Hallo allerseits,
Es wurde in diesem Thread geäußert, daß wir als Gesellschaft, den Lackmuß Test nicht bestanden hätten, da wir nicht dazu bereit seien, für uns fremde Individuen zu sterben. In einem gewissen Kontext mag das richtig sein, aber andererseits will mir kein einziges Beispiel einfallen, indem die Bürger verbindlich gefragt wurden, ob sie, für welches Ziel auch immer, in den Krieg hätten ziehen wollen. Diese Frage betrifft zwar die Gesellschaft als Ganzes, kann aber nur jeweils durch das Individuum und nur für sich selbst beantwortet werden. Insofern läuft die angedachte Schlußfolgerung Gefahr, sich in Fanatismus zu verlieren, denn nicht einmal das Ideal der Menschenrechte kann und darf verlangen, daß man dafür zum Sterben bereit sein müsse und sich aus dieser Bereitschaft das Recht zum Töten für den guten Zweck ableitet. Der geäußerte Umkehrschluß ist ethisch bedenklich, denn sofern es mir möglich ist, ist es legitim ,wenn ich versuche Menschenleben zu retten, ohne dabei meines oder andere fahrlässig zu gefährden.
Wer bei der Analyse und Ursachenforschung dieses Problems nach expliziten Schuldigen sucht, verkennt die Komplexität des Problems allzu leicht und fällt sehr schnell einer anmaßenden Selbstherrlichkeit anheim. Wem dann daraus der Vorwurf der Agitation erwächst oder umgekehrt diesen als gerechtfertigt ansieht, ist vielleicht selbst etwas zu sehr von seiner „Objektivität“ eingenommen . Wir können alles in unserer Macht stehende tun und trotzdem besteht die Möglichkeit, daß wir mit unseren Bestrebungen scheitern. Das ist keine Schuld, sondern das ist das Leben mit all seinen Wirrnissen. Diese elemantere Gegebenheit unserer Unvollkommenheit vermag aber weder eine Organisation noch irgendein hochentwickeltes Rechtssystem zu überwinden und wird durch überhastete Verdrängungsmechanismen erst recht nicht behoben.
Es handelt sich bei diesem Konflikt bis dato eher um einen kläglichen Versuch, Gerechtigkeit und Lösung zu erreichen und somit bleibt es bei der Utopie weltlicher Gerechtigkeit und wir sind wieder einmal mehr mit der Realität menschlicher Unzulänglichkeit konfrontiert.
Mit durch „wenn“ und „hätte“ erbrachte Argumenten lassen sich nur sehr fragwürdige und zweifelhafte Indizien herleiten, was die Schuldfrage anbelangt. Die Gerechtigkeit ist so ganz sicher nicht herzustellen, selbst wenn uns noch so scharfsinnig erdachte Rechtsdefinitionen greifbar und somit anwendbar erscheinen, denn das eigentliche entgegenstehende Problem ist die, aus der Vielzahl von korrespondierenden Faktoren, erwachsende Unschärfe eines zu klärenden Konfliktes. Damit will ich sagen, daß dem Recht keine inhärente Kraft innewohnt, die den Konflikt theoretisch hätte anders lösen können. Das sollte man bedenken, sonst verlieren wir uns in einem hypothetischen Terrain.
Das Recht vermag das Individuum nicht zu schützen, wenn es der Stärkere oder die Situation nicht will! Das Recht hat keine Kraft aus sich selber und darum erscheint es mir absurd, wenn manch sich davon Schutz gegen imperialistische Mächte (der negativen Phantasie sind da keine Grenzen gesetzt) verspricht. Die Menschenrechte erhalten ihre Kraft aus der Verinnerlichung dieser durch die Gesellschaft, in dem sie durch die einzelnen Individuen in ihrer Mehrheit getragen werden. Aus diesem Grund mußten die UNO und auch die Definitionen im Grundgesetz versagen, denn die Realität legt fest, welche Spielregeln gültig sind oder einfach ignoriert werden. Wer immer also das Recht stärken will, muß auf die Selbstverantwortung des Individuums in der Gesellschaft bauen und vermeiden, daß Einzelne ( Regierungen, Organisationen und das Individuum) das Recht zu beugen vermögen. Die Machtkonzentration auf den Schultern weniger, ist gleich welchen Systems, eine Gefahr für Demokratie und Recht. Das ist mit ein gewichtiger Grund, warum ein Bundeskanzler, sein Verteidigungs- und sein „pazifistischer“ Außenminister das Grundgesetz im eigenen Gutdünken auslegen konnten und ganz sicher keine rechtlichen Konsequenzen fürchten müssen.
Das Dilemma ist, daß es sich aufs neue zeigt und wieder zeigen wird, wie tönern die Sicherheit eines Rechtsstaates ist, wenn er zu sehr auf die Systematik setzt. Es zeigt sich, daß bei Streßsituationen die Verantwortlichen allzu willkürlich reagieren und eben nicht eine im Individuum „kollektivierte“ Rationalität mittels System von außen her erreichbar ist. Es ist das Wesen der repräsentativen Demokratie, Macht auf ein einzelnes Individuum zu bündeln und daraus resultiert im Zusammenspiel mit Umständen Mißbrauch bzw. falsche Anwendung der Autorität. Das ist eine Lehre, die es nicht nur aus dem Kosovo-Konflikt zu ziehen gilt, sofern man wirklich an einer Lösung interessiert ist.
Die Ursache für den Konflikt im Kosovo ist der Haß in den Köpfen der verwickelten Parteien. Dieser läßt sich nicht weg bomben, genauso wenig ist er aber durch die UNO von oben herab auflösbar. Dem Inneren Feind ist nicht durch, aufs Äußere bedachte, Aktionen, Normen und Handlungen beizukommen. Es ist die Verblendung des Geistes, der äußere Feinde hervorruft und schuldige Opfer finden will und somit ist der Bürgerkrieg mehr ein Innerer Krieg, der von Außen nur sehr schwer anzugehen ist.
Unter gewissen Prämissen, bin auch ich der Ansicht, daß es ethisch vertretbar gewesen wäre, das Völkerrecht, im Hinblick auf vollziehenden Völkermord, dem Menschenrecht zu unterstellen. Allerdings hätte es dazu mehr konzentrierte Bedachtsamkeit und Entschlossenheit bedurft, als dies von der EU und den USA gezeigt wurde. Daß die Russen und China mehr oder weniger übergangen wurden, ist für mich in diesem Prozeß der Überlegung und Handelns eher sekundär und wäre zu vernachlässigen gewesen, wenn die Gesellschaft beherzt und in der freien Gewissensentscheidung des Einzelnen dazu bereit gewesen wäre, den Menschen im Kosovo zu helfen. Das war aber nicht möglich, von den Oberen nicht gewollt und deswegen blieb uns die Möglichkeit eines Erfolgs versagt.
Wir wollten uns vielleicht, im Hinblick auf die westliche „Technischen Machbarkeits Doktrin“, zu sehr auf die Präzision der instrumentalisierten Kriegführung verlassen und das kommt dem sich davon stehlen aus der Verantwortung sehr nahe. Die Parteien hätten durch Bodentruppen getrennt werden müssen, als erkennbar war, daß der Schutz aus der Luft, nicht zu erreichen ist. Das war aber den Militärs bestimmt klar, wurde aber von den politischen Instanzen und fragwürdiger Staatsräson ignorant beiseite geschoben. Der Bürger wurde in diesem Zusammenhang von den Politikern verschaukelt und nicht explizit von der Nato, die ihrer Natur nach ein ausführendes Organ ist. Daher ist es paranoid, wenn man den Teufel bei der Nato sucht und den Schwarzen Peter dorthin schieben will. Damit ist keinem geholfen.
Hätte die Politik verantwortungsbewußt agiert, könnte man die Verantwortlichen. auf Berufung des Zweifels an der Schuldigkeit, freisprechen !?
Aus dieser Sicht ist Teichmanns pochen auf Einhaltung des Rechts berechtigt und Zweifel an der Lauterkeit von Individuum, Gesellschaft angesagt. Kein einziger kann seine Hände in Unschuld waschen, ohne dabei nicht noch schuldiger zu werden.
In diesem Sinne sind WIR moralisch schuldig geworden – das frei sprechen von dieser Schuldigkeit geht aber nur durch das Verzeihen. Anders ist dieser Konflikt nicht zu lösen.
Riker
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