Datum: 13.07.2001 22:29:01 Autor: Udo Teichmann ©
Aufforderung an die Redaktion, rechtliche Schritte einzuleiten.


Amadeus: Ja, Stalinismus ist auch was ganz böses!
Hallo Amadeus,

---Zitat---
Herrlich, genau das aber tuts Du, indem Du ueberfluessige irrelevante Vergleiche anstellst , verharmlost Du die Verbrechen der Ostzonen-Machthaber.
---tatiZ---

Nicht ich, mein lieber Amadeus, mache einen Unterschied zwischen verschiedenem Unrecht, sondern der souveräne deutsche Gesetzgeber hat 1994 entschieden, daß die völkermordenden Verbrechen "unter der Herrschaft des Nationalsozialismus" etwas völlig aus dem Rahmen der Geschichte fallendes sind, so daß es unter Strafe gestellt wurde, dieses Unrecht auch nur zu leugnen oder zu verharmlosen, nur dieses Unrecht, nicht das Unrecht von Hannibal ante portas, noch das Stalin oder von Pol Pot, nicht den Mauerbau unter Ulbricht, sondern genau nur diese völkermordenden Verbrechen "unter der Herrschaft des Nationalsozialismus".

Wenn Du das beanstanden möchtest, wende Deine Einwände bitte an den Deutschen Bundestag.

Ich selbst finde es, ganz ähnlich eigentlich wie Kop, unglücklich und undemokratisch, daß eine Meinungsäußerung oder Tatsachenbehauptung im politischen Raum unter Strafe gestellt wird. Es ist aber geltendes Recht, und dann ist die Redaktion erst einmal daran gebunden und muß sich entsprechend verhalten. Diese Zusammenhänge muß man im Auge behalten, wenn man die Strafanzeige der CDU kritisiert.

Mit freundlichen Grüßen
Udo Teichmann