erstellt am: 16. November 2000 20:26
Berlin (rv/br). Die Reformpolitik der Bundesregierung wird vom Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung (SVR) unterschiedlich eingeschätzt. Finanz-, Haushalts- und Rentenpolitik bekommen insgesamt gute Noten. Ministerin Andrea Fischer muß sich dagegen sagen lassen, daß ihre Reform 2000 "den Anforderungen an eine effizienzorientierte Reform nicht gerecht wird".
Hintergrund
Paradigmenwechsel im Sachverständigenrat - das Gesundheitswesen muß umgekrempelt werden
Von Karl H. Brückner
Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung (SVR) hat in seinem neuen Jahresgutachten auch ein Kapitel zum Reformbedarf des Gesundheitswesens geschrieben. Ein Vergleich mit der Expertise vor vier Jahren, die sich ebenfalls damit beschäftigt hatte, deutet auf einen Paradigmenwechsel in diesem Beratungsgremium der Bundesregierung hin. Damals wurde das - blutleere weil politisch kaum durchsetzbare - Modell für einen radikalen Systemwechsel in der Krankenversicherung nach liberalem Schnittmuster vorgestellt. Zwar hat man sich von dieser Option, die auf Privatisierung des Gesundheitsrisikos und Abschaffung der solidarisch finanzierten GKV hinausläuft, nicht völlig verabschiedet. Aber im neuen Gutachten wird als zweite Möglichkeit die evolutionäre Veränderung des GKV-Systems konkret beleuchtet. Unter anderem plädiert der Rat dafür, versicherungsfremde Leistungen konsequent aus den Staatshaushalten zu finanzieren und mehr Einkommenarten für die Beitragsbemessung heranzuziehen.
Die Analyse der Systemmängel ist nicht neu: Das deutsche Gesundheitswesen sei nicht "das beste der Welt", heißt es unter Hinweis auf Qualitätsmängel. Weiter: Die sektorale Abschottung führt zu Ineffizienzen, der Krankenhaussektor ist zu groß, die Patienten nehmen insbesondere die ambulante Medizin extensiv in Anspruch, dort bestimmen weitgehend die Ärzte, von der Einzelleistungsvergütung getrieben, das expansive Leistungsgeschehen. Gegen diese Mängel ist nach Einschätzung des Sachverständigenrates zum Beispiel dieses Kraut gewachsen: evidenzbasierte Medizin und Behandlungsleitlinien nach holländischem Vorbild; weitgehende Ablösung der Einzelleistungsvergütung durch Kopfpauschalen in der hausärztlichen und Fallpauschalen in der fachärztlichen Versorgung;
Eine Praxisgebühr, die der Patient bei jedem Arztbesuch an die Krankenkassen zu zahlen hat.
Vor allem für KVen und die Private Krankenversicherung enthält die Expertise schwere Kost:
Die KVen werden als "Regional-Monopole" abqualifiziert, die einer effizienzsteigernden Versorgung eher im Wege stehen.
Die Zerschlagung der "Regional-Monopole" würde zu Einkommenseinbußen der Vertragsärzte führen - aber nur unter Status-quo-Bedingungen und kurzfristig, so der SVR.
"Natürlich wird es bei und nach einer effizienzsteigernden Intensivierung des Wettbewerbs um Patienten und zwischen den Leistungsanbietern Verlierer geben", heißt es. Gleichzeitig aber würden "die wettbewerbsfähigen Ärzte, Praxisnetze, Krankenhäuser und Arzneimittelanbieter" auch im Vergleich zu heute mit höheren Überschüssen rechnen können.
Vier der fünf Sachverständigen stellen die Pflichtversicherungsgrenze in Frage. Daß sich ausgerechnet die besser Verdienenden aus der Krankenversicherung durch Wechsel zur PKV verabschieden können, sei unlogisch. Zudem führe dies durch die Möglichkeit der freiwilligen Mitgliedschaft zur Konzentration schlechter Risiken in der GKV.
In seinem gestern in Berlin veröffentlichten Jahresgutachten gestehen die "Fünf Weisen" jedoch zu, daß die GKV-Reform "beachtenswerte Elemente" enthalte. Gemeint ist damit vor allem die Option der Integrierten Versorgung an den Kassenärztlichen Vereinigungen vorbei. Die Wirtschaftsprofessoren warnen davor, die Beitragssatzstabilität in der GKV zum vorrangigen Ziel der Gesundheitspolitik zu machen. Steigende Beitragssätze an sich seien "keine Fehlentwicklung, wenn die ihnen zugrunde liegenden Ausgabensteigerungen das Ergebnis veränderter Morbidität, demographischer Entwicklungen, medizinisch-technischen Fortschritts oder geänderter Präferenzen sind". Zu berücksichtigen sei auch, daß der Gesundheitssektor eine beschäftigungsintensive Wachstumsbranche sei.
Ansetzen muß die "dringend erforderliche" Reform demnach an einer Umsetzung gesundheitspolitischer Ziele durch Beseitigung von Fehlanreizen, die Über- und Fehlversorgung hervorrufen. Nötig seien eine deutliche Stärkung des Wettbewerbs zwischen Kassen und Leistungserbringern.
<<weitgehende Ablösung der Einzelleistungsvergütung durch Kopfpauschalen in der hausärztlichen und Fallpauschalen in der fachärztlichen Versorgung; <<
Da reibt sich der Kassenarzt verwundert die Augen. Welche Einzelleistungsvergütung?? Wir werden doch seit Jahren nach Kopfpauschalen bezahlt. Habe ich da "im Zusammenhang" was falsch gelesen??
Wie weis sind diese Weisen eigentlich??
m.s.