Seitz Mitglied
|
erstellt am: 21. Februar 2001 12:33
Die seit 1989 geltenden Vorschriften für den Datenaustausch mit den "Leistungserbringern" sind für die Regierungskoalition nicht effektiv genug: die Zitrone der Kostensenkung im Gesundheitswesen muss sich nach Meinung der Politiker noch mehr auspressen lassen, wenn von Regierungsseite den Anbietern" noch mehr auf die Finger geschaut wird. Mit anderen Worten: Nicht weniger, sondern mehr Verwaltung und Bürokratie, keine Einsparung überflüssiger Stellen, sondern Schaffung neuer Kontrollbehörden wird gefordert. Parkinsonsche Gesetze und Orwellsche Überwachungsutopien vermählen sich zur Ausgestaltung politisch-autoerotischer Kontrollorgien mit Selbstzweckcharakter! Keine Frage: Datenerhebung und -sammlung sind sinnvoll, wenn es um Erkennen von Gesundheitsproblemen in der Bevölkerung und deren ökonomische Behandlung geht. Auch wenn durch intensivierte Datensammlung größere Gerechtigkeit möglich wird - z. B. zwischen begüterten und minderbemittelten Bevölkerungsschichten, kostenbewusst und schlecht haushaltenden Krankenkassen mit verschiedenen Risiken, Gebietsärzten und Allgemeinärzten - ist es sinnvoll, Datentransparenz herzustellen. Ein juristisches Fallbeil wie das geplante Datentransparenzgesetz muss jedoch von seiner Hauptzielrichtung her interpretiert werden: Ist damit eine Verbesserung der Gesundheitssituation in der Bevölkerung bezweckt oder die weitere Knechtung von Berufsständen? Einige Vorgänge und Aussagen lassen eher Letzteres befürchten: - Ein internes Arbeitspapier des Ministeriums wurde still und heimlich erstellt und nur an die Gesundheitspolitiker der Koalition weitergeleitet; Infos irgendwelcher Art sind von zuständigen Stellen nicht zu erhalten; von anderen, nur nebenbei damit befassten Dienststellen ist zu erfahren, dass nahezu täglich Änderungen vorgenommen werden - nach den bisher bekannten Gesetzgebungsverfahren also zielloses, gewohntes "business as usual". - Das Vertrauen in "Leistungserbringer" und "Zahlstellen" (= Krankenkassen) scheint nicht sonderlich groß zu sein: Die Spitzenverbände der Krankenkassen werden verpflichtet, in kassenübergreifender Zusammenarbeit sog. DAWS zu bilden: "Datenannahme- und -weiterleitungsstellen". Da die Krankenkassenspitzen mit den Papierempfängern vom vorigen Punkt parteipolitisch sehr oft eng verzahnt sind, haben sie von den geplanten Änderungen frühzeitig erfahren und gegen die zuerst geforderte bundesweit zentrale Datenerfassungsstelle erfolgreich protestiert. Im bisher bekannten neuen Entwurf sind wieder mehrere dezentrale Sammelstellen für jede Kassenart vorgesehen - verbunden mit "Sanktionsmöglichkeiten" wie Honorarkürzung, falls die Daten vom Arzt (="Leistungserbringer") nicht maschinenlesbar geliefert werden. Die Politik scheint so lange (zu lange) an Global- oder Individualbudgets festzuhalten, weil sie in Bezug auf eigenverantwortliche Kostensenkung ihren professionellen Partnern nicht über den Weg traut: Im Arbeitspapier wird zugegeben, dass Kriterien für Richtgrößen nicht vorhanden sind und erst über das geplante Gesetz ermöglicht werden. Es soll eine zentrale, diagnosebezogene Qualitätsanalyse der Verordnungen ermöglicht werden (Anmerkung: Dass dies schon ansatzweise nicht funktioniert, sehen wir fast täglich an den normierten, nicht einzelfallbezogenen und erst recht nicht sachbezogenen Beurteilungen des MDK). Wörtlich: "Das Verordnungsverhalten kann festgestellt werden und Vergleiche ärztlicher Behandlungen bis hin zu inhaltlichen Auseinandersetzungen mit den diagnostischen und therapeutischen Möglichkeiten sind realisierbar". Also: wer "falsch" therapiert (wer definiert das? Schreibtischärzte oder Politiker?) kriegt was auf die Finger! Andererseits haben Hausärzte die Chance, ihr Leistungsvolumen und sachverständige Professionalität im Kostenvergleich mit Spezialisten und Krankenhäusern zu messen. Zitat: "Leistungstransparenz ist Voraussetzung für leistungsgerechte Vergütung." Der Patient soll "individuell informiert" werden können; über was wohl? "Wie viel hat Dir Dein Arzt beim letzten Besuch wieder aus der Tasche gezogen?" Aber auch da haben wir keine Probleme: "lhre Behandlung kostet monatlich 30 DM; sollte sie teurer werden, erfolgt sie umsonst" (Zitat H.A.Massing) Viele weitere Einzelheiten sind in dem Arbeitspapier angesprochen, aber "panta rhei", alles ist noch in fließender Bewegung, besser gesagt:Es gibtviele zerstörerische Stromschnellen, an denen alle, die "in einem Boot sitzen", herauskatapultiert werden können. Vielleicht gelingt es der Gesundheitsministerin, mit Augenmaß entsprechende Staudämme zur Beruhigung einzubauen. Wir Ärzte werden uns nicht damit abfinden, 0bjekte der Rasterfahndung einer selbstherrlichen Kostendämpfungspolitik zu werden! Die Vielfalt der verschiedenen Therapieansätze muss erhalten werden, solange sie wissenschaftlich begründet ist. Heckenschnitt und Schmalspurnormierung taugen nicht für die ambulante Medizin, zumal wenn sie von Schreibtischärzten kontrolliert wird, die noch nicht einmal das gesetzliche Recht haben, ein Arzneiverordnungsblatt auszufüllen. Auf der anderen Seite können durch sinnvolle und behutsame Normierung kostenzehrende Auswüchse im Gesundheitswesen beseitigt und Schnittstellen zwischen gleichberechtigten Partnern geschaffen werden, die einer effizienten Patienten-Behandlung ohne größere Reibungsverluste dienen. Appell an die Politiker der Koalition: Hören Sie auf mit dem Versteckspiel! Binden Sie frühzeitig unseren kompetenten Sachverstand in das Gesetzgebungsverfahren ein! Und: Wie wär's mit einem bisschen mehr Vertrauen?
|