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Thema: Krenz klagt gegen Strafurteil

 

Autor: Udo Teichmann
Datum: 11.11.2000 13:45
E-Mail: uditore@gmx.de

Unbehagen an politischer Justiz


Liebe Mitdiskutanten,

immer wenn versucht wird, politisches Unrecht juristisch als Kriminalfall zu behandeln, steigt in mir ein tiefes Unbehagen auf.

Wer als Berliner immer wieder zornig vor der Mauer stand, wer bei jedem neuen Mauertoten "die Verbrecher da drüben" verflucht hat, hat damit ein aggressives, politisch-moralisches Urteil gesprochen und aus tiefster Seele für die mutigen Menschen Partei ergriffen, die sich für ihre Freiheit in Gefahr begaben. Die Widersprüche und massiven wechselseitigen Feindseligkeiten des Kalten Krieges aber plötzlich als privaten Kriminalfall von Egon Krenz in den Händen des Landgerichts Berlin zu sehen, bereitet mir Unbehagen.

Ich halte es für wichtig, daß auch ein Staatsoberhaupt damit rechnen muß, für kriminelle Vergehen belangt zu werden. Ein Pinochet, der in eigener Person für hundertfachen politischen Mord und systematische Folter verantwortlich war, ist ein solcher Fall. Das Grenzregime an der Grenze zwischen Warschauer Pakt und NATO aber einem Egon Krenz als persönliches, kriminelles Unrecht anzulasten, ist einfach absurd. Auf die Härte und Ausgestaltung dieser Grenze hatte sicherlich der Oberbefehlshaber der sowjetischen Truppen in der DDR mehr Einfluß als die Politibüro-Heinis. Und wer für abstrakte Gefährdungstatbestände schwärmt, müßte vor Egon Krenz vor allem Michail Gorbatschow vor Gericht stellen, was erst recht absurd wäre.

Wer heute so tut, als hätte es den Kalten Krieg nicht gegeben, als hätte nicht jeder Staat das Recht, Regelungen zu treffen, die Bestandsgefährdungen dieses Staates entgegenwirken, der überträgt Ideale, die noch nicht einmal in diesen guten Zeiten von unserem guten, demokratischen Staat eingehalten werden, als strafrechtliche Pflicht in die wechselseitig von extremen atomaren und konventionellen Bedrohungen geprägte Gesamtkonstellation des Kalten Krieges.

So lange Staaten Macht haben, werden auch schwerste Rechtsverstöße der Herrschenden nicht strafrechtlich verfolgt. Die Bundesrepublik Deutschland führt Prozesse gegen den entmachteten Egon Krenz wegen Totschlags an der Grenze, und der Generalbundesanwalt sieht kein Unrecht des amtierenden Bundeskanzlers und seiner Bundesminister in der Eröffnung eines Angriffskrieges mit Bomben gegen Jugoslawien. Unbehagen macht sich breit, wenn Justitia so ganz blind doch nicht ist, sondern sich politisch-moralische Präferenzen erlaubt, um mal zu strafen, mal in die andere Richtung zu schauen. An Mauer und Stacheldraht kamen Menschen um, die sich aus höchst achtbaren Gründen in Gefahr begeben hatten. In Serbien trafen die NATO-Bomben unterschiedslos Gerechte und Ungerechte, so wie eigentlich nur Gott über Menschen regnen lassen darf.

Die Sonderstaatsanwaltschaft zur Regierungskriminalität beim Landgericht Berlin wurde nicht tätig, als von deutschem Boden aus militärische Gewalt in einen souveränen Staat getragen wurde. Und gegen einen solchen Angriffskrieg gibt es sogar explizite und unmißverständliche Strafvorschriften mit der Androhung lebenslanger Haft. Der Generalbundesanwalt aber nimmt die propagandistisch behauptete "gute Absicht" der Bundesregierung als Rechtfertigung für Angriffskrieg. Da hat der Kanzler aber Glück gehabt. Man stelle sich vor, die Berliner Sonderstaatsanwaltschaft hätte die gleichen Kriterien, die sie an Staatshandeln von Krenz angelegt hatten, auf den Angriffskrieg der NATO angewendet. Haben sie aber nicht. Und deshalb bleibt ein tiefes Unbehagen: die Augenbinde der Justitia sitzt in politisch basierten Prozessen notorisch schief...

Es bleibt nur Unbehagen, daß Krenz bestraft wird, daß Schröder unbehelligt bleibt. Das Unbehagen sagt, daß die Justiz immer überfordert wird, wenn politisches Handeln strafrechtlich "aufgearbeitet" werden soll. So oder so...

Es bleibt aber auch umgekehrt Unbehangen, wenn politische Verbrecher ungeschoren davonkommen. Wo Mächtige Menschen drangsalieren und foltern und umbringen, da ruft unser Gerechtigkeitsgefühl nach Ahndung. Das gleiche Gerechtigkeitsgefühl aber fühlt sich mißbraucht, wenn nicht endlich mal allein das inhärente Unrecht der Taten sondern immer noch die äußere, faktische Macht darüber entscheidet, ob und wie die Justiz auf Unrecht reagiert.

Man kann es drehen und wenden wie man will: es bleibt Unbehagen.
Am besten, man schafft politisches Unrecht ganz ab.

Mit freundlichen Grüßen
Udo Teichmann

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