Datum: 09.07.2001 23:14:20 Autor: holzhey ©
Schröders peinliche Aussage zum Wegsperren von Kinderschändern


Wissen kann nicht schaden

"Wegschließen - und zwar für immer"

Schröder fordert höhere Strafen bei Kindesmissbrauch


Die zwölfjährige Ulrike aus Brandenburg wurde im Februar missbraucht und
ermordet. Ein weiteres Mädchen - die achtjährige Julia aus Hessen - ist tot, ihre
verbrannte Leiche fand die Polizei am Mittwoch in einem Wald. Wie sie gestorben
ist und ob sie vor ihrem Tod missbraucht wurde, ist noch unklar. Adelina, zehn
Jahre, aus Bremen wird seit mehr als einer Woche vermisst.
Angesichts der Todesfälle und des Verschwindens der Kinder will Bundeskanzler
Gerhard Schröder die Strafen für Sexualverbrecher drastisch verschärfen. "Was die
Behandlung von Sexualstraftätern betrifft, komme ich mehr und mehr zu der
Auffassung, dass erwachsene Männer, die sich an kleinen Mädchen vergehen,
nicht therapierbar sind. Deswegen kann es da nur eine Lösung geben: Wegschließen - und zwar für immer", sagte
er zu "Bild am Sonntag".
In diesen Fällen sei die Wiederholungsgefahr nie ganz auszuschließen. "Und deswegen gibt es nur ein Gebot: Die
Kinder müssen geschützt werden," so der Kanzler, der eine zehnjährige Stieftochter hat. Es gebe nichts
Abscheulicheres als ein Verbrechen an einem wehrlosen Kind. "Wer sich so außerhalb der menschlichen
Gemeinschaft stellt, für den kann es nur die Höchststrafe geben", betonte Schröder.

Deutscher Richterbund: "nicht auf Verdacht wegschließen"

Nach Ansicht von Geert W. Mackenroth, dem Vorsitzenden des Deutschen
Richterbundes, ist es rechtlich nicht möglich, Sexualstraftäter auf Verdacht
wegzuschließen. "Das widerspricht dem Grundgesetz und der Rechtsprechung des
Bundesverfassungsgerichts", sagte Mackenroth gegenüber wdr.de. In Deutschland
gelte das Prinzip: "Keine Strafe ohne Schuld". Auch einem Wiederholungstäter
müsse die Möglichkeit der Besserung eingeräumt werden. Im Unterschied zu
Bundeskanzler Schröder ist Mackenroth der Meinung, dass zwischen
therapierbaren und nicht-therapierbaren Sexualstraftätern unterschieden werden
müsse.

Mackenroth hat zwar Verständnis für Bundeskanzler Schröder: "Die Politik muss sich der Empörung der
Bevölkerung annehmen." Doch diese Problematik dürfe "nicht auf dem Markt austragen werden", sagte
Mackenroth, der Landgerichtspräsident von Itzehoe ist. Er schlägt vielmehr "Feinkorrekturen" vor. Der Vorsitzende
des Richterbundes kann sich eine "vorsichtige Ausweitung von Gendateien" und "härtere Maßstäbe bei der
Sicherungsverwahrung" vorstellen. Allerdings müsse im Einzelfall immer eine "straf- und schuldangemessene
Reaktion" erfolgen.

Die derzeitige Rechtslage

Das deutsche Recht sieht für unterschiedliche sexuelle Straftaten eine ganze Reihe von Strafen vor. So wird
etwa sexueller Missbrauch von Kindern unter 14 Jahren mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf
Jahren geahndet. Dies gilt für Fälle, in denen der Täter sexuelle Handlungen an dem Kind begeht, bzw. das Kind
zwingt, die Handlungen an ihm zu vollziehen.
Für Vergewaltigung von Kindern sieht das Gesetz Freiheitsstrafen von einem bis zu fünf Jahren vor.
Sterben Kinder infolge eines sexuellen Missbrauchs, wird der Täter zu mindestens 10 Jahren bis lebenslang
verurteilt.

Besonders gefährliche Täter können nach Verbüßen ihrer Haftstrafe in Sicherheitsverwahrung genommen
werden. Das heißt, dass sie in Haft bleiben, wenn das zuständige Gericht entscheidet, dass von ihnen weitere
Gefahr drohe. Die Sicherheitsverwahrung ist zeitlich unbegrenzt. Alle zwei Jahre überprüft ein Richter die weitere
Notwendigkeit dieser Haft.