Datum: 27.02.2000 22:32:18 Autor: Udo Teichmann ©
Abmahnung an den Vorstand der CDU


Gerichtsverwertbar
   
Liebe Mitdiskutanten,

nachdem hier und auch über e-mail Anfragen kamen, was "gerichtsverwertbare Belege" sind, möchte ich dazu einige umgangssprachliche Hinweise geben.

Es geht um Beweismittel, dazu gehören Aufzeichnungen, Ausdrucke, Zeugenaussagen.

In unserem Fall wäre z.B. "gerichtsverwertbar", wenn mir jemand den Ausdruck eines gelöschten Beitrags möglichst mit den Kopfzeilen für Datum / Uhrzeit /Autor zuposted, dann aber auch bereit ist, diesen Beleg als Zeuge vor Gericht als eigenen Text anzuerkennen und die Tatsache der Löschung zeugenschaftlich zu versichern. Im Zweifel wird ein Zeuge vor Gericht vereidigt.

Wer anonym bleiben will, kann dann hier wohl wenig beitragen.

Mit freundlichen Grüßen
Udo Teichmann