Datum: 27.07.2001 16:25:49 Autor: Udo Teichmann ©
G8-Gipfel, die Maske fällt
Werner Maier
Hallo Herr Meier,
ich glaube daß Sie sowohl der großen Mehrheit der friedlichen Demonstranten wie den energischen Kritikern von Polizeiverbrechen nicht wirklich gerecht werden.
Zunächst einmal stimme ich, aber auch wohl die große Merheit der Demonstranten, Ihnen zu, daß sich auf das Grundrecht der Versammlungsfreiheit nur berufen kann, wer friedlich und ohne Waffen an einer politischen Versammlung teilnimmt.
Weiter ist richtig, daß es gewaltbereite Gruppierungen gibt, die mit systematischer Guerillataktik Massenversammlungen dazu mißbrauchen, aus ihrer Deckung heraus die Staatsmacht mit Gewalttaten zu Überreaktionen zu provozieren.
All das habe ich schon 500 Beiträge weiter unten problematisiert, und dabei glasklar jeder Gewalt eine Absage erteilt.
Großveranstaltungen haben aber nun einmal das Problem, daß sich Gewalttäter systeamtisch unter die friedliche Mehrheit mischen und aus dieser Deckung heraus plötzlich und unerwartet zu Gewaltschlägen ausbrechen um sich sofort danach wieder in der Masse unsichtbar zu machen.
Die Gruppierungen, die häufiger an Großdemonstrationen teilnehmen, geben sich tatsächlich große Mühe, Strategien zu entwickeln, um sich die Gewalttäter vom Halse zu halten und sich wirksam von deren Gewalt zu distanzieren. In der Natur von öffentlichen Großversammlungen liegt es aber, daß solchen guten Absichten Grenzen gesetzt sind. Man überfordert die Demonstranten, wenn sie sich nicht mehr auf die eigentlichen Demonstrationsanliegen konzentrieren können, sondern damit beschäftigt würden, sich laufend von irgendwelchen Störgruppierungen zu distanzieren oder als Hilfssherrifs innerhalb der Demonstration etwaige Störer gewaltsam auszuschalten.
Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Brokdorf-Entscheidung genau aus diesen Gründen herausgestellt, daß die Differenzierung zwischen Gewalttätern und friedlichen Demonstranten Sache der Behörden ist. Der friedliche Demonstrant wird nicht zum Straftäter, weil sieben Meter nebem ihm einer einen Stein wirft.
Diese Zusammenhänge sind in der polizeilichen Praxis Alltag. Die meisten Demonstranten haben Verständnis dafür, daß gelegentlich Greiftrupps der Polizei auch in friedliche Formationen der Demonstration eindringen, um Gewalttäter festzunehmen.
Dem stehen Polizeiverbrechen gegenüber.
Wenn die Polizei das ihr anvertraute Gewaltmonopol dazu mißbraucht, willkürlich oder gar systematisch und mit politischen Hintergedanken auf friedliche Demonstranten einzuprügeln, sie gar im Schlaf überascht und unterschiedslos krankenhausreif knüppelt, dann liegen hier schwerste Verbrechenstatbestände des Strafgesetzbuches vor und obendrein ein unter keinen Umständen zu verharmlosender politischer Skandal.
Dagegen in scharfem Ton Protest zu erheben, vorbehaltlose Aufklärung zu fordern und auf die Achtung der Menschenwürde und Menschenrechte zu dringen, ist für Demokraten unabweisbare Pflicht. Solche Kritiker von Polizeiverbrechen in die Nähe von Terroristen zu rücken, stellt Ihrem Urteilvermögen, Ihrer analytischen Redlichkeit und Ihrer demokratischen Kultur dagegen kein überschwängliches Zeugnis aus.
Mut freundlichen Grüßen
Udo Teichmann