Datum: 28.02.2000 20:59:08 Autor: Udo Teichmann © Zum Sachstand: Abmahnung an CDU-Vorstand
Liebe Mitdikutanten,
wie den meisten Teilnehmern trotz der Löschung meines diesbezüglichen Themas bekannt ist, habe ich die Abmahnung des CDU-Vorstandes wegen der Löschpraxis der CDU eingeleitet. Bleibt die Abmahnung erfolglos, wird zivilrechtlich Unterlassungs- und Feststellungsklage vor dem Landgericht Berlin eingereicht.
Da wegen der Löschung meiner Abmahnung durch die CDU-Redaktion nicht ausgeschlossen werden kann, daß der CDU-Vorstand von der an ihn gerichteten Abmahnung keine Kenntnis erlangen konnte, habe ich folgendes veranlaßt.
1. Meine Anwälte werden eine weitere, ausführliche Abmahnung formulieren, die die Löschung.der Diskussion um die Abmahnung mitberücksichtigt
2. Damit diese Abmahnung nicht wieder im Einflußbereich der CDU verloren geht, habe ich meine Anwälte beauftragt, die neue Abmahnung durch Gerichtsvollzieher unmittelbar an den CDU-Vorsitzenden persönlich zustellen zu lassen.
3. Wegen der politischen Bedeutung des Vorfalls habe ich meine Anwälte beauftragt, durch entsprechende Pressemitteilungen Ort und Zeitpunkt der Abmahnungszustellung durch den Gerichtsvollzieher bekanntzumachen, und zwar unter der Fragestellung: 'Kämpft die CDU juristisch um ihr 'Recht', im Internet die Meinungsfreiheit mißachten zu dürfen?'
Über den weiteren Fortgang der Angelegenheit werde ich hier weiterberichten, Einzelnachfragen sind möglich per e-mail unter uditore@gmx.de.
Mit freundlichen Grüßen Udo Teichmann
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