Datum: 11.04.2000 22:51:58 Autor: KLAUS STEINER ©
Hessen-Klage


WAHLGERICHT IST BEFANGEN
   
Hallo,STREIT UM WAHLPRÜFUNGSGERICHT HESSEN

Offenbar ist die Mehrheit der Schreiber dieses Threads ziemlich einheitlich der Meinung, dass die nunmehr von der Hessischen Landesregierung eingereichte Klage (Normenkontrollklage) offenbar einen Tiefpunkt insoweit darstelle, dass zunächst einmal festzustellen wäre, dass das Wahlprüfungsgericht ordnungsgemäss installiert wäre, zum anderen gelte, dass die dort vertretenen Richter unbefangen seien.

Auch wenn es damit der Mehrheit nicht gefällt, erlaube ich mir folgenden Beitrag insoweit zu leisten, verbunden mit der „Androhung“ fachjuristische Fein-Ausarbeitungen, die ich in mehreren Leserbriefen an verschiedene Zeitungen gelesen hatte, hier einzustellen, mit dem Ergebnis, dass ich mit meiner Minderheitenmeinung jedenfalls unter hochrangigen Juristen nicht alleine stehe:

Der ehemalige Oberlandesgerichtspräsident KISSEL hat folgendes erklärt:

„Zumindesst die drei Landtagsabgeordneten müssen schon deswegen als befangen gelten, weil sie über ihr eigenes Schicksal befinden.“

Nach Ansicht des zwischen 1970 und 1980 als Chef des höchsten hessischen Gerichts fungierenden Juristen, der in dieser Funktion auch gleichzeitig Mitglied des damaligen hessischen Wahlprüfungsgerichts war, ist deshalb der Gang zum Bundesverfassungsgericht vorgezeichnet.

„Ob so ein Gremium verfassungsgemäss sein kann, muss nun Karlsruhe entscheiden“, erklärte Kissel.

Nach Ansicht von Otto Rudolf Kissel, der übrigens der SPD angehört und damit unverdächtig ist, sich gefälligkeitshalber zu äussern, ist das Wahlprüfungsgericht, wie es die Väter der hessischen Verfassung im Jahr 1948 einrichteten, grundsätzlich ein geeignetes Instrument. „Wenn man derartige Überprüfungen dem Parlament überlasst, kann man es gleich lassen“, so der ehemalige Richter, der bis zum Abschluss seiner Karriere bis zu seiner Pensionierung im Jahr 1994 als Präsident dem Bundesarbeitsgericht in Kassel vorstand.

Zweifel erhebt Kissel jedoch an der Zusammensetzung des Richtergremiums. Vor mehr als 0 Jahren habe so noch „mehr Grundvertrauen“ gegeben und auch das Bewusstsein der Gewaltenteilung sei nicht so weit entwickelt gewesen, wie heute. Inzwischen zeige sich aber, dass eine „institutionelle Befangenheit“ durch die Mitwirkung der Landtagsabgeordneten eine unbefangene Entscheidung unmöglich mache.

Kissel sprach sich dafür aus, das Wahlprüfungsgericht mit fünf Berufsrichtern zu besetzen. Eine mögliche befangenheit der derzeit wegen ihrer politischen Wahlwerbung gegen die CDU in die Schusslinie geratenen Berufsrichter Bernhard Heitsch (Verwaltungsgerichtshof-Präsident) und Brigitte Tilmann (Oberlandesgerichtspräsidentin) wollte Kissel nicht beurteilen. Darauf komme es im vorliegenden Falle auch nicht mehr an. Das Bundesverfassungsgericht könne seine Entscheidung allein an der zweifelhaften Neutralität der zu Richtern bestellten Landtagsabgeordneten festmachen. Kissel: „Diese sollten, wie alle anderen Richter auch, ganz strengen Befangenheitsprüfungen standhalten können.“


So, und jetzt kommt noch folgendes hinzu:

Der Präsident des Wahlprüfungsgerichts, Heitsch, hat seinerseits ja glockenklar erklärt, dass er die Sittenwidrigkeit des Einsatzes von „Schwarzgeld der CDU“ für gegeben halte.


Allein diese Begründung ist nach meiner Auffassung ein berechtigter Befangenheits-Antrags-Grund.

Und dies will ich, wie folgt, begründen:


Die CDU hätte – mit oder ohne Unterschriftenkampagne – die Wahlen nicht so gewonnen, dass sie alleine die Regierung gestellt hätte.

Dies ergibt sich schlicht aus dem Wahlergebnis.

Demgemäss konnte die Regierung nur deshalb gestellt werden, weil ein Koalitionspartner gefunden wurde.

Dieser Koalitionspartner aber, der mit der „Schwargeld“-Situation der CDU überhaupt nichts zu tun hat, hat den Einzug in das Parlament nur mit 5,X % der Stimmen erreicht, also einem relativ knappen Ergebnis.

Wäre dieses knappe Ergebnis nicht gewesen, hätte eine Regierungsbildung CDU/FDP nicht erfolgen können.

Ergo, Ergebnis: ohne FDP ging gar nichts. Dementsprechend ist die hier und in der Presse laufende SPD/Grüne-initierte Kampagne eine reine Stimmungs-Kampagne.

Es kann also keinerlei Rede davon sein, dass „nur mit Schwarzgeld“ (Sittenwidrigkeit des Wahlergebnisses gemäss Heitsch und Tilmann) die Wahl gewonnen worden ist.

Demgemäss ist allein wegen dieser Äusserung meiner Auffassung nach jeder Befangenheitsantrag berechtigt.

Mit freundlichen Grüssen allseits
KLAUS STEINER