Sie schrieben:
"Was Ihre andere Unverschämtheit anbetrifft, so brauchen Sie eher eine juristische Nachbildung denn ich eine in Bezug auf die jüngste Geschichte."
1. Ich möchte gerne wissen, was Sie mit "Unverschämtheit" meinen, andernfalls erwarte ich eine Entschuldigung von Ihnen!
2. Ich hätte gerne eine Erläuterung zu der Bemerkung über die juristische Nachbildung, ich kann mich nicht erinnern, hier eine Bemerkung über Rechtsfragen gemacht zu haben.
3. Mit verlaub, wenn ich mir das ansehe, was Sie löschen und was sie NICHT löschen, scheint mir diese Praxis - vorsichtig ausgedrückt - doch optimierbar zu sein.
Mit freundlichen Grüßen Rainer
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