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Autor
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Thema: Härtefallregelungen in der GKV
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violetta unregistriert
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erstellt am: 08. März 2001 15:06
Hat jemand Interesse, sich mit den Härtefallregelungen in der GKV auseinanderzusetzen? Der ganze Wirbel, der um die Zuzahlungsbefreiung gemacht wird, ist m.M. nach äußerst hohl. 1. Bsp. Die Befreiung wird abhängig gemacht vom Familieneinkommen, auch wenn ein Partner privat versichert ist, also seine Zuzahlung bei Vertragsbeginn geregelt hat. 2. Bsp. Die Befreiung gilt nicht für eine Kompressionsbehandlung, für die Bandagen gebraucht werden und anschließend eine Bestrumpfung erfolgen muß. 3. Bsp. Die Befreung gilt nicht für Fahrten zur amb. Behandlung. |
Peter Rapp Mitglied
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erstellt am: 08. März 2001 20:21
habe neulich wo gelesen, mittlerweile sei rund die Hälfte der GKV-Versicherten wg Härtefalls von Zuzahlungen befreit.Da ist doch irgendwas nicht in Ordnung, oder ? PR |
Klaus Vetter unregistriert
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erstellt am: 10. März 2001 01:33
Nach Schätzungen scheinen die Folgen des Wahlgeschenkes Absenkung der Zuzahlungsgrenzen und die Erhöhung der Mehrwertsteuer fast höher als die gegewärtigen Regressforderungen zu sein. Man könnte überspitzt fast sagen, daß die Ärzte die Wahlversprechen bezahlen sollen. Zur Zuzahlungsbefreiung: Zahlen dazu scheinen strenger bewacht und gehütet als Ford Knox. Ich suche aber trotzdem weiter. Ist ja Teil gern des verschwiegenen Sozialspiegels Klaus Vetter Klaus Vetter |
A. Hoh Mitglied
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erstellt am: 12. März 2001 07:39
In der Statistik KG 2 sind die Härtefälle bzw. Befreiungen aufgeführt. Ob diese Statistik bundesweit zusammengeführt wird, entzieht sich meiner Kenntnis. |
Gast unregistriert
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erstellt am: 13. März 2001 11:28
Ich lese aus dem § 61 Sozialgesetzbvuch V heraus, dass auch die Zuzahlungen zu Hilfsmitteln bei Härtefällen entfallen und auch die notwendigen Fahrkosten übernommen werden. 50 % der Versicherten als Härtefälle ist weit übertrieben. Vielleicht sind da auch die enthalten, die nur teilweise befreit sind (§ 62), also nur 1 - 2 % selbst zahlen müssen.
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violetta unregistriert
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erstellt am: 13. März 2001 16:07
Sorry, das ist ja die Krux an der Geschichte, erst wenn die Zuzahlungsbefreiung erteilt ist, gilt diese für Fahrtkosten, Bandagierung und dann auch für Krankenhausaufenthalte. Aber in dem Jahr, in dem die Belege zu sammeln sind, gelten diese Kosten noch nicht. |
Dr. Matthias Solga Mitglied
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erstellt am: 13. März 2001 20:53
Ein kleines Bißchen Fakten: Zuzahlen muß Jeder, der ein Medikament, ein Heilmittel (das sind u.A. physiotherapeutische Leistungen), einen Krankentransport 8hier gibt es Ausnahmen, z.B. Serientransport) oder einen Krankenhausaufenthalt bestreitet. Wenn er ein Einkommen unter einer bestimmten Grenze hat, wird er von der Zuzahlung befreit, wobei es hier noch Unterschiede gibt, ob von Medikamenten oder weiteren Leistungen zuzahlungsbefreit. Wenn der Mensch nun aber ein Einkommen über der Grenze hat, braucht er nicht mehr an Zuzahlungen zu leisten, als dies 2% (glaube ich, evtl. auch 1%) seines Einkommens entspricht. Dies muß er nachweisen, nachdem er die Zahlungen ausgelegt hat, d.h. also Quittungen sammeln und mit Einkommensnachweis zur Kasse pilgern. Hier handelt es sich dann nicht um eine Zuzahlungsbefreiung, sondern um eine Zuzahlungsrückzahlung. Gast: für Hilfsmittel, d.h. Windeln, Krankenfahrstühle usw. braucht überhaupt keine Zuzahlung geleistet zu werden. Also kann im SGBV auch eine Befreiung für Hilfsmittel nicht stehen. violetta: Es stimmt, Zuzahlungsbefreiung gilt erst ab Bestätigung. Um eine Zuzahlungsbefreiung zu erreichen, müssen aber keine Belege gesammelt werden. Dafür genügt der Einkommensnachweis der Familie. Bis zu dem Zeitpunkt, da die Zuzahlungsbefreiung genehmigt wurde, muß dann also, auch wenn das Einkommen unter der Grenze für eine Zuzahlungsbefreiung gelegen hat, die Zuzahlungsrückzahlung in die Wege geleitet werden. Dafür dann müssen Belege vorliegen. Das Eine hat aber mit dem Anderen eigentlich nichts zu tun. |
Klaus Vetter unregistriert
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erstellt am: 14. März 2001 01:45
Frage an A. Hoh: Wo kann ich unter welcher Bezeichnung KG 2 finden ? Danke, Klaus Vetter |
A. Hoh Mitglied
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erstellt am: 15. März 2001 08:06
Die KG 2 ist die Statistik über die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen. Hier werden quartalsweise die AU-Fälle, Krankenhausfälle, Fälle Häuslicher Krankenpflege, Befreiungen etc. ausgezählt. Was mit den einzelnen Kassenergebnissen passiert und wo man bundesweit zusammengefasste Zahlen erhalten kann, entzieht sich meiner Kenntnis. |
Gast unregistriert
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erstellt am: 21. März 2001 08:18
Ich glaube, ich weiß jetzt, woher die Zahl von angeblich 50 % Härtefälle kommt: Die AOK hat im Zusammenhang mit der Änderung des Risikostrukturausgleichs (RSA)darauf hingewiesen, dass sie 52 % aller Härtefälle versichert, obwohl ihr Marktanteil nur 39 % beträgt. (G+G 3/01 S. 42) Wohlgemerkt: nicht 52 % ihrer Versicherten sind Härtefälle! Wieviele Härtefälle es gibt (absolut und in % der Versicherten) habe ich bisher auch nirgends gefunden. Aber ich suche weiter. |
Besucher unregistriert
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erstellt am: 21. März 2001 21:52
Härtefall, darunter fallen alle, die nicht mehr als nicht einmal 1800 DM Brutto als Alleinstehende als B r u t t o Einkommen haben. Meint nach Abzug von Sozialversicherug und Steuer grad einmal rund 1400 DM n e t t o.Nach Abzug von 650 DM Miete, ( darin enthalten Wasser, Heizung, Strom, Abfall, sonstige Nebenkosten). Verbleiben 750 DM um alles andere zu finanzieren nebest Nahrungsmittel, Fahrtkosten zur Arbeit, Versicherung, Kleidung, Anschaffungen, Wohnungsrenovierung usw. Liebe Herren Doktoren: Wenn 50% davon betroffen sind, dann zeigt das lediglich,das 50% aller Versicherten in der GKV an der Armutsgrenze nagt. Was nicht in Ordnung ist ? Dass immer mehr Leute an der Armutsgrenze leben. Diese besagten 50 %, seis nun mehr oder weniger, in der GKV. |
Dr. Matthias Solga Mitglied
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erstellt am: 22. März 2001 00:15
Heute hatte ich einen freiwillig Versicherten Handwerksmeister, der parkte vor unserem Hause mit S-Klasse-Mercedes (Firmenwagen) im Halteverbot, als ich ihn darauf ansprach, meinte er, die ca. 1200 DM im Jahr Bußgelder zahlt er doch locker, immer noch besser, als im Parkhaus das teure Auto demolieren zu lassen. Der hat 18 Angestellte. Kam gerade aus Florida, da hatte eine Reifenfirma ihn für 2 Wochen eingeladen. Und der zeigte mir dann seinen Ausweis, daß er ZUZAHLUNGSBEFREIT war!!! Besucher: es geht uns Ärzten nicht darum, daß wirklich Bedürftige von der Zuzahlung befreit werden. Wir vermuten nur ob der kolportierten großen Anzahl, daß hier offenbar irgend etwas nicht mit rechten Dingen zugeht. |
A. Hoh Mitglied
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erstellt am: 22. März 2001 08:11
Bei den sogenannten Härtefällen oder Zuzahlungsbefreiten sollten nicht die chronisch Kranken vergessen werden. Diese Gruppe macht meiner Meinung nach fast den größten Anteil an "echten" Härtefällen aus, auch wenn die Befreiung nicht so umfangreich ist, wie die wegen geringen Einkommens."Unechte" Härtefälle sind für mich die große Gruppe der Azubis, die in der Regel für die Dauer der Ausbildung von den Zuzahlungen befreit werden. |
Gast unregistriert
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erstellt am: 22. März 2001 09:55
Meine Oma hat eine kleine Rente, da sie nur weinge Jahre gearbeitet hat. Sie hat jedoch große finanzille Rücklagen. Macht viele Reisen. Kann das Leben geniesen. Ist von der Zuzahlung befreit. AOK versichert |
Kassenmensch I unregistriert
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erstellt am: 22. März 2001 16:40
Dr. Solga, Sie haben recht: Es ist eine Schande, wenn solche Typen wie Ihr Groß-Mercedesfahrer, als Härtefall gelten. Es gibt aber leider Leute, die von minimalem (steuerlichem) Einkommen prächtig leben können. Ich hatte einmal einen Kollegen, der entschied solche Sachen tatsächlich nach dem Auto. Leider war das rechtswidrig. Dr. Solga, Sie haben unrecht - mit Ihrer Klage über die Azubis, die Härtefälle sind. Die haben nunmal (mit wenigen Ausnahmen) weniger als 1.792 DM brutto im Monat. Außerdem braucht diese Versichertengruppe weit unterdurchschnittlich Medikamente, Fahrkosten, Zahnersatz. Gast, bei Ihrer Oma zählt die kleine Rente und die Einnahmen aus ihrem Vermögen (Mieten, Zinsen), nicht aber das Vermögen selbst. Wenn Rente und Kapitaleinkünfte zusammen unter obigem Grenzwert liegen, ist sie ein Härtefall im Sinne des SGB V, so witzig das ist. Aber so hat es der Gesetzgeber gewollt, nicht die Krankenkassen. Wenn sie ihre (höheren) Vermögenseinnahmen nicht angegeben hat, dann hat sie die Härtefallanerkennung auf betrügerische Art erreicht. Und da wäre sie nicht die Einzige. Naja, jedenfalls bleibt Ihnen ein höheres Erbe. |
harald Ruf unregistriert
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erstellt am: 22. März 2001 19:00
Hallo Kassenmensch I, Gott sei Dank wurde Ihrem Kollegen klar gemacht, dass sein Handeln rechtswidrig gewesen war. Es ist doch hahnebüschend von dem gefahrenen Fahrzeug auf die Einkommenslage des Betroffenen zu schließen. Da die steuerlichen Abzugsmöglichkeiten von abhängig Beschäftigten ausgesprochen eng gezogen sind, sprechen Sie hier ja wohl nicht von dieser Berufsgruppe. Und wenn Sie hier von einem minimalem (steuerlichen)Einkommen sprechen, so können Sie diesen Vorwurf doch nicht der betreffenden Person sondern bestenfalls der Steuerpolitik machen.
Oder nutzen Sie selbst nicht alle steuermindernden Abzugsmöglichkeiten aus ? Und wenn Sie dabei zufälligerweise die notwendigen/erforderlichen Grenzen bezüglich Härtefallgrenze erreichen, warum sollten Sie diese denn dann nicht auch ausnutzen. Der Gesetzgeber wollte es doch so. Nur, über welche Beträge reden wir denn hier überhaupt ? Ich habe den Eindruck, dass hier von den tatsächlichen Problemen der gesetzlichen Krankenkassen abgelenkt werden soll. ............................
Und Herr Dr. Solga,
wie viele S- Klasse fahrende Patienten mit Zuzahlungsbefreiung haben Sie denn in Ihrer Kartei. Einen, zwei ein Dutzend, Hunderte ? Mein Gott, es gibt doch wahrlich drängerende Probleme als sich hierüber den Kopf zu zerbrechen. Gruß |
Dr. Matthias Solga Mitglied
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erstellt am: 23. März 2001 01:12
Kassenmensch: ich habe nicht über die Azubis geklagt!Herr Ruf: das sind sicherlich nicht so besonders viele (eigentlich der Erste, bei dems mir aufgefallen ist, sonst sind das wirklich im Allgemeinen wirklich in jeder Hinsicht arme Würstchen, auch die Azubis). Sie haben sicher Recht, da gibts allerhand Dringenderes. |
A. Hoh Mitglied
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erstellt am: 23. März 2001 07:27
Hallo Kassenmensch I: Ich bin auch in der GKV tätig, deshalb kann ich mir ein Urteil über die Azubis erlauben. Auch meine Kasse, eine BKK, befreit "automatisch" alle Azubis von Zuzahlungen, egal ob sie noch zu Hause wohnen oder einen eigenen Hausstand haben. Die Rundschreiben und Besprechungsergebnisse geben das eben her. Daß diese Gruppe keine hohen Ausgaben verursacht, ist mir klar. In den absoluten Zahlen zu den Härtefällen taucht diese Gruppe natürlich auf und treibt die Anzahl nicht unerheblich nach oben.
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