"Gegendarstellung

 

Die von Ihnen in mc 1/1985 auf seite 8 aufgestellte Behauptung. "Technisch kann man bei rein akustischer Ankopplung im Fernsprechnetz keinen Schaden anrichten, denn sonst dürfte man in den Hörer ja auch nicht durch Anspitzen des Mundes hineinpfeifen (hat Ihr Gesicht eine FTZ-Nummer?)" wurde ohne sachliche Begründung in den Raum gestellt. Ein solcher Vergleich kann hier nicht herangezogen werden, da er zu Fehlschlüssen führt.

Tatsächlich kann das öffentliche Fernsprechnetz technisch gestört werden, denn es ist ausschließlich für Sprachübertragung eingerichtet. Da der ermittelte Langzeitmittelwert des Sprachpegels bei -15 dBm entsprechend 32 Mikrowatt liegt (darin enthalten ist auch das kurzfristige Hineinpfeifen und Schreien), sind die in diesem Netz verwendeten Einrichtungen (Verstärker, Umsetzer, Multiplexer usw.) auf diesen Pegel abgestimmt und optimiert.

Durch Einrichtungen, die die zulässigen Pegel nicht nur kurzfristig überschreiten, werden die Übertragungssysteme überlastet, was zu Übersteuerungen und Verzerrungen führt und auf Nachbarleitungen durch Übersprechen größere Geräuschspannungen erzeugt. Dadurch werden die in den betroffenen Übertragungssystemen bzw. Kabeln geführten Fernsprechverbindungen gestört.

Die Steuerung der vermittlungs- und übertragungstechnischen Einrichtungen des öffentlichen Fernsprechnetzes erfolgt durch interne Signalisierungsverfahren, z. B. mit diskreten Frequenzen. Werden dieselben Frequenzen von den privaten Einrichtungen wie z. B. Akustikkopplern verwendet bzw. durch Oberwellen erzeugt, kann es ebenfalls zu Störungen des Fernsprechdienstes kommen.

Bedenken Sie bitte, daß das öffentliche Fernsprechnetz 24 Mio. Teilnehmer hat, Heimcomputer aber bis heute in der Bundesrepublik in der Größenordnung von 500.000 Stück verkauft worden sein dürften. Solange davon jeder Fünfte einen nicht zugelassenen Akustikkoppler betreibt, mag es im Einzelfall zutreffen, daß direkte Auswirkungen auf das Fernsprechnet von dem Betreiber des Gerätes nicht spürbar sind. Ob der Teilnehmer mit seinem Akustikkoppler andere Fernsprechkunden stört, kann er selbst nicht beurteilen.

Der Markt der Heimcomputer ist ein Wachstumsmarkt, und auch in anderen Bereichen gibt es viele ähnliche geartete Anwendungsfälle. Würde die DBP (Deutsche Bundespost) allen diesen Wünschen ohne Zulassung und damit verbunden ohne Prüfung stattgeben, würde die Kumulation aller Einflüsse das öffentliche Telekommunikationssystem zum Erliegen bringen.

Zusammenfassend kann gesagt werden, daß die Meinung, Akustikkoppler könnten am öffentlichen Fernsprechnetz keinen Schaden anrichten, aus den o. a. Gründen von der DBP nicht geteilt werden kann. Daher kann die DBP auf eine Zulassung dieser Einrichtungen nicht verzichten.

Walter Arndt,
Referatsleiter im Zentralamt für Zulassungen im Fernmeldewesen (ZZF), Saarbrücken"

(erschienen im "mc" 4/1985, Seite 8)


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