Datum: 20.08.2001 12:20:36 Autor: Udo Teichmann ©
MIRROR 3 NICHT MIT MIR BITTE!!! MIRROR 3 NICHT MIT MIR BITTE!!! MIRROR 3 NICHT MIT MIR BITTE!!!


Zitate


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Aber: darauf wies ich auch schon früher hin: das Urheberrecht der CDU-Redaktions-Beiträge ist völlig unbestreitbar. Zitieren bedeutet nicht KOPIEREN. Und Zimmermann KOPIERT.
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Zitate können das gesamte Werk umfassen (Großzitate in der Wissenschaft) oder Ausschnitte aus Werken betreffen (Kleinzitate), wobei sich der Umfang nach dem Zitierzweck bestimmt.

Kriterien für Zitate sind:

Die Schöpfung, in der zitiert wird, muß selber den Charakter eines selbständigen Werkes besitzen.

Das fremde Werk oder Teile des Werks, müssen als Beleg eigener Ausführungen verwendet werden (Belegfunktion).

Der Umfang des Zitats muß sich in dem für die Belegfunktion erforderlichen Rahmen halten.

Es muß eine Quellenangabe erfolgen.

Auf die Quellenangabe kann verzichtet werden, wenn sich aus dem zitierten Werk sichere Quellenangaben nicht herleiten lassen. (§ 63 UrhG) Da liegt ein Sonderproblem in anonymen Strukturen, in denen die Autorenschaft strukturell anonymisiert ist.

Mit freundlichen Grüßen
Udo Teichmann