Datum: 23.07.2001 17:28:48 Autor: ULF BÖHME ©
Gerade im ZDF: Merkel will Arbeislosenhilfe abschaffen und Leistungen für Kranke kürzen!


Abschaffung der Arbeislosenhilfe
wurde auch schon von Friedrich Merz und der CDU/CSU-Bundestagsfraktion gefordert:

Aus dem Thema des Tages der CDU/CSU-Bundestagsfraktion vom 24.04.2001:
(Tipp: Auf Festplatte kopieren und immer wieder hervorholen!)

1. Die Arbeitslosenhilfe wird de facto ABGESCHAFFT. Jeder der länger als ein Jahr arbeitslos ist, fällt in die Sozialhilfe.

Das bedeutet:
a) Der Arbeitslose muss an seine Eltern bzw. Kinder herantreten, ggf. sogar an seine Großeltern und Enkel. Nur wenn alle diese ein geringes Einkommen haben, zahlt das

Sozialamt.

b) Selbst dann müssen sämtliche Spargroschen bis auf einen Rest von DM 2000,- (Arbeitslosenhilfe bisher: DM 8000,-) aufgebraucht werden, bis das Sozialamt anfängt,
Sozialhilfe zu zahlen.

2. Die Union plant, selbst diese Sozialhilfe noch zu kürzen. Die Beweislast wird umgekehrt. Musste früher das Sozialamt einen Arbeitsplatz anbieten und konnte erst dann
die Sozialhilfe kürzen, wenn jemand diesen Arbeitsplatz ablehnte, soll es künftig umgekehrt sein: Die Sozialhilfe wird jetzt für alle gekürzt. Das Sozialamt wird aus der
Pflicht zur ARbeitsvermittlung entlassen.

Ziel ist es, die Sozialhilfe als Lohnuntergrenze aufzubrechen, d. h. die Löhne UNTER das Sozialhilfeniveau abzusenken.

Und so sieht das im 0-Ton der CDU/CSU-Bundestagsfraktion aus:

>>> CDU/CSU FRAKTION IM DEUTSCHEN BUNDESTAG

" Zur Reform der Sozialhilfe und der Arbeitslosenhilfe erklären der
CDU/CSU-Fraktionsvorsitzende, Friedrich Merz MdB, und der Vorsitzende der
Arbeitsgruppe Arbeit und Soziales der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Karl-Josef
Laumann MdB:

[...]

Die beiden Systeme [Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe] müssen zusammengeführt werden. Ziel ist es, Menschen mit
denselben Herausforderungen (keine Arbeit) gleiche Leistungen durch dasselbe
Instrument bei durchgehender Betreuung anzubieten. Vor allem muss der Anreiz, eine
Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt anzunehmen, deutlich erhöht werden, indem
die Wirkung der Sozialhilfe als Lohnuntergrenze aufgebrochen wird.

Dies soll aus Sicht der Union insbesondere auf folgende Weise geschehen:

[...]

3. Das Regel-/Ausnahmeverhältnis der derzeitigen Sozialhilfe wird umgekehrt. Das
Sozialamt muss nicht mehr die Zahlungen kürzen, wenn eine zumutbare Arbeit verweigert
wird, sondern der Hilfeempfänger hat von vorneherein nur dann einen Anspruch auf die
volle Leistung, wenn er nachweist, dass er entweder eine Arbeit annimmt, einer
gemeinnützigen Tätigkeit nachgeht oder eine Ausbildung absolviert. Arbeitet er nicht, hat
er nur Anspruch auf das absolute Existenzminimum (These 4).


[...]

7. Das Leistungsniveau von Sozialhilfe und Arbeitslosenhilfe wird schrittweise
angeglichen (These 9)."