Datum: 27.08.2000 03:47:41 Autor: Udo Teichmann ©
Forums-Umfrage


Arthur Schwarz
Lieber Herr Schwarz,

Sie tun mir bitteres Unrecht, wenn Sie mir dauernd üble Hintergedanken unterstellen. :-)

Zum § 130 StGB hatte ich bewußt gefragt, weil Ihre Äußerungen insgesamt die Reizwörter enthielten, die oft auch von Menschen ins Spiel gebracht werden, die die Einschränkungen des § 130 StGB als freiheitsfeindliche Zumutung und Bevormundung empfinden.

Ich habe aber eben nicht deswegen danach gefragt, um sie damit mundtot zu machen. Im Gegenteil, ich habe hier und anderswo des Öfteren zu Bedenken gegeben, daß "Meinungsstraftaten" ein Fremdkörper in unserer Rechtsordnung darstellen und daß gesetzliche Initiativen angezeigt seien, um Vorschriften, die reine Propaganda- oder Meinungsdelikte beinhalten, abzuschaffen.

Nachdem ich nunmehr höre, daß sie voll auf dem Boden des Grundgesetzes stehen und auch an dem § 130 StGB durchaus nichts auszusetzen haben, bin ich natürlich ob Ihrer vorbildlichen Staatstreue beschämt.

Ihre diversen Mutmaßungen über allerlei perfide Insinuationen meinerseits sind zwar wacker formuliert, gehen aber trotzdem ziemlich weit an mir vorbei.


Mit freundlichen Grüßen
Udo Teichmann