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Autor
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Thema: Unsere Ärzte oder "Sie Wissen nicht ......
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Peter Rapp Mitglied
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erstellt am: 14. Februar 2001 18:20
verehrter Gast, wenn Sie richtig lesen können, ging es mir um die online-Überprüfung des Inhalts der Chipkarte durch Datenabgleich mit irgendeinem Zentralrechner. Dafür muß ich eine Telefonleitung aufmachen, genauso wie jetzt eben auch, und das kostet. Dienen würde es ausschließlich dazu, die endlosen Schlampigkeiten der mit dem Geld anderer Leute großzügigen Kassen auszubügeln. Capisce ? PR |
Gast unregistriert
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erstellt am: 14. Februar 2001 19:03
Erstens habe ich mit meiner - zugegeben boshaften - Spitze über das Geld nur Peter Rapp zitiert. Zweitens: Warum wohl glauben Sie, ist auf der KV-Karte die Unterschrift drauf? Warum auf einer Kreditkarte? |
Seitz Mitglied
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erstellt am: 14. Februar 2001 19:56
Unterschrift des Versicherten ...Die Karte wird mit der Unterschrift des Versicherten gültig... ....Bei der Vorlage der Krankenversichertenkarte beim Arzt, Zahnarzt oder im Krankenhaus werden die erforderlichen Daten durch ein spezielles Lesegerät erfasst. Diese Daten dienen dann zur Abrechnung mit der Krankenkasse. Nach Übertragung der Daten der Krankenversichertenkarte auf den Abrechnungsschein bestätigt der Versicherte das Bestehen der Mitgliedschaft durch Unterschrift auf dem Abrechnungsschein. Ärzte, die mit Praxis-EDV abrechnen, können von der Ausstellung eines Abrechnungsscheines freigestellt werden. Hierbei entfällt die Unterschriftsleistung durch den Versicherten. Mit der Krankenversichertenkarte entfallen auch die bisherigen Berechtigungsscheine für Vorsorgeuntersuchungen..... |
harald Ruf unregistriert
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erstellt am: 14. Februar 2001 20:09
Vielleicht würde es sich hier ja anbieten - analog zum Kreditkartenbereich - hier eine Art " Fangprämie" auszuloben. Hier ist es meines Wissens nach so, dass jeder der eine Kreditkarte bei einem unberechtigten Nutzer antrifft und dann auch sicherstellt, eine Prämie von mehreren hundert DM vom Aussteller erhält. Ich denke, dass die Kassen dieses Problem dann relativ schnell im Griff hätten. Für diesen wahrlich sinnvollen Verbesserungsvorschlag, hätten Sie meine Unterstützung. Da ja nun tatsächlich in den Praxen durch dieses Chaos erhebliche Kosten verursacht werden, gibt es nichts was dagegen sprechen würde, diese zusätzlichen nicht unbeträchtlichen Kosten den Kassen in Rechnung zu stellen. Es geht selbstverständlich nicht, dass hier Kosten bei zwei "gleichberechtigten" Vertragspartnern einseitig einem davon auferlegt werden obwohl der andere, diese - ja ganz unzweifelhaft - alleine verschuldet hat. Tip Vorfälle sammeln und Feststellungsklage erheben lassen. Könnte vielleicht Sinn machen. p.s. Ich habe mit Juristerei nichts am Hut und auch keinen Vorteil davon. |
Udo Enchelmayer Mitglied
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erstellt am: 14. Februar 2001 21:37
Wie wäre es damit : Bei unbekannten Patienten läßt man sich den Personalausweis zusätzlich zeigen. Ein Arzt aus meinem Bekanntenkreis sagte mir allerdings, daß so genaue Kontrollen gar nicht erwünscht sind. Man müßte ja dann Patienten ablehnen. Wie gesagt, nicht meine Meinung. |
Peter Rapp Mitglied
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erstellt am: 14. Februar 2001 22:32
hallo Herr Ruf + superschlaue Gäste,Fangprämie ist so lange keine Lösung, als 1. wir nicht in der Lage sind, Kartendaten mit den "richtigen" Daten abzugleichen 2. keine weitere Zeit und Helferinnenkompetenz zu verschenken haben 3. nicht berechtigt sind, die Identität eines vor uns stehenden Kassenkunden festzustellen In Praxen gilt a priori die Unschuldsvermutung. Wir sind auch sich bekennenden Verbrechern gegenüber schweigepflichtig, einzige Ausnahme: geplante s Verbrechen. Niemand wird sich leisten können, die Schweigepflicht wegen einer Ordnungswidrigkeit oder geringfügigen Straftat zu brechen und grüne Männer zu holen, um Personalien festzustellen. Der einzene Chipkartenmißbrauch ist auf alle Fälle geringfügig, denn mehr als einen Umsatz in Höhe des "Scheinschnitts" verliert ohnehin keiner. Das Argument, wir würden diesen Mißbrauch wg. Umsatzes augenzwinkernd mitmachen, ist schlicht lächerlich. Der Scheinschnitt eines Gynäkologen in Südbaden liegt um die 60 DM. Nönö, das verbocken die Kassen, die habens auszubügeln. Daß ihnen diese Mißstände seit Jahren bekannt sind, ist bekannt. Daß sie sich einen Dreck drum scheren, weil ihre outputs eh vorher festgelegt sind, das Abstellen des Chipkartenmißbrauchs jedoch Geld kosten würde, ist auch bekannt. Ich scheue mich nicht, Solches als bewußten Betrug der Kassen an ihren Kunden und den Leistungsträgern zu bezeichnen. PR |
harald Ruf unregistriert
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erstellt am: 15. Februar 2001 10:42
Hallo Herr Rapp, die Unschuldsvermutung gilt natürlich nicht nur in Praxen sondern eigentlich doch generell und zumindest so lange bis das Gegenteil bewiesen wurde. Klar ist auch, dass für Mediziner - ähnlich wie für Juristen - eine Schweigepflicht vorhanden ist. Fraglich ist allerdings, inwieweit sich diese Schweigepflicht auch auf begangene Verbrechen bezieht.Ist es denn nicht so, dass gerade im Bereich der Pädiatrie der Verdacht auf Kindesmißbrauch generell anzeigepflichtig ist.Gerade der Kinderarzt ist doch letztendlich die Instanz die hier die ersten Anzeichen entdecken kann und/oder wird. Ein Kinderarzt der hier - bei eindeutigen Anzeichen, wobei auch dies wieder eine Gratwanderung ist - nicht aktiv wird, macht sich tatsächlich - m.E. - der Beihilfe schuldig.Die ärztliche Schweigepflicht bezieht sich doch ausschließlich auf medizinische Sachverhalte. Die einzige Ausnahme - m.E. aber auch fraglich - gestehe ich tatsächlich den psychotherapeutisch und/oder analytisch tätigen Medizinern zu. Eine tatsächlich allumfaßende Schweigepflicht steht lediglich der Kirche ( Beichtgeheimnis ) und den Juristen zu. Was nun aber die Chipkarten angeht, so stellt sich hier schon die Frage, wie dieses Problem denn in Griff zu bekommen ist und es nicht doch sinnvoller ist, mit den vorhandenen Schwächen zu leben. Insoweit wäre es schon von Interesse zu erfahren, wie hoch denn der Anteil der unbrauchbaren, falschen und Doppelkarten im täglichen Praxisleben ist. Klar ist allerdings, dass die hierdurch angefallenen Mehrkosten nicht den Praxen aufgebürdet werden dürfen. Auch hier gilt selbstverständlich das Verursacherprinzip. Allerdings an dieser Stelle schon von einem " Betrug " zu sprechen, ist schon etwas mächtig. Betrug setzt in aller Regel ein vorsätzliches Handeln voraus, dass ich noch nicht zu glauben bereit bin. |
Kassenmensch II unregistriert
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erstellt am: 15. Februar 2001 12:31
"Es muß jedoch beim nächsten Besuch ein gültiger Behandlungsausweis vorgelegt werden. Ansonsten muß der Patient die Behandlung privat zahlen. Dies ist vertraglich gesichert und Rechtspraxis. Schade, daß die Kasse(n) das nicht wissen." Schön wäre es aber hier ist es wie bei vielem, es gibt Verträge und keiner hält sich dran. Bei verschiedenen Prüfeinsätzen bzgl. von den Kassen erstatteter Privatrechnungen kommt man zu einem ganz anderen Ergebnis. Zur Info eigentlich ist das Kartenpafand bereits vor 5 JAhren eingeführt worden für die sog. 2 Karten nur wie solls sein es kassiert niemand. |
Seitz Mitglied
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erstellt am: 15. Februar 2001 13:03
<<Klar ist auch, dass für Mediziner - ähnlich wie für Juristen - eine Schweigepflicht vorhanden ist. Fraglich ist allerdings, inwieweit sich diese Schweigepflicht auch auf begangene Verbrechen bezieht.Ist es denn nicht so, dass gerade im Bereich der Pädiatrie der Verdacht auf Kindesmißbrauch generell anzeigepflichtig ist.Gerade der Kinderarzt ist doch letztendlich die Instanz die hier die ersten Anzeichen entdecken kann und/oder wird. Ein Kinderarzt der hier - bei eindeutigen Anzeichen, wobei auch dies wieder eine Gratwanderung ist - nicht aktiv wird, macht sich tatsächlich - m.E. - der Beihilfe schuldig.Die ärztliche Schweigepflicht bezieht sich doch ausschließlich auf medizinische Sachverhalte. Die einzige Ausnahme - m.E. aber auch fraglich - gestehe ich tatsächlich den psychotherapeutisch und/oder analytisch tätigen Medizinern zu. Eine tatsächlich allumfaßende Schweigepflicht steht lediglich der Kirche ( Beichtgeheimnis ) und den Juristen zu.>>Oh je oh je oh je ab in den Grundkurs Rechtswiisenschaft oder solche Beiträge lieber nicht schreiben!! <<Für diesen wahrlich sinnvollen Verbesserungsvorschlag, hätten Sie meine Unterstützung<< Shr gut Herr Ruf, nur was ist ihre Unterszützung wert?? m.s. |
harald Ruf unregistriert
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erstellt am: 15. Februar 2001 13:40
Hab ich schon hinter mir. Es geht hierbei auch nicht um Unterstützung. Nur " wat Recht it mut Recht blieben ". Nur muß ja wohl erlaubt sein, darauf hinzuweisen, dass die Chipkartenproblematik mit Betrug nichts aber nun überhaupt nichts zu tun hat. Und wo bleiben Ihre Vorschläge hinsichtlich einer besseren und kostengünstigeren Lösung ? Nur schwafeln bringt doch keinen einen Schritt weiter. Und ganz abgesehen davon, möchte ich schon vermeiden, dass gerade hier in diesem Forum ein Mediziner glaubt, sich bei Verbrechen gegen die Menschlichkeit auf seine vermeintliche "Schweigepflicht" zurückzuziehen und sich damit ausklinken zu können. Sich über die Honorarfrage, die vorhandenen Statistiken oder von mir aus Chipkarten zu streiten ist eine Sache, aber gegen erkannte Straftatbestände ( Verbrechen gegen die Menschlichkeit ) nicht aktiv vorzugehen und sich auf den Einwand der "Schweigepflicht" zurückzuziehen, eine andere. Der Schweiger in diesen Fällen ( und ich rede hier nicht von Bagatelldelikten ) ist mindestens genauso schuldig wie der eigentliche Täter.
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Peter Rapp Mitglied
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erstellt am: 15. Februar 2001 14:14
hallo Herr Ruf, so eenfach is det nich:Aus einem Nachschlagewerk in RECHT.DE: Schweigepflicht: Sie ist gesetzlich geregelt in den §§203-205 StGB, §53 StPO sowie in der Berufsordnung. Sie wird als ein wesentliche Grundlage des Vertrauensverhältnisses zwischen Arzt und Patient angesehen. Danach darf ein Arzt ihm anvertraute Geheimnisse generell nicht preisgeben. Tut er es doch, ist er sowohl straf- als auch zivilrechtlich haftbar. Er darf die Schweigepflicht brechen, wenn er nach erfolgter Rechtsgutabwägung ein anderes Rechtsgut für höherwertig hält, z.B. darf er einen seiner Meinung nach aus gesundheitlichen Gründen Fahruntauglichen bei der zuständigen Behörde melden, wenn ihm das Rechtsgut "allgemeine Verkehrssicherheit" im konkreten Fall höherwertig ist, als die Schweigepflicht. Er darf sie auch brechen, wenn er selbst (nicht der Patient!) Beschuldigter in einem Prozeß ist. Nach §138 StGB muß er die Schweigepflicht brechen, wenn er von einem geplanten Kapitaldelikt (Krieg, Mord,...) erfährt. Er muß sie ebenso brechen, wenn er vom Patienten von ihr entbunden wird, oder wenn der Patient gar nicht Geheimnisherr ist, etwa bei gerichtlichen Ermittlungsverfahren, bei denen ein Patient im Auftrage eines Gerichtes oder der Staaatsanwaltschaft untersucht wird. Prof. Dr. med. Hansjürgen Bratzke/Ref. jur. Dr. med. Markus Parzeller in einem Kommentar zur Gefährdung des Partnes eines HIV-infizierten:
(4). Eine Pflicht zur Offenbarung ist jedoch für den Arzt nicht gegeben. Bei einer ordnungsgemäßen Aufklärung und Belehrung des Patienten über die Risiken, die mit der Erkrankung für sich und andere einhergehen, setzte sich der Arzt bisher weder straf- noch zivilrechtlichen Konsequenzen aus, wenn er der ärztlichen Schweigepflicht den Vorrang einräumte. Offenbarungspflichten sind im Interesse der Verbrechensverhinderung und zum Schutz der Bevölkerung gesetzlich vorgeschrieben. In dem Katalog des § 138 StGB werden die Straftaten aufgeführt, die zur Anzeige gebracht werden müssen, wenn man von dem Vorhaben oder der Ausführung dieser Straftaten Kenntnis erlangt. Bei einer unterlassenen Anzeige setzt man sich selbst der Gefahr der Strafverfolgung und der Verurteilung aus. Beispielhaft können als geplante und somit zu meldende Straftaten Mord, Totschlag, Raub et cetera angeführt werden. Eine Meldepflicht resultiert auch aus dem Bundesseuchengesetz. Aufweichung der Schweigepflicht hebt ausdrücklich auf Kapitalverbrechen ab. Natürlich würde ich einem mißbrauchten Kind versuchen einen Rechtsschutz zB in Form eines Amtsvormundes zur Seite zu stellen, der seine Interessen wahrt. Sowas stand in meinem obigen Beitrag aber nicht zu Debatte, sonder ein Verlust von 60 DM. Der rechtfertigt einen Bruch der Schweigepflicht im Leben nicht. PR
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Seitz Mitglied
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erstellt am: 15. Februar 2001 15:59
Nach einem Grundkurs Rechtswissenschaften müßte Herr Ruf wissen, daß man den Mißbrauch von Chipkarten nicht mit dem Mißbrauch von Kindern vergleichen kann. Als Arzt darf ich noch nicht mal dem Arbeitgeber mitteilen ob ein Angestellter als Patient in meiner Praxis war. Ganz zu schweigen von der Diagnose! Melde ich einer Kasse, daß der Pat bei mir in der Praxis war mache ich mich strafbar Herr Ruf. Bitte ändern Sie doch einfach das Strafrecht!!m.s. |
Stiens Mitglied
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erstellt am: 15. Februar 2001 20:23
>>Melde ich der Kasse, daß ein Pat. ... <<<Frage: Wenn ich eine Behandlung eines in der GKV Versicherten abrechne, erfährt dann seine Kasse nicht, daß er in meiner Praxis war? |
Peter Rapp Mitglied
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erstellt am: 15. Februar 2001 20:26
doch, natürlich, bei jeder AUF auch die verschlüsselte Diagnose, und der MDK hat Zugriff auf alle Krankenakten. Das ist aber rechtlich gedeckt. PR |
Dr. Matthias Solga Mitglied
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erstellt am: 15. Februar 2001 22:05
Stiens: Nein, erfährt die Kasse nicht, da über die KVen, die die Namenszuordnung erfahren, die weitere Abrechnung an die Kassen ohne Patientenzuordnung erfolgt. Genau das will das als Transparenzgesetz bezeichnete Ermächtigungsgesetz ändern. |
Peter Rapp Mitglied
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erstellt am: 16. Februar 2001 00:01
Herr Solga, Sie haben Recht, solange keine Formblätter ausgefüllt werden. Aber ein Rezept ist eins,eine AUF auch, eine Einweisung auch, ein Krankentransportschein auch, eine Bescheinigung über den Entbindungstermin auch. PR |
harald Ruf unregistriert
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erstellt am: 17. Februar 2001 17:51
Hallo Herr Rapp, danke für die Klarstellung hinsichtlich der Schweigerechtsproblematik. Ich hatte ja schon arges vermutet. Aber so ein kleiner Exkurs in die Jurispudenz ist ja nicht schlecht und schadet auch nicht.Man lernt ja nicht aus. Ich vermisse allerdings noch immer einen Hinweis darauf, wie denn das Problem besser gelöst werden könnte - ohne einen weiteren irrsinnigen Verwaltungsaufwand -. Gruß |
Peter Rapp Mitglied
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erstellt am: 17. Februar 2001 18:50
Hallo Herr Ruf,lassen wir Kassenmensch II, vorsichtshalber unregistriert, antworten (15. Februar 2001 12:31) (Thema: Privatliquidation bei Nichtvorlegen eine gültigen Chipkarte): Schön wäre es aber hier ist es wie bei vielem, es gibt Verträge und keiner hält sich dran. Bei verschiedenen Prüfeinsätzen bzgl. von den Kassen erstatteter Privatrechnungen kommt man zu einem ganz anderen Ergebnis. Zur Info eigentlich ist das Kartenpafand bereits vor 5 JAhren eingeführt worden für die sog. 2 Karten nur wie solls sein es kassiert niemand. Ich stehe zu meinem Wort Betrug. PR |
Seitz Mitglied
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erstellt am: 17. Februar 2001 20:14
Eine naheliegende Lösung wurde noch nicht diskutiert. Einfach Bild auf die Karte. Kassen sind allerdings dagegen. Denn das kostet deren Geld. Die momentanen Verluste gehen allerdings voll auf Kosten der Ärzte. Das zeigt wieder, daß manchmal eben die Politik in die Selbstverwaltung eingreifen muß. Übrigens hier im Forum scho erwähnt: Es gab eine Untersuchung des WIDO mit dem Ergebnis eines großen Mißbruches der Chipkarten. War kurz im Internet. Wurde dann auf Drängen der Kassenbosse wieder entfernt. Danach wurde alles dementiert.m.s. www.dr-seitz.de |
Gynie aus Schwaben Mitglied
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erstellt am: 18. Februar 2001 11:24
..stimmt schon, es wird von Patientenseite viel Humbug mit den Karten betrieben... ...andererseits, wenn ich von gynäkologischen Einzelpraxen mit 3000 Scheinen (keine Zytologie!) erfahre, kommen mir manchmal ganz komische Gedanken.... |
Peter Rapp Mitglied
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erstellt am: 18. Februar 2001 11:29
zurecht, denke ich PR |
Dr. Matthias Solga Mitglied
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erstellt am: 18. Februar 2001 11:32
Na gut, aber auch hier dieselbe Frage wie bei den gefälschten Karten: wie oft kommt das denn vor? Die gefälschten Karten fallen bei uns alle Quartale mal ein bis zwei auf. Selbst bei einer fünfmal höheren Dunkelziffer ist das immer noch ein Promilleanteil. Bei den 3000-Scheinen-Gynpraxen dürfte das ähnlich sein. Wer täglich 6 Stunden alle 3 Minuten eine Krebsvorsorge macht, schafft das im Monat 2400 mal. Da muß kein Betrug dran sein. Nur die Patientenstruktur kann eben ganz anders gelagert sein, evtl. nur Laufkundschaft, keine Schwerkrankenn, die mehrfach kommen, auch die Praxisstruktur kann einfach gestrickt sein: evtl. kein Ultraschall, kein OP usw. Die große Zahl alleine macht den Betrüger nicht! Oder muß die Deutsche Bank gleich als Betrüger dastehen, nur weil sie dieses Jahr 45% mehr Gewinn gemacht hat als 1999? |
schumacher unregistriert
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erstellt am: 18. Februar 2001 14:59
Herr Solga.Ihr letzter Beitrag ist doch ironisch gemeint ,oder!!!
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Gynie aus Schwaben Mitglied
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erstellt am: 18. Februar 2001 18:49
Manchmal, wenn ich an o.g. Praxen denke überlege ich mir wie das geht.... Der Bruder betreibt vielleicht eine Diskothek, an deren Eingang zur Alterskontrolle die KV-Karte gezeigt werden muß??? Die Ehefrau steht in der Fußgängerzone und bettelt,- ausgestattet mit einem Handlesegerät um Karten?? Man ist Vorsitzender im Golfclub und führt mittels Karte eine vierteljährliche Mitgliederverifizierung durch?? etceteraetcetera.... Vielleicht sollten wir uns ab und an mal an die eigene Nase langen, nicht allzu oft zugegebenermaßen, aber ab und an.... 3 Minuten für eine KVS im gynäkologischen Bereich sind UTOPIE!!! Nicht falsch verstehen, bitte, ich sitze mit Ihnen allen in einem Boot und bin zu 99,9% mit dem hier geposteten d'accord.... Aber auch in unseren Reihen gibt es richtige Verbrecher!!!! |
Dr. Matthias Solga Mitglied
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erstellt am: 18. Februar 2001 20:30
Unter Praxisbudgets, Verboten der Praxisausweitung, Plausibilitätskontrollen halte ich es für unwahrscheinlich, daß solche Scheinzahlen wirtschaftlich zu bearbeiten sind. Aber: Lassen wir mal 9 Minuten pro Patient und nur 6 Stunden Arbeitszeit, da kommen immer noch 792 Patienten pro Monat, sind 2376 pro Quartal. Da darf eben jeder Patient nur einmal kommen, schon geht das! Bei 8 Stunden durchackern, bei 6,6 Patienten pro Stunde nicht allzu mühselig, sind immerhin 3168 Patienten pro Quartal möglich. Meine Auffassung: die Betrüger im System sind nicht unter den Ärzten zu suchen. Es mag Einzelfälle geben, die versuchen, marktwirtschaftliche Gesetze auch im Bereiche der Arztpraxis wirksam werden zu lassen, einige verlassen dabei den legalen Rahmen. Aber: die Zahl Krimineller unter den Ärzten dürfte nicht höher sein als die bei den Banken, bei der Wirtschaft, bei der Politik. Der wirkliche Betrug, weil institutionalisiert, geschieht an den Ärzten, denen unter Ausnutzung ihrer ethischen Grundverpflichtung das Menschenreccht auf eine adäquate Bezahlung entzogen wird. Dies bitte nicht vergessen! |