Dokumentation: Der Fall Forum des Gesundheitsministeriums
17.3.2002
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Autor
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Thema: Was ist Abrechnungsbetrug??
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Seitz Mitglied
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erstellt am: 27. Februar 2001 14:29
Was ist Abrechnungsbetrug? Bundeskriminalamt definiert Tatbestände Was Ist Abrechnungsbetrug, was nicht? Das haben Staatsanwälte in der Vergangenheit bisweilen etwas eigenwillig und auch anders als manche KVen ausgelegt. Angesichts der komplizierten und nicht immer durchschaubaren Abrechnungsbestimmungen, mit denen Ärzte leben müssen, ist das vielleicht auch gar nicht verwunderlich. Jetzt soll es eine allgemeingültige Grundlage geben. Als Ergebnis einer Arbeitstagung zum Thema "Abrechnungsbetrug im Gesundheitswesen" beim Bundeskriminalamt in Wiesbaden Ende des letzten Jahres wurden jedenfalls folgende Kriterien für den Begriff des Abrechnungsbetruges definiert: - Abrechnung nicht erbrachter Leistungen, - Abrechnung nicht persönlich erbrachter, aber nicht delegierbarer Leistungen, - bewusste Zuordnung einer erbrachten Leistung zu einer höheren, nicht erbrachten Leistungsposition, - zwar erbrachte aber nicht abrechnungsfähige Leistungen, - Abrechnung von Leistungen, die medizinisch nicht veranlasst waren, - Nichtweitergabe von Sachkostenrabatten, - Koppelgeschäfte im Labor (Kick-back-Verfahren), - Chipkartenbetrug im Zusammenwirken mit Patienten. - Arzneimittelverordnungsbetrug im Zusammenwirken mit Apothekern, - Doppelabrechnung von Leistungen ambulant und stationär, - vorsätzlich unwirtschaftliche Leistungserbringung Sicherlich ist es sinnvoll, klare Kriterien zu definieren. Doch gerade wenn es um die Begriffe "medizinisch veranlasst" oder "unwirtschaftlich" geht, wird es wohl weiterhin Grauzonen geben. Denn darüber, was medizinisch notwendig und wirtschaftlich ist, gibt es bekanntlich immer mehrere Ansichten!
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