Gerichte decken unsaubere Machenschaften der Gutachter
22.6.1999
Diesen Leserbrief von Herrn Dr. Hugo Lanz, Rechtsanwalt in München, darf ich mit Genehmigung des Autors hier wiedergeben:
Hier ein typisches Beispiel: Mit Schriftsatz vom 8. Oktober 1996 habe ich im Laufe eines Prozesses dem 3. Senat des Bayerischen Sozialgerichts mitgeteilt, daß es Gerüchte gibt, daß der dort - von der ersten Instanz - als Gutachter benannte obige Professor gar keiner sei. Das Gericht solle dies von Amts wegen untersuchen (hierzu ist das Sozialgericht nach Paragraph 103 SGG verpflichtet). Das Gericht hatte aber hierzu offenbar keine Lust und bezeichnete jenen Gutachter im Urteil vom 29. April 1997 wieder als Professor, so, als sei nichts geschehen. Wir haben nun bei Gericht Tatbestandsberichtigung beantragt. Mal sehen, was das Gericht nun macht.
Nach meiner Erfahrung vermute ich, daß Jahr für Jahr Tausende und Abertausende von kleinen Leuten durch unsaubere Machenschaften im medizinischen Gutachterwesen um ihre rechtmäßigen Ansprüche geprellt werden.
Dr. Hugo Lanz, Rechtsanwalt München"
(SZ, Leserbriefe, 27.9.1997, Seite 15)
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Aribert Deckers