerkennung gefunden, die sie verdient.
Wie denken andere darüber ?
ciao
reinhold

Peter Rapp
Mitglied
erstellt am: 08. April 2001 00:26     Sehen Sie sich das Profil von Peter Rapp an!   Senden Sie Peter Rapp eine eMail!     
Lieber Reinhold,
mich würde erst interessieren, was im Psychotherapeutengesetz steht. Ich kenne es nicht.

PR

Reinhold
Mitglied
erstellt am: 08. April 2001 00:48     Sehen Sie sich das Profil von Reinhold an!   Senden Sie Reinhold eine eMail!     
Das Psychotherapeutengesetz führt zwei neue heilkundliche Berufe ein, nämlich den psychologischen Psychotherapeuten und den Kinder-und Jugendlichenpsychotherapeuten (es gilt also nicht für ärztliche Psychotherapeuten).Es regelt die Ausbildung und Voraussetzungen für diese Berufe.
Es ist insgesamt eigentlich eine gute Sache, die nach über 20 Jahren Diksussionen entstand.Der Haken an der Geschichte: die versicherungsrechtlichen Aspekte überläßt es dem SGB V und den entsprechend eingerichteten Gremien wie z.B. KV. Dies führt zu meienr grotesken Situation, dass ich zwar eine Approbation habe und Kinder und Jugendliche psychotherapeutisch behandeln darf,allerdings die Kasse deren Behandlung nicht übernimmt, da die Fachkunde,die für die Approbation ausreicht,nicht für die Kassenzulassung ausreicht. Der zweite groteske Punkt: das gleiche Verfahren, dass im stationären Rahmen über Pflegesätze abrechnungsfähig ist und angewandt wird, wird im ambulanten Sektor nicht anerkannt.
Ich kann also mein Verfahren (systemische Familientherapie) nur Selbstzahlern ambulant anbieten, dabei sind die Erfolge dieses Verfahrens gerade bei sozial Schwächeren am grössten !!
Leider kann ich nicht alle Paragraphen (es sind ca. 15) des PTG aufzählen,das würde hier doch den Rahmen sprengen.
grüsse
Reinhold

Peter Rapp
Mitglied
erstellt am: 08. April 2001 01:35     Sehen Sie sich das Profil von Peter Rapp an!   Senden Sie Peter Rapp eine eMail!     
Lieber Reinhold,

liege ich richtig ?
Es geht ums Geld. Diese beiden nichtärztlichen heilkundlichen Berufe gibt es schon lange. Ihre Honorare bekamen sie bisher von den Kassen, wenn ärztlicherseits Notwendigkeit attestiert wurde. Neu ist, daß die Honorare der früheren Erstattungspsychotherapie nun aus den begrenzten Budgets der KVen zu bezahlen sind .

Mich wundert nicht, daß manche KVen da mauern. Andere besonders pfiffige KVen haben mit den Kassen wohl Extra-Psychotherapie-Budgets vereinbart.
Ich denke, daß die nichtärztlichen Psychotherapeuten ansich gar nicht von den KVen administriert gehören.

Die Hebammen wären da eine vergleichbare Gruppe. Sie kriegen bis heute Ihr Geld direkt von den Kassen, an den KVen vorbei.

Wie eine Ministerin auf die Idee kommt, im Bereich Psychotherapie Erfolg zu vermelden, ohne die Finanzierung durchgehend und sauber geregelt zu haben,
das ist mir schleierhaft.

PR

Seitz
Mitglied
erstellt am: 08. April 2001 08:28     Sehen Sie sich das Profil von Seitz an!   Senden Sie Seitz eine eMail!     
Aber Herr Rapp,
wir haben doch damals in diesem Forum die ganze Schweinereien der Kassen diskutiert, mit denen sie diese Berufsgruppe um ihr Honorar betrogen haben. Mit Wissen und Billigung des BMG (damals Tausendsassa eh Schulte Saase)

Peter Rapp
Mitglied
erstellt am: 08. April 2001 22:24     Sehen Sie sich das Profil von Peter Rapp an!   Senden Sie Peter Rapp eine eMail!     
hab ich da was falsch in Erinnerung ?
Nach der war es so:

Die Kassen hatten bis anhin Honorare für Psychotherapie auf dem Erstattungsweg übernommen.
Das sollte sich ändern, die Psychotherapeuten sollten über die KVen abrechnen.
Da niemand wußte, um welche Summen es da ging, hat man die Kassen gefragt: wieviel habt ihr dafür denn bisher ausgegeben ?
Die Kassen haben dann eine um einen Faktor zu kleine Summe genannt.
Na bitte, hat man gesagt, das verkraften die Budgets schon noch.
Und dann stand plötzlich das Mehrfache zur Abrechnung.
Diesen Beschiß der Kassen hat Schulte-Sasse gerügt. Aber ziemlich leise.

Wer kennt diese Story anders, und wie ?

PR

Klaus Vetter
unregistriert
erstellt am: 09. April 2001 01:19           
Rapp, was macht der Schulte-Sasse eigendlich jetzt ?

Peter Rapp
Mitglied
erstellt am: 09. April 2001 01:42     Sehen Sie sich das Profil von Peter Rapp an!   Senden Sie Peter Rapp eine eMail!     
Er ist Staatspensionär, stand im DÄB.
Mehr weiß ich auch noch nicht.
Daß er nix schafft, glaub ich nicht.
Muß mich mal umhören.

PR

Behrmann,Kinderarzt
unregistriert
erstellt am: 09. April 2001 02:49           
Schießt ihn auf den Mond und Andrea Obsoleta gleich dazu.

Reinhold
Mitglied
erstellt am: 09. April 2001 19:30     Sehen Sie sich das Profil von Reinhold an!   Senden Sie Reinhold eine eMail!     
Lieber Peter,
die Vordiskussionen in diesem Forum kenne ich leider nicht. Dein Vergleich mit den Hebammen ist vielleicht gar nicht schlecht. Leider gab es zwischen den Psychotherapieverbänden im Vorfeld des Gesetzes eine ziemliche Zerstrittenheit (Motto:wie verteidige ich meine Pfründe am besten), bei der besonders die bereits anerkannten Psychotherapeuten das KV-Modell favorisierten (inzwischen bereuen sie es bitterlich).
Das PTG hat eigentlich das Ziel gehabt, den Scharlatanen das Wasser abzugraben, die Berufe sind jetzt geschützt, man hat eine rechtliche Grundlage, das Delegationsverfahren gibt es nicht mehr.
Mein Problem ist jedoch, daß ein sog. wissenschaftlicher Beirat darüber befindet, welche Verfahren denn wissenschaftlich sind (laut PTG sollte er jedoch nur prüfen, welche Verfahren allgemein anerkannt sind)und zum Ergebnis kam, dass die system. Therapieund die Gesprächstherapie nicht wissenschaftlich genug sind, deshalb wird neben dem aus meiner Sicht antiquierten tiefenpsychologischen Verfahren (das im Kinder-und Jugendlichenbereich nur bei eingeschränkten Indikationen,z.B. Angstzustände, erfolgversprechend ist)nur noch die Verfahrenstherapie anerkannt.
Übrigens besteht dieser wissenschaftliche Beirat natürlich wieder aus Vertretern der zwei bereits anerkannten Verfahren.
Ich behandle z.Zt. z.B. einen 14 jährigen verhaltensgestörten Jungen unter fester Einbeziehung seiner Familie.(mit gutem Erfolg) Die AOK erstattet die Kosten nur, weil keine analyt. Kollegin für ihn einen Platz hat. Ich bin also "2.Wahl", mein Verfahren dagegen "1.Wahl", da effektiv und auch klinisch gut bewährt.
Grotesk, was?
grüsse
Reinhold

Practicus
Mitglied
erstellt am: 18. April 2001 13:29     Sehen Sie sich das Profil von Practicus an!   Senden Sie Practicus eine eMail!     
Was habt Ihr nur mit der KV?
Die Zulassungsausschüsse sind zwar bei den KVen angesiedelt, aber rechtlich völlig selbständig und paritätisch mit Vertretern von Kassen und KVen besetzt.

Die KV kann Zulassungen weder aussprechen noch verhindern!

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