Die Zahnärzte in Altena, Nachrodt,
Neuenrade und Werdohl informieren:
27.8.2000
Das Original dieser Web-Seite ist
http://ww.johlitz.com/programm/zm1/diverse/presse.html
27.8.2000, Aribert Deckers
Seit neun Monaten wird der Berufsstand der Zahnärzte in den Medien
systematisch verunglimpft und verleumdet. Abzocker, Falschabrechner sind
die Titulierungen, die man beinahe jede Woche in der Presse lesen oder im
Fernsehen sehen kann. Allen Berichten ist gemein, daß sie
ausschließlich die Meinung der Krankenkassenverbände und unseres
ehemaligen Gesundheitsministers Seehofer verbreitet haben, ohne auch nur
einmal die andere Seite der Medaille, nämlich die Situation der deutschen
Zahnmedizin darzustellen. Aus diesem Grund haben sich die Zahnärzte
in Altena, Neuenrade und Werdohl entschlossen, die aktuelle Situation unseren
Patienten hier in der heimischen Presse näher zubringen.
Eines hat die Kampagne sicherlich bewirkt: die Patienten sind massiv verunsichert
und stellen notwendige Behandlungen zurück. Etwa 7000 zusätzliche
arbeitslose Zahntechniker seit Beginn des Jahres sprechen eine deutliche
Sprache. Die Kosten dieser Arbeitslosigkeit belaufen sich auf etwa 17,5
Millionen DM pro Monat, vom Leid der betroffenen Familien und dem
Einkommensverlust für die Sozialversicherungen gar nicht zu sprechen.
Später vorgenommene Behandlungen werden in der Regel teurer, als wenn
sie rechtzeitig vorgenommen werden.
Geändert hat sich seit Beginn des Jahres nur die Rechtsbeziehung und
damit der Abrechnungsweg zwischen Zahnarzt und Patient im Bereich Zahnersatz.
Die normalen Behandlungen, wie Füllungen, das Ziehen von Zähnen
und die Schmerzbeseitigung sind von diesen Änderungen überhaupt
nicht betroffen. Trotzdem stellen viele Patienten auch diese Behandlungen
aus Unkenntnis zurück, wie die Fallzahlen in den Zahnarztpraxen zeigen.
Beim Zahnersatz gibt es seit Beginn dieses Jahres nur noch eine Rechtsbeziehung
zwischen Zahnarzt und Patient. Hier gehört sie auch hin. Der Patient
muß ausschließlich mit seinem Behandler die vorliegenden Befunde
und die Therapie besprechen und planen. Der Patient ist der Betroffene, der
Hilfe sucht, der Zahnarzt ist der Fachmann, der diese Hilfe gewähren
kann. Kein Kassenvertreter oder Gesundheitspolitiker hat jemals einen Kranken
behandelt. Alle maßten sich in der Vergangenheit aber an, die notwendige
Therapie genau zu kennen und schrieben sie uns vor. Das ist jetzt
glücklicherweise beim Zahnersatz vorbei. Die Therapieplanung liegt nun
wieder ausschließlich bei den Betroffenen, Patient und Arzt! Durch
diese Änderungen in der Rechtsbeziehung mußte sich auch die Art
der Abrechnung ändern. Der Patient erhält eine komplette Rechnung
für die Zahnersatzbehandlung und erhält von seiner Krankenkasse
einen Festzuschuß. Der Patient bezahlt an den Zahnarzt die Rechnung
komplett. Dieses Verfahren mag ungewohnt und umständlich erscheinen,
ist aber die logische Folge der Veränderung der Rechtsbeziehung zwischen
Arzt und Patient. Die Veränderungen der Höhe der Eigenanteile durch
die Reform sind relativ unbedeutend. Bei normalen Zahnersatzarbeiten entsprechen
die Eigenanteile der Patienten denen des Vorjahres. Die Senkung der
Kassenzuschüsse um 5 % Mitte 1997 hatte für die Versicherten eine
größere Auswirkung, wurde aber von den Medien kaum erwähnt
und hatte somit auch kaum Auswirkungen in den Praxen. Auch sollte nicht
unerwähnt bleiben, daß einige Versorgungsformen für die
Versicherten durch die Umstellung sogar preiswerter geworden sind.
Die Krankenkassen behaupten nun, Sie als Patient wären uns Zahnärzten
schutzlos ausgeliefert. In gewisser Weise ist das auch richtig. Im
täglichen Leben sind Sie in vielen Bereichen dem Rat von Fachleuten
ausgeliefert". Der Klempner, der Automechaniker der Fernsehtechniker,
all diese haben die Fachkompetenz, die Sie zur Lösung Ihrer jeweiligen
Probleme und zur Beratung benötigen. Genauso wenig wie in diesen Bereichen
können Sie als Patient die tatsächliche Qualität unserer Beratung
und Planung beurteilen. Sie kommen in unsere Praxen, weil Sie Vertrauen zu
uns haben. Vertrauen in unsere Befunderhebung, Vertrauen in unsere Beratung,
Vertrauen in unserer Arbeit und nicht zuletzt Vertrauen in die Abrechnung
unserer Leistungen. Hier zu behaupten, die Planung und Arbeit sei in Ordnung,
aber bei der Abrechnung müssen die Patienten durch die Kassen
geschützt werden ist nicht nachvollziehbar und unlogisch. Wer schützt
Sie gegenüber einer überzogenen Rechnung für die Inspektion
Ihres Autos, oder die Reparatur Ihres Fernsehers? Gerade im ärztlichen
Bereich, wo keinerlei Werbung zulässig ist und wir ausschließlich
auf die Empfehlung unserer zufriedenen Patienten angewiesen sind, kann es
sich kein Kollege leisten einen Patienten finanziell zu übervorteilen.
Eine überhöhte Abrechnung wird somit die Ausnahme bleiben.
Und wer schützt eigentlich die Patienten vor einer falschen
Zuschußfestsetzung durch die Krankenkassen? Die Erfahrungen seit Beginn
des Jahres zeigen, daß hier viele Fehler begangen werden, meistens
zu Lasten des Versicherten. Die AOK erstellt noch nicht einmal eine Abrechnung.
Der Festzuschuß wird einfach kommentarlos auf das Konto der Patienten
überwiesen. Wie er sich zusammensetzt oder berechnet wird bleibt dem
Patienten verborgen. In den Medien spielen sich aber die gleichen Krankenkassen
zum einzigen Verbündeten und Interessenvertreter der Patienten
gegenüber den Zahnmedizinern auf.
Eine ordentliche Arbeit erfordert auch eine ordentliche Honorierung. Dieser
Grundsatz bestimmt unser tägliches Leben. Nur wenn eine Arbeit
leistungsgerecht honoriert wird ist sie auch ordentlich zu erbringen. Das
gilt natürlich auch für die Medizin. Keine Praxis kann es sich
auf Dauer erlauben, Leistungen zu erbringen, deren Kosten nicht gedeckt werden.
Das ist aber in allen ärztlichen Bereichen zunehmend der Fall. Die wachsende
Zahl von Konkursen unter Medizinern in den letzten Jahren bestätigen
das. Die Presse nimmt davon leider keinerlei Notiz. Zwangsläufig führt
dieser Honorarverlust durch staatlich dirigistische Maßnahmen zu einem
Qualitätsverlust der deutschen Medizin, denn bevor eine Praxis
zahlungsunfähig wird, wird vorher die Qualität der Behandlung
heruntergefahren. Das ist an vielen Beispielen zu belegen. Die
Gesundheitspolitiker bestreiten das aber vehement.
Die Kosten für eine Betriebsstunde in einer Praxis für Allgemeinmedizin
belaufen sich heute auf etwa 150 DM. In einer Zahnarztpraxis betragen sie
heute gut 400 DM. Das sind pro Minute DM 7 Kosten, die uns ständig
entstehen, egal ob behandelt wird oder nicht! Weiterhin genießen wir
als Freiberufler nicht die Vorzüge der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
oder bei Urlaub. Für all diese Honorarausfälle müssen wir
selbst aufkommen. Auch zahlt uns niemand ein Urlaubs- oder Weihnachtsgeld,
wie das bei Angestellten überall üblich ist. Ein Notarzt, der zu
einem Patienten mit Herzinfarkt gerufen wird und dem das Leben rettet wird
heute schlechter bezahlt, als ein Klempner, der einen Rohrbruch beseitigt!
Bei Zahnärzten ist das genauso. Wir möchten Ihnen im Folgenden
einige Behandlungen aus der Zahnheilkunde, die Honorare der Krankenkassen
und die aus den Praxiskosten zur Verfügung stehende Zeit einmal darstellen,
damit Sie diese Vergütungen selbst beurteilen können:
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| * Honorar einschließlich Materialkosten |
Die angegebenen Zeiten sind die Höchstgrenzen dessen was die Praxiskosten
von etwa DM 7 pro Minute zulassen. Gewinn entsteht erst wenn wir die Behandlung
kürzer durchführen können als oben angegeben. Dauert sie
länger so übersteigen die Praxiskosten das Honorar.
Hier noch ein kleines Beispiel für eine Behandlung außerhalb der
Sprechstunde:
Notdienstbeispiel: Patient der ges. Krankenkasse ruft außerhalb der
Sprechzeit mit Schmerzen an:
Schmerzen an Zahn 15, Röntgenbild, Betäubung, Extraktion des Zahnes
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| * einschließlich Fahrtkosten |
Sie sehen selbst, wie gering diese Honorare durch eine seit etwa 13 Jahre
andauernde ständige Abwertung geworden sind. Zwangsläufig muß
bei einer so schlechten Honorierung die Qualität leiden. Es ist
töricht zu glauben, die Behandlungsqualität würde nicht sinken,
wenn heute die Kosten bei vielen Behandlungen nicht mehr gedeckt sind. Immer
wieder wird von Patienten bemängelt, wir Ärzte hätten keine
Zeit, dem Patienten zuzuhören. Das Problem ist, daß diese Zeit
nicht honoriert wird, die Praxiskosten aber weiterlaufen. Im Ausnahmefall
kann sich ein Arzt sicherlich um einen Patienten ausgiebig kümmern.
Macht er das aber für alle Patienten ist er innerhalb eines halben Jahres
pleite. Unsere Einnahmen sind durch staatliche Reglementierungen völlig
festgelegt, egal wie die Kostensituation auch sein mag. Dazu kommen dirigistische
Maßnahmen der Mangelverwaltung (Ausgabendeckelung), die dazu führen,
daß die festgelegten Honorare nicht einmal vollständig ausbezahlt
werden. Oder es wird von den Krankenkassen nach Jahren einfach ein Betrag
zurückgefordert, weil die Berechnung der Grundlohnsumme durch das
Bundesgesundheitsamt angeblich nicht stimmte. So erwarten die Zahnärzte
hier in Westfalen-Lippe noch eine Rückzahlung von Honorar in
Millionenhöhe an die Krankenkassen für das Jahr 1993!!!. Alle
Folgejahre sind somit auch noch nicht endgültig abgerechnet und es kann
auch hier noch zu Rückforderungen kommen.
Schaut man einmal über den Tellerrand ins europäische Ausland so
erfährt man hier Erstaunliches. Durch Zufall fiel dem KZV-Vorsitzenden
Westfalen-Lippe Gorski vor kurzem ein Heil- und Kostenplan eines Schweizer
Kollegen für eine normale zahnärztliche Behandlung in die Hände.
Dies war der Anlaß für einen Vergleich der Honorare für eben
diese Leistungen. Es handelt sich um 2 Röntgenaufnahmen, eine
Betäubung, die Entfernung eines Zahnes, und schließlich die
Anfertigung einer Modellgußprothese und einer Vollgußkrone. Der
Kollege in der Schweiz erhält für seine Leistung umgerechnet DM
2.490, nach deutschem Kassenrecht abgerechnet ergibt sich für den Kollegen
in Deutschland ein Honorar von DM 822. Die gleiche Leistung erbringt ein
Kollege im sozialistischen Schweden für DM 1.060 (rund 29% mehr als
wir in Deutschland), in Holland erhält er DM 983 (19% mehr) und in
Großbritannien DM 1.154 (plus 40%). In Frankreich und Dänemark
sind die Honorare ebenfalls deutlich höher als in der Bundesrepublik.
Außerdem fällt auf, daß in den wenigsten europäischen
Ländern eine so starre, festgezurrte Gebührenordnung besteht wie
in der Bundesrepublik. Wie Sie selbst sehen konnten liegen die Honorare in
der deutschen Zahnmedizin im nordeuropäischen Vergleich völlig
am unteren Rand der Skala, wobei wir in diesem Lande die höchsten
Praxiskosten haben. Das bedeutet: der Gewinn aus dem zahnärztlichen
Honorar ist in der Bundesrepublik bei weitem am geringsten.
Wir arbeiten im Bereich der gesetzlichen Krankenkasse zur Zeit mit einem
Punktwert, der seit dem 01. Januar 1996 gilt, und damit seit fast drei Jahren
nicht angehoben worden ist. Es ist auch nicht zu erwarten, daß hier
kurzfristig eine Änderung eintritt. Die GOZ, die private
Gebührenordnung, die jetzt ja auch für die Patienten der gesetzlichen
Krankenkasse für die Abrechnung von Zahnersatz gilt, ist seit dem 01.01.1988
unverändert in Kraft. Es hat seit fast 11 Jahren keine Anpassung der
Honorare stattgefunden. Es leuchtet auch dem medizinischen Laien ein, daß
zu solchen Bedingungen keine moderne Behandlung nach dem wissenschaftlichen
Stand des Jahres 1998 mehr möglich ist. Trotzdem haben wir bisher versucht,
diese Leistungen ordentlich zu erbringen. Doch heute werden wir dafür
durch eine beispiellose Kampagne in den Medien als Rechtsbrecher und Abzocker
tituliert, nur weil wir das Gesetz so auslegen, wie es bei den Verhandlungen
unter allen Beteiligten besprochen war und wie es auch vernünftig ist.
Wer eine bessere Versorgungsform als der Durchschnitt wünscht, muß
diese Mehrkosten selbst tragen. Es wird aber von den Krankenkassen versucht,
uns zu zwingen, die bestmögliche Versorgungform zum
schlechtmöglichsten Honorar zu liefern. Das kann sich keine Firma und
kein Handwerker leisten. Auch deutsche Zahnärzte können das nicht!
Wenn die Talfahrt der Vergütungen nicht beendet wird, werden Sie als
Patient diese Zeche zahlen müssen, weil wir Ihnen dann nicht mehr die
Behandlung zukommen lassen können, die Sie verdient haben.
In der aktuellen Diskussion geht es um die Frage, ob wir berechtigt sind,
für eine Keramikkrone mehr als den festgesetzten 1,7fachen GOZ-Satz
berechnen dürfen. Der Gesetzgeber hat zum 01.011998 die Keramikverblendung
aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkasse gestrichen. Sie stellt
somit auch keine Kassenleistung mehr dar. Der Patient, der sie wünscht,
muß die Mehrkosten selbst bezahlen, da die Krankenkasse ja nur den
Festzuschuß erstattet. So steht es im Gesetz. Unter Mehrkosten verstehen
die Krankenkassen und Ex-Minister Seehofer aber nur die anfallenden Laborkosten.
Ein erhöhtes Honorar für unseren unbestrittenen Mehraufwand wollen
sie uns aber nicht zubilligen. Das ist der ganze Streit. Hierfür wurden
die deutschen Zahnärzte 9 Monaten lang in der Presse diffamiert und
7000 Zahntechniker und ungezählte Zahnarzthelferinnen arbeitslos. Es
geht um DM 72 bis DM 85 Mehrkosten pro Krone und um DM 26 pro Brückenspanne
wenn mit dem Faktor 2,3 abgerechnet wird. Ihnen wird sicherlich einleuchten,
daß man hier wohl kaum von abzocken reden kann. Zur Erinnerung: DM
80 Mehrkosten entsprechen gerade einmal 11 Minuten Behandlungszeit!
Wir hoffen, Ihnen hiermit einen kleinen Einblick in die aktuelle Problematik
der deutschen Medizin gegeben zu haben. Denken Sie auch daran daß jede
Arztpraxis im Durchschnitt Arbeitgeber für mindestens drei bis vier
Angestellte ist. Auch diese Mitarbeiter haben ein Recht darauf, weiterhin
einen sicheren Arbeitsplatz zu besitzen. Haben Sie weiterhin Vertrauen in
unsere Arbeit, und lassen Sie sich nicht durch gezielte Falschinformationen
verunsichern. Sprechen Sie uns, Ihren Zahnarzt, an. Wir beraten Sie nach
wie vor gerne und erklären Ihnen die Befunde und die Therapie. Wir sind
die Fachleute, die Sie behandeln, und die Ihre Probleme lösen können.
Kein Kassenvertreter oder Gesundheitspolitiker kann Ihre Zahnschmerzen beseitigen
oder Ihnen eine Prothese anfertigen. Nur Zahnärzte haben das gelernt
und werden auch in Zukunft für Sie dasein. Aber wie bereits gesagt:
Eine ordentliche Arbeit verlangt auch eine ordentliche Honorierung!
Sollten Sie weitergehende Fragen haben, schreiben Sie uns einfach: info@johlitz.com
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Aribert Deckers