|
Autor
|
Thema: MDK - wer versteht ihn - wer braucht ihn???
|
Andrea Gräff-Lamonaca Mitglied
|
erstellt am: 15. November 2000 21:15
Wer hat eigentlich den MDK erfunden???? So wie die Ärzte beim MDK arbeiten, so schlecht ist der Ruf desselben. Es kann doch nicht angehen, dass ein HNO über z.B. ein gynäkologisches Problem ein Gutachten erstellt, eine Empfehlung ausspricht???? Zudem handelt der MDK grundsätzlich zugunsten seiner "Arbeitgeber" frei nach dem Motto: wes´ Brot ich ess, des´ Lob ich sing!! Ich kann mir nicht vorstellen, dass seriöse Ärzte (die dort eingentlich tätig sein sollen), die in ihrem Fach gut sind, es nötig haben, beim MDK zu arbeiten. Wenn man dann mal persönlich zu diesen Halbgöttern in weiss "geladen" wird, wird man rüde angeraunzt, nur oberflächlich untersucht, Atteste von Fachärzten, die jede Menge von ihrer Thematik verstehen, werden sowieso nicht akzeptiert und dann geschieht folgendes, nachdem man unehrenhaft entlassen ist: Es wird ein Gutachten erstellt, das jedes vorgelegte Attest verdreht, falsch zitiert und die wichtigsten Passagen einfach ausgelässt. Es gibt natürlich keine Positivbewertung, eine Zusage wird im Sinne der Fragestellung nicht gegeben. Ja wenn so jeder Arzt beim MDK arbeitet, dann brauchen die sich nicht über ihren schlechten Ruf zu beschweren. Wer hat ähnliche Erfahrungen gemacht, oder gibt´s jemanden mit guten????? |
Dr. Ingo Beer unregistriert
|
erstellt am: 16. November 2000 13:05
Ich bin selbst Arzt beim MDK und daher möchte ich zu Ihrem Beitrag gerne Stellung beziehen. Immer wieder wird der MDK als "Idiotenbande" nichtsnütziger Mediziner beschimpft, dies ist aber so völlig haltlos. Der MDK hat über meist diffizile Zusammenhänge zu entscheiden, über Leistungen, die meist nicht im Leistungskatalog der GKV stehen. Dass natürlich die Kassen zunächst bereit seit mehreren Jahren und dazu auch noch konstengünstige Leistungen bevorzugen möchten, ist jedoch völlig klar. Daher sind Anträge für neuere Op- oder Behandlungsverfahren zunächst abzulehnen. Insofern gebe ich dem Satz vom Lied singen schon recht. Den Ärzten im MDK sind die Hände dermassen gebunden, dass sie, wenn sie attraktive Entscheidungen treffen würden, um ihren Arbeitsplatz bangen müssen. Eine MDK-Meinung einzuholen ist jedoch legitim, die Kassenmenschen kennen zwar (vielleicht) ihr Kassengesetz, jedoch kennen sie sich medizinisch nicht aus, daher legen sie gewisse komplikationsbehaftete Anträge uns zur Prüfung vor. Die Ärzte des MDK sind jedoch angehalten, vorgelegte Atteste zu prüfen und zu würdigen. Wie in dem von Ihnen geschilderten Fall wurden jedoch Atteste völlig falsch interpretiert und die wichtigsten Passagen herausgelassen. Dies halte ich für nicht statthaft, da würde ich an Ihrer Stelle, wenn es nachweisbar ist, schon die Krankenkasse hiervon unterrichten. Ich möchte niemanden anschwärzen, aber auch beim MDK gibt´s, wie überall , eben schwarze Schafe. Aber - und darüber müssen wir uns einig sein - eine Kontrolle für die Kassen muss es eben auch geben. |
Kassenmensch unregistriert
|
erstellt am: 16. November 2000 16:37
Sehr geehrter Herr Dr. Beer, Sie sind ein seltsamer "MDK-Mensch". Ohne den von Frau Gräff-Lamonaca (in vielleicht verständlicher Einseitigkeit) geschilderten Fall zu kennen (Facharztatteste und MDK-Gutachten) übernehmen Sie die Behauptung, die Atteste seien "völlig falsch interpretiert und die wichtigsten Passagen herausgelassen" worden. Wenn Sie es immer so machen, könnten tatsächlich Gutachten entstehen, wie sie von Frau G-L. beanstandet werden. Wenn Sie neuere Op- und Behandlungsmethoden tatsächlich n u r deshalb ablehnen, weil die Kassen kostengünstigere Leistungen bevorzugen (was bei g l e i c h em Erfolg ja nicht falsch wäre), sind sie fehl am Platz. Kein Gutachter, der gegen Honorar von einer Partei beauftragt wird, ist so frei wie ein MDK-Arzt, da sein Gehalt nicht die Auftraggeber zahlen, sondern eine öffentlich-rechltiche Körperschaft, die dazwischen geschaltet ist und die das benötigte Geld von den Krankenkassen einzieht. Übrigens habe ich schon sehr qualifizierte MDK-Gutachten gelesen, aber auch viele schlichte "bef." (für nomale Menschen: "befürwortet", ohne jegliche Begründung). Ein Kassenmensch, der sein Kassenrecht (fachmännisch: Sozialgesetzbuch) kennt, sich aber für medizinische Fragen bewusst der Fachleute bedient.
|
Peter Rapp Mitglied
|
erstellt am: 16. November 2000 20:36
Jetzt wirds spannend. Die beiden dürfen wenns nach mir geht bitte gern weiterdiskutieren.Wie ist das: muß sich eigentlich eine Kasse überhaupt an das Votum des MDK halten oder nicht ? PR |
Andrea Gräff-Lamonaca Mitglied
|
erstellt am: 16. November 2000 22:55
Sehr geehrter Herr Rapp, diese Frage bezügl. der Bindungspflicht der Kassen gegenüber Gutachten oder Empfehlungen des MDK habe ich neulich auch beim Bundesversicherungsamt, welches oberste Aufsichtsbehörde u.A. für die Krankenkassen ist, gestellt. Also ich habe die Antwort bekommen, dass diese Gutachten bindend seien und auf meine Vorhaltungen, dass aber die Kasse einer Bekannten, trotz negativer Beurteilung des MDK eine Leistung trotzdem gewährt und bezahlt hat, sagte mir diese Dame vom Bundesversicherungsamt hätte sich die Kasse strafbar gemacht, das hätte ihnen dann als Aufsichtsbehörde bei einer Prüfung nicht in die Hände fallen dürfen. Also???? Ich weiss nicht ob´s stimmt, aber diese Antworten wurden mir gegeben. |
Vertrauensärzte? unregistriert
|
erstellt am: 17. November 2000 06:40
Früher gab es "Vertrauensärzte", das war aber offensichtlich zu ironisch gemeint ... Jetz nennen sich diese Büroärzte "MDK" ... |
Kassenmensch unregistriert
|
erstellt am: 17. November 2000 13:44
Die Krankenkassen sind in vielen Fällen durch das Sozialgesetzbuch verpflichtet, Gutachten des MDK einzuholen(z.B. bei Kuren, Pflegestufe in der Pflegeversicherung). Die Entscheidung selbst trifft aber die Krankenkasse - unter Berücksichtigung des Gutachtens. Wenn es auf die medizinische oder pflegerische Situation ankommt und das Gutachten eindeutig ist, können die Verwaltungsfachleute der Kassen sicherlich nicht anders entscheiden ohne einen Rüffel durch das Bundesversicherungsamt zu riskieren. Eine abweichende Entscheidung muss und kann stichhaltig begründet sein. Dies ist besonders dann möglich, wenn auch noch andere Gesichtspunkte als rein medizinische zu berücksichtigen sind oder wenn sich der MDK im Gutachten selbst nicht eindeutig festlegt. |
Peter Rapp Mitglied
|
erstellt am: 17. November 2000 18:17
Lieber Kassenmensch,ich will ja kein Spielverderber sein, ein Streithansel schon gar nicht, aber ich habe da doch ein paar Fälle im Hinterkopf, in denen Kassen abweichend vom Votum des MDK entschieden haben. Welche anderen Gesichtspunkte als rein medizinische könnten Sie sich denn da vorstellen oder haben Sie schon erlebt ? PR
|
Sabino Lamonaca unregistriert
|
erstellt am: 17. November 2000 20:07
Wer weiss, ob meine Frau eine Chance hätte, die erstellten Gutachten anzufechten?? Es kann ja nicht sein, dass es richtig ist, ein Gutachten auf Verdrehen von Tatsachen und Attesten aufzubauen. Welche Möglichkeiten hat man, dagegen anzugehen??? |