Datum: 13.07.2001 12:17:52 Autor: WH ©
Aufforderung an die Redaktion, rechtliche Schritte einzuleiten.


Re:Redaktion

Sehr geehrte Redaktion,

um die strafrechtliche Seite vorab abzuklären:

Hiermit erneuere ich vorab mein Wissensbekenntnis zur Gaskammer im KZ Ravensbrück.

Nun aber werte Redaktion, was haben Sie vorzuweisen:

1. haben Sie gesicherte Erkenntnisse, dass in Ravensbrück eine Gaskammer zur Vernichtung von Juden oder körperlich oder geistig Behinderten eingesetzt wurde?

2. wer wurde dort umgebracht?

3. Was sind die Quellen, auf die sie sich stützen?

4. Oder ist der Hauptgrund für ihr Zensurverhalten der Paragraph xxx,
ohne dass Ihnen irgendwelche Erkenntnisse vorliegen? Also, prophylaktische Strafvermeidung, in dem Sinne, selbst wenn Sie u.U. nichts wissen, könnte es ja sein, dass jemand plötzlich Beweise aufführt, dass es so war, und Sie hätten sich ohne Absicht eines Straftatbestandes schuldig gemacht.

Also werte Redaktion,

was wissen Sie über die Gaskammer in Ravensbrück?
Ich muß zugeben, ich habe immer mal wieder auch in seriösen Zeitungen gelesen, dass es in den Grenzen von 1937 keine Gaskammern gegeben habe.
Aber wie gesagt, aus Gründen meiner Rechtssicherheit distanziere ich mich natürlich strengstens von dieser Aussage (Verweis auf das Wissensbekenntnis, s. oben)

MfG Wilhelm