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Autor
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Thema: Ärzte rechnen zunehmend Kassenleistungen über Privatrechnung ab
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Udo Enchelmayer Mitglied
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erstellt am: 29. April 2000 21:52
In der Zeitung war heute ein Bericht über eine Studie des Zentrums für Sozialpolitik der Universität Bremen zu lesen. Das deutsche Ärzteblatt berichtet, nach Angabe der Zeitung, in seiner Ausgabe vom Freitag darüber. Bei einer Befragung von 2299 Patienten wurde festgestellt, daß niedergelassene Ärzte immer häufiger Leistungen ablehnen, die über die gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden können. Stattdessen würden zahlreiche Behandlungen, sowie Heil- und Hilfmittel den Patienten vertragswiedrig nur auf private Rechnung angeboten. Wie ist das mit den nachfolgend wiedergegebenen ärztlichen Berufspflichten zu vereinbaren ? > Vom Welt-Ärztebund 1948 in Genf beschlossene Neufassung der ärztlichen Berufspflichten ( in Anlehnung an den Hippokratischen Eid), vom deutschen Ärztetag modifiziert.Bei meiner Aufnahme in den ärztlichen Berufsstand gelobe ich feierlich mein Leben in den Dienst der Menschlichkeit zu stellen. Ich werde meinen Beruf mit Gewissenhaftigkeit und Würde ausüben. Die Erhaltung und Wiederherstellung der Gesundheit meiner Patienten soll oberstes Gebot meines Handelns sein. Ich werde alle mir anvertrauten Geheimnisse wahren. Ich werde mit allen meinen Kräften die Ehre und die edle Überlieferung des ärztlichen Berufsrechts aufrecht erhalten und bei der Ausübung meiner ärztlichen Pflichten keinen Unterschied machen, weder nach Religion, Nationalität, Rasse, noch nach Parteizugehörigkeit oder sozialer Stellung. Ich werde jedem Menschenleben von der Empfängnis an Ehrfurcht entgegenbringen und selbst unter Bedrohung meine ärztliche Kunst nicht im Widerspruch zu den Geboten der Menschlichkeit anwenden. Ich werde meinen Lehrern und Kollegen die schuldige Achtung erweisen. Dies alles verspreche ich feierlich auf meine Ehre. < |
Wolfgang Meuresch Mitglied
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erstellt am: 30. April 2000 17:08
Lieber Herr Enchelmayer,soweit ich es aus meinem Erfahrungsschatz persönlich beurteilen kann, halten sich gerade die Kassenärzte an diese "Absichtserklärung" von höchstem ethischen Wert. Allerdings steht da nicht drin, dass der ärztliche Berufsstand kostenlos zu behandeln habe. Die Ärzte haben m.E. die Pflicht ein Privatrezept immer dann anzubieten, wenn ein Kassenrezept aus Budgetgründen nicht möglich und der Behandlungserfolg anders nicht erzielbar ist. Das trauen sich viel zu wenige. Allerdings ist es fair, wenn zunächst die Extrabudgets für spezielle Einzelfälle genutzt werden, auch wenn ein Privatrezept viel Verwaltungsaufwand vermeiden hilft. Gruss Meuresch |
Seitz Mitglied
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erstellt am: 30. April 2000 20:21
Kein Arzt darf eine Kassenleistung über Privatrechnung abrechnen. Strittig ist jedoch ,ob es sich um eine Kassenleistung handelt. Beispiel: Hat ein Patient eine bekannte Stoffwechselstörunf, so ist eine Blutkontrolle unter Umständen notwendig und somit Kassenleistung. Kommt ein Patient mit dem Wunsch einer Laboruntersuchung, ohne Krankheitsverdacht, so ist dieselbe Leistung nicht notwendig und somit keine Kassenleistung. Ebenso kann es bei Medikamenten und Heilmitteln (sogennante physikalische Therapie) sein. Die Art der Leistung sagt noch nichts über deren medizinische Notwendigkeit aus. Ist die Leistung notwendig ist sie Kassenleistung, ist sie nicht notwendig ist sie Privatvergnügen. So steht es im Gesetz. Früher haben wir Ärzte viele Leistungen umsonst erbracht. Das geht nun nicht mehr. Viele Ärzte können sich das schlichtweg nicht mehr leisten.m.seitz |
Peter Rapp Mitglied
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erstellt am: 30. April 2000 22:51
Liebe Mitleser, ganz am Anfang des neuen Forums hat sich eine Patientin darüber aufgeregt, daß ihr GYN bei der Krebsvorsorge keinen Ultraschall gemacht hat bzw. ihn privat abrechnen wollte. Auch ein typisches Beispiel. Danke an Herrn Meuresch, vielleicht glaubt mans ihm eher, daß die Selbstverpflichtung der Ärzteschaft mit den Kosten nix zu tun hat. PR |
Wolfgang Meuresch Mitglied
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erstellt am: 01. Mai 2000 13:13
Lieber Herr Seitz,zu: "Kein Arzt darf eine Kassenleistung über Privatrechnung abrechnen. Strittig ist jedoch ,ob es sich um eine Kassenleistung handelt." ==> Kommentar: Na, dann ist doch alles bestens! Wieso dann eine Gesundheitsreform auch aus Sicht der Ärzteschaft? Sie haben eben eine mustergültig pressewirksame Erklärung der Krankenkassen abgegeben, die von den KVèn pflichtschuldigst mitzutragen ist. Und genau diesen Satz bekommt ein Versicherter zu hören der sich bei seiner Kasse über eine vemeintlich vorenthaltene Leistung beschwert. Oder ist das Zynismus? Herr Seitz, kann es sein, dass jetzt einige Kollegen die ersten Steine aufheben...? Beispiel: Heil-/Hilfsmittelbereich Noch vor 10 Jahren bekam ein Bandscheibenvorfall-Patient die ganze Palette ambulanter Behandlungsmöglichkeiten geboten: Bei Bedarf je ein Kassenrezept für 10 Einzelmassagen, Krankengymnastik, Massagen, Fango, Reizstrom bis hin zur Einweisung ins Krankenhaus mit dem Ziel einer konservativen Behandlung des Leidens, also ohne OP. Diese Zeiten sind tendenziell vorbei. Heute werden bestenfalls 6 Behandlungen rezeptiert obwohl die Eigenbeteiligung ohnehin schon nach oben angepaßt wurde. Der Patient/Kunde muss den Arzt also immer häufiger aufsuchen, um ein weiteres Rezept feilschen und die ganz aufgeklärten machen Druck auf die Krankenkasse. Die wiederum gibt den Druck auf die KV weiter und am Ende zückt der Arzt den Kugelschreiber. Obwohl der Heil-/Hilfsmittelbereich ohnehin nur 7,5% der Gesamtausgaben ausmacht (BMG; 1998), scheinen sich hier die Ärzte budgettechnisch "einzuschießen"... Stützstrümfe für Schwangere werden aus Budgetgründen zunehmend "gerne" verweigert und das Spektrum ließe sich ganz sicher fortsetzen. Vielleicht finden sich noch einige Forums-Teilnehmer, also gerade auch Ärzte, die das anschaulich bestätigen können. Wir sollten den Sinn dieses Forums schon dahingehend begreifen, dass er möglichst offen betrieben wird. Zwar gibt es von Betreiber-Seite keine Reaktionen, aber vielleicht schneidet sich der eine oder andere BMG-Referent ein Scheibchen davon ab. Denn eines ist klar: Es gibt keinen besseren und vor allem kostengünstigeren Unternehmensberater als den KUNDEN. Und hier sind Ärzte und Endverbraucher gleichermassen gemeint. WM
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Seitz Mitglied
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erstellt am: 01. Mai 2000 19:16
Lieber Herr Meuresch,<<==> Kommentar: Na, dann ist doch alles bestens! Wieso dann eine Gesundheitsreform auch aus Sicht der Ärzteschaft?<< Ganz einfach Herr Meuresch, weil wir Ärzte die Versicherten gerne besser behandeln würden, als wir es jetzt können. Wie Sie als eifriger Leser dieses Forums wissen fehlt das Geld derzeit an allen Ecken und Enden. Darunter leiden auch die Patienten. <<Diese Zeiten sind tendenziell vorbei. Heute werden bestenfalls 6 Behandlungen rezeptiert obwohl die Eigenbeteiligung ohnehin schon nach oben angepaßt wurde. Der Patient/Kunde muss den Arzt also immer häufiger aufsuchen, um ein weiteres Rezept feilschen und die ganz aufgeklärten machen Druck auf die Krankenkasse. Die wiederum gibt den Druck auf die KV weiter und am Ende zückt der Arzt den Kugelschreiber.<< Da haben Sie schon recht seltsame Vorstellungen von der Realität. <<Obwohl der Heil-/Hilfsmittelbereich ohnehin nur 7,5% der Gesamtausgaben ausmacht (BMG; 1998), scheinen sich hier die Ärzte budgettechnisch "einzuschießen"...<< Kenne Sie das sogennante Notprogramm an dem auch das BMG beteiligt war?? <<Sie haben eben eine mustergültig pressewirksame Erklärung der Krankenkassen abgegeben, die von den KVèn pflichtschuldigst mitzutragen ist. Und genau diesen Satz bekommt ein Versicherter zu hören der sich bei seiner Kasse über eine vemeintlich vorenthaltene Leistung beschwert. Oder ist das Zynismus? << Über diesen Satz, auf den sich Ihr Kommentar bezieht, hat es ja gerade erst eine gerichtliche Auseinandersetzung mit der AOK Bayern gegeben. Die AOK hat verloren. Kassenleistungen müssen von Vertragsärzten mit den Kassen abgerechnet werden. Darüber gibt es keine Diskussion. Nur in welchem Fall ist eine Leistung eine Kassenleistung? Nur wenn sie medizinisch notwendig ist und das Maß des Ausreichenden nicht übersteigt. Das heißt doch ganz klar wir haben zur Zeit eine gesetzlich vorgeschriebene Minimalversorgung auf Kassenkosten. Viele Patienten wollen mehr, das geht eben nicht über die Kassen sondern über Eigenversorgung. |
Udo Enchelmayer Mitglied
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erstellt am: 01. Mai 2000 20:37
Natürlich hat Herr Meuresch recht. Kein Arzt braucht seine Leistung kostenlos erbringen Auch Herr Dr. Seitz hat recht. Es sind nicht alle erwünschten Leistungen notwendig. Das seltsame ist jedoch, daß .Behandlungen die in der Arztpraxis vorgenommen werden können (z.B. Spritzen, Kurzwelle, Elektrotherapie) häufig “notwendig” sind. Dagegen ist z.B. Physikalische Therapie, Ergotherapie, Logopädie nicht notwendig, wenn sie nicht in der Arztpraxis erbracht werden kann. Und dies obwohl aus vorhergegangenen Behandlungen bekannt ist, daß sie dem Patienten mehr helfen als die vorgenommene Therapie. Natürlich darf ein Arzt Kassenleistungen nicht privat abrechnen. Er darf auch nicht Leistungen abrechnen die er nicht erbracht hat. Er darf auch nicht Kassenrezepte in die Apotheke bringen und sich dafür im entsprechenden Gegenwert Kosmetika oder Körperpflegemittel aushändigen lassen. Beide Fälle habe ich selbst erlebt, sie sind aber verjährt. Auch Herr Dr. Rapp hat recht. Die Selbstverpflichtung hat nichts mit den Kosten zu tun. Nur versäumen es die Ärztefunktionäre nicht, immer wieder auf den hohen ethischen Standard der Ärzteschaft hinzuweisen. Ich hätte diesen Beitrag auch nicht ins Internet gestellt, wenn ich nicht in den meisten Beiträgen hauptsächlich Klagen über das niedrige Einkommen der Ärzte und die Anspruchshaltung der Versicherten gelesen hätte. Den Arzt hat keiner gezwungen seinen Beruf zu ergreifen, oder sich selbständig zu machen. Die Versicherten dagegen sind in den meisten Fällen “pflichtversichert” und hierfür wird ihnen ein erklecklicher Teil ihres Verdienstes abgeknöpft. Dafür wurde ihnen versprochen, daß sie für ihre Gesundheit ausreichend vorgesorgt hätten. Und nachdem viele ein Leben lang bezahlt haben und nur geringe Ansprüche an die GKV hatten, wird ihnen jetzt plötzlich gesagt, daß ihre Versicherung nicht mehr ausreicht und sie gefälligst selbst zahlen sollen. Nicht unschuldig an der Kostenentwicklung ist die immer mehr ausufernde Apparatemedizin. Dafür wird das wichtigste Diagnosegerät vernachlässigt, das zwischen den Ohren sitzt. U.E. |
Wolfgang Meuresch Mitglied
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erstellt am: 01. Mai 2000 20:51
Lieber Herr Seitz,wie wäre es denn, eine Bitte, wenn Sie "meine seltsamen Vorstellungen von der Realität", diesmal aus ihrer Sicht konkretisieren? Übrigens: Es handelt sich diesmal um meine ganz persönliche Erfahrung! (Jetzt warte ich nur noch darauf, dass irgend so ein Klugsch... von einem Einzelfall spricht... Bei dieser Gelegenheit bitte ich um eine kurze Aufklärung über das "sogennante Notprogramm an dem auch das BMG beteiligt war". WM
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Peter Rapp Mitglied
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erstellt am: 01. Mai 2000 22:34
Liebe Mitleser, lieber Herr Meuresch,der Arzt zückt am Ende den Kugelschreiber eben nicht. Das ist wohl die Realität. "Stützstrümpfe" kann man überhaupt nicht zu Kassenlasten verschreiben. Sie nutzen auch nichts. Was bei Schwangeren insbesondere in Stehberufen mit vermehrter Wassereinlagerung, niedrigem Blutdruck und Krampfadern hilft, das sind Kompressionsstrümpfe der Kompressionsklasse II. Sie sind zulasten der GKV verordenbar und nützen. Es sind aber insbesondere vor der ersten Wäsche echte Panzer, niemand trägt sie gern, weswegen ich den Schwangeren grundsätzlich ihr Ehrenwort abnehme, daß sie sie auch überwiegend tragen. Sie kosten das Neunzigfache meines Hilfsmittelbudgets. Ich warte mit Vergnügen darauf, daß mir das irgendein Kassenhirsch im Prüfungsausschuß als unwirtschaftlich vorwirft. Ich werde seinen vollen Namen, Kasse und Position hier veröffentlichen, Ehrenwort. Am "Notprogramm" war das BMG nicht beteiligt. Das war als "vorläufiges Notprogramm" eine Aktion der KV Südbaden, mW im Jahr 95, dann 99 eine Aktion der KBV. Für Spritzen gibt es meines Wissens längst keine EBM-Nummer mehr, ich habe jedenfalls niemals eine abgerechnet. Meine Kurzwelle habe ich 1992 verschrottet, da es nur noch ca. 24 Pfennig pro Sitzung gab. Herr Enchelmayer sollte mich nicht Dr. Rapp titulieren, da ich zwar immer viel geschrieben habe, niemals aber eine Dissertation. PR
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Seitz Mitglied
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erstellt am: 02. Mai 2000 13:48
Lieber Herr Meuresch,<<Noch vor 10 Jahren bekam ein Bandscheibenvorfall-Patient die ganze Palette ambulanter Behandlungsmöglichkeiten geboten: Bei Bedarf je ein Kassenrezept für 10 Einzelmassagen, Krankengymnastik, Massagen, Fango, Reizstrom bis hin zur Einweisung ins Krankenhaus mit dem Ziel einer konservativen Behandlung des Leidens, also ohne OP.<< Im Heilmittelbereich (sogenannte Physikalische Therapie) muß gespart werden. Das mir vorliegende Notproramm von Mitte 1999 wurde unter Mitwirkung des BMG gemacht, so stehts zumindest drin. Zur zugegebenermaßen emotinalen Bemerkung "seltsame Vorstellungen". Manchmal vergißt man bei der Diskussion über solche Sachverhalte, daß natürlich gewisse Grundkenntnisse die bei innerärtzlichen Diskussionen vorausgesetzt werden können, hier nicht vorhanden sein können. Die Diskussion bei Rezepten zur physikalischen Therapie beziehen sich zumindest bei uns fast nur auf die Verordnung von Massagen und Ergotherapie. Mir ist kein einziger Fall bekannt ( und ich würde mich mit allen Mitteln wehren auch wenn das den Anschein hätte ich würde die Fronten wechseln ) in dem die Verordnung von absolut notwendiger KG bei Z.n. Operation verweigert wurde. Der Erfolg vieler Operationen hängt in großem Maße von der Nachsorge ab. Hier notwendige Therapien zu verweigern wäre unqualifziert und rücksichtlos. Es geht vielmehr um die Wohl-fühl-Massagen bei Verspannungen. Und hier steht im Notprogramm auch ganz klar, daß zuerst Eigenmaßnahmen des Patienten wie Sport oder Gymnastik zu erfolgen haben. Auch Krankengymnastik bei Patienten im Altenheim, die lediglich Bewegung brauchen für die sonst keiner Zeit hat sind "unwirtschaftlich". Ich verfahre nach diesem Schema und komme so jetzt mit diesen Budget zurecht. Wütende Patienten schicke ich zu den Kassen. Nachdem die den Patienten oft wissentlich falsche Auskunft gegeben haben, habe ich in Anwesenheit der Patienten den Kassenmitarbeiter telefonisch zur Rede gestellt. Das hat dazu geführt, daß der Kassenmitarbeiter seine großspurigen Versprechen zurücknehmen musste und der Patient nicht mehr auf mich sondern auf Kasse und Politik sauer war. Schwierigkeiten haben bei uns Schwerpunktpraxen, die budgetmäßig leider nicht bevorzugt behandelt werden. Eine Gebührenziffer für Spritzen gab es. Sie ist jetzt jedoch im der Ordinationsziffer enthalten. |
Wolfgang Meuresch Mitglied
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erstellt am: 02. Mai 2000 14:36
Lieber Herr Rapp,eigentlich kenne ich nur Knie- und Perlonstrümpfe. ;-) Mit den Stützstrümpfen meinte ich die Kompressionsstrümpfe. WM |
Wolfgang Meuresch Mitglied
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erstellt am: 02. Mai 2000 14:53
Lieber Herr Seitz,Sie sind anschaulich auf die Bandbreite "Kassenärztliche Verschreibung von KG bei Z.n. OP versus `Wohlfühl-Massagen` bei Verspannungen" eingegangen. Mir ging es vor allem um die Probematik der konservativen Behandlung mittels KG etc. zur VERMEIDUNG einer OP. Und hier liegt m.E. sozusagen "der Hase im Pfeffer". WM |
Seitz Mitglied
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erstellt am: 02. Mai 2000 18:42
Lieber Herr Meuresch,Hier werden mit Sicherheit durch die restriktve Budgetierung - die wir Ärzte uns ja anscheinend nur einbilden - zunächst andere Verfahren bevorzugt. Dies muß ja auch Absicht der Regelung der Politik sein. Sonst würde ich keinen Sinn in der Budgetierung sehen!! |
Wolfgang Meuresch Mitglied
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erstellt am: 02. Mai 2000 21:09
Das ist ja gerade das Problem: Welche "Verfahren" bieten sich denn ersatzweise an?WM |
Udo Enchelmayer Mitglied
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erstellt am: 02. Mai 2000 21:09
Liebe Forumsteilnehmer, erst einmal an Herrn Rapp. Ich hoffe Sie nehmen mir nicht übel daß ich Sie Herr Dr. Rapp tituliert habe. Aber insgesamt würden mich doch verschiedene Dinge interessieren. Was ist eine Wohl-fühl-Massage ? Ich habe zwar schon erlebt, daß sich Patienten nach einer Massage wohl gefühlt haben, das heißt aber nicht, daß diese Massagen unnötig waren. Ich kannte viele Patienten die zu einer von Ihnen sicher sogenannten Wohlfühlmassage kamen und nachher sagten : “Die Verspannungen sind weg, aber die Kopfschmerzen, gegen die mir mein Arzt schon lange die stärksten Medikamente verordnet sind auch viel besser.” Ähnliches trifft auch auf Magenprobleme, Darmbeschwerden, Carpaltunnel-Syndrome, Durchblutungsstörungen usw. zu. Leider wissen anscheinend sehr viele Ärzte nicht, daß “Verspannungen” oft auf ein Problem innerer Organe hinweisen, bzw. daß umgekehrt innere Organe durch Massagen (Übrigens weitgehend ohne schädliche Nebenwirkungen) positiv beeinflußt werden können. Insgesamt würde es für einen längeren Vortrag reichen, aber dafür eignet sich das Forum nicht. Im übrigen eignet sich eine verspannte Muskulatur nicht zu Leistungen bei Sport oder Gymnastik, oder glauben Sie, daß Leistungssportler nur zum Wohlfühlen massiert werden ? Es gibt in unserer Gegend einen Orthopäden; wenn man erwähnt, daß man bei ihm in Behandlung war, wird einem von einigermaßen informierten Personen gleich gesagt : “Aha, spritzen, strecken, Strom und evtl. Aqua-Jet-Bett.” Halten Sie eine solche Routine- Behandlung für sinnvoll ? Erstaunt hat mich auch die Reaktion auf die Feststellung von Herrn Meuresch zum Thema Stützstrümpfe. Bei “normalen” Nichtmedizi- nern werden diese Dinger nun einmal als Stützstrümpfe bezeichnet. Immer wieder wird im Forum auch Kopf-Prämie oder Kopf-Pauschale verwendet. Meines Wissens heißt dieser Betrag Richtgröße und bezeichnet einen Wert, der dem Arzt pro Krankenschein/Patient zur Verfügung steht und nach Gutdünken des behandelnden Arztes auf seine gesamten GKV-Patienten verteilt werden kann. Oder sind die Ärzte jetzt Kopfgeldjäger ? U.E. |
Peter Rapp Mitglied
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erstellt am: 03. Mai 2000 01:03
Lieber Herr Enchelmayer, "Richtgröße" bezieht sich auf Verordnungen. Es ist der dem verordnenden Arzt im Durchschnitt für Verordnungen zur Verfügung stehende Geldbetrag, von dem der Arzt nichts hat, außer dem Schaden, wenn er ihn überschreitet. Fachspezifische Verordnungsrichtgrößen sollten einmal die starre Budgetierung ablösen, doch so weit sind die Dinge bisher nicht gediehen. "Kopfpauschale" ist der Geldbetrag, den eine GKV-Versicherung pro Quartal und Kopf des bei ihr Versicherten an die ärztliche Selbstverwaltung des Meldebezirks (Kassenärztliche Vereinigung) zur Verteilung überweist - ein zwischen Kostenträgergruppe und KV ausgehandelter pauschaler Betrag, der sich an der Kopfpauschale des letzten Quartals und sonst an garnix orientiert.Kompressionsstrümpfe verordne ich Schwangeren sehr häufig, weil sie sehr ungefährlich aber sehr nützlich sind. Stützstrümpfe heißen auch Anti-Embolie-Strümpfe und nützen nicht viel. Sie werden praktisch nur im Krankenhaus eingesetzt. Nein, ich bin nicht sauer, mag mich aber grundsätzlich nur für Selbstgeschaffenes ehren lassen. PR
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Peter Rapp Mitglied
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erstellt am: 03. Mai 2000 01:03
Lieber Herr Enchelmayer, "Richtgröße" bezieht sich auf Verordnungen. Es ist der dem verordnenden Arzt im Durchschnitt für Verordnungen zur Verfügung stehende Geldbetrag, von dem der Arzt nichts hat, außer dem Schaden, wenn er ihn überschreitet. Fachspezifische Verordnungsrichtgrößen sollten einmal die starre Budgetierung ablösen, doch so weit sind die Dinge bisher nicht gediehen. "Kopfpauschale" ist der Geldbetrag, den eine GKV-Versicherung pro Quartal und Kopf des bei ihr Versicherten an die ärztliche Selbstverwaltung des Meldebezirks (Kassenärztliche Vereinigung) zur Verteilung überweist - ein zwischen Kostenträgergruppe und KV ausgehandelter pauschaler Betrag, der sich an der Kopfpauschale des letzten Quartals und sonst an garnix orientiert.Kompressionsstrümpfe verordne ich Schwangeren sehr häufig, weil sie sehr ungefährlich aber sehr nützlich sind. Stützstrümpfe heißen auch Anti-Embolie-Strümpfe und nützen nicht viel. Sie werden praktisch nur im Krankenhaus eingesetzt. Nein, ich bin nicht sauer, mag mich aber grundsätzlich nur für Selbstgeschaffenes ehren lassen. PR
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Seitz Mitglied
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erstellt am: 03. Mai 2000 13:33
Lieber Herr Meuresch,<<Das ist ja gerade das Problem: Welche "Verfahren" bieten sich denn ersatzweise an?<< Das hängt natürlich von der Krankheit ab. Man gewinnt ja fast den Eindruck, daß den Orthopäden außer physikalischer Therapie keine Behandlungsmöglichkeit bleibt. Liest man sich in einem Lehrbuch für Orthpädie die Therapiemöglichkeiten durch, so stehen Massagen dort sehr selten und quasi nur im Kleingedruckten. "Alternative" Verfahren wurden schon von Herrn Enchelmayer genannt. Zu erwähnen ist noch die sehr häufig eingesetzte Magnetfeldtherapie und die Akupunktur. Wenn Patienten von diesen Methoden "nichts halten" liegt das eben auch an der Erwartungshaltung. Es ist ja überhaupt nichts gegen Massagen zu sagen. Nur sie sind politisch zur Zeit nicht gewollt. Dazu können doch die Ärzte nichts. Lassen Sie morgen das Heilmittelbudget aufheben und die Masseure werden sich vor Arbeit nicht retten können. Mir als Naturheilkundler sind die Zusammenhänge zwischen Hautzonen und ineren Organen bestens bekannt. Zu nennen ist hier auch die Fußreflxzonenmassgen und vieles mehr. Der grünen Gesundheitsministerin ist in kurzer Zeit gelungen, was konservative Politiker in vielen Jahren nicht geschafft haben. Sie hat durch ihre Regelungen diesen Naturheilverfahren in der Kassenmedizin den Garaus gmacht. m.seitz |
johann unregistriert
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erstellt am: 26. November 2000 01:05
Es gibt sogar Ärtzte die mit Cannabis dealen und das AUCH NOCH SCHMERZTHERAPIE NENNEN!!!nur um auf ihre Kosten zu Kommen! |
Dr. Matthias Solga unregistriert
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erstellt am: 26. November 2000 02:15
So eine gequirlte Bullensch.! Kein Arzt darf an Medikamente, welche auch immer, verdienen. In Deutschland gibt es kein Dipensierrecht für Ärzte! Er kann es verordnen, aber darf es nicht verkaufen, genau so wenig wie jedes andere Meidkament. Wenn er das tut, handelt er genau so illegal wie ein Drogendealer auf der Straße. |