10.09.2002
01.05.2001
Diese Seite darf ich mit Genehmigung der Autorin, Frau Rühle, hier spiegeln.
Das Werk wurde vom Berliner Senat überarbeitet, Inhalt und Datenformat
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und fortfolgende HTML-Seiten.
Das Original ist nunmehr als PDF-File auf dem Server des Berliner Senats als:
----------------------------------------------------------------- sog. Sekten / Psychogruppen "Alles Sekte - oder was?" Konfliktträchtige Anbieter auf dem Lebenshilfemarkt religiöser, weltanschaulicher, psychologischer, therapeutischer und sonstiger lebenshelfender Prägung Risiken und Nebenwirkungen --> http://www.senbjs.berlin.de/familie/sog_sekten_psychogruppen/risiken_und_nebenwirkungen/risiken_und_nebenwirkungen_2.pdf -----------------------------------------------------------------
----------------------------------------------------------------- Risiken und Nebenwirkungen Informationen zu ausgewählten neuen religiösen und weltanschaulichen Bewegungen und Psychoangeboten (1997) --> http://www.senbjs.berlin.de/familie/sog_sekten_psychogruppen/risiken_und_nebenwirkungen/risiken_und_nebenwirkungen_1.pdf -----------------------------------------------------------------
----------------------------------------------------------------- Checkliste für unbekannte Gruppen Konfliktträchtige Gruppen versprechen viel... Was ist der Preis? --> http://www.senbjs.berlin.de/familie/ueberblick_familie.asp -----------------------------------------------------------------
Außer diesem Mirror gibt es noch weitere. Einer davon: http://www.sewolf.com/infolink/docs/com/selbsthilfe-info.htm
Zu Zeugen Jehovas finden Sie Material bei: http://www.manfred-gebhard.de/index.htm
Weitere Links finden Sie in der Homepage der Deutschen Amalgam-Page: http://www.ariplex.com/ama/ama_p0.htm
Achtung: Der Text in diesem Mirror ist jener der alten Version.
Am 10.9.2002 habe ich in diesem Mirror auf Bitte eines reumütigen Betroffenen
seinen Namen entfernt. Der Name ist auch im Original nicht mehr enthalten.
Aribert Deckers.
Dieses Werk wurde herausgegeben von der
Berliner Senatsverwaltung für Schule, Jugend und Sport
Beuthstraße 6 - 8
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Falls Sie Fragen haben: Zögern Sie nicht! Andere Menschen haben wahrscheinlich genau die gleichen Probleme und die gleichen Fragen wie Sie.
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Aribert Deckers
1.5.2001
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[Homepage der Berliner Senatsverwaltung für Schule, Jugend und Sport]
Kein Ziel ist so hoch,
Risiken und Nebenwirkungen
neuen religiösen und weltanschaulichen Bewegungen
und Psychoangeboten
Herausgegeben von der
Senatsverwaltung für Schule, Jugend und Sport
Redaktion:
Anne Rühle
Ina Kunst
Stand:
Dezember 1997
daß es unwürdige Methoden rechtfertigt.
Albert Einstein
| 1.1. | "Sekten"- und Psychomarkt |
| 1.2. | Versuch einer begrifflichen Verständigung |
1.1. "Sekten"- und Psychomarkt
Als ein Phänomen wird der Bereich "Sekten- und Psychomarkt" gemeinhin bezeichnet. Doch nur verhalten ist die breite Öffentlichkeit in diesem Zusammenhang in der Lage, "das, was in Erscheinung tritt" ("phainomenon" grie.) als eine Erscheinung in ihrem Facettenreichtum zu betrachten. Vielmehr wird diesem Phänomen häufig unreflektiert mit einer diffusen, in der Regel negativ besetzten Gefühlslage begegnet: Unsicherheit, Ratlosigkeit, Bedrohung, Angst, bisweilen durchsetzt mit merkwürdiger Faszination von angeblich Magischem, scheinen auf. Man möchte sich schützen bzw. geschützt werden, und nicht selten wird der Ruf nach dem Staat laut, das zunehmend als Problem empfundene Phänomen mit einem "Verbot" - vermeintlich - zu lösen.
Überwiegend sind es spektakuläre Katastrophen mit Todesfolge wie
die das öffentliche Bewußtsein zu diesem Thema prägen. Doch zunehmend werden auch leisere Berichte wahrgenommen und in Verbindung gebracht mit eigenen Erfahrungen und solchen aus dem privaten und beruflichen Umfeld. Aufgrund der Explosion der öffentlichen Diskussion zum Thema und ihrer seit ca. drei Jahren anhaltenden Virulenz ist eine nachhaltige Sensibilisierung der Öffentlichkeit für den Weltanschauungs- und Psychomarkt zu verzeichnen. Trotz einer Fülle von Veröffentlichungen unterschiedlicher Qualität zu diesem Thema muß ein stetiges Interesse in der Öffentlichkeit insbesondere nach sachlicher Information konstatiert werden. Die Neigung, den Blick über spektakuläre Ereignisse und tragische Einzelschicksale hinaus zu heben und ihn auf den gesellschaftlichen Nährboden und mögliche Gefahren für die demokratische Gesellschaft zu lenken, ist noch wenig entwickelt. Diese Blickrichtung macht Mühe: Der Markt ist diffus und bizarr, die Grenzen sind fließend; ein unverstellter Blick wirft vom "Ganz-Anderen" auf Wohlbekanntes zurück.
1.2. Versuch einer begrifflichen Verständigung
Ein Indikator für die Mannigfaltigkeit und Intransparenz des religiösen, weltanschaulichen und Psychomarktes, für die Schwierigkeiten des Umgangs mit ihm und seine Bewertung ist die bislang weitgehend unzulängliche Begriffsbildung, mit der man dieses Phänomen zu fassen versucht.
So begegnet man noch in den 90er Jahren Bezeichnungen wie "Jugendsekten" (Deutscher Bundestag/1992) und "sogenannte Jugendsekten und Psychogruppen" (Baden Württemberg/1995), obwohl sich das Angebot der Gruppen heute in aller Regel an Erwachsene richtet und die damals jugendlichen Anhänger der guruistischen "Jugendreligionen" vor hinduistischem Hintergrund (z. B. Ananda Marga, Brahma Kumaris, Bhagwan- und Krishna-Bewegung, Transzendentale Meditation) der 70er und 80er Jahre inzwischen selbst in die Jahre gekommen sind.
Auch Begrifflichkeiten wie "Sekten und Psychokulte" (Bremen/1996) und "neue Religionen, Sekten und Psychokulte" (Niedersachsen/1996), die sich eng an die in den Vereinigten Staaten übliche Bezeichnung "destructive cults" lehnen, erscheinen für den deutschen Sprachraum eher ungeeignet: Kultisches wird man beispielsweise in manch konfliktträchtigem Psychoangebot vergeblich suchen.
Es ist für eine staatliche Stelle nicht möglich, die polyvalente Bezeichnung "Sekte" ohne einschränkendes Attribut oder differenzierte Definition in ihre Sprache aufzunehmen, da das staatliche Neutralitätsgebot es nicht erlaubt,
Bei aller Unklarheit, die den Sektenbegriff umgibt, muß auf dessen hohen Signal- und Gebrauchswert in der Öffentlichkeit hingewiesen werden. Der Begriff "Sekte" kann für eine verantwortliche Differenzierung sinnvoll genutzt werden. So signalisiert die Enquete-Kommission des Bundestages mit der Bezeichnung "Sogenannte Sekten und Psychogruppen" die Brüchigkeit der Begriffe und scheint damit einen gangbaren Weg beschritten zu haben.
Das Land Berlin hat im 1994er Bericht an das Abgeordnetenhaus mit der Bezeichnung "Neue religiöse und weltanschauliche Bewegungen und sogenannte Psychogruppen" für gewahrte staatliche Neutralität den Preis begrifflicher Sperrigkeit gezahlt. Doch selbst diese neutrale Bezeichnung wurde von Gruppen als diskriminierend empfunden und gerichtlich, wenn auch ohne Erfolg, angefochten. Der Berliner Senat möchte weitgehend bei seiner Begrifflichkeit bleiben, denn sie nimmt bezug auf die in einen breiten Markt greifende Anfragenstruktur und öffentliche Diskussion. Sensibel gilt es überdies Wandlungsprozesse auch potentiell konfliktträchtiger Gruppen wahrzunehmen, die solche Phasen überwinden und moderate Entwicklungen nehmen.
2. Rechtliche Aspekte staatlichen Handelns
| 2.1. | Äußerungsrecht und -pflicht des Staates |
| 2.2. | Artikel 5 GG - Meinungsfreiheit |
| 2.3. | Warnung durch den Staat |
| 2.4. | Selbstdefinition |
| 2.5. | Staatliche Zuwendung an Selbsthilfegruppen? |
Das deutsche Modell von Religionsfreiheit versteht Religionsfreiheit als Freiheit des einzelnen und wird abgeleitet aus Art. 4 GG(1) in Verbindung mit Art. 137 WRV(2) - als Abwehrrecht des einzelnen gegen den Staat. Es gibt in Deutschland weder eine Registrierung noch eine Anerkennung als Religion durch den Staat. Religionen steht der Weg zur Gründung eines eingetragenen Vereins offen, dem vom Staat zusätzlich die steuerlich begünstigende Gemeinnützigkeit zugesprochen wird, sofern der Verein die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt.
Die Anerkennung als Körperschaft des öffentlichen Rechts, die einerseits mit der Vergabe von Privilegien durch den Staat verbunden ist und andererseits auch die Körperschaft in die Pflicht nimmt, darf nicht als eine Anerkennung als Religion mißverstanden werden.
Eine Vielzahl von Verwaltungsgerichtsverfahren, die - im weitesten Sinne unter der Überschrift "Religionsfreiheit" subsumierbar - religiöse und weltanschauliche Gruppen anstrengten, haben mittlerweile zu einer weitgehend gefestigten Rechtsprechung zur Frage der Möglichkeiten und Grenzen staatlichen Handelns in diesem Bereich geführt, die hier nur in einigen markanten Punkten referiert werden kann.
2.1. Äußerungsrecht und -pflicht des Staates
Viele der Gruppen des Gegenstandsbereichs berufen sich zu Recht auf den Schutz des Artikels 4 GG (Glaubens-, Gewissens- und Bekenntnisfreiheit). Allerdings leiten sie daraus ein Äußerungsverbot für den Staat zu ihrer religiösen Gruppe ab.
Dagegen hält die Rechtsprechung und bestätigt einer Regierung nicht allein, daß es zu ihren im Grundsatz vorausgesetzten Aufgaben gehört, "gesellschaftliche Entwicklungen ständig zu beobachten, Fehlentwicklungen oder sonst auftretende Probleme möglichst rasch und genau zu erfassen, Möglichkeiten ihrer Verhinderung oder Behebung zu bedenken und die erforderlichen Maßnahmen in die Wege zu leiten"(3), sondern betont eine Äußerungspflicht des Staates, wenn bestimmte gesellschaftliche Erscheinungen in der Öffentlichkeit lebhaft diskutiert und mit Sorge verfolgt werden, "weil die Öffentlichkeit gerade unter solchen Voraussetzungen erwarten kann, alsbald über die Erkenntnisse und Absichten der Regierung unterrichtet zu werden."(4)
Keineswegs ist der Staat in seinen Äußerungen darauf beschränkt, lediglich Selbstdarstellung der jeweiligen Gruppierung zu referieren, sondern "eine Landesregierung kann sich im Rahmen der ihr nach Landesverfassungsrecht zustehenden Befugnis zur öffentlichen Stellungnahme auch unabhängig von einer zu einer Warnung berechtigenden Gefahrenlage kritisch mit einer Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft auseinandersetzen, wenn und soweit diese Lehre der Wertordnung der Grundrechte widerspricht."(5) Staatliche Neutralität darf also nicht verwechselt werden mit einer wertbezogenen Enthaltung des Staates. Vielmehr ist der Staat gehalten, die im Grundgesetz verankerte Werteordnung als Maßstab an Theorie und Praxis der Gruppierungen anzulegen. Gegenstand staatlicher Äußerung sind daher nicht die Feststellung religiöser oder weltanschaulicher "Wahrheiten", sondern mögliche Schäden für den einzelnen oder die Gesellschaft, die von Gruppen mit antidemokratischem und zuweilen totalitärem Charakter ausgehen können.
2.2. Artikel 5 GG - Meinungsfreiheit
Nicht berufen kann sich der Staat in seinen öffentlichen Äußerungen auf Artikel 5 GG (Meinungsfreiheit), denn Grundrechte sind genuin Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat. Damit erklärt sich zumindest partiell die in der Öffentlichkeit oft unverstandene Diskrepanz zwischen sehr weit gehenden Meinungsäußerungen einzelner Politiker (die sich auf Artikel 5 GG berufen können) und oft als neutralistisch empfundenen Veröffentlichungen zuständiger staatlicher Stellen. Letztere sind dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und Sachlichkeit verpflichtet und müssen "unsachliche oder aggressive Wertungen vermeiden".(6) Sie unterliegen damit auch in den im Zusammenhang mit staatlicher Informationsarbeit inzwischen geradezu zwangsläufigen gerichtlichen Auseinandersetzungen strengeren Konditionen.
Wo Menschen Gefahr laufen, in ihren Grundrechten eingeschränkt und gezielt in eine psychische und/oder finanzielle Abhängigkeit geführt zu werden oder Schaden an Leib und Seele zu nehmen, muß auch der Staat eine klare Sprache sprechen. Diese Aufgabe ist ihm in der Rechtsprechung unmißverständlich in Obhut gegeben worden: "Die Erfüllung des Informationsbedürfnisses der Öffentlichkeit schließt die Möglichkeit staatlicher Empfehlungen und Warnungen ein. Denn auch derartige Äußerungen der Bundesregierung sind unmittelbar Ausdruck ihrer Verantwortung für das Gemeinwohl und werden daher von ihrer Befugnis zur Information und Aufklärung der Öffentlichkeit mitgetragen."(7) Es werden Recht und Pflicht des Staates zu Information und Aufklärung über den religiösen, weltanschaulichen und Psycho-Markt klar herausgestellt, aber auch die Möglichkeit zu eigener kritischer Schlußfolgerung und - unter bestimmten Umständen - Warnung betont. Grundvoraussetzung für eine solche Warnung ist eine konkrete oder abstrakte Gefahr, die von einer Gruppierung für die zu schützenden Rechtsgüter des einzelnen ausgeht.
Staatliche Warnung und kritische Auseinandersetzung erfordern in jedem Einzelfall wieder neu eine differenzierte Gewichtung konkurrierender Grundrechtsgüter mit dem Ziel, zu einem angemessenen, verhältnismäßigen Ausgleich zu gelangen. Bei aller Wertschätzung der in Art. 4 GG verbürgten Religionsfreiheit darf nicht vergessen werden, daß an erster Stelle des Grundgesetzes die Menschenwürde steht. Eine Gruppierung, die in ihrer Theorie oder Praxis beispielsweise gegen die Menschenwürde (Art. 1 GG), gegen das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit (Art. 2 GG) verstößt, eine Gruppierung, die darüberhinaus gezielt und systematisch Familien zerstört (Art. 6 GG), wird sich eine staatliche Warnung auch dann gefallen lassen müssen, wenn sie sich zu Recht auf den Schutz des Art. 4 GG beruft.
Entgegen der in der Öffentlichkeit häufig anzutreffenden Annahme gibt es in Deutschland keine staatliche Anerkennung als "Religion" oder "Kirche". Die Kleinanzeige im Stadtmagazin "tip" "Suche Leute zwecks Gründung einer neuen Religion, kein finanz. Interesse, Geld habe ich selbst. Bitte Brief mit Photo. KW: Sonnenwende"(8) ist ein Weg, der in Deutschland jedem Bürger (selbst dem ohne Geld) offen steht.
Dennoch birgt die hohe Wertschätzung des Rechtsgutes Religionsfreiheit in Deutschland auch die Gefahr des Mißbrauchs: Als bekanntestes Beispiel wird die Organisation "Scientology" öffentlich diskutiert. Diese Organisation versteht sich trotz einer durchkommerzialisierten Mitgliedschaft selbst als eine Religion und Kirche und beansprucht mit Nachdruck den Schutz durch Art. 4 GG. Dem widerspricht ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts, das dieser Organisation den Charakter einer Religion abspricht: Scientology "ist eine Institution zur Vermarktung bestimmter Erzeugnisse".(9)
Dienen also religiöse oder weltanschauliche Lehren nur als ein Vorwand zur Verfolgung wirtschaftlicher Ziele, kann von einer Religions- bzw. Weltanschauungsgemeinschaft im Sinne der Art. 4, 140 GG, Art. 137 WRV nicht gesprochen werden. Das Bundesverfassungsgericht führt dazu aus: "Allein die Behauptung und das Selbstverständnis, eine Gemeinschaft bekenne sich zu einer Religion und sei eine Religionsgemeinschaft, können für diese eine Berufung auf die Freiheitsgewährleistung des Art. 4 I und II GG nicht rechtfertigen; vielmehr muß es sich auch tatsächlich, nach geistigem Gehalt und äußerem Erscheinungsbild, um eine Religion und Religionsgemeinschaft handeln".(10) Das Selbstverständnis einer Gruppierung als Religion oder Weltanschauung begründet also nicht notwendig gleichzeitig den Schutz durch Art. 4 GG.
Im Streitfalle haben die Gerichte zu entscheiden. Die Rechtsprechung weist eine Reihe von Kriterien aus, die die Bezeichnung als Religion oder Weltanschauungsgemeinschaft rechtfertigen: Beide setzen demnach ein alle Lebensbereiche umfassendes Weltbild und eine hinreichend gefestigte, wenn auch wandelbare Gesamthaltung zur Welt voraus. Auch eine Weltanschauung muß in einer thematischen Geschlossenheit und Breite, die den bekannten Weltreligionen vergleichbar ist, aus einer wertenden Stellungnahme zum Weltganzen Antwort geben auf die Grundfragen des Seins: Ursprung, Sinn und Ziel von Welt und Leben. Religion und Weltanschauung differieren lediglich in Fragen von Gottbezogenheit d. h. transzendenter bzw. immanenter Bezüge und Erklärungsmuster. Aussagen und Überzeugungen zu bestimmten Teilaspekten von Welt und Leben sind zur Begründung einer Religion oder Weltanschauung nicht hinreichend.(11) "Eine Vergleichbarkeit hinsichtlich ihrer thematischen Breite und Geschlossenheit ist zu fordern, weil Art. 4 GG, der solchen Gedankensystemen auch die Ausübungsfreiheit garantiert, sonst zu einem unüberschaubaren, nicht einmal den Einschränkungen des Art. 2 I GG unterliegenden zweiten allgemeinen Handlungsrecht würde."(12)
2.5. Staatlichen Zuwendungen an Selbsthilfegruppen?
In Fragen der Information und Aufklärung über den religiösen, weltanschaulichen und Psychomarkt findet das Subsidiaritätsprinzip eine seiner Grenzen.
Unmißverständlich haben Gerichte diese Aufgabe an den Staat zurückverwiesen und eine finanzielle Förderung von Selbsthilfegruppen und Betroffenenintiativen als rechtswidrig untersagt. Eine solche Förderung sei mit speziellen grundrechtlichen Freiheitsrisiken behaftet.(13) Der Staat sieht sich in seiner Informations- und Aufklärungsarbeit der Notwendigkeit gegenüber, einem strikten Neutralitätsgebot genüge zu tun. Er unterliegt der Pflicht zu Zurückhaltung und Sachlichkeit in jeder Äußerung. Ein Verein hingegen kann unter Berufung auf die ihm zustehende, grundrechtlich verbürgte Meinungsfreiheit sein Äußerungsspektrum bis zur Grenze der Schmähkritik ausschöpfen.
Die finanzielle Förderung eines solchen Vereins durch den Staat offenbart einen mittelbaren kausalen und damit grundrechtseingreifenden Wirkungszusammenhang: Der Staat finanzierte etwas, das zu tun ihm selbst verwehrt ist. Das käme einem Unterlaufen des staatlichen Neutralitätsgebots gleich.
| 1 | Grundgesetz |
| 2 | Weimarer Reichsverfassung |
| 3 | Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteil vom 23.05.1989 - 7 C 2/87 in NJW 1989, 2272 ff. |
| 4 | ebenda |
| 5 | BVerwG, Beschluß vom 04.05.1993 - 7 B 149/92 in NJW 1994, 878 |
| 6 | BVerwG, Urteil vom 23.05.1989 - 7 C 2/87 in NJW 1989, 2272 ff. |
| 7 | ebenda |
| 8 | tip 14/87 |
| 9 | BAG, Beschluß vom 22.03.1995 - 5 AZB 21/94 in NJW 1996, 143 f. |
| 10 | BVerfG, Beschluß vom 05.02.1991 - 2 BvR 263/86 |
| 11 | BVerwG, Urteil vom 19.02.1992 - 6 C 3/91 in NVwZ 1991, 1187 ff. |
| 12 | Verwaltungsgerichtshof (VGH) München, Urteil vom 28.11.1990 - 7 B 90.18 in NVwZ 1991, 1102 |
| 13 | BVerwG 7 C 21.90 |
[Inhaltsverzeichnis dieses Werkes]
[Homepage der Berliner Senatsverwaltung für Schule, Jugend und Sport]
3. Gesellschaftliche Situation
| 3.1. | Globalisierung |
| 3.2. | Individualisierung und Pluralisierung |
| 3.3. | Der Weg ist das Ziel - Leben als ständiger Übergang |
Mit der Geschichte von Religionen sind das Auftreten von abweichenden Auffassungen innerhalb einer Religion und die Ausgrenzung bzw. Abspaltung von Gruppen vom Hauptstrom einer Religion untrennbar verbunden. Sogenannte "Sekten" gibt es seit Anbeginn von Religion.
Neu ist für unsere Gesellschaft, daß Menschen heute mit einer Vielfalt von Religionen und Weltanschauungen anderer Kulturkreise und den daraus fließenden Werten und Formen der Lebensgestaltung bekannt werden.
Die Welt ist als Folge einer Kommunikations- und Informationsdichte "kleiner" geworden: Botschaften von den entferntesten Punkten der Erde werden frei Haus geliefert und aufbereitet. Die Mobilität eines großen Teils der Bevölkerung der westlichen Gesellschaft läßt Menschen an jeden Ort der Welt reisen und mit dortiger Religion in Berührung kommen. Gleichermaßen ist es Vertretern dieser fernen Religionen und Weltanschauungen möglich, überall dort ihre Lehren zu verkünden und Anhänger um sich zu scharen, wo eine Chance zur Verbreitung ihrer Anschauungen gegeben zu sein scheint.
Noch nie stand deshalb dem einzelnen Bürger eine solche breite Palette von Religions-, Weltanschauungs- und spirituellen bzw. Psychoangeboten zur Verfügung.
3.2. Individualisierung und Pluralisierung
Diese Angebotspalette fällt in der modernen Gesellschaft auf einen bislang unübertroffen fruchtbaren Boden.
Der mit der Aufklärung eingeleitete Prozeß, traditionelle Werte infrage zu stellen, mündet heute nicht wie oft beschworen in einen Werteverlust, sondern in ein Nebeneinander unterschiedlichster, alter und neuer Werte. Der Verlust der Bindekraft traditioneller Werte für alle bedeutet auch Verlust eines Sicherheit gewährenden, relativ einheitlichen und verbindlichen sozialen Formgebildes.
Diese Freisetzung des einzelnen in die Wahlfreiheit bedingt notwendig zunächst eine vorübergehende Orientierungslosigkeit. Dementsprechend gilt es, für diese Freiheit eine neue Kultur zu erringen: Eine Kultur, die sie nicht beschneidet und dennoch Angst nimmt, eine Kultur, die Toleranz schult, und deren Rahmen in unserer Gesellschaft allein die freiheitlich-demokratische Grundordnung setzen kann.
Die Möglichkeit, die eigene Biographie bis ins Detail individuell auszugestalten, "sich selbst zu verwirklichen", ist in unserer Gesellschaft größer denn je. Denn trotz aller Ressentiments, mit denen von der eigenen Vorstellung signifikant abweichenden Lebensentwürfen im Alltag bisweilen begegnet wird, ist gesamtgesellschaftlich eine Vielzahl von Lebensentwürfen und -gestaltungen akzeptiert.(1)
Dennoch geht mit der Ausdifferenzierung der Lebensgestaltung im Sinne eines Wandels vom institutionalisierten zum beziehungs- und interessegeleiteten Lebensstil offenkundig eine gewisse Härte und wachsende Schutzlosigkeit einher:(2)
Familienverbände mit ihrer Beheimatungsfunktion haben an Bindekraft verloren. Man konstituiert sich neu in Patchwork- oder Teilfamilien - möglicherweise wieder nur auf Zeit. Immer mehr Menschen leben mehr oder weniger selbstgewählt allein. Soziale Beziehungen in Freundschaft, Nachbarschaft, Verwandtschaft und im beruflichen Umfeld werden nicht mehr am Rollen-, sondern am Wahlprinzip gemessen und daher mit hohen Ansprüchen befrachtet. Verläßlichkeiten nehmen ab. Schon morgen kann - ohne Begründungszwänge - eine andere Wahl getroffen werden. Der Ausspruch Martin Bubers: "Der Mensch wird am Du zum Ich" scheint zunehmend von der Hoffnung einer Ichwerdung am Ich abgelöst zu werden, weil sie sich am Du im nunmehr freigegebenen Raum als zu anstrengend erweist. Die entstehenden unbesetzten Bindungsvalenzen bieten(3) auch solchen konfliktträchtigen Gruppen effektive Ansatzpunkte, die eine Ich-Werdung durch Ent-Ichung praktizieren. Der Verlust einer maßvollen Bindung an das Du wird als Bindungsleere erfahren und fördert die Bereitschaft zur maßlosen Bindung an eine Gruppe, einen Führer, eine Idee.
Die Kehrseite der Wahlfreiheit ist ihre Verantwortung: Denn auch das Mißlingen des Gewählten ist nun selbstverschuldet und muß als solches individuell ausgehalten werden. Der einzelne ist heute weitaus stärker als zu Zeiten einer für alle verbindlichen, weitgehend einheitlichen sozialen Lebenswelt auf sich allein gestellt.
3.3. Der Weg ist das Ziel - Leben als ständiger Übergang
Nicht allein die Wandlung des privaten Lebens hin zu einem "Ankommen auf Zeit" bringt für viele eine Verunsicherung mit sich.
Anteile daran zeichnen ebenso strukturelle Veränderungen unserer Zeit wie z. B. die markante Ausdehnung der Bildungs- und Ausbildungsgänge. Damit verbunden ist eine Verschiebung des Zeitpunkts des "Erwachsenseins", dem seine klare Zäsur mit dem Abschluß der Ausbildung genommen ist. Zusätzlich verlangen die rasante Wandlung und Neubildung von Berufsfeldern dem einzelnen eine hohe Flexibilität, Mobilität und lebenslange Bereitschaft zu neuem Aufbruch ab.(4) Die neuen Strukturen wandeln das Leben mit Übergängen zunehmend in ein prozeßorientiertes Leben in Übergängen.
Damit wächst das Bedürfnis nach Fixpunkten und Kontinuitäten, die von den beschriebenen Brüchen und Verwerfungen unberührt überdauern. Immer weniger vermögen aber Parteien, Verbände und traditionelle Kirchen diese Funktion zu erfüllen: Sie sind selbst Teil dieses demokratischen Prozesses der Meinungsvielfalt; inhomogen, pluralistisch und damit nach außen vergleichsweise profilarm. Nicht generell mangelndes Interesse am Gemeinwohl, sondern der verbreitete Eindruck, als einzelner in diesen Strukturen vermeintlich nichts bewegen zu können gegen als krisenhaft empfundene Erscheinungen in Politik, Gesellschaft und Umwelt führen dazu, daß der einzelne seine vorhandene Bereitschaft zu Engagement für das Gemeinwesen von diesen Institutionen nicht mehr in dem Maße wie früher abrufen läßt. Unübersehbar ist allerdings auch, daß das Maß an Gemeinsinn in der Gesellschaft abnimmt und zunehmend vom persönlichen Nutzen abhängig gemacht wird.
| 1 | So unterstützt der Staat beispielsweise sowohl Treberhilfe für Jugendliche als auch die Bereitstellung von Grundstücken für Wagenburgbewohner wie auch den privaten Eigenheimbau. |
| 2 | Bericht der Landesregierung Schleswig-Holstein: "Sekten" Tätigkeit von Sekten im Land Schleswig-Holstein, Februar 1997, S. 3 ff. |
| 3 | wenn sie nicht in einem beziehungsunfähigen modernen Autismus enden |
| 4 | Deutscher Bundestag, 13. Wahlperiode, Zwischenbericht der Enquete-Kommission "Sogenannte Sekten und Psychogruppen", Drucksache 13/ 8170, 07.07.97 |
| 4.1. | Die Nachfrage |
| 4.2. | Das Angebot |
Möglichkeit und Notwendigkeit von Freiheit der individuellen Lebensgestaltung können als befreiend oder belastend erfahren werden. Beides löst eine Suchbewegung aus.
Wer sich überfordert fühlt, sich permanent der Informationsflut unserer Zeit auszusetzen, diese zu filtern und zu verarbeiten, zu differenzieren, mit seinen Erfahrungen zusammenzuschauen und immer wieder neu eigene Meinung zu bilden, Standpunkt zu beziehen und schließlich daraus seine individuelle Form der Lebensgestaltung zu gießen, wird sich anderen Sinnangeboten zuwenden als derjenige, der gerade diesen offenen Prozeß als reizvoll und spannend erlebt.
Von der grundsätzlichen Suchbewegung zu unterscheiden sind herausgehobene Lebensphasen, in denen zur beschriebenen grundsätzlichen Belastung aktuelle weitere treten. Hier kann eine gesteigerte Ansprechbarkeit für Sinn- und Heilsangebote des religiösen und Psychomarktes diagnostiziert werden. Diese Sensibilität gilt für Lebensphasen, in denen Entwicklungsaufgaben zu bewältigen sind, in besonderer Weise. Zu unterscheiden sind:
Nicht zu vernachlässigen ist die sogenannte "schwache Stunde", in der ein Mensch vermehrt für die genannten Angebote ansprechbar ist: beim Durch-die-Straßen-Laufen nach dem Streit mit dem Partner, beim fahrigen In-der-Kaffeetasse-Rühren in der Mensa vor der Prüfung, beim tristen Allein-in-der-Kneipe-Hocken, weil die gute Freundin zum zweiten Mal kurzfristig abgesagt hat ...
Allen diesen Lebenssituationen gemeinsam ist, daß sie gewohnte Sicherheiten nehmen, der Boden brüchig und eine Anpassungsleistung im Sinne einer Um- und Neuorientierung erforderlich wird. In diesen Phasen nimmt man plötzlich den standbildähnlichen Werber der "Zeugen Jehovas" vor dem Kaufhaus wahr, den man bislang immer übersehen hatte, - und ist offen für dessen Ansprache; in diesen Phasen hört man endlich dem Freund oder Kollegen zu, der schon seit langem in seine Gruppe einzuladen versuchte - und man geht vielleicht mit.
Was wird erwartet?
Das, was vermeintlich oder wirklich fehlt:
Sinn und Glück, Heil und Heilung, Überschaubarkeit und Eindeutigkeit, Engagement und Vision, Geborgenheit in der Gemeinschaft, Erlebnis und Abenteuer, Selbsterfahrung und Ganzheitlichkeit.
Gesucht wird dann oft nicht ein Begreifen des eigenen Nicht-Gelingens, Scheiterns, Unvollkommen-Sein als eine Seite der menschlichen Existenz zu erfassen. Die Suche zielt vielmehr oft darauf, gerade diese Seite mittels exklusiver Heils- oder Psychotechnik möglichst vollständig aus dem eigenen Leben zu verbannen und in eine universelle Selbstzufriedenheit abzutauchen.
Der religiöse, weltanschauliche und Psychomarkt ist ein Wachstumsmarkt. Es expandieren nicht allein die Umsatzzahlen. Ständig vergrößert sich zur Zeit auch die Zahl der Anbieter. Oft wird aus Versatzstücken der konsumierten Systeme ein neues eigenes kreiert und wiederum Anhängerschaft gesammelt. Bestehende Organisationen setzen Gruppen von Abweichlern frei, stark wachsende Bewegungen spalten sich oder vergeben Lizenzen.
Der Markt der 90er Jahre ist stärker professionalisiert als der der 70er und 80er Jahre: Moderne Management- und Marketingmethoden fanden Eingang in die Gruppen. Man ist nicht mehr nur allein überzeugt von seinem exklusiven "Produkt", sondern weiß es zunehmend professionell zu verkaufen. Verheißen werden Glück und Heil, die zu erlangen über klar definierte Wege und Stufen für jeden möglich erscheint. Er muß nur bereit sein, sich seiner grundsätzlichen Omnipotenz bewußt zu werden, die ausschließlich vom angebotenen perfekten System aufgeschlossen und vollendet werden könne.
In der Öffentlichkeit wird häufig eine Zahl von 600 Gruppen genannt, die den religiösen, weltanschaulichen und Psychomarkt bevölkern sollen. Wer auf welche Weise zu dieser Zahl gelangt ist, läßt sich nicht mehr nachvollziehen. Gewiß aber ist, daß mit dieser Zahl nicht potentiell konfliktträchtige Gruppen (sogenannte "Sekten"), die Menschen in psychische oder finanzielle Abhängigkeit führen, gemeint sein können - in diesem Fall wäre die Zahl übertrieben.
Gleichermaßen infrage gestellt werden müssen umhergeisternde Zahlen von Anhängern: Wenn nicht einmal die Zahl der Gruppen klar umrissen ist, wer wollte dann auf welche Weise Mitglieder, Anhänger und Sympathisanten statistisch fundiert erfassen? Überdies muß von einer hohen Anhängerfluktuation ausgegangen werden: Oft nur ein kleiner Kern verharrt über viele Jahre in einer Gruppe. Mancher wechselt die Gruppe und damit oft auch seinen Glauben; mancher Aussteiger betrachtet die Zeit seiner Mitgliedschaft als ein dunkles Kapitel in seiner Lebensgeschichte.
Viele der öffentlich benannten Zahlen sind von den Gruppen selbst in Umlauf gesetzte und verlangen Skepsis. Bieten sie den Gruppen doch die Chance, entweder die eigene Bedeutung zu erhöhen und in der Öffentlichkeit ein Wachstum zu demonstrieren, das man sich wünscht und herbeizureden trachtet. Manche Organisation stellt sich auch bewußt als unbedeutend dar, um Kritikern im Sinne von "Viel Lärm um nichts" den Wind aus den Segeln zu nehmen.
Auch ohne sich an Zahlen zu klammern, zeigen öffentliche Diskussion und Anfragenfrequenz und -qualität bei zuständigen Stellen deutlich, daß es sich um ein Problem von gesellschaftlicher Relevanz handelt. Denn umstrittene Psychoangebote verweisen stolz auf Zehntausende von Teilnehmern, und auch zahlenmäßig wenige Anhänger totalitärer Systeme können, in Schlüsselpositionen eines gesellschaftlichen Gefüges plaziert, erheblichen Schaden anrichten. Last not least kann eine Gesellschaft, welche sich humanistischer Tradition verpflichtet weiß, die teilweise dramatischen Schicksale Betroffener und deren Angehöriger nicht ungerührt übergehen.
5. Kriterien zur Bewertung von Anbietern und Angeboten
| 5.1. | Meinungsbildung |
| 5.2. | Merkmale und Strukturen potentiell konfliktträchtiger Angebote |
| 5.3. | Psychische Abhängigkeit |
| 5.4. | Gewichtung des Einzelfalls |
In der heutigen Gesellschaft wird vielfach "Meinung gemacht". Oft legt die Anfragenstruktur im zuständigen Sachgebiet die Vermutung nahe, es sei zunehmend lediglich eine Frage der Medien, des Geldes und des Wissens um menschliches Funktionieren, psychologischer Technik, welche Meinung die obsiegende sein wird und damit in die Nähe einer mittelbar sanktionierten - wenngleich vorübergehenden - Wahrheit tritt.
Und so scheint es trotz Meinungsfreiheit und Meinungsvielfalt angesichts einer Atomisierung von gefärbter oder gezielt ausgewählter Information dem einzelnen heute schwerer denn je, zu Mündigkeit zu gelangen und tatsächlich eigene Meinung zu bilden. Als ein Ausweg aus dieser anstrengenden Arbeit wird bisweilen die Suche nach einer Instanz aufgenommen, die diese Mühe abnehmen und endlich sagen soll, was gut und schlecht, richtig und falsch ist.
Wird in Sachen des Religions- und Weltanschauungsmarktes der Staat als eine solche Instanz bemüht, die womöglich gar eine Liste "gefährlicher Gruppen" schuldig ist, stoßen seine Vertreter auf Unverständnis bis schroffe Ablehnung, wenn sie auf ihre verfassungsgemäße inhaltliche Enthaltung verweisen, die eine "totalitäre Fürsorge" wie beispielsweise in der früheren DDR verhindert. Hier stellt sich die Frage nach demokratischem Selbstverständnis in radikaler Weise: Ist Demokratie dem einzelnen nur dort willkommen, wo sie ihm das Leben erleichtert und Freiheiten eröffnet, und will er sie dort eingeschränkt wissen, wo sie Leben erschwert und mit Risiken behaftet? Was heißt es, Demokratie um ihrer selbst willen ernst zu nehmen? Die andere Seite der Freiheit ist das Risiko; wer das eine genießt, muß den Umgang mit dem anderen wollen und erlernen.
An dieser Stelle sieht sich der Berliner Senat in der Verantwortung (siehe auch Abschnitt 2.). Schwerpunkte der Arbeit bilden daher insbesondere Information und Aufklärung über Merkmale und Strukturen von Gruppen des Religions- und Weltanschauungsmarktes, die für den einzelnen potentiell konfliktträchtig sind. Damit will er dafür Sorge tragen, daß der einzelne nicht einseitig euphemistischer Selbstdarstellung der Gruppe ausgeliefert bleibt. Der einzelne soll neutrale und kritische Informationen, die die tatsächliche konkrete Praxis der Gruppe und persönliche Erfahrungen von Anhängern ausleuchten, ergänzend in seine Meinungsbildung einbeziehen können. Der einzelne soll vorab die Möglichkeit haben, zu wissen, worauf er sich bei einer Gruppe einläßt - erst dann kann tatsächlich von einer freien Entscheidung, die allein ihm obliegt, ausgegangen werden.
5.2. Merkmale und Strukturen potentiell konfliktträchtiger Angebote
Aufgrund der Mannigfaltigkeit der Anbieter und Angebote können an dieser Stelle lediglich typische Merkmale und Strukturen, die viele der konfliktträchtigen Gruppen kennzeichnen, genannt werden. Nicht alle Merkmale treffen auf jede Gruppe und auch nicht in gleicher Intensität zu.
Zunächst gilt es zu erkennen, daß viele dieser Merkmale und Strukturen keine exotischen, sondern in unserer Gesellschaft mehr oder weniger überall präsente sind, ohne eine ausgeprägte Konfliktträchtigkeit zu entfalten. Es handelt sich also offensichtlich um Aspekte, die in menschlichen Sozialbeziehungen immer eine Rolle spielen und vielfach insbesondere für Religion und Weltanschauung geradezu konstitutiv sind. Die folgende Beschreibung der Merkmale und Strukturen ist daher nicht als Kritik an diesen, sondern allein deskriptiv und informativ zu verstehen.
Konfliktträchtiges Potential prägt sich immer erst dann aus, wenn diese Merkmale und Strukturen in ihr Extrem und viele dieser Merkmale gemeinsam innerhalb einer Gruppe ausgeformt werden. Erst dann kann von der Gefahr einer psychischen Abhängigkeit des einzelnen, die von der Gruppe ausgeht, oder von der Gefahr einer kollektiven psychischen Entgleisung einer gesamten Gruppe gesprochen werden. Die Grenzen dabei sind fließend; das Nachstehende kann lediglich Orientierung bieten und nicht von einer differenzierten Sicht auf den Einzelfall entbinden.
Der Terminus "psychische Abhängigkeit" ist ähnlich wie der Begriff "Sekte" nicht klar definiert. Dennoch weiß jeder, der ihm begegnet, was damit benannt werden soll. Psychische Abhängigkeit ist negativ bestimmt; legt man das Menschenbild des Grundgesetzes an, wird man an einer harten Kollision mit Art. 2 GG (Handlungsfreiheit, Freiheit der Person) nicht vorbeischauen können.
Psychische Abhängigkeit des Anhängers entsteht - sehr verkürzend zusammengefaßt - durch ein dreistufiges Agieren konfliktträchtiger Gruppen. In einer ersten Stufe wird versucht, den Neuling in seinen bisherigen Sicherheiten, Wertmaßstäben und Erklärungsmodellen so nachhaltig zu erschüttern, daß er nach neuem Boden unter den Füßen tastet. In diese grundlegende Labilisierungsphase hinein werden in einer zweiten Stufe neue, gruppeneigene Denk- und Verhaltensstrukturen implantiert, die neue Sicherheiten zu bieten scheinen. Durch Übungen, Aufgaben u. ä. und stützende Rahmenbedingungen werden diese neuen Denk- und Verhaltensstrukturen in einer dritten Stufe eingeübt und fixiert.
Zunächst muß festgehalten werden, daß die Diagnose "psychische Abhängigkeit" überwiegend eine der Außenwahrnehmung des Umfelds ist. Verwandte, Freunde, Kollegen nehmen beim Anhänger einer Gruppe einen Verlust seiner Denk- und Handlungsautonomie bzw. deren Delegation an die Gruppe bzw. den Führer wahr. Er erscheint als ein Echowesen seiner Gruppe und seines Führers.
Angehörige bezeichnen ihn daher als psychisch abhängig, während er selbst sich als seiner Lehre entsprechend umfassend verbindlich lebend und als für die einzig richtige Sache in hohem Maß engagiert begreift. Dem begeisterten Anhänger stehen die entgeisterten Angehörigen gegenüber. Nur wenige Anhänger verstehen sich selbst als Abhängige; möglich wird dies ohnehin allein in einer Phase des Zweifels an oder des Konflikts mit der Gruppe, in der über einen Austritt nachgedacht wird. An diesem Punkt werden Anhänger ihrer tiefreichenden Verlustangst gewahr und damit des Ausmaßes ihrer Bindung, das sie einer freien Selbstbestimmtheit beraubt hat.
Der Experte Hansjörg Hemminger, der sich intensiv mit dem Markt der Sinnanbieter auseinandergesetzt hat, definiert die psychische Abhängigkeit von einer extremen religiösen oder weltanschaulichen Gruppe wie folgt: "Der Begriff ´psychische Abhängigkeit` wird benutzt für die ungewöhnlich starke und ungewöhnlich exklusive, deutlich oder sogar überwiegend angstmotivierte Bindung eines Individuums an eine Gemeinschaft, die mit religiösen oder weltanschaulichen Begründungen einen umfassenden bis totalen Einfluß auf die Lebensorientierung und Alltagsgestaltung ihrer Mitglieder ausübt."(4)
Angehörigen indizieren spezielle Verhaltensweisen als "psychische Abhängigkeit", die in jedem Falle markante Verhaltensänderungen im Vergleich zur Zeit vor dem Eintritt in die Gruppe darstellen. Als solche gelten:
5.4. Gewichtung des Einzelfalls
Häufig wird von Angehörigen nach dem Grad der Gefährlichkeit einer Gruppe gefragt. Daran allein hofft man das Risiko einer psychischen Abhängigkeit gewichten zu können.
Die Erfahrung lehrt dagegen, daß Menschen auch in potentiell konfliktträchtigen Gruppen ganz unterschiedlich reagieren: Wird ein Anhänger binnen kurzer Zeit zum fanatischen Anhänger der eigenen Gruppe mit paranoidem Feindbild und allen Merkmalen einer psychischen Abhängigkeit, bleibt ein anderer dauerhaft an der Peripherie der Gruppe, fühlt sich im Grunde zugehörig, hält aber partiell kritische Distanz und vielleicht gar Freundschaft mit Außenstehenden, leidet an den offensichtlichen Unzulänglichkeiten seiner Gruppe und verzichtet auf eine Binnenkarriere.
Angehörige folgen der verständlichen Neigung, die Schuld an der psychischen Auffälligkeit des Anhängers und seiner Probleme ausschließlich aus seiner Anhängerschaft erklären zu wollen. Die Gruppe habe den vorher "heilen" Angehörigen einer "Gehirnwäsche" unterzogen. Das Gefährdungspotential von Manipulationstechniken ist nicht von der Hand zu weisen. Dennoch gilt es, mit dem Blick auf einen Ausstieg und eine mögliche stabile Neuorientierung im Leben des Aussteigers "hinter die Kulissen" zu schauen. Der gebräuchliche Begriff "Gehirnwäsche" führt allzu leicht in die Irre, suggeriert er doch die Existenz einer nur aktiven und einer nur passiven Seite.
Außer bei Kindern, die durch die Mitgliedschaft ihrer Eltern in der geschlossenen Welt einer konfliktträchtigen Gruppierung aufwachsen und sich Wirklichkeit in ihrer Vielfalt erst gar nicht erschließen können, hat sich jeder Anhänger einer Gruppe zunächst - mehr oder weniger - freiwillig zu einem Kontakt entschlossen. Er war fasziniert und glaubte das gefunden zu haben, nach dem er bislang vergeblich auf der Suche war. Dieser Suche und den Ursachen, weshalb die Suche in eine konfliktträchtige Gruppe und psychische Abhängigkeit führte, gilt es für Angehörige auf den Grund zu gehen. Gibt es eine tieferliegende psychische Problemkonfiguration des einzelnen Anhängers, die diesen Prozeß zumindest mit ermöglicht hat? Eine nicht bewältigte Entwicklungsaufgabe(6) beispielsweise kann den individuellen Entscheidungs- und Handlungsspielraum so weit einschränken, daß die regressive Lösung gewählt wird: Die Gruppe übernimmt Neudefinition, Entscheidung und Verantwortung für das Leben des einzelnen und "entlastet" dadurch von Druck - aber auch von Selbstbestimmung.
Vielfach also ist nicht allein die konfliktträchtige Gruppe Ursache, sondern wirkte als Symptom durch ihre Merkmale und Strukturen zu einer Verlagerung oder Verschärfung einer bereits vor dem Eintritt bestehenden Schwierigkeit. Diese Verschärfung kann im Einzelfall bis hin zu psychischer Erkrankung führen, die möglicherweise ohne die katalysierende Wirkung der Gruppe nicht zum Ausbruch gekommen wäre.
| 1 | Diese vorgegebenen Bahnen folgen einer Binnenlogik diverser Zirkelschlüsse, die "Außenlogik" für den abhängigen Anhänger außer Kraft zu setzen vermag und zu Verabredungen kollektiver Blindheit führen kann (Der Wahn entbehrt, solange er anhält, nicht einer inneren Logik. Goethe/ Wilhelm Meister.) So kann beispielsweise in einer Gruppe, die für ihre Lehre den "Weg zur Freiheit" reklamiert, durchaus tief in die Privatsphäre (Kleidungsvorschriften, Informations- und Medienabstinenz etc.) eingegriffen werden, ohne daß es von Anhängern noch als Widerspruch wahrgenommen wird. "Freiheit zu" selbstbestimmtem Leben im Sinne des GG wird hier zu "Freiheit von" der Notwendigkeit Entscheidungen zu treffen. |
| 2 | Als solche gelten u. a.: Marathonsitzungen von 12 und mehr Stunden täglich, Schlaf-, Essens-, Reizentzug, Hypnose, Meditation, Trance, Einsatz halluzinogener Mittel |
| 3 | Als ein Beispiel kann die semantische Redefinition des Begriffs "Ethik" in der Scientology-Organisation (SO) gelten: "Der Zweck von Ethik ist: GEGENABSICHTEN AUS DER UMWELT ZU ENTFERNEN. Nachdem das erreicht ist, hat sie zum Zweck, FREMDABSICHTEN AUS DER UMWELT ZU ENTFERNEN. Dadurch ist Fortschritt für alle möglich." (Hubbard: Das Handbuch für den ehrenamtlichen Geistlichen, Kopenhagen 1980) Kritiker und Andersdenkende "zu entfernen" ist gewiß nicht das, was in unserer Gesellschaft als Konsens ethischen Handelns gilt, die damit die grundgesetzlich geschützten Werte assoziiert. Die positive Besetzung des Begriffs "ethisches Handeln" wird von der SO als Trägersubstanz genutzt, um diesem diamentral entgegenstehende Inhalte hoffähig zu machen. Nach gleichem Prinzip bezeichnet die SO Kritiker an ihrer Organisation als "Verbrecher". |
| 4 | H. Hemminger: Psychische Abhängigkeit in extremen religiösen und weltanschaulichen Gemeinschaften, in: Materialdienst der EZW 9/97, S. 261 |
| 5 | ebenda, S. 258 |
| 6 | Entwicklungsaufgaben können pro- oder regressiv bewältigt werden. Eine progressive Bewältigung schöpft aus dem in der individuellen Lebensgeschichte erworbenen Instrumentarium und erweitert damit das vorhandene Potential um eine Bewältigungsstrategie. Ein Scheitern aber erweitert das vorhandene Instrumentarium nicht nur nicht, sondern es mindert es und greift auf andere Lebensbereiche über. (Nach Dr. W. Kindermann, Hessisches Ministerium für Umwelt, Energie, Familie und Gesundheit). Wurde beispielsweise das Studium kurz vor dem Examen wegen Prüfungsangst abgebrochen, ist die Angst vor Prüfungen eher gewachsen und wird möglicherweise forthin in alle Situationen, die im weitesten Sinne als Bewährung empfunden werden, nachhaltig hineinwirken. Die Wahrscheinlichkeit eines ausweichenden, angstbesetzten Verhaltens auch in anderen Lebenssituationen ist gestiegen. Dann hat die Gruppierung gute Chancen, die Intellektualität und Leistung geringschätzt und eine eher spirituelle Binnenleiter mit klar definierten Sprossen offeriert. Damit wird echtes Scheitern (außerhalb der Gruppe) positiv umgedeutet. Für die entstandene Leerstelle werden Pseudobewährungssituationen (innerhalb der Gruppe) gesetzt, die allerdings nur im Binnenraum der Gruppe eine für den Betroffenen kompensierende Wirkung entfalten. |
6. Zum Umgang mit dem vorliegenden Bericht
Der besseren Lesbarkeit halber ist auf einen ständige Spezifizierung von Gruppe, Gruppierung, Angebot und Anbieter durch "religiös, weltanschaulich, Psycho-" verzichtet worden. Gemeint sind jedoch immer nur Gruppen, die im weitesten Sinne in dieses Spektrum einzuordnen sind oder diesem von außen assoziativ zugeordnet werden.
Die Darstellung ist exemplarisch angelegt. Ausgewählt wurden Anbieter, die - korrespondierend zur Anfragenfrequenz - als repräsentativ für bestimmte Marktsegmente betrachtet werden können. Die Schrift wäre mißverstanden, sähe der Interessierte in ihr eine - womöglich gar vollständige - Liste der "gefährlichen Gruppen". Vielmehr weist der Bericht auch auf positive Tendenzen und Wandlungsprozesse innerhalb konfliktträchtiger Gruppen hin.
Diese Schrift soll aufklären und somit präventiv wirken. Sie soll Menschen dabei helfen, potentiell konfliktträchtige Gruppen oder Einzelanbieter erkennen zu können und zu sachlicher Auseinandersetzung ermutigen; sie soll Beitrag sein, sowohl vor allzugroßer Naivität als auch vor Angst im Umgang mit diesem Phänomen zu bewahren.
| 7.1. | Gruppen mit christlichem Hintergrund: |
| 7.2. | Gruppen mit heidnischem Hintergrund: |
| 7.3. | Gruppen mit hinduistischem Hintergrund: |
| 7.4. | Anbieter von Lebenshilfe:
kommerziell: nicht kommerziell: |
| 7.5. | Okkultismus/Satanismus |
| 7.6. | Sogenannte Strukturvertriebe |
7.1. Gruppen mit christlichem Hintergrund
7.1. Gruppen mit christlichem Hintergrund
Ihr Lieben, glaubt
nicht einem jeden Geist Bibel, 1. Joh. 4, Vers 1(1) |
Waren es in den 70er und beginnenden 80er Jahren noch Gruppen vorwiegend vor hinduistischem Hintergrund, die Zulauf genossen, so ist spätestens seit Mitte der 80er Jahre eine sukzessive Verlagerung der Attraktivität hin zu Gruppen vor christlichem Hintergrund zu verzeichnen. Im Rahmen dieses Berichts ist es nicht möglich, die Ursachen für diesen Trend auszuloten. Möglicherweise ist der Hinduismus trotz aller "Verwestlichung" für viele zu fremd geblieben, was schließlich u. a. eine Besinnung auf die christlichen Traditionen des Abendlandes auslöste.
Konfliktträchtige Gruppenneubildungen in diesem Spektrum sind geprägt von Exklusivitätsansprüchen und verstehen allein sich als das wiederhergestellte authentische Christentum in Abgrenzung zur Vielfalt christlicher Kirchen und Strömungen, denen pauschal eine Verfälschung des Ursprünglichen zugeschrieben und wirkliches Christsein abgesprochen wird. Programmatisch weisen bereits die Begrifflichkeiten darauf hin: Man bezeichnet sich selbst als "urchristlich" oder "erweckt". Die Gemeinsamkeit dieser Neugründungen erschöpft sich inhaltlich allerdings in ihrem Bezug auf einen christlichen Hintergrund.
Bisweilen werden Elemente anderer Religionen und Zeitströmungen in die eigene Theologie eingeordnet; Führer gelten als Medien Gottes, als lebende Offenbarungsquellen, und sorgen für eine als objektiv verstandene subjektive Theologie, der nahezu täglich neue Offenbarungen zufließen können. Der christliche Hintergrund verliert an prägender Wirkung.
Andere Gruppen lehnen nähern sich eher christlich-fundamentalistischen Positionen, die in den einzelnen Gruppen unterschiedliche inhaltliche und strukturelle Ausprägung erfahren. Bestimmte Aspekte christlicher Frömmigkeit werden stark betont. Auch hier stehen die Gemeindeleiter oft jenseits kritischer Hinterfragbarkeit, berufen sie sich doch in ihren Aussagen auf ihr betendes Gespräch mit Gott, dessen Ergebnisse sie lediglich kolportieren. Unterordnung unter diese irdische Autorität wird gleichgesetzt mit biblisch gefordertem Gehorsam unter Gottes Willen. In manchen Gruppen werden ekstatische Phänomene als wirkmächtige Zeichen Gottes gedeutet und negative Phänomene des menschlichen Daseins (z. B. Krankheiten) in bisweilen breit entfalteten Erklärungsmodellen als dämonisch verursacht interpretiert; weitreichende Heilungs- und Erfolgsversprechen werden postuliert, nicht selten verbunden mit exorzistischen Praktiken. Das Gelingen oder Scheitern allerdings wird subjektiviert und von der Glaubensfestigkeit des einzelnen abgeleitet.
Die im folgenden ansatzweise beschriebenen Gruppen sind sehr unterschiedlich in Struktur, Theorie und Praxis wie dem Grad ihrer inhaltlichen Anbindung an den christlichen Hintergrund.
| 1 | Lutherbibel (revidierte Fassung), Deutsche Bibelgesellschaft Stuttgart 1985, S. 267 |
URIELLA, du
Brücke ins Neue Äon, Fiat Lux Gesänge(1) |
Gründung
Der Orden Fiat Lux (Es werde Licht) versteht sich als Neuoffenbarungsbewegung. Inhaltlich weist sie weit über einen christlichen Hintergrund hinaus. Gründerin der Gemeinschaft ist die Schweizerin Erika Bertschinger-Eicke (geb. 1929), die zusammen mit ihrem ersten Mann den Zirkel aufbaute, der zuvor unter dem Namen "Lichtquell Bethanien" bekannt wurde. Frau Bertschinger gab sich selbst den spirituellen Namen "URIELLA"; ihr dritter Ehemann nennt sich "ICORDO".
Im Jahre 1971 habe Frau Bertschinger ihre Gabe zum Heilen entdeckt; 1973 sei sie nach einem Sturz vom Pferd hellsichtig geworden.(2) Sie erhebt den Anspruch, "Volltrance-Sprachrohr Gottes" zu sein: Seit dem 07.05.1977 empfange Uriella Neuoffenbarungen von Jesus Christus, später auch der Gottesmutter Maria, die sie in der Ich-Form an ihre Anhänger weitergibt.
Die Gründung des Ordens Fiat Lux erfolgte in Egg/Zürich.
"Die Hauptaufgabe des ORDENS besteht darin, die Menschen in die geistigen Gesetze und Gebote GOTTES einzuführen, sie darin zu schulen und ihnen - soweit als möglich - zu helfen, das Ziel ihres Lebens, das in der göttlichen Selbstverwirklichung sowie in der Einswerdung mit der gesamten Schöpfung im Dies- und Jenseits liegt, zu erreichen. (...) Ausgangs- und Zentralpunkt ist das Heiligtum in EGG/ZH, Schweiz, wo sich JESUS CHRISTUS und auch die Jungfrau MARIA durch das Sprachrohr GOTTES: E.B.-W.- alias URIELLA - kundgeben."(3)
Programmatik
Die Lehre der Organisation Fiat Lux enthält Elemente aus verschiedenen religiösen, esoterischen und spirituellen Strömungen: den Glauben an Jesus Christus, Lichtwesen, Elementar- und Naturgeister, unsichtbare Odströme, Reinkarnation, Äther- und Astralleib, Bachblüten, Spagyrik, an eine augenblickliche "Vor-Weltuntergangsphase" und einen göttlichen Heimführungsplan. "Aus Reinkarnationslehre, Karma-Gedanken, Farbenlehre, spiritistischen Quellen, alternativer Medizin, ökologischen Ideen u. a. wird synkretistisch eine neue, als göttlich offenbarte Lehre erstellt, deren einzige Vermittlerin Erika Bertschinger ist und deren Inhalt das gesamte Bibelwissen und alle Weisheitsbücher der Erde übertreffen. Daraus wird ein nicht hinterfragbarer Wahrheitsanspruch abgeleitet. Apokalyptische Erwartungen und die Hoffnung auf Rettung durch Raumschiffe sind wichtige Elemente der Offenbarungen."(4)
* Apokalyptische Vorstellungen
eines nahen Weltenendes werden propagiert, Rettung biete die Mitgliedschaft im Orden:
"- Wird die Erde durch einen Unglücksstern und Feuer, das vom Himmel fällt,
zerstört?
- Werden der Polsprung und die vorausgesagte dreitägige Finsternis noch bis zum Jahr
2000 erfolgen?
- In was besteht die grosse Mahnung GOTTES an die Erdenbürger?
- Wie überlebt das prophetisch festgelegte Drittel der Menschheit die bevorstehende
Reinigung?
- Auf welche Weise können wir uns auf die Katastrophen und das 'Tausendjährige
Friedensreich' vorbereiten?"(5)
* Regeln
Da der Anspruch erhoben wird, Frau Bertschinger sei "Sprachrohr Gottes", werden
ihre "Offenbarungen" von den Anhängern als absolut richtig und nicht
hinterfragbar betrachtet. Zu den Ordensregeln gehören die Unterordnung unter die
"Offenbarungen". Regeln gelten für Meditationspraxis und die gesamte
Lebensführung. Es sei weiße Kleidung zu tragen, werde absolute Reinlichkeit, Ordnung und
Enthaltsamkeit (Sexualität, Ernährungs- und Fastenordnung) und Verzicht auf Radio, TV
und Presse gefordert.
* Heilung
Frau Bertschinger wirkt als Geist- und Naturheilerin und betreibt einen Heilmittelversand.
So stellt sie beispielsweise "himmlisches Athrum-Wasser" her, indem sie vor
einer Badewanne mit Leitungswasser kniend mit der linken Hand mit einem Silberlöffelchen
21 Minuten lang im Linksdrall "kosmische Heilstrahlen" einrührt.(6)
Insbesondere auch der unbegrenzte Heilungsanspruch der Gruppe ("Jede Krankheit kann geheilt werden"(7)) bergen für den einzelnen potentielle Gefahren. U. a. in diesem Zusammenhang stand die Geistheilerin Uriella bereits mehrfach vor Gericht, zuletzt 1996 vor dem Landgericht Waldshut wegen fahrlässiger Tötung. Eine Anhängerin war an einer Mittelohrentzündung, die schließlich eine Hirnhautentzündung nach sich zog, gestorben; eine weitere erlag einer Blutvergiftung. Frau Bertschinger-Eicke wurde beschuldigt, die Behandlung mit "Heilstrom", Schwedenkräutern, Bachblüten und Ringelblumen übernommen und das Hinzuziehen eines Arztes verhindert zu haben. Das Gericht sprach sie frei, weil ihr nicht letztgültig nachgewiesen werden konnte, die Anhängerinnen von einem Arztbesuch abgehalten zu haben.
Damit benennt das Gericht Freiheitsrisiken, die dem einzelnen auch den Gebrauch der eigenen Freiheit zu seinem Nachteil erlauben müssen. Für den Gesetzgeber ist auch der indoktinierte Anhänger ein selbstbestimmter Mensch. Die moralische Verantwortung einer ideologisierten Gruppe und deren Führer entzieht sich einer Gerichtsverwertbarkeit.
Sitz
Das Zentrum befindet sich Egg/Zürich; es gibt weitere Filialen u. a. in Schwellbrunn, Ibach und Strittmatt.
| 1 | in: Grandt/Bender: Fiat Lux, Uriellas Orden, S. 91 |
| 2 | Gasper/Müller/Valentin (Hrsg.): Lexikon der Sekten, Sondergruppen und Weltanschauungen, Verlag Herder Freiburg im Breisgau 1990, Neuausgabe 1994, S. 289 |
| 3 | Werbeblatt des Ordens Fiat Lux, ohne Datum, S. 1 |
| 4 | Gasper/Müller/Valentin (Hrsg.), a. a. O. S. 290 |
| 5 | Fiat Lux-Zentrum, Stiftung Bethanien, "Gottes Glocken läuten Sturm", Ibach Oktober 1991 |
| 6 | Herrmann-Josef Beckers, Helmut Kohle: Kulte, Sekten, Religionen, Pattloch Verlag 1994, S. 231 f. |
| 7 | Fiat Lux: Bestellschein für Neu-Offenbarungen von Jesus Christus (in Schriftform und als Tonbandkassette) |
7.1.2. Gemeinde auf dem Weg Evangelische Freikirche e. V.
| Wir entscheiden uns
selbst für die Unwahrheit, weil ja die Gedanken des Bösen immer unwahr sind, und wir empfangen damit die Lüge. Und das ist Sünde. Wolfhard Margies(1) |
Gründung
Im Jahre 1980 wurde die "Evangelische Freikirche Wilmersdorf e. V.", die sich zwischenzeitlich auch "Evangelische Freikirche Wilmersdorf e. V. - Philadelphia-Gemeinde" nannte, gegründet. 1992 erfolgte erneut ein Namenswechsel in Gemeinde auf dem Weg Evangelische Freikirche e. V. Diese Gründung ging maßgeblich von dem Arzt Dr. Wolfhard Margies aus, der die Gruppe bis heute als Laienprediger leitet. Die Gründungssatzung weist als eine Voraussetzung für die Mitgliedschaft aus, daß das Mitglied "sich in Demut und Sanftmut seinen Glaubensgeschwistern unterordnen will".(2) Im Jahr 1996 kam es nach internen Konflikten insbesondere um Finanzen, wie ehemalige Mitglieder berichteten, zu einer Spaltung der Gruppe: Zwei Laienprediger und ca. 70 Mitglieder zogen aus und gründeten den Verein "Neues Land e. V.". Einige Mitglieder verließen den Verein "Gemeinde auf dem Weg" ohne dem neuen Verein beizutreten.
Programmatik
Der Verein fühlt sich als Teil der neo-charismatischen Bewegung, die sich als eine Erweckungsbewegung auf christlicher Grundlage versteht. In der Außenwahrnehmung weisen insbesondere die Positionen des Leiters des Vereins "Gemeinde auf dem Weg e. V." auf einen Randplatz innerhalb der charismatischen Bewegung hin.
Um sachlicher Fehlinterpretation vorzubeugen soll deshalb an dieser Stelle ausdrücklich hervorgehoben werden, daß mit der Darstellung von Konfliktträchtigkeit des Vereins "Gemeinde auf dem Weg e. V." nicht die charismatische Bewegung oder charismatische Frömmigkeit als solche verwechselt werden darf, da der größte Teil dieser Bewegung ganz offensichtlich keine Konfliktträchtigkeit aufweist bzw. auftretende Probleme konstruktiv zu lösen versucht.(3)
Inhaltlich betont werden die sogenannten "Gnadengaben" (Charismen), die der einzelne Christ erhalte, wenn er sein Leben "übergebe", sich dem Heiligen Geist öffne und der "biblischen Lebensweise" in einem wortwörtlichen Verständnis der Bibel in der Form, in der es von den Gemeindeleitern verstanden wird, entsprechend verbindlich lebe. Phänomene beim einzelnen Gläubigen wie Glossolalie(4), rhythmisches Zucken des Körpers, krampfhaftes Lachen oder Weinen und ein bewußtloses Auf-den-Boden-Fallen (sogenanntes "Ruhen im Geist") unter der Handauflegung und/oder Salbung durch besonders geistbegabte Leiter gelten als besondere Manifestationen des Heiligen Geistes und werden als solche hochgeschätzt.
Von Betroffenen des Vereins "Gemeinde auf dem Weg" ist zu verschiedenen Aspekten Konfliktpotential vielfach berichtet, kann aber an dieser Stelle nur exemplarisch und ansatzweise beschrieben werden:
* Dämonenlehre
Der Gemeindeleiter der "Gemeinde auf dem Weg" vertritt eine umfassende Dämonenlehre.
Der "dämonisch gebundene Mensch" habe Eintrittspforten für Dämonen geöffnet oder auch eine solche Schuld von Vorfahren ererbt. "Wer mit diesen Verfahren in direkte Berührung gekommen ist, öffnet sich für die dahinter stehenden okkulten Mächte. Es kommt zu einem regelrechten Übertritt dieser Kräfte."(5) Für "dämonische Gebundenheit" bietet der Verein sogenannten "Befreiungsdienst" - Dämonenaustreibung - an, denn "die dämonischen Rückstände im Sinne eines veränderten Verhaltens bei jemandem, der auch nur einmalig mit magischen und abergläubischen Dingen zu tun gehabt hatte, sind immer bei diesem erkennbar und erfahren auch keine Alterung, selbst nicht über Jahrzehnte."(6) Als dämonisch werden beispielsweise Krankheiten, andere Religionen, charakterliche Eigenarten und Verhaltensweisen bis hin zu Formen der Müsli-Diät interpretiert:
Fürwahr. Denn nahezu alles scheint dämonischer Ursache sein zu können. Die Diagnose kann der einzelne Gläubige, so berichteten Betroffene, selbst nicht mehr stellen; die Definitionsautorität für diese Phänomene und damit seine Handlungsautonomie gebe er naheliegend an seine geistlichen Leiter ab und läuft damit Gefahr, eine psychische Abhängigkeit aufzubauen. Wie vollständig geschlossen das System ist, zeigt sich im Akte der "Austreibung der Dämonen". Hier sei es üblich, daß die Dämonen Ablenkungsmanöver in Gang setzten, um sich der Vertreibung zu widersetzen. Zu diesen Dämonenmanövern gehören:
"Gedanken des Zweifels: 'Das hat ja doch alles keinen Sinn. Was soll das überhaupt alles? Wo bin ich hier gelandet?...'.
Gedanken der Lächerlichkeit: 'Das ist alles unsinnig. Was für ein blöder Spuk. Das ist ja zum Totlachen.' (...) Man muß wissen, daß solche Abwehrformen der dämonischen Kräfte regelmäßig vorkommen."(12)
Allein das Auftreten dieser Gedanken also gilt wiederum als ein Beweis für das Vorhandensein der Dämonen, als ihr Werk.
Betroffene berichteten von psychischen Schwierigkeiten durch die Last von Schuldgefühlen, die durch diese Lehre und Praxis bei ihnen ausgelöst worden seien. So sei beispielsweise Krankheit als Folge einer Sünde und damit als Schuld interpretiert worden. Aber auch bei einem Mißlingen von geistlicher Heilung bzw. "Dämonenbefreiung" durch geistliche Leiter sei dem unverändert Kranken mangelnde Glaubensfestigkeit bzw. erneute Sündhaftigkeit oder weitere Dämonenbesessenheit attestiert worden. Bisweilen habe man sich gefürchtet, so berichten Betroffene, notwendige ärztliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, um nicht damit bereits wieder einen Beleg fehlender Heilungsgewißheit zu liefern.
* körperliche Züchtigung von Kindern
Anlaß zu kritischen Fragen gibt auch die in dem Verein u. a. vertretene Ansicht zur körperlichen Züchtigung von Kindern. So ist noch 1997 im Buchladen des Vereins ein Buch des Leiters Dr. Margies aus dem Jahre 1983 käuflich zu erwerben, das propagiert:
"... Noch einen praktischen Rat zur
Erziehung der Kinder. Die Bibel empfiehlt, auf die körperliche Züchtigung nicht zu
verzichten. ...
Wenn christliche Eltern ihre Kinder züchtigen, dann dürfen sie es nur tun, wenn sie sie
lieben. (...) Die humanste Strafe ist mithin die angemessene körperliche Züchtigung, die
seelisch nicht verbiegt und vom sofortigen Erweis der Liebe gefolgt, ja begleitet sein
soll. Daß Gottes Wort sagt, daß durch körperliche Zucht dem Kind Weisheit gegeben wird,
ist auf dem Hintergrund der Tatsache, daß alle Menschen von Natur aus böse sind, eine
ungeheure, kaum verstehbare, aber schöne Aussage."(13) Jahre später geht der Gemeindeleiter noch
einen Schritt weiter: "Geliebt und gezüchtigt zu sein, das bedeutet, angenommen
zu sein. Keine Liebe oder keine Züchtigung zu erfahren, das ist gleichbedeutend mit dem
Zustand, ausgestoßen und kein Kind zu sein. Oder anders ausgedrückt: Kind sein bedeutet
untertan sein unter die elterliche Erziehung, das heißt geliebt und gezüchtigt sein. Und
das wiederum ist identisch mit angenommen sein."(14)
* "geistliche Kampfführung"
Im Umgang mit feindlichen Mächten spricht der Vereinsleiter eine militante Sprache. Hier gehe es um "das Mittel geistliche Kampfführung, mit dem wir den geistlichen Bombenhagel, der systematisch und ununterbrochen aus der Atmosphäre auf einzelne Personen, Kulturen, Nationen und Gruppen herniedergeht, abfangen, auflösen und unwirksam machen."(15) "Der Kampf geht um Gedanken. Ohne unsere Aufnahme von fremden und lügenhaften Gedanken kann der Feind uns nicht unter seine Kontrolle bringen. (...) Wir bedrängen diese Kräfte selbst (...) und unterbinden ihre Produktion von lügenhaften Gedankengebäuden und einzelnen attackierenden Gedankenanschlägen bzw. vernichten diese auf ihrem Weg zum Menschen."(16)
Bereits das Gemeindeblatt des Vereins aus dem Jahre 1989 leitet mit der Frage ein: "Ist der totale geistliche Krieg endgültig ausgebrochen?"(17) Ziele des beherzten "geistlichen Kämpfens" seien "die Kontroverse mit einer Landeskirche, Diffamierung durch den Rundfunk, Bedrückung durch den Senat unserer Stadt und private Initiativen von Rechtsanwälten ...; geistliche Kampfführung muß zum Lebensstil einer Gemeinde und des einzelnen Christen werden, wenn wir tatsächlich die Gesellschaft verändern wollen. Wir dürfen hier nicht kleckern, sondern wir müssen klotzen."(18)
Um Mißverständnissen vorzubeugen, liefert das Blatt seinen Mitgliedern eine klare Definition: "Geistliche Kriegsführung ist nicht lauteres und drängenderes Gebet. Geistliche Kriegsführung, die Erfolge erreichen will, beruht auf einer Innenvorstellung von dem, was mit dem Feind passiert ist und der totalen Entschlossenheit, den atmosphärischen Befreiungsdienst zu vollziehen."(19)
Die Aufforderung zum "geistlichen Kampf" gilt
für jedes Vereinsmitglied: "Die einzig richtige Reaktion auf die uns vom Herrn
übertragene Autorität besteht darin, sie zu gebrauchen. Gleichsinnig sollte auch unsere
Antwort auf das Gebot des Kämpfens sei: Zu Befehl, Herr!
Alles andere ist Kriegsdienstverweigerung."(20)
* Schwierigkeit der Unterscheidung
Schwer ist es für Gläubige nach eigenen Aussagen, die Meinungen und Handlungsstrategien der Leiter, die als besonders "gesalbt" gelten und hohes Ansehen genießen, kritisch zu hinterfragen oder gar abzulehnen: Diese beriefen sich oft auf einen direkten Kontakt mit Jesus Christus im Gebet, in welchem ihnen diese Inhalte mitgeteilt worden seien. Diese notwendige "Scheidung der Geister" bezeichnen Aussteiger aus der Gemeinde, die Christen bleiben wollen, als einen schmerzhaften und langwierigen Prozeß.
* Rechtliche Auseinandersetzung
Der Verein "Gemeinde auf dem Weg e. V." begehrte gegen seine Beschreibung im Bericht der Senatsverwaltung für Jugend und Familie (Stand Oktober 1994) vor dem Verwaltungsgericht und Oberverwaltungsgericht erfolglos den Erlaß einer einstweiligen Anordnung.
Die Scientology-Zeitschrift "Freiheit" zitiert eine Äußerung des Leiters der "Gemeinde auf dem Weg", Wolfhard Margies, gegenüber einer amerikanischen Zeitschrift: "Jemand, der sich für seinen Glauben einsetzt, wird von der Regierung als verdächtig erachtet. Sie benutzen Methoden, um uns zu ächten, uns zu verbannen, uns auszustoßen, uns zu verleumden."(21)
Die Klage im Hauptsacheverfahren ist vor dem Verwaltungsgericht Berlin anhängig.
Sitz
Das Berliner Zentrum befindet sich im Bezirk Schöneberg. Der Verein gibt seine Größe mit ca. 700 eingetragenen Mitgliedern an
| 1 | W. Margies: Befreiung, Aufbruch Verlag der Gemeinde auf dem Weg, 3. Auflage 1993, S. 23 |
| 2 | Gründungssatzung Evangelische Freikirche Wilmersdorf e. V. vom 12.07.1980 § 3 |
| 3 | siehe die Diskussion um "geistlichen Mißbrauch" in: Materialdienst der EZW 12/97, S. 377 f. |
| 4 | sogenanntes Zungenreden |
| 5 | W. Margies: Befreiung, Aufbruch Verlag der Gemeinde auf dem Weg, 3. Auflage 1993, S. 47 |
| 6 | ebenda S. 44 f. |
| 7 | ebenda S. 217 |
| 8 | ebenda S. 45 f. |
| 9 | ebenda S. 46 |
| 10 | ebenda S. 39 |
| 11 | ebenda S. 40 |
| 12 | ebenda S. 202 |
| 13 | W. Margies: Heilung durch sein Wort, Band 2, Die geistliche Behandlung seelischer und körperlicher Krankheiten, Stiwa Verlag Urbach (Schriftenreihe der Geschäftsleute des vollen Evangeliums, Internationale Vereinigung), 4. Auflage 1983, S. 73 f. |
| 14 | W. Margies: Befreiung, a. a. O. S. 85 |
| 15 | Hartwig Henkel, Wolfhard Margies: Der Aufstand der Beter, Aufbruch Verlag der Gemeinde auf dem Weg, 1. Auflage 1992, S. 101 |
| 16 | ebenda, S. 100 |
| 17 | W. Margies: Geistliche Kriegsführung ... und kein Ende? in: Gemeindeblatt der Philadelphia-Gemeinde 1989, S. 5 |
| 18 | ebenda |
| 19 | ebenda S. 6 |
| 20 | H. Henkel, W. Margies: Aufstand der Beter, a. a. O. S. 105 |
| 21 | Scientology-Zeitschrift: Freiheit, Herbst 1997, S. 25 unter Berufung auf: Charisma, November 1995, Strang Communications CO., USA |
7.1.3. Gemeinde Jesu Christi e. V. (Boston Church of Christ)
| Kennst du die Namen der
Ältesten/Leiter in der Gemeinde? Bist du auf sie zugegangen, seitdem du Christ geworden bist? Hast du ihnen gezeigt, daß du dich ihnen von Herzen unterordnen möchtest ...?(1) |
Gründung
Die Boston Church of Christ (BCC) wurde 1979 von dem Amerikaner Kip McKean gegründet. McKean gehörte der sogenannten "Shepherding"- bzw. der "Multiplying Ministries-Bewegung" an. Bei dieser Methode bzw. Organisationsform ist jedes Mitglied einer Gruppe (Gemeinde) einem sogenannten "Shepherd" (Hirten) unterstellt, "der für sein 'geistliches Wachstum verantwortlich' sein soll und der letztlich die wichtigsten Lebensentscheidungen für seine 'Schafe' trifft bzw. beeinflußt. Aufbauend auf dem Buch von Robert Coleman 'The Master Plan of Evangelism', erschienen 1963, sollen 'Jünger' ihr Leben total und jeden Moment 'Christus' widmen".(2) Strukturell basiert das System auf dem Schneeballprinzip: Über sogenannte Jüngerschaftsbeziehungen ist jedem Mitglied ein im Glauben älteres Mitglied zugeordnet. Darüber hinaus ist das jüngere Mitglied seinerseits gehalten, Menschen zu werben und "zum Jünger zu machen", denen er dann als im Glauben Älterer zugeordnet werden kann.
Vor der Gründung der BCC war Kip McKean aktiv in der "Crossroad Church of Christ", einer Gruppe, die im studentisch geprägten Umfeld missionierte. Um Kip McKean entstand die "Crossroadism-Bewegung". Mit diesen trainierten Mitarbeitern trat er zunächst der "Lexington Church of Christ" bei, übernahm später diese Gemeinde und führt sie nun unter der Bezeichnung "Boston Church of Christ" fort.(3)
Programmatik
Der Berliner Verein in dieser Tradition, "Gemeinde Jesu Christi e. V.", wurde 1992 ins Vereinsregister eingetragen. Als Vereinszweck weist die Satzung "die Förderung und Stärkung der Verbreitung religiöser und moralischer Unterweisung zur Unterstützung der öffentlichen Gottesfurcht in jeder legitimen Art und Weise, einschließlich der Inanspruchnahme der Dienste von Männern und Frauen für die Verwirklichung der Priesterschaft Jesu Christi"(4) aus. Der Gemeindeleiter beschreibt, wie er die Mitgliedschaft im Verein als Jüngerschaft versteht: "In unserem Bestreben, Jesu Aufruf zu folgen, treffen wir die Entscheidung, als Jünger, d. h. als Nachfolger zu leben. (...) Als Jünger achten wir aufeinander ...., d. h. wir helfen einander, geistlich zu denken und geistliche Entscheidungen zu treffen."(5) Die Vorstandsmitglieder sind aus der Mitte der Ältesten und Evangelisten der Gemeinde Jesu Christi Berlin zu wählen und bleiben solange im Amt, bis der neugewählte Nachfolger die erforderlichen Qualifikationen für dieses Amt erfüllt.(6) Der Verein ist in drei Zweige - Familien, Singles, Studenten - gegliedert. Für Singles und Studenten gibt es viele gleichgeschlechtliche Wohngemeinschaften, in deren Leben auch außerhalb der WGs lebende Vereinsmitglieder eingebunden werden.
Bereits vor der Gründung der ersten deutschen Gemeinde-Tochter in München 1988 wird in einem Brief des Dekans Norton des Oklahoma Christian College an die traditionellen Gemeinden Christi Kritik laut. Die Boston Church of Christ "ist autoritativ, gebraucht kultartige Methoden, um das Verhalten ihrer Mitgliede