1991 erschien im Campus-Verlag (http://www.campus.de) das Buch "Treu & Glauben" von Bettina Raddatz.
Dieses Buch gehört meiner Meinung nach zu denen, die man gelesen haben sollte. Leider ist es seit Jahren vergriffen und der Verlag wird es nicht mehr neu auflegen. Betttina Raddatz hat mir großzügigerweise erlaubt, ihr komplettes Buch in meiner Web-Site zu veröffentlichen.
Dank der freundlichen Erlaubnis des Verlags darf ich Scans des Buches verwenden.
Aribert Deckers
Klappentext:
Jahr für Jahr entsteht in der Bundesrepublik Deutschland ein Schaden von ca. 30 Milliarden DM durch Wirtschaftskriminalität. Nicht selten sind auch große Namen und erste Adressen in Fälle verwickelt, wo mit dubiosen Praktiken nicht nur Kapitalanleger, sondern auch der Staat und seine Bürger geschädigt werden.
In diesem Buch enthüllt ein ehemaliges Vorstandsmitglied, was es in den Führungsetagen bekannter Firmen erlebt hat, und scheut sich nicht, Roß und Reiter zu nennen. Es geht dabei nicht nur um unseriöse Machenschaften in der Wirtschaft, sondern auch um eine kleine Sittengeschichte aus unserer Republik - mit Bankrott, zweifelhaften Kapitalverschiebungen, Buchhaltung der kreativen Art. Und es geht zugleich um Einschüchterungsmethoden gegenüber einer Frau, die sich an den Intrigen, Verflechtungen und Vertuschungen nicht beteiligen wollte und die bei der Justiz kein Gehör fand.
Diese enthüllende Geschichte aus den Führungsetagen bekannter Firmen, die in einen spektakulären Konkurs verwickelt waren, führt uns das Agieren ehrenwerter Persönlichkeiten unseres Wirtschaftslebens recht drastisch vor Augen. Haupt- und Nebendarsteller des Skandals sind ein Großindustrieller, Vorstandsmitglieder angesehener Großunternehmen, darunter einer unserer größten Versicherungskonzerne, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, ein geschäftstüchtiger Konkursverwalter, unabhängige Richter und Staatsanwälte, die mit ihrer Arbeit noch nicht fertig sind, und eine Frau, der die Augen aufgegangen sind über die Praktiken im allgemeinen und die Geringschätzung von Frauen im besonderen. Es geht um Kapitalanlagebetrug im großen Stil, um den großzügigen Umgang der Akteure mit dem Geld anderer, mit der Wahrheit und dem Vertrauen derer, mit denen sie Geschäfte machen.
Bettina Raddatz (geb. 1951) studierte Wirtschaftswissenschaft in Münster und Bonn. 1974 legte sie ihr Examen als Diplom-Volkswirtin ab. Danach war sie drei Jahre freiberuflich u.a. in einer Steuerberatungspraxis tätig und arbeitete dann acht Jahre im niedersächsischen Wirtschaftsministerium als Fachreferentin. Vor ihrem Eintritt in den Vorstand der Gundlach & Sülter AG 1989 war sie als Referatsleiterin in der Niedersächsischen Staatskanzlei unter dem damaligen Ministerpräsidenten Ernst Albrecht vor allem für die Kontaktpflege zur Wirtschaft zuständig.
Die Deutsche Bibliothek - CIP-Einheitsaufnahme
Raddatz, Bettina:
Treu & Glauben : Hinter den Kulissen eines Wirtschaftsskandals;
eine Managerin packt aus / Bettina Raddatz . - 2. Aufl. -
Frankfurt/Main;
New York : Campus Verlag 1991
ISBN 3-593-34585-4 NE: Raddatz, Bettina : Treu und Glauben
2. Auflage 1991
Das Werk einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich
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Umschlaggestaltung: Atelier Warminski, Büdingen
Inhalt
Vorwort
Teil l Die Gründer- und Profitjahre - September 1986-1989
1. Die Gründung eines Unternehmens
2. Traumrenditen für gutgläubige Anleger
3. Dunkle Wolken am Kabelhimmel
Teil II Meine 100 Tage bei der Gundlach & Sülter AG
September 1989 - Januar 1990
1. Ein Sündenbock wird gefunden
2. Ein Millionenskandal wird offenbar
3. Vom Vergleichsantrag zum Konkurs
Teil III Was danach geschah - Ab Februar 1990
1. Die Anleger machen mobil
2. Hinter den Kulissen eines Versicherungskonzerns
3. Die Justiz und der Finanzskandal
4. Gewinner und Verlierer
Literaturhinweise
Vorwort
Niemand läßt sich gerne hereinlegen, und schon gar nicht gibt er es gerne zu; denn Schadenfreude und hämische Bemerkungen sind ihm sicher. Mir geht es da nicht anders als den meisten Menschen. Daß ich trotzdem genau darüber schreibe, ist einfach zu erklären. Die Geschichte, die ich erzähle, endete für mich mit einem jähen Absturz in ein berufliches und gesellschaftliches Vakuum. Ich habe nach langen Monaten, die mit herben Erkenntnissen verbunden waren, meine Erfahrungen einigermaßen verarbeitet und nicht nur gelernt, mich mit den Folgen des "Hereingelegtwordenseins" zu arrangieren, sondern aus meinen dabei gewonnenen Einsichten das Beste zu machen. Das Image der "Versagerin", das mir nach diesem Fall nun einmal anhaftet, kann einen nur so lange lahmen, wie man die in diesen Kreisen geltenden Wertvorstellungen, Verhaltensmaßstäbe und Erfolgskriterien nicht zu relativieren beginnt. Was mir zunächst nur wie ein Verlust vorkam, entpuppt sich dabei in gewisser Weise auch als ein Gewinn: Die, wenn auch zunächst nicht gewollte, Distanzierung von einer bislang vertrauten Welt öffnet einem die Augen nicht nur für deren Schattenseiten, sondern auch für andere Möglichkeiten eines "erfolgreichen" Lebens.
Ein Ergebnis dieses Prozesses ist dieses Buch, in dem ich über meine Erlebnisse als Vorstand in einem hannoverschen Unternehmen schreibe, das wenige Monate nach meinem Eintritt in Konkurs ging. Bei dem vermeintlichen Medien- und Verkabelungsunternehmen handelte es sich in Wirklichkeit um ein nach dem Abschreibungsmodell organisiertes Unternehmen, das seine Einnahmen im wesentlichen aus zuvor auf dem freien Kapitalanlagemarkt eingesammelten Geldern bezog. Mein Bericht liefert Anschauungsmaterial über ein geschickt konstruiertes Finanzmanöver, bei dem drei Jahre nach der Unternehmensgründung 900 Anleger einen Vermögensschaden von über 40 Millionen Mark beklagen. Bei meinem Blick hinter die Kulissen wird deutlich, daß klangvolle Namen und erste Adressen der Wirtschafts- und Bankenwelt keine Garanten für Seriösität und Sicherheit von Finanzanlagen sind.
Doch meine Erfahrungen sind lehrreich nicht nur für Anleger und alle, die beruflich mit dem Kapitalanlagemarkt zu tun haben, ob nun als Anlage-, Vermögens- und Rechtsberater oder auch Verfolger von Wirtschaftsdelikten, sondern allgemein für jeden, der sich für wirtschaftliche Zusammenhänge interessiert. Meine Erlebnisse machen aber auch deutlich, daß Frauen in den von mir beschriebenen Kreisen nach wie vor einen besonders schweren Stand haben. Und wenn sie gar wie ich gegen die dort herrschenden Spielregeln angehen, sich nicht auf unseriöse Praktiken einlassen, werden sie sehr schnell nicht für voll genommen. Insbesondere Frauen werden deshalb die von mir geschilderten Vorgänge mit Interesse lesen. Meine Erlebnisse mögen sie nicht entmutigen, sondern ihnen eine Ahnung davon geben, womit sie auch umzugehen lernen müssen. Schön wäre es, wenn auch der eine oder andere Manager nach der Lektüre dieses Buches seinen eigenen Führungsstil und seine persönlichen Verhaltensmuster überdenken würde.
Wenn mein Buch außerdem dazu beiträgt, die Bereitschaft von Politik und Justiz zu erhöhen, gutbetuchte, großkalibrige Wirtschaftstäter mit gleicher Elle zu messen wie finanzschwache Kleinsttäter, dann wäre eine Menge erreicht.
Teil l
Die Gründer- und Profitjahre - September 1986-1989
1. Die Gründung eines Unternehmens
Aus einem Geschäftsbericht der Gundlach & Sülter AG
Im Frühjahr 1986 gründeten Burckhard Gundlach, Klaus Sülter, Enno Poets und Dr. Manfred Bernau ein neues Unternehmen, die Gundlach & Sülter Aktiengesellschaft NEUE MEDIEN, mit Sitz in Hannover. Gundlach und Sülter hatten die von ihnen selbst als "genial" bezeichnete Idee, Kapital für Verkabelungsvorhaben im Bundesgebiet im großen Stil auf dem freien Kapitalanlagemarkt zu beschaffen. Diese Idee war in Wirklichkeit keineswegs so neu. Bereits Mitte der siebziger Jahre hatte nämlich die TV Kabelfernsehverlegungs-GmbH & Co. KG aus Hamburg Kapital bei privaten Anlegern für Verkabelungsprojekte gesammelt.
Bereits in einer Beratungsgemeinschaft hatten Gundlach und Sülter Städteverkabelungen mit Hilfe des privaten Anlagemarktes finanziert. Die Beratungsgemeinschaft Gundlach und Sülter hatte in den Jahren 1985 und 1986 über 20 Millionen Mark auf dem freien Kapitalmarkt für die Finanzierung der Verkabelung der Städte Braunschweig und Wolfsburg beschafft. Dabei hatten beide nicht schlecht verdient. So war es für sie nach eigenem Bekunden nur eine logische Konsequenz, im großen Stil weiterzumachen und weitere Projekte dieser Art in Angriff zu nehmen.
Die Überlegungen der Firmengründer trafen sich mit den politischen Absichten des Bundespostministers Dr. Christian Schwarz-Schilling, der zu Beginn der achtziger Jahre das Postmonopol liberalisiert und Verkabelungsaktivitäten weitgehend privatisiert hatte. Das Bundespostministerium gründete eigens eine Gesellschaft, die TKS Telepost Kabel-Servicegesellschaft GmbH mit Sitz in Bonn, zur Förderung der bis dahin eher schleppenden Vermarktung von Kabelanschlüssen. An diesem Serviceunternehmen der Deutschen Bundespost beteiligten sich die DG-Bank, die DETECON (wiederum eine Tochterfirma der Bundespost) und der Zentralverband der Deutschen Elektrohandwerke (ZVEH). Die TKS bekam den Auftrag, überall im Bundesgebiet regionale Kabelservicegesellschaften zu gründen, um so den Verkauf von Kabelanschlüssen zu beschleunigen. Um das dafür notwendige Kapital aufzubringen, waren private Kapitalanleger nur allzu willkommen. Das Konzept von Gundlach und Sülter wurde daher politisch durchaus begrüßt.
Gründungsaktionäre der Gundlach & Sülter AG waren mit je 30 Prozent die Herren Gundlach und Sülter, mit 25 Prozent Dr. Manfred Bernau, mit 10 Prozent die LAUTEX Venvaltungsgesellschaft mbH und mit 5 Prozent Enno Poets. Als Gesellschaftszweck der neu gegründeten Aktiengesellschaft wurde am 25. September 1986 in das Handelsregister beim Amtsgericht Hannover das "Planen, Finanzieren, Vermarkten und Verwalten von Investitionen im Bereich Neue Medien, insbesondere von Verkabelungsprojekten" eingetragen.
Sowohl Gundlach als auch Sülter hatten einschlägige Erfahrungen auf dem freien Kapitalanlagemarkt. Ende der sechziger Jahre waren sie Mitarbeiter der zu zweifelhafter Popularität gelangten Investmentgesellschaft IOS, Abkürzung für Investment Overseas Services, die der legendäre Bernie Cornfeld im Jahre 1956 gegründet hatte. Fast 300000 Anleger aus dem Bundesgebiet investierten dort ihr Geld, das sie nach dem Zusammenbruch der IOS zum größten Teil verloren. Nach erfolgreichen Lehrjahren bei Bernie Cornfeld waren beide Herren einige Jahre in der Bauherrenbranche tätig, einer in den siebziger Jahren besonders populären Spielart der Abschreibungsbranche. Die Bauherrenmodelle waren bis zu Beginn der achtziger Jahre ein Schwerpunkt sogenannter "Finanzdienstleister", die ihren zumeist zahlungskräftigen Kunden neben Steuervorteilen auch noch Eigentumszuwachs versprachen. Nachdem das Interesse an den Bauherrenmodellen auch infolge negativer Berichte Anfang der achtziger Jahre immer mehr nachließ, beschlossen Gundlach und Sülter, Konzept und die Grundidee der Abschreibungsgesellschaften auf den Verkabelungsmarkt zu übertragen. In der Öffentlichkeit und Presse ließen sie jedoch den Eindruck entstehen, daß ihr Konzept mit einem Abschreibungsmodell nichts zu tun habe.
Dazu muß man wissen, daß Abschreibungsgesellschaften im allgemeinen Publikumsgesellschaften in Form der GmbH & Co. KG sind. Ihr Name kommt ursprünglich daher, daß sie Verluste durch steuerliche Abschreibungen produzieren. Für die "Kapitalsammlung" selbst werden häufig überhöhte Gebühren verlangt, welche wiederum die Verluste künstlich hochtreiben. Für Kapitalanleger erweisen sie sich vor allem deshalb als attraktiv, weil die anfallenden Verluste mit anderen positiven Einkünften verrechnet werden können. Aus den Verlusten resultieren also zunächst Steuerersparnisse, die durch hohe Aufwendungen in der Anfangsphase hervorgerufen werden. Diese Aufwendungen kommen in Form von Gebühren (z.B. Beratungs-, Verwaltungs- und Vertriebskosten) zu einem Großteil meist den Initiatoren der Gesellschaft und den Anlageberatern zugute.
Abschreibungsgesellschaften bestehen meistens aus einer Vielzahl von Kommanditisten (die Kapitalanleger), die die Geschäftsführung weder kontrollieren noch beeinflussen können. Ihre einzige Aufgabe besteht in der Aufbringung des Kapitals. Typisch für Abschreibungsgesellschaften ist auch, daß die Kapitalanleger öffentlich über Prospekte, Anzeigen und mit Hilfe von Anlageberatern angeworben werden. Ein weiteres Merkmal ist, daß die "Herrschaftsmacht" den Gründern beziehungsweise Initiatoren zusteht, die zumeist die Anteile an der persönlich haftenden Gesellschafterin, der Komplementär-GmbH, halten.
Seit Mitte der siebziger Jahre ist die Tätigkeit von Abschreibungsgesellschaften erheblich eingeengt worden. Dem Gesetzgeber war es ein Dorn im Auge, daß diese Gesellschaften häufig mißbraucht wurden: von den Anlegern, um sich der Steuerpflicht zu entziehen, von den Initiatoren, um durch künstliches Hochschaukeln von Verlusten (Aufwendungen) schnell an "das leicht verdiente Geld" zu kommen. Mit Beginn der achtziger Jahre werden deshalb Verlustzuweisungen steuerlich nur noch anerkannt, wenn eine Gewinnerzielungsabsicht nachgewiesen wird. Zunehmend trat daher für die Anleger die Renditeerwartung in den Vordergrund.
Die Gundlach & Sülter AG selbst ließ die für Abschreibungsgesellschaften typischen Merkmale auf den ersten Blick nicht erkennen, um so deutlicher aber dafür das von den Firmengründern geschaffene Gesamtsystem, bestehend aus der Aktiengesellschaft und drei von ihr initiierten Medienfondsgesellschaften. Fondsgesellschaften als eine Anlageform sind in Westdeutschland in den sechziger Jahren entstanden, um auch kleineren Anlegern Kapitalbeteiligungen an Projekten zu ermöglichen, an denen sich ein einzelner normalerweise nicht beteiligen kann. Neben breit angelegten Investmentsfonds für Festverzinsliche und Aktien gibt es Spezialfonds. Die kurz nach Gründung der AG errichteten Fondsgesellschaften, die NEUE MEDIEN FONDS 1-3, sind solche Spezialfonds. Sie wurden exakt nach dem für Abschreibungsfirmen üblichen Schema in Form von Publikumsgesellschaften als GmbH & Co. KGs betrieben.
Die Anleger wurden Kommanditisten der Fonds und dadurch steuerlich in Höhe ihres Kapitalanteils Mitunternehmer, d.h. sie wurden entsprechend ihrer Beteiligung an den Verlusten und Gewinnen der Fonds beteiligt. Sie hatten aber, auch dies ist typisch für Abschreibungsgesellschaften, keine Einflußmöglichkeiten auf die Geschäftsführung der Fondsgesellschaften. Ihre Kontrollrechte als Kommanditisten übertrugen sie auf einen Aufsichtsrat. Den Anlegern wurden steuerliche Verlustzuweisungen, hohe Renditen und eine Beteiligung an "hochrentablen Investitionen" im Bereich der neuen Medien (Vermögenszuwachs) versprochen. Die Fondsbeteiligungen wurden mit Hilfe von Prospekten und - auch dies wiederum ein typisches Merkmal - über Anlageberater verkauft. Dabei bedienten sich die Gundlach & Sülter-Verantwortlichen freiberuflicher Anlageberater, die teilweise schon über langjährige Kontakte zu gut betuchten Kunden verfügten. Sie wurden entsprechend gut dotiert und durch leistungsbezogene Provisionen besonders motiviert.
Maßgeblicher Mitinitiator der neu geschaffenen Unternehmensstruktur war neben Gundlach und Sülter Dr. Manfred Bernau, Vorstandsvorsitzender der Berliner Elektro Holding AG, die wiederum an rund 30 mittelständischen Firmen beteiligt ist. So ist sie z.B. Mehrheitsaktionär der Signalbau Huber AG in München, dem zweitgrößten deutschen Hersteller von Signalanlagen. Bernau und seine Familie besitzen fast hundert Prozent der Stammaktien der Berliner Elektro.
Auch der Wirtschaftsprüfer Dr. Bernau verfügt über einschlägige Erfahrungen in der Abschreibungsbranche, so als Treuhänder und Geschäftsführer des Internationalen Energie Fonds OHIO-I.E.F. -, einer Kapitalanlagegesellschaft, die sich mit der Finanzierung und Verwaltung von Öl- und Gasbohrungen in den USA befaßt. Die Kommanditisten dieses Fonds machten allerdings wenig gute Erfahrungen mit Bernau. Sie sahen sich gezwungen, eine Notgemeinschaft gegen ihn, den Treuhänder und zeitweiligen Geschäftsführer, zu gründen und warfen ihm vor, er wolle sich den Fonds weit unter seinem eigentlichen Wert "unter den Nagel reißen". Dabei soll Bernau nach Feststellungen der Notgemeinschaft der Anleger sogar so weit gegangen sein, daß er heimlich nach Amerika fuhr, um dort die Öl- und Gasproduktion in der Absicht einzustellen, die Fondsgesellschaften auf diese Weise finanziell auszuhungern und eine Übernahme unter Preis zu erreichen.
Einschlägige Erfahrungen in der Abschreibungsbranche hatte auch das Gründungsmitglied Enno Poets, früher Leiter der Commerzbank Leer. Bei der LAUTEX handelt es sich um eine Briefkastenfirma mit Sitz in Hannover (Adresse: Rechtsanwälte Dr. Böx). Es waren aber vor allem die aufgrund seiner weitläufigen Geschäftsverbindungen hervorragenden Kontakte, u.a. zu einer der größten deutschen Versicherungen und einer namhaften Bank, durch die Bernau die Gründung der neuen Unternehmensgruppe ganz entscheidend fördern konnte. So ist Bernaus Berliner Elektro AG Gesellschafter mehrerer Unternehmen, an denen auch die HANNOVER Finanz GmbH, eine Tochter des bekannten Haftpflichtverbandes der Deutschen Industrie Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (HDI), beteiligt ist. Nicht nur bei der bereits genannten Signalbau Huber AG, auch bei der Hübner Elektromaschinen AG und der GEVA Datentechnik sind beide Gesellschafter. Die HANNOVER Finanz wiederum verfügt aufgrund etlicher gemeinsamer Unternehmensbeteiligungen über beste Verbindungen zur Berliner Bank, die später ebenfalls bei der Gundlach & Sülter AG einstieg. So war es nicht weiter erstaunlich, daß Dr. Bernau die HANNOVER Finanz GmbH für eine Beteiligung an dem neu gegründeten Unternehmen gewinnen konnte.
Die HANNOVER Finanz betreibt Finanzierungsgeschäfte für die HDI-Gruppe. Sie erwirbt und verwaltet Industriebeteiligungen. Mit derzeit rund 330 Millionen Mark ist sie an etwa 50 mittelständischen Unternehmen beteiligt, teilweise unmittelbar, teilweise über die Commerz Unternehmensbeteiligungs AG, die sich wiederum zur Hälfte im Besitz der Commerzbank befindet.
Noch im September 1986 erhöhte die Familie Dr. Bernau ihren Anteil am Aktienkapital der Gundlach & Sülter AG von bisher 15 auf 26 Prozent. Die HANNOVER Finanz GmbH beteiligte sich in gleicher Höhe, hatte also zusammen mit Bernau die Mehrheit des neu gegründeten Unternehmens.
Dr. Bernau war bereits Mitglied des Beirates der Beratergemeinschaft Gundlach und Sülter und wurde jetzt Aufsichtsratsvorsitzender der Gundlach & Sülter AG. Die HANNOVER Finanz ließ sich durch Hans Peter Schandelmaier als stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden vertreten. Fortan konnten Bernau als Aufsichtsratsvorsitzender und Schandelmaier als sein Vertreter maßgeblich auf die Geschicke der AG Einfluß nehmen. Gleichzeitig ließen sich beide in den Aufsichtsrat der drei Medienfondsgesellschaften wählen und hatten damit Einwirkungsmöglichkeiten auf die Verwendung der Anlegergelder.
Was bewog Dr. Bernau und die HANNOVER Finanz, die sich zu den ersten Adressen der deutschen Wirtschaft zählen, sich mit ehemaligen lOS-Mitarbeitern in einer Firma zusammenzutun? Bernau selbst beantwortete diese Frage in einem Interview im "Industriemagazin" vom Januar 1988. Ihn hätten - so erklärte er - ganz einfach die hohen Renditeaussichten bewogen, sich bei der Gundlach & Sülter AG zu engagieren. Dabei spielten für Bernau allerdings nicht die Renditen auf die Kapitalbeteiligungen der Anleger eine Rolle, sondern vielmehr die Gewinnausschüttungen (Dividenden) an die Aktionäre der AG. Hohe Gewinnerwartungen auf ihre Beteiligungen am Aktienkapital dürften auch der Grund für die HANNOVER Finanz GmbH gewesen sein, sich mit lOS-Schülern in ein Boot zu setzen. Dennoch war dieser Entschluß für eine Kapitalbeteiligungsgesellschaft des viertgrößten deutschen Versicherungsunternehmens recht ungewöhnlich und wohl nur mit den bisherigen Geschäftsbeziehungen mit Dr. Bernau erklärbar.
Bernau und die HANNOVER Finanz beabsichtigten, die neu gegründete Firma kurzfristig an die Börse zu bringen und durch Ausgabe von Vorzugsaktien den Wert des eigenen Aktienkapitals in kürzester Zeit zu vervielfachen. Mit dieser Methode hatten beide bereits beachtliche Erfolge erzielt. So konnte Bernau nach Feststellungen des Wirtschaftsmagazins "Impulse" vom Januar 1990 den Wert seines an der Berliner Elektro AG gehaltenen Aktienpaketes von 3 Millionen Mark in 1984 auf 80 Millionen Mark im Jahr 1990 durch Gang an die Börse und die Ausgabe von Vorzugsaktien erhöhen.
Bernau und die HANNOVER Finanz verband jedoch nicht nur der Wunsch nach schnellen, hohen Gewinnen. Beide bezeichnen sich mit Vorliebe als "Verbündete des Mittelstandes" und als "Wagnisfinanziers". Ähnlich wie Bernau, der sich als "Vater des Holdinggedanken für kleinere und mittlere Unternehmen" sieht, wirbt auch die HANNOVER Finanz damit, kleinere und mittlere Unternehmen durch Kapitalbeteiligung bei deren Expansion zu unterstützen und dabei den Erhalt der Selbständigkeit zu garantieren. Sie legt nach eigenem Bekunden besonderen Wert darauf, daß ihre Beteiligungen als langfristig und auf Dauer ausgerichtet angesehen werden. Damit wirbt sie nicht nur in ihrer Firmenbroschüre, sondern vornehmlich auch auf ihren Pressekonferenzen.
Auf der ersten Sitzung des Aufsichtsrates der Gundlach & Sülter AG im Herbst 1986 konnte der frisch bestellte Aufsichtsratsvorsitzende Dr. Bernau mit Schandelmaier nicht nur einen langjährigen Geschäftspartner begrüßen, sondern darüber hinaus den damaligen Geschäftsführer des angesehenen niedersächsischen Unternehmens Fuba communication, Manfred Haenel. Haenel, der kurz zuvor für sein Engagement auf dem privaten Verkabelungsmarkt das Bundesverdienstkreuz erhalten hatte, ging es weniger um Gewinne durch eine spätere Börseneinführung. Er war vor allem an lukrativen Aufträgen für sein auf Satelliten- und Kabeltechnologie spezialisiertes Unternehmen interessiert. Deshalb saß er auch in anderen Kabelfirmen im Aufsichtsrat.
Die Besetzung ihrer Aufsichtsratsgremien mit hochkarätigen Persönlichkeiten der Wirtschaft erwies sich als eine besonders glückliche Konstellation für die lOS-Schüler Gundlach und Sülter. Sie konnten auf diese Weise mit ersten Adressen der deutschen Wirtschaft werben. Da kurz nach der Gründung die der HANNOVER Finanz eng verbundene Berliner Bank Kapitalbeteiligungsgesellschaft mbH (BBK) als weiterer Aktionär für die neue Firma gewonnen wurde, zählte die Gundlach & Sülter AG zu ihren Aktionären neben dem Vorstandsvorsitzenden der Berliner Elektro AG die Kapitalbeteiligungsgesellschaften eines der größten deutschen Versicherungsunternehmen und einer namhaften Bank. Für die Anleger waren dies zweifelsohne solide und vertrauenserweckende Namen. Gerade auf dem immer wieder durch Skandale erschütterten freien Kapitalanlagemarkt ist Vertrauensbildung von ausschlaggebender Bedeutung. In der Tat verstand es das Management der Gundlach & Sülter AG vortrefflich, mit den klangvollen Namen ihrer Aufsichtsräte und Aktionäre bei interessierten Anlegern Sicherheit, Seriösität und Vertrauen zu suggerieren. Bemerkenswert ist dabei, daß die Gundlach & Sülter-Verantwortlichen mit ähnlichen Methoden vorgingen wie vor ihnen bereits Bernie Cornfeld.
Bernie Cornfeld hatte mit dem Slogan "Reichtum für jedermann", dem Einsatz eines gut organisierten Vertriebsapparates und professioneller Werbung mehrere hunderttausend Anleger geworben. Mit Hilfe hochkarätiger Beiräte, wie dem früheren FDP-Politiker Erich Mende, hatte er das Image seiner IOS erfolgreich aufpoliert. Außerdem verkörperte Cornfeld den typischen Aufsteiger und Erfolgsmenschen. Er umgab sich mit Luxus, zeigte sich aber gleichzeitig vom Wunsch beseelt, auch anderen Menschen zu Wohlstand zu verhelfen. Ein besonders gelungenes Beispiel für sein ausgeprägtes Gespür in PR-Fragen sind die von ihm geschaffenen 10 Gebote des lOS-Kodex, mit denen sich Bernie Cornfeld als Verfechter von noblen Zielen und ethischen Werten darstellte.
Auch die Firmengründer Gundlach und Sülter lebten auf großem Fuß. So fuhren Burckhard Gundlach einen Porsche 928 und seine Ehefrau Alida einen Jaguar - beides auf Firmenkosten. Geschickt nutzten sie ihren aufwendigen Lebensstil, um sich ein Image als erfolgreiche Unternehmer aufzubauen. Auch sie beriefen in den Beirat der Medienfonds renommierte Persönlichkeiten, wie z.B. den Wirtschaftswissenschaftler Prof. Dr. Carl-Christian von Weizsäcker, der allerdings bereits im Herbst 1988 sein Beiratsmandat wieder niederlegte. Dies wurde jedoch nicht an die große Glocke gehängt, blieb also etlichen Anlegern verborgen.
Besonderes Geschick legte man aber bei der Gestaltung der Prospekte der Gundlach & Sülter AG an den Tag. Hier wurde an nichts gespart. Die in den Anlegerprospekten versprochenen steuerlichen Verlustzuweisungen und hohen Renditen wären dennoch wohl bei manch einem investitionswilligen Anleger trotz Hochglanzpapier, aufwendiger Schaubilder und bunt bebilderter Graphiken auf Skepsis gestoßen, wenn nicht durch geschicktes Herausstellen bekannter Unternehmen und Personen der Wirtschaft ein besonderes Vertrauensklima geschaffen worden wäre.
Als Herausgeberin der Prospekte für die Medienfondsgesellschaften 1-3 traten nicht die Fondsgesellschaften selbst auf, sondern die Gundlach & Sülter AG. Dadurch war es möglich, mit dem Namen und der Finanzstärke der kapitalstarken Hauptaktionäre zu werben. So heißt es z. B. in einem kurz nach der Unternehmensgründung im November 1986 herausgegebenen Anlegerprospekt über das Beteiligungsangebot für die Verkabelung der Stadt Osnabrück: "Die Beteiligung der HANNOVER Finanz, eine Konzerngesellschaft des HDI, und der Kapitalbeteiligungsgesellschaft der Berliner Bank an der Gundlach & Sülter AG bietet zusätzlich die Unterstützung einer großen Versicherungsgruppe sowie einer namhaften Bank". Wie wenig diese Unterstützung in Wirklichkeit wert war, das sollten die Anleger erst später erfahren.
Über den Aufsichtsratsvorsitzenden und zweiten Hauptaktionär Dr. Bernau werden in einem anderen Firmenprospekt wahre Lobeshymnen verbreitet. Dort heißt es: "Ein solcher Mann an der Spitze des Aufsichtsrates begnügt sich nicht damit, Zahlen zu zählen und abzuzeichnen, wenn alles in Ordnung ist. Er ist selbst ein leidenschaftlicher Innovativer, der den Vorstand mit Ideen und Taten unterstützt".
Gerade auf die an Fondsbeteiligungen besonders interessierten Anleger, die sich im allgemeinen nicht näher mit den Marktgegebenheiten der Investitionen beschäftigen, sondern sich auf Qualifikation und Kompetenz der verantwortlichen Geschäftsführer und Aufsichtsräte verlassen, wirken solche Erklärungen ausgesprochen positiv. Warum sich noch groß Gedanken über Sicherheit und Risiken der Anlage machen, wenn derart kompetente Fachleute im Aufsichtsrat sitzen? Schließlich erfuhren die interessierten Anleger über die HANNOVER Finanz aus den Prospekten, daß diese ihre Beteiligungen ausschließlich unter dem Aspekt "langfristiger Vermögensanlagen" eingeht und ganz besonders an den "Zukunftsperspektiven ihrer Beteiligungsunternehmen" interessiert ist.
Die gezielte Hervorhebung der Hauptaktionäre zum Zwecke des Einwerbens von Anlegergeldern geschah nicht nur mit wohlwollender Duldung der Hauptaktionäre, sondern mit deren nachdrücklicher Unterstützung. So ließ die HANNOVER Finanz am 9. September 1986 im "Handelsblatt" verlautbaren, daß man sich an der Gundlach & Sülter AG beteiligt habe, um "Zugang zum Markt der neuen Medien zu bekommen und vielleicht später an die Börse zu gehen". Das hörte sich in der Tat vertrauenserweckend an.
Aber noch mit einem anderen Vertrauensträger wurden mögliche Zweifel von Anlageinteressenten ausgeräumt. Durchgängig stellte die Gundlach & Sülter AG in allen Prospekten ihre "enge und gute Zusammenarbeit mit der Deutschen Bundespost" heraus. Durch ihre Beteiligung an den Medienfonds könnten die Anleger - so heißt es in den Prospekten - "die Vielfalt der möglichen Kooperationen mit der Deutschen Bundespost nutzen." Ein staatliches Unternehmen ist für viele Anleger an sich schon Garant für sichere und seriöse Vermögensanlagen, ganz besonders aber dann, wenn die Investitionen in vertrauensvollem Zusammenwirken mit einer solchen Institution getätigt werden.
Nicht nur in Prospekten, auch in großformatigen Anzeigen wird in den Jahren 1986 und 1987 mit dem Slogan geworben: "Ihre Partner sind erste Adressen der Wirtschaft und öffentlichen Hand". Welcher Anleger ließe sich durch solche Erklärungen und Namen, die für Kapitalstärke und Zuverlässigkeit stehen, nicht beeindrucken? Unter PR-Gesichtspunkten ist aber auch interessant, daß Gundlach und Sülter - ganz im Stile des Bernie Cornfeld - bei den Anlegern den Eindruck erweckten, sie böten ihnen einmalige, für einen Normalbürger sonst nicht zugängliche Chancen. So ist im Zusammenhang mit den Medienfonds von einem "einzigartigen Finanzierungsinstrument" in Deutschland die Rede. Ähnlich wie Cornfeld präsentierten sich Gundlach und Sülter auch als gewissenhafte, nachdenkliche Unternehmer, die nach ethischen Gesichtspunkten handeln. So verkündeten sie im Anlegerprospekt für den NEUE MEDIEN FONDS 3: "Die Basis unseres unternehmerischen Handelns sind die Maximen Aufrichtigkeit, Einschätzbarkeit und Eindeutigkeit".
Die Unternehmensstrategie des Gundlach & Sülter-Managements bestand aus:
Sie erwies sich als überaus erfolgreich. Zwischen dem Herbst 1986 und dem Frühjahr 1989 wurden knapp 900 Anleger für eine Beteiligung an den Medienfonds geworben. Sie zahlten in diesem Zeitraum rund 65 Millionen Mark in die drei Medienfondsgesellschaften ein. Die Mindestbeteiligung für jeden Anleger lag bei 50000 Mark. Ein großer Teil beteiligte sich jedoch mit 100.000 Mark, einzelne Anleger sogar mit 500.000 Mark.
Es handelte sich bei den Anlegern keineswegs nur um Höchstverdiener, auch Hausfrauen, Journalisten und andere Normalverdiener ließen sich überreden, sich an der Finanzierung von Projekten im Bereich der neuen Medien zu beteiligen. Sie kamen aus allen Teilen Deutschlands, zum überwiegenden Teil aus Süddeutschland und dem Ruhrgebiet, sicherlich nicht zufällig nur zu einem verschwindend kleinen Teil aus der Umgebung von Hannover, dem Firmensitz der Gundlach & Sülter AG.
2. Traumrenditen für Anleger
Jochem Erlemann, "Spiegel"-Gespräch Nr. 1/1988
Die Chancen, gutverdienende Bundesbürger für Projekte der Abschreibungsbranche zu interessieren, haben im vergangenen Jahrzehnt einige Dämpfer erhalten. Neben spektakulären Zusammenbrüchen von Fondsgesellschaften und trüben Erfahrungen der Anleger mit zweifelhaften Abschreibungsprofis gehörte dazu vor allem die Entscheidung des Bundesfinanzhofs aus dem Jahre 1984, nach der Abschreibungsobjekte nur noch steuerlich anerkannt werden durften, wenn auch Gewinne angestrebt würden, und nicht nur Verluste. Der wegen betrügerischer Geschäfte auf dem Kapitalanlagemarkt zu acht Jahren Haft verurteilte Abschreibungsexperte Jochem Erlemann vertrat deshalb im Januar 1988 im "Spiegel" die Auffassung, daß die Abschreibungsbranche praktisch am Ende sei. Die Steuerspargier habe einen starken Dämpfer bekommen, der Anleger von heute sei primär an hohen Renditen interessiert.
Mit Rendite aussiebten von bis zu 17 % wurden auch die Anleger der Medienfonds von der Gundlach & Sülter AG geworben. Den Anlegern wurde versprochen, daß ihr Kapital "in das gesamte Spektrum der Einrichtungsmöglichkeiten von Kabelnetzen, das Marketing und die Akquisition an ausgewählten Standorten in der Bundesrepublik Deutschland investiert würde". Der Zweck der Medienfonds bestehe darin, sich an "hochrentablen Investitionsmöglichkeiten" auf dem Gebiet der neuen Medien zu beteiligen. Vor allem in regionale Kabelservicegesellschaften (i.F.: Kabelgesellschaften) , an denen die Post über die TKS beteiligt sei, würden - so versprachen die Prospekte - die Anlegergelder gelenkt. Auf die Entscheidung, in welche Kabelgesellschaften das Anlegerkapital investiert werden sollte, konnten die Anleger keinen Einfluß nehmen. Das entschied die Geschäftsführung der Medienfonds im Zusammenwirken mit dem Aufsichtsrat. Den Anlegern wurde jedoch versichert, daß die Verteilung des Kapitals auf die Kabelgesellschaften ausschließlich nach sorgsamer Prüfung unter Beachtung von Erfahrungswerten erfolge.
Nicht erwähnt wurde in den Anlegerprospekten indes, daß ein beträchtlicher Teil der von den Fonds in Kabelgesellschaften investierten Anlegergelder dazu bestimmt war, an die Gundlach & Sülter AG sofort zurückzufließen. Während sich die Anleger in dem Glauben wähnten, ihr Geld arbeite zweckgerichtet in den regionalen Kabelgesellschaften, hatten Aufsichtsrat und Vorstand der Gundlach & Sülter AG einen Weg gefunden, durch geschickte Firmenkonstruktionen Millionenbeträge aus den Kabelgesellshaften an das eigene Unternehmen zurückzuführen. Die in Form von Publikumsgesellschaften betriebenen Fondsgesellschaften, die NEUE MEDIEN FONDS 1-3 GmbH & Co. KGs, hatten nämlich jeweils persönlich haftende Gesellschafter (Komplementär-GmbH), die allein zur Vertretung und Geschäftsführung in den Fondsgeseüschaften berechtigt waren. Diese wurden wiederum durch die Gundlach & Sülter AG gestellt, die jeweils alleiniger Gesellschafter der Komplementär-GmbH war.
So konnte die Gundlach & Sülter AG die Geschäftspolitik und damit auch die Verwendung der Anlegergelder bestimmen. Gundlach und Sülter füngierten in Personalunion gleichzeitig als Vorstände der Gundlach & Sülter AG und Geschäftsführer der Medienfondsgesellschaften. Da auch der Aufsichtsrat der Fondsgesellschaften aus den gleichen Personen wie der der AG bestand, entstand ein System, in dem eine Kontrolle durch Außenstehende faktisch nicht erfolgte. Aufsichtsräte und Vorstände der AG konnten nach Gutdünken mit den Anlegergeldern schalten und walten.
Zwar gehörten dem erweiterten Beirat der Fondsgesellschaften noch zwei weitere Mitglieder an, die aber mangels Insiderwissen keine realistische Chance hatten, die vom Gundlach & Sülter-Aufsichtsrat und Vorstand getroffenen Entscheidungen wesentlich zu beeinflussen oder gar zu widerrufen.
Nach dieser Methode wurde das Geld der Anleger in ein geschlossenes Kreislaufsystem zum Nutzen der Gundlach & Sülter AG, ihrer Vorstände, Aufsichtsräte und Aktionäre geleitet, das nach folgendem Schema funktionierte: Das von den Anlegern eingesammelte Geld wurde zunächst in die Medienfondsgesellschaften eingezahlt. Die zur Geschäftsführung der Medienfondsgesellschaften berechtigten Herren Gundlach und Sülter verfügten sodann - mit Zustimmung des Aufsichtsrates - in welche Kabelgesellschaften die Fondsmittel investiert wurden. Der Treuhänder der Fonds, Wirtschaftsprüfer Carl-Ulrich Bremer aus Hamburg, hatte die Mittel auf Anforderung der Geschäftsführung, also der Herren Gundlach und Sülter, auszuzahlen. Gleichzeitig schlossen sie in ihrer Funktion als Vorstände der Gundlach & Sülter AG mit den begünstigten Kabelgesellschaften sogenannte Dienstleistungsverträge ab. In diesen Verträgen verpflichtete sich die Gundlach & Sülter AG, die Gesamtfinanzierung (Eigen- und Fremdkapital) der betreffenden Kabelgesellschaften sicherzustellen. Dafür berechnete sie Honorare in Höhe von bis zu 12 Prozent der Gesamtfinanzierungsvolumens, d.h. Beträge zwischen 1,5 und 4,5 Millionen Mark für jede Kabelgesellschaft. Bei insgesamt 11 Kabelgesellschaften, die aus Fondsmitteln gespeist wurden, machte dies einen Betrag von mehr als 30 Millionen Mark aus.
Während in den Anlegerprospekten lediglich Finanzierungsbeschaffungskosten mit insgesamt 1,5 Millionen Mark für jeden Fonds ausgewiesen wurden, also insgesamt 4,5 Millionen Mark, wurden somit de facto Finanzierungsbeschaffungshonorare (als Finanzierungsvermittlungshonorare bezeichnet) beansprucht, die ein Vielfaches ausmachten. Bereits bei der Gründung der Medienfondsgesellschaften hatten Aufsichtsrat und Vorstand hinter verschlossenen Türen errechnet, daß der AG bei einem Medienfonds mit Anlegergeldern von 50 Millionen DM Einnahmen in Höhe über 30 Millionen zufließen würden, was natürlich in den Anlegerprospekten verschwiegen wurde. Dort wurde vielmehr der Eindruck erweckt, die von den kapitalstarken Aktionären getragene AG erziele ihre Einnahmen aus den unterschiedlichsten Bereichen. Daß letztlich die Anlegergelder Basis der für die AG wichtigsten und praktisch einzig nennenswerten Einnahmequellen waren und diese dann wiederum zu einem beachtlichen Teil in Form von Tantiemen und Dividenden den Vorständen und Aktionären zugute kamen, davon erfuhren die Anleger nichts. Mit ihrem Vorgehen setzten sich die Gundlach & Sülter-Verantwortlichen als Prospektherausgeber über die in der Rechtsprechung vorherrschende . Meinung, daß in Anlegerprospekten wesentliche Vorkosten offen ausgewiesen werden müssen, großzügig hinweg.
Dabei hatte der Gesetzgeber im Jahre 1986 im Zuge des zweiten Gesetzes zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität eigens den Paragraphen 264 a ins Strafgesetzbuch (StGB) eingeführt. Damit sollte der Anlegerschutz verbessert und die Gefahr verringert werden, daß beim Vertrieb von Kapitalbeteiligungen unrichtige oder unvollständige Angaben in den Prospekten gemacht werden. Auch sollte sichergestellt werden, daß sich derjenige, der im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Kapitalanteilen in Prospekten erhebliche Umstände, die für die Kaufentscheidung Bedeutung haben, falsch darstellt oder verschweigt, strafbar macht. Das Gesetz sieht für Kapitalanlagebetrug Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren oder Geldstrafen vor.
Mit der Neuschaffung dieses Straftatbestandes verband sich die Erwartung, Kapitalbetrugsdelikte wirksamer bekämpfen zu können. Parallel zur verschärften Strafgesetzgebung wurden die Grundsätze über die zivilrechtliche Prospekthaftung bei Kapitalanlagen von der Rechtsprechung ständig weiterentwickelt. Letztlich sind die Prospekte die wichtigste und oftmals einzige Informationsquelle für Anleger, die sich am freien Kapitalmarkt beteiligen wollen. In vielen Fällen entscheiden sie darüber, ob sich ein Anleger an dem Anlageobjekt beteiligt oder nicht.
Verantwortlich für Richtigkeit und Vollständigkeit der Prospektangaben sind neben den Herausgebern auch die Initiatoren, Gestalter und Gründer der Gesellschaft. Diese haben die Pflicht, in den Prospekten sachlich über alle Tatsachen aufzuklären, die für die Beurteilung des wahren wirtschaftlichen Risikos der Kapitalanlage erforderlich sind. Bei Versäumnissen der Aufklärungspflicht haften die Verantwortlichen und werden gegenüber geschädigten Anlegern in Höhe des entstandenen Schadens schadensersatzpflichtig.
Um dem Schutzinteresse der Anleger zu genügen, ist in den letzten Jahren der Kreis der Verantwortlichen von der Rechtsprechung ständig ausgeweitet worden. Der Bundesgerichtshof (BGH) bejaht inzwischen auch die Haftung derjenigen, die zwar nicht Herausgeber der Prospekte sind, aber besonderen Einfluß auf die Gesellschaft ausüben. Neben den Initiatoren können somit auch die im Hintergrund Tätigen zur Verantwortung gezogen werden. So hat der BGH kürzlich entschieden, daß Personen und Unternehmen, die mit Rücksicht auf ihre besondere berufliche und wirtschaftliche Stellung oder aufgrund ihrer Eigenschaft als berufliche Sachkenner eine Garantenstellung einnehmen, gegenüber Kapitalanlegern haften, wenn sie durch ihr nach außen in Erscheinung tretendes Mitwirken am Prospekt einen Vertrauenstatbestand schaffen.
Kernpunkt der Prospekthaftung ist die Frage, ob in Anspruch genommenes Vertrauen enttäuscht worden ist. Dies wird immer dann angenommen, wenn Angaben unvollständig oder unrichtig sind. Unrichtig sind Angaben beispielsweise dann, wenn falsche Aussagen über eine gesicherte Finanzierung gemacht werden. Auch falsche Prognoserechnungen, die bereits zum Zeitpunkt des Vertriebes der Kapitalanlage nachweislich falsch waren, fallen hierunter. Unrichtige Angaben und das Verschweigen nachteiliger Tatsachen begründen einen Schadensersatzanspruch der geschädigten Anleger, wenn es sich um Tatsachen handelt, die von erheblicher Bedeutung sind, also die Entscheidung über den Erwerb einer Anlage beeinflussen können. Die Rechtsprechung geht davon aus, daß dies immer dann der Fall ist, wenn bei ihrer Kenntnis ein vernünftiger durchschnittlicher Anleger bei vollständiger Aufklärung über diesen Umstand die Beteiligung wohl nicht erworben hätte.
Finanzierungsbeschaffungshonorare, die - wie im vorliegenden Fall - fast die Hälfte des von den Anlegern eingezahlten Kapitals ausmachen, sind zweifellos als wesentlich zu beurteilen. Dennoch verschwiegen die Prospektherausgeber den Anlegern die Millionenzahlungen der Kabelgesellschaften an die Gundlach & Sülter AG. Erst nachdem das Hamburger Wochenmagazin "Die Zeit" im September 1988 über Rückflüsse aus Fondsmitteln an die Gundlach & Sülter AG berichtete, entschloß sich das Unternehmen, die Finanzierungsvermittlungshonorare in dem im gleichen Monat herausgegebenen Anlegerprospekt für den NEUEN MEDIEN FONDS 3 erstmals überhaupt zu erwähnen. Obwohl diese Honoraransprüche fast 8 Millionen Mark ausmachten - mehr als die Hälfte der gesamten Mittel dieses Fonds von 15 Millionen Mark -, begnügte man sich mit einer kleingedruckten Fußnote, in der keine Angaben über die tatsächliche Höhe der "Finanzierungsvermittlungshonorare" gemacht wurden. Für diese Zurückhaltung gab es gute Gründe, hatte doch die Gundlach & Sülter AG kein Interesse daran, die Anleger abzuschrecken. Die Finanzierungsvermittlungshonorare waren nämlich die wichtigste Einnahmequelle der AG.
Die vorweihnachtliche Nacht- und Nebelaktion im Jahr 1988, mit der am Tag vor Heiligabend die Kabelgesellschaft Würzburg - Kabelcom Würzburg - gegründet wurde, offenbart, daß die Verantwortlichen selbst vor ökonomisch unsinnigen Projekten nicht zurückschreckten, um in den Genuß dieser Finanzierungsvermittlungshonorare zu kommen. Nachdem die TKS, die Tochtergesellschaft der Post, eine Beteiligung an der Kabelcom Würzburg abgelehnt hatte, weil in ihren Augen das Unternehmen keine wirtschaftlichen Perspektiven bot, entschlossen sich Gundlach und der Geschäftsführer der PKK (Projektgesellschaft für Kabelkommunikation) Peter Rump, dieses Unternehmen ohne Beteiligung der TKS zu gründen. Auch die PKK gehörte seit 1986 zu den Nutznießern des mit Hilfe von Anlegergeldern geschaffenen Geldkreislaufsystems, indem sie Geschäftsbesorgungsverträge (sog. Projektmanagementverträge) mit den Kabelgesellschaften vereinbarte, die ihr Millionenhonorare bescherten.
Gundlach und Rump setzten sich kurzerhand selbst als Geschäftsführer der neu gegründeten Kabelcom Würzburg ein. Bereits zwei Tage nach Gründung der Kabelgesellschaft schlossen die beiden Kabelcom-Geschäftsführer mit ihren eigenen Unternehmen sogenannte Dienstleistungsverträge ab, die diesen Einnahmen in Millionenhöhe garantierten - zu Lasten der Kabelcom Würzburg. Die Gundlach & Sülter AG ließ sich dafür, daß sie sich vertraglich verpflichtete, mit Hilfe von Anlegergeldern die Gesamtfinanzierung der Kabelcom Würzburg sicherzustellen, ein Honorar von 3090000,00 DM zusichern. Der Vergütungsanspruch entstand bereits bei Vertragsunterzeichnung, also vor Sicherstellung der Gesamtfinanzierung. Dies erwies sich für die Gundlach & Sülter AG als besonders vorteilhaft, weil sie dadurch - ohne irgendeine Leistung erbracht zu haben - das gesamte Honorar als Forderung in ihre Bilanz für das Geschäftsjahr 1988 aufnehmen und so einen Gewinn ausweisen konnte.
Die Kabelcom Würzburg wurde zu einem Zeitpunkt gegründet, als die Gundlach & Sülter-Verantwortlichen bereits wußten, daß die Renditeprognosen viel zu optimistisch waren. Dazu kam, daß es im süddeutschen Raum bereits etliche Kabelgesellschaften gab und die wirtschaftlichen Perspektiven für eine weitere Gesellschaft in Würzburg deshalb schlecht waren. Die Anlaufkosten der neu gegründeten Gesellschaft waren immens. Neben der Vergütung von über drei Millionen Mark für die Gundlach & Sülter AG wurden weitere kostenträchtige Verträge zu Lasten der Kabelcom Würzburg abgeschlossen, im wesentlichen zum Vorteil der FKK. Insgesamt wurde die Kabelcom Würzburg mit Honorarverpflichtungen in Höhe von über 7 Millionen Mark belastet, so daß im Gründungs-jahr der Jahresabschluß einen Fehlbetrag von fast 3,5 Millionen Mark auswies. Für die Anleger bedeutete das, daß ihre Beteiligung in Höhe von 5 Millionen Mark an der Kabelcom Würzburg in ein Projekt investiert worden war, das alles andere als ein "zukunftsträchtiges Investitionsobjekt" war, eher schon ein "Selbstbedienungsprojekt" seiner Initiatoren.
Auch die zwei anderen von der NEUEN MEDIEN FONDS 3 finanzierten Kabelgesellschaften standen von Anfang an auf unsicheren Beinen. Die in den Anlegerprospekten für den Medienfonds 3 als "einmalige und letztmalige Chance" für Anleger beschriebenen Investitionsprojekte waren in Wirklichkeit vor allem ein probates Mittel, die Lebensdauer der AG zu verlängern und den sich damals bereits abzeichnenden Konkurs hinauszuzögern. Die Vergütungsansprüche der Gundlach & Sülter AG gegenüber den Kabelgesellschaften wurden nämlich auf der Aktivseite in voller Höhe bilanziert, wodurch die Gundlach & Sülter AG noch einen Gewinn von über 2 Millionen Mark für 1988 ausweisen konnte. Natürlich war dem "kompetenten" Aufsichtsrat nicht entgangen, daß sich Kabelanschlußzahlen, die 40 Prozent unter den prognostizierten Werten lagen, negativ auf die wirtschaftliche Lage der Kabelgesellschaften auswirken mußten und die angeblich werthaltigen Honorarforderungen in höchstem Maße gefährdet waren. Dies behielten sie aber wohlweislich für sich.
Zieht man eine kritische Bilanz der wirtschaftlichen Perspektiven aller drei Medienfonds, so ist den Anlegern, die ihr Geld in den NEUEN MEDIEN FONDS 3 eingezahlt haben, besonders übel mitgespielt worden. Dieser Fonds wurde ab Herbst 1988 auf dem freien Kapitalmarkt angeboten. Obwohl die Aufsichtsräte und Vorstände der Gundlach & Sülter AG als Prospektherausgeberin zu diesem Zeitpunkt wußten, daß die Anschlußdichten bei den Kabelkunden weit hinter den Planzahlen zurücklagen, wurden in den Anlegerprospekten unverändert hohe Renditen ausgewiesen. Sogar noch im Frühjahr 1989 wurden Kapitalanlagen verkauft. Die Rendite von über 17 Prozent, für die meisten Anleger in Verbindung mit den versprochenen Verlustzuweisungen ein wichtiger Anreiz, ging von einer Kabelanschlußdichte von 60 Prozent der anschließbaren Wohneinheiten in den betreffenden Städten aus. Dies war jedoch eine von der Realität weit entfernte Prognose. Selbst die Düsseldorfer Treuhand-Gesellschaft Altenburg & Tewes stellte in ihrem Prospektprüfungsbericht für den Medienfonds 3 fest, daß inzwischen ein wichtiger Anreiz für den Kabelanschluß entfallen sei. Die Privatprogramme RTL und SÄT l waren nämlich in vielen Städten bereits über die Hausantenne empfangbar. Dennoch hielten die Prüfer die Akzeptanzprognosen für "insgesamt plausibel", ohne dies allerdings überzeugend zu begründen.
Dabei waren die Probleme auf dem Kabelmarkt offenkundig. Bereits im Frühjahr 1987 mußten die beiden Vorstände dem Aufsichtsrat eingestehen, daß es in den Kabelgesellschaften Wolfsburg und Braunschweig erhebliche Probleme mit den Kabelanschlüssen gab. Man verkaufte jedoch unbeirrt weiter Kapitalbeteiligungen an Verkabelungsprojekten mit den attraktiven Rendite versprechen und zog nicht einmal im März 1989 die Notbremse. Zu diesem Zeitpunkt stand definitiv fest, daß in sämtlichen Kabelgesellschaften, an denen die Anleger über die Medienfondsgesellschaften beteiligt waren, die Anschluß dichten 40 Prozent unter Plan lagen. Spätestens jetzt mußte allen Beteiligten klar sein, daß wohl nicht einmal die in den Prospekten versprochene Mindestrendite von 12 Prozent erreicht werden würde. Daß sich die Prospektherausgeber beim dritten Medienfonds nicht ganz wohl in ihrer Haut fühlten, wird deutlich, wenn man die Prospekte für den Medienfonds l mit dem für den Fonds 3 vergleicht. In dem im August 1987 herausgegebenen Anlegerprospekt für den Medienfonds l sind noch zehn Kriterien genannt worden, nach denen die Anlegergelder investiert werden sollten:
In dem nur ein Jahr später für den NEUEN MEDIEN FONDS 3 heraus gegebenen Prospekt war die Zahl der Investitionskriterien auf 4 zusammengeschrumpft. Nur noch die Kriterien 4, 5, 6 und 8 wurden genannt. Keine Rede war mehr davon, daß die Fremdfinanzierung des jeweiligen Investitionsvorhabens gesichert sein mußte, obwohl in der Rechtsprechung und Literatur die einhellige Meinung besteht, daß die Prospekte grundsätzlich Angaben über die Gesamtfinanzierung der Kapitalanlage enthalten müssen. Auch die Forderung, daß die Vorstände der Gundlach & Sülter AG nicht in der Geschäftsführung der jeweiligen Kabelbetriebsgesellschaft tätig sein dürfen, war weggefallen. Hierfür gab es, wie der geschilderte Fall Würzburg verdeutlicht, aus Sicht der Gundlach & Sülter AG gute Gründe.
Daß das Geldkreislaufsystem zu Lasten der Anleger überhaupt so lange problemlos funktionierte, ist wohl vor allem darauf zurückzuführen, daß die Aufsichtsräte, die für die Anleger zweifelsohne Vertrauensgaranten waren, ihr Augenmerk weniger auf eine sinnvolle Verwendung der Anlegergelder legten als vielmehr auf möglichst hohe Gewinne bei der Gundlach & Sülter AG selbst. Ihr Ziel, die AG an die Börse zu bringen, konnten die beiden im Aufsichtsrat dominierenden Hauptaktionäre nur erreichen, wenn bei der AG entsprechend hohe Dividenden ausgeschüttet wurden. So ist auch zu erklären, warum die Anlegermittel mit Zustimmung des Aufsichtsrates auch für solche Kabelgesellschaften verwendet wurden, die von vornherein auf tönernen Füßen standen, unabhängig davon aber der AG Honorarzuflüsse sicherten.
Die Personalunion von Verantwortlichen der Gundlach & Sülter AG und der Medienfondsgesellschaften garantierte ein quasi kontrollfreies System hinsichtlich der Anlegergelder. Die Kontrollorgane der Prospektherausgeberin waren gleichzeitig Kontrolleure über die Verwendung der Anlegergelder. Außerdem verfügte die Gundlach & Sülter AG über diverse Einflußmöglichkeiten in den Kabelgesellschaften. Nicht nur, daß die Vorstände und Aufsichtsräte bestimmten, welche Kabelgesellschaften mit Hilfe von Anlegergeldern finanziert wurden, die Vorstände waren außerdem in allen diesen Kabelgesellschaften im Aufsichtsrat. Außerdem beteiligte sich die Gundlach & Sülter AG ihrerseits an den Geschäftsführungs-GmbHs der Kabelgesellschaften, konnte also als Gesellschafter Einfluß ausüben.
Solange die AG nur Gewinne auswies, neigten die Aufsichtsräte offenkundig dazu, ein Auge zuzudrücken und auf eine kritische Überprüfung des Verbleibes und der wirtschaftlichen Perspektiven der ihnen anvertrauten Anlegergelder zu verzichten. Dabei war in den Statuten der Medienfondsgesellschaften ausdrücklich festgelegt, daß auf den Aufsichtsrat die Vorschriften des Aktiengesetzes (Überwachungspflicht) anwendbar sind.
Dennoch zeichnete sich schon zwei Jahre nach Gründung der AG ab, daß es mit ihr nicht zum besten stand. Bereits 1987 war der Mitfirmengründer Enno Poets ausgeschieden, und die Firmengründer und Vorstände Gundlach und Sülter hatten ihre Anteile bis auf jeweils 7,5 Prozent an den gut betuchten Karl Rauch Verlag aus Düsseldorf und die zur Berliner Bank gehörende BB-Kapitalbeteiligungsgesellschaft veräußert. Im Verlauf des Jahres 1988 beteiligte sich außerdem der Gundlach & Sülter-Steuerberater Egbert Nölken mit 1,25 Prozent am Aktienkapital. Gleichzeitig war das Gesellschaftskapital von ursprünglich l Million Mark auf zunächst 6 und später 12 Millionen Mark erhöht worden.
Trotz der Kapitalaufstockung und der finanzstarken Aktionäre zeichneten sich Finanzprobleme ab. Durch das verschwenderische Ausgabengebaren der beiden Vorstände war nämlich der größte Teil der aus den Kabelgesellschaften erzielten Einnahmen bereits Ende 1988 wieder aufgezehrt. Und die Kabelgesellschaften selbst gerieten ebenfalls in Schwierigkeiten. Da bereits im Gründungsjahr ein beträchtlicher Teil des von den Fonds eingezahlten Eigenkapitals an die sogenannten Dienstleister wieder abfloß, ließen sich die notwendigen und ebenfalls mit hohen Vorkosten verbundenen Unternehmensaufgaben nur unter größten Schwierigkeiten finanzieren. Außerdem gab es inzwischen fast flächendeckend im Bundesgebiet Kabelgesellschaften. Es war daher kaum noch möglich, weitere Kabelgesellschaften zu gründen, um daraus Honorare für die Gundlach & Sülter AG abzuweigen. Die weitaus wichtigste Einnahmequelle der AG drohte zu versiegen.
Doch weder der erfahrene Wirtschaftsprüfer Dr. Bernau noch die HANNOVER Finanz, ausweislich ihres Firmenprospektes "erfahrener und kompetenter Vollprofi für Firmenbeteiligungen", unternahmen etwas. Sie ließen die Dinge in den Medienfonds, in den Kabelgesellschaften und auch bei der AG laufen. Nicht nur in den Fondsgesellschaften, auch in der AG nahmen die Aufsichtsräte ihre Überwachungs- und Kontrollpflichten äußerst nachlässig wahr. So stellte die Düsseldorfer Treuhand-Gesellschaft Altenburg & Tewes in einem im Sommer 1989 erstellten Organisationsgutachten für die Gundlach & Sülter AG und ihre Tochterfirmen fest, daß es "gravierende Schwachstellen" gebe. Die Gutachter monierten vor allem das unzureichende Controlling und die fehlende Kostenrechnung.
Diese gravierenden Schwachstellen hätten dem Aufsichtsrat, der von 1986-1989 immerhin über dreißigmal Aufsichtsratssitzungen abhielt, und wenn es ihm erforderlich erschien, auch im aktuellen Tagesgeschäft Einfluß auf die Geschäftsführung nahm, auffallen müssen. Indes billigte er die Nachlässigkeiten in kaufmännischen Angelegenheiten und machte auch keinerlei Einwendungen gegen die hohen Vorstandsgehälter, Tantiemen und sonstigen Ausgaben, vielmehr zerbrach sich der Aufsichtsratsvorsitzende Dr. Bernau Anfang 1988 den Kopf darüber, wie man den beiden Vorständen zusätzlich zum Gehalt eine Tantieme in Höhe von jeweils 1,5 Millionen Mark für das Geschäftsjahr 1987 ermöglichen könne. In einem an seine Aufsichtsratskollegen gerichteten Schreiben schlug er vor, die Vorstandstantieme von rund l Million Mark je Vorstandsmitglied, die sich angeblich rechnerisch aus dem Jahresüberschuß ergab, auf 1,5 Millionen Mark anzuheben. Sozusagen im Gegenzug einigten sich Vorstand und Aufsichtsrat dann darauf, eine zwanzigprozentige Dividende an die Aktionäre auszuschütten.
Da die vermeintlich gewinn- und zukunftsträchtigen Anlageobjekte in Wirklichkeit in erster Linie wichtigste Einnahmequelle für die Gundlach & Sülter AG selbst, keineswegs aber für die Anleger waren, lag es auf der Hand, daß die den Anlegern versprochenen Traumrenditen ausbleiben mußten.
3. Dunkle Wolken am Kabelhimmel
Dr. Manfred Bernau in "Cash Special" 5/1988
Bei der Besetzung ihres Aufsichtsratsgremiums hatten die Firmengründer ohne Frage eine glückliche Hand. Nicht ohne Grund heißt es in dem Firmenprospekt "Die Geschichte einer Idee": "Noch ein Faktor ist für die unternehmerische Gesamtleistung der AG wichtig: Die kluge Wahl des Aufsichtsrates". Doch die vertrauenerweckenden Aufsichtsratsmitglieder hatten nur ein geringes Interesse daran, ihre Kontrollfunktionen in der AG und in den Medienfondsgesellschaften allzu kritisch auszuüben. Ihnen ging es in erster Linie um möglichst hohe Gewinnausschüttungen der AG. So konnten die beiden Vorstände, ohne vom Aufsichtsrat daran gehindert zu werden, in den drei Jahren des Bestehens der Gundlach & Sülter AG das Unternehmen nutzen, um sich und einige befreundete Berater zu bereichern. Fast 40 Prozent des gesamten Firmenumsatzes in Höhe von knapp 50 Millionen Mark von 1986-1989 flossen in die Taschen der beiden Vorstände und einiger Berater.
Helmut Kapferer beschreibt in seinem kürzlich erschienenen Buch über die Machenschaften der Geldhaie folgende Elemente als charakteristisch für die Ausplünderungsstrategie sogenannter Geldanlageexperten:
Diese Beschreibung trifft auch auf die Gundlach & Sülter-Konzeption zu. Aufgrund der sogenannten Dienstleisterverträge flossen Millionenbeträge aus den Anlageobjekten (Kabelgesellschaften) auf die Konten der Prospektherausgeberin und von dort an die Initiatoren, Berater und Hintermänner. Die Anlageobjekte selbst befanden sich nach kürzester Zeit in einer äußerst schwierigen Lage, und man kann ohne Übertreibung hinsichtlich der Gundlach & Sülter AG von administrativem Chaos sprechen. Doch dazu mehr in Teil II.
Was die unmittelbare "Ausplünderung" angeht, genügt ein Blick in die Gehalts-, Gebühren- und Beratungskostenkonten. Rund 7,5 Millionen Mark sind allein den beiden Vorständen in drei Jahren zugeflossen. Dabei handelte es sich um Gehaltszahlungen, Tantiemen, Dividenden und eine sog. Know-how-Vergütung. Die "Know-how-Vergütung" in Höhe von 2,5 Millionen Mark ist ein gutes Beispiel für den Erfindungsreichtum und die Kreativität der beiden lOS-Schüler, wenn es darum ging, Geldmittel auf ihre Privatkonten umzuleiten. Im vorliegenden Fall vereinbarten Aufsichtsrat und Vorstand, die Idee selbst, Verkabelungsprojekte über den privaten Anlagemarkt zu finanzieren, als "Vermögenswert" zu bewerten und zusätzlich zum ohnehin üppig bemessenen Gehalt zu vergüten.
Ausschlaggebend für diese ziemlich ungewöhnliche Vereinbarung war die im Aufsichtsrat gewachsene Erkenntnis, daß die wahre Höhe der Vorstandstantiemen, die im Jahr 1987 immerhin 3 Millionen Mark ausmachten, auf keinen Fall der Öffentlichkeit und damit den Anlegern bekannt werden dürfe. Der Aufsichtsrat beschloß deshalb, dem Vorstand anstelle der Tantieme eine Know-how-Vergütung gleichsam als getarnte Tantieme zukommen zu lassen. Eigentlich mußte der Aufsichtsrat, allen voran der Wirtschaftsprüfer Dr. Bernau, wissen, daß man eine neue Idee zur Gründung eines Unternehmens - wenn überhaupt - allenfalls in der Gründungsphase als Know-how erwerben kann, und nicht zwei Jahre nach Unternehmensgründung. Doch er gab seine Zustimmung zu diesem merkwürdigen, aber für die Vorstände äußerst einträglichen Vertrag. So kam es, daß die AG zwei Jahre nach ihrer Gründung das "Know-how" von Gundlach und Sülter im Bereich der Telekommunikation für 2,5 Millionen DM erwarb.
Das Know-how bestand laut "Kaufvertrag" einerseits in "der Kenntnis über die technische und wirtschaftliche Durchführung von Verkabelungsmaßnahmen für das Kabelfernsehen" und andererseits "in der Einbeziehung privatrechtlicher Investoren in die Finanzierung und Vermarktung derartiger Kabelnetze". Nahezu alle mit Verkabelungsfragen befaßten Mitarbeiter von Fernmeldeämtern und Verkabelungsfirmen verfugen über entsprechende Kenntnisse. Bleibt nur zu hoffen, daß die Postgewerkschaft nicht auch auf den Gedanken kommt, für ihre Mitglieder, die nur einen Bruchteil des ohnehin sehr üppig bemessenen Jahresgehaltes der Ex-Vorstände verdienen, ebenfalls eine "Know-how-Vergütung" zu fordern.
Wie leichtfertig und überaus großzügig Aufsichtsrat und Vorstand mit dem Geld der AG, das heißt also mit den auf Grundlage der Anlegergelder erzielten Umsätzen umgingen, wird auch an den Dividendenzahlungen deutlich, die sich die Aktionäre auf Beschluß des Aufsichtsrates, also letztlich der beiden Hauptaktionäre, der HANNOVER Finanz und der Familie Bernau, bewilligten. Über die gängige Praxis, in der Gründungsphase eines Unternehmens, zudem in einer so kapitalintensiven Branche wie der Verkabelung, mit Dividendenausschüttungen behutsam umzugehen, setzte man sich hinweg. Als Aufsichtsräte führten die beiden Hauptaktionäre bereits für das Gründungs- und Rumpfgeschäftsjahr 1986 einen Beschluß herbei, wonach fast der gesamte Gewinn in Form von Dividenden ausgeschüttet wurde. So konnten die HANNOVER Finanz und die Familie Dr. Bernau bei einem ausgewiesenen Bilanzgewinn von 255 000 Mark für nur vier Monate Dividenden in Höhe von zusammen fast 100000 Mark auf ihren Konten verbuchen.
Auch in den Folgejahren waren die Dividendenzahlungen mehr als üppig. Für das Geschäftsjahr 1987 konnten sich die Aktionäre über eine Traumdividende in Höhe von 20 Prozent auf ihr eingezahltes Kapital freuen. Obwohl die Hauptaktionäre als Aufsichtsräte im Herbst 1989 über die akute Konkursgefahr bei Gundlach & Sülter AG im Detail unterrichtet waren, ließen sie sich noch Dividenden in sechsstelliger Höhe auszahlen. Der Vorstandsvorsitzende der HANNOVER Finanz, Hertz-Eichenrode, empörte sich zwar in einem an seinen Vorstandskollegen Schandelmaier gerichteten Vermerk über die unangemessene Forderung von Herrn Sülter nach Know-how-Vergütung, hatte gleichzeitig aber keinerlei Skrupel, für die HANNOVER Finanz von der nach eigenem Befinden konkursgefährdeten Gundlach & Sülter AG eine Dividende in Höhe von 190000 Mark netto zu kassieren. Auch der Aufsichtsratsvorsitzende Dr. Bernau ließ sich noch Ende Oktober 1989, kurz vor Eröffnung des Vergleichsantragsverfahrens eine Dividende von über 100000 Mark netto auf sein Konto überweisen.
Aber nicht nur die Vorstände, Aufsichtsräte und Hauptaktionäre arbeiteten Hand in Hand, um den von ihnen initiierten Geldkreislauf möglichst auf die Konten der Gundlach & Sülter AG zu lenken und vom Geldkuchen dann auch selbst ein großes Stück abzuschneiden. Gundlach und Sülter war es gelungen, ein dichtmaschiges Beziehungsgeflecht von Beratern aufzubauen, durch das die zweifelhaften Transfers eines beachtlichen Teils der auf dem freien Kapitalanlagemarkt eingeworbenen Anlegergelder an die Gundlach & Sülter AG gedeckt wurden. Insbesondere der Rechtsberater Dr. Böx und der Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Egbert Nölken spielten hierbei eine herausragende Rolle.
Nölken, der sich als Erfinder des Medienfondskonzeptes bezeichnete, ließ sich für seine diversen Beratungstätigkeiten für die Medienfondsgesellschaften und die Gundlach & Sülter AG mehr als fürstlich entlohnen. Für seine Beratungsleistungen erhielt er von Mitte 1986 bis Ende 1988 mehr als 2 Millionen Mark an Honoraren. Auf den Zeitraum seiner Tätigkeit umgerechnet, ergibt das ein wöchentliches Honorar von 15 000 Mark. Dafür zeigte sich Nölken seinerseits großzügig bei der Erteilung von Testaten, ganz besonders, was die Jahresabschlüsse der Medienfondsgesellschaften anging. So testierte er noch Ende Mai 1989 für die NEUE MEDIEN FONDS 3 GmbH & Co. KG einen Jahresabschluß, in dem die Kapitalbeteiligung an der Kabelcom Würzburg, deren mehr als zweifelhafte Seriösität bereits beschrieben wurde, in voller Höhe von 5 Millionen Mark als werthaltig ausgewiesen wurde, obwohl damals schon hinlänglich bekannt war, daß diese Kabelgesellschaft finanziell nicht lebensfähig war. Dennoch bescheinigte er in einem uneingeschränkten Testat, daß "der Jahresabschluß ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt" und die Bilanz "alle Risiken und Wagnisse enthält".
Mit von der Partie war von Anfang an auch der Rechtsberater der Gundlach & Sülter AG, Dr. Böx, der im gleichen Haus wie die Gundlach & Sülter AG residierte. Er erhielt im gleichen Zeitraum fast eine Million Mark an Pauschalhonoraren für rechtliche Beratungen.
Als sogenannter politischer Berater ließ sich der Handwerksmeister Dieter Lindemann aus Baiersbronn im Schwarzwald verdingen, der sich seiner guten Kontakte zum Bundespostminister Schwarz-Schilling und zum früheren Ministerpräsidenten Lothar Späth rühmte. Das Vorstandsmitglied der Kreishandwerkerschaft Freudenstadt und der Träger der Goldenen Ehrennadel des Elektrohandwerkes ließ sich seine sogenannten Beratungsdienste mit über einer Million Mark vergüten.
Profitiert von der Großzügigkeit der Gundlach & Sülter-Vorstände haben aber auch gute Freunde aus der Vertriebsbranche, wie beispielsweise der frühere Anlageberater Rolf Hoffmeister aus Achim bei Bremen. Nachdem ihm zunächst im Februar 1988 eine Geschäftsführertätigkeit in "einem bedeutenden Unternehmen der Gundlach & Sülter-Gruppe" mit Gehaltsaussichten von über 500 000 Mark jährlich angeboten worden war, schloß die Gundlach & Sülter AG im darauffolgenden Oktober mit der Maklerfirma Rita Hoffmeister einen Repräsentanzvertrag ab, der dieser ein Mindesthonorar in Höhe von 180 000 Mark sicherte. Als Gegenleistung war die Maklerfirma Hoffmeister lediglich verpflichtet, Abschlüsse von Grundstückseigentümern vorzubereiten (nicht etwa abzuschließen) und monatlich darüber zu berichten, was nur sporadisch geschah. Die Erfolglosigkeit seines Freundes Hoffmeister honorierte Gundlach dann noch mit einer Autotelefonanlage, die er ihm - selbstverständlich auf Firmenkosten - schenkte.
Zu den bestverdienenden Beratern gehörten die Kapitalmarktprofis Harro Lein und Rainer Burmeister. Beide hatten es in der Abschreibungsbranche bereits zu zweifelhaftem Ruf gebracht. Als Vertriebskoordinatoren der Gundlach & Sülter AG vereinnahmten sie sogenannte Superprovisionen für diverse Beratungsaufgaben wie die Akquisition von Vertriebsbeauftragten für den Verkauf von Anlagen und die Durchführung von Vertriebstagungen. Für ihre Tätigkeiten zahlte die Gundlach & Sülter AG an sie fast 6 Millionen Mark. Eine weitere ebenfalls gut dotierte Stütze des Gundlach & Sülter-Anlagevertriebs war Georg Oppermann aus Bad Soden, der sich Mitte der achtziger Jahre mit Bauherrenmodellen übernommen hatte und Konkurs anmelden mußte.
Mit Hilfe großzügig bemessener Honorare und Provisionen war so ein Beziehungsgeflecht entstanden, in dem rechtliche, steuerliche und vertriebliche Aufgaben in einer nahezu kontrollfreien Sphäre im Sinne der Gundlach & Sülter-Verantwortlichen erledigt wurden. Gundlach und Sülter wirtschafteten aus dem Vollen und ließen es an nichts fehlen. Auf dem Programm der Gundlach & Sülter AG standen workshops im Hotel Atlantic Hamburg, Floßfahrttagungen in München und eine Reise mit der Finjet von Travemünde nach Helsinki, mit denen die Mitarbeiter des Anlagevertriebs bei Laune gehalten wurden. Schließlich waren sie es, die durch den Verkauf der Kapitalanlagen den Grundstock für die Umsätze der Gundlach & Sülter AG bildeten.
Zweck dieser Veranstaltungen war es, die auf selbständiger Basis arbeitenden Anlageberater auf die "Gundlach & Sülter-Firmenphilosophie" einzuschwören und ihnen die "erstklassigen Anlageprojekte" näherzubringen. Regten sich bei ihnen hie und da Zweifel an der Solidität und Sicherheit der Anlageobjekte, so wurden diese beim Glas Sekt oder Wein in angenehmer Umgebung ausgeräumt.
Kongreßveranstaltungen mit höchst politischer Prominenz, wie dem früheren Bundeswirtschaftsminister Haussmann, exklusive Vortragsveranstaltungen, Grünkohlessen und Weinproben rundeten den auf die Demonstration von Wohlstand ausgerichteten Stil des Unternehmens ab. Ein besonderes gesellschaftliches "Highlight" war eine Galaveranstaltung "Life in Cabaret" in einem hannoverschen Nobelhotel mit Candlelightdinner, Ballett und Modenschau, ausgerichtet von der Ehefrau Gundlachs, der NDR-Fernsehmoderatorin Alida. Zu diesem gesellschaftlichen Ereignis kamen fast 200 Gäste aus Wirtschaft und Politik.
Verschwenderisch ging man mit den Firmengeldern auch bei Auslandsreisen um. Diese führten bis nach Asien und in den Orient. So reiste das Ehepaar Gundlach zum Jahreswechsel 1988/ 89 nach Oman und rechnete dafür Kosten von 34 000 Mark über die Firma ab. Erst nachdem die Abschlußprüfer und der Aufsichtsrat der Gundlach & Sülter AG nicht überzeugt werden konnten, daß die Weihnachtsreise in den Orient rein geschäftlichen Zwecken diente, sah sich das Ehepaar Gundlach genötigt, diese Kosten ein halbes Jahr später zurückzuzahlen. Als kleines Trostpflaster genehmigte sich Gundlach daraufhin zusammen mit seinem Vorstandskollegen Sülter einen Segeltörn für über 7000 Mark auf Firmenkosten.
Eine weitere, häufig bei dubiosen Kapitalanlagegeschäften mit Abschreibungscharakter anzutreffende Strategie, Gelder zu transferieren, ist die Gründung von Tochterfirmen. Der Kapitalmarktexperte Helmut Kapferer spricht in diesem Zusammenhang von der "Netzwerkstrategie". Auch die Gundlach & Sülter-Verantwortlichen haben es in kürzester Zeit geschafft, ein wahres "Firmenimperium" aufzubauen. Unermüdlich erwarben sie Firmenbeteiligungen und gründeten neue Tochtergesellschaften. Das "Gundlach & Sülter-Netzwerk" umfaßte Ende 1989 fast 40 Firmenbeteiligungen, worunter auch etliche in ihrem alleinigen Besitz waren. Durch Herausstellung der weitverzweigten Firmenstruktur in den Prospekten wurde der Eindruck von Wirtschaftsstärke und Marktmacht verbreitet. Hinter den auffälligen Schaubildern und klangvollen Firmennamen verbargen sich indes größtenteils verlustträchtige Geschäfte, die zudem zum Teil in Wirklichkeit nicht einmal von den Firmen selbst, sondern von Außenstehenden betrieben wurden.
Dies wird besonders deutlich am Beispiel der NEUE MEDIEN PROGRAMM GmbH (NMP), einer hundertprozentigen Tochterfirma der Gundlach & Sülter AG. Im Geschäftsbericht 1987 wird ihre Gründung mit der Notwendigkeit begründet, ein "zweites Bein" zu schaffen. Das Ziel der Gesellschaft sei die "Produktion und weltweite Vermarktung hochwertiger Fernsehprogramme". Die Wirklichkeit sah allerdings ganz anders aus.
Die Gundlach & Sülter AG hatte im Sommer 1987 von ihrem Vertriebskoordinator Harro Lein für 51000 Mark den Firmenmantel Trilion Film Video Production GmbH erworben und ihr den Namen NEUE MEDIEN PROGRAMM GmbH (NMP) gegeben. Die einzige Aufgabe dieser Firma bestand darin, eine 52 Folgen umfassende Zeichentrickfilmserie zu erwerben und zu vermarkten. Als Lieferant der Serie wurde die ECP European Cartoon Production mit Sitz in Liechtenstein eingeschaltet. Mit der ECP wurde ein Vertrag geschlossen, wonach diese ihre Rechte an einer Zeichentrickfilmserie an die NMP übertragen sollte. Durch diesen Vertrag wurden erhebliche Mittel von der Gundlach & Sülter AG abgezweigt. Zunächst wurde die NMP von ihrer Muttergesellschaft mit Gesellschaftskapital und Darlehensbeträgen in Millionenhöhe ausgestattet. Die NMP verpflichtete sich sodann, für die Urheberrechte der Zeichentrickfilmserie und die Finanzierung der Produktion 550000 US $ und außerdem für jede ordnungsgemäß abgelieferte unsynchronisierte Folge weitere 170000 US $ Zug um Zug gegen Lieferung zu zahlen. Als Produzent für die ECP trat der mit Harro Lein befreundete Rudolf Novotny auf. In der Folgezeit wurden von der Gundlach & Sülter AG Schecks in Höhe von über 5 Millionen Mark auf Dollarbasis an die ECP bzw. Herrn Novotny ausgestellt. Die angeblich "hochwertige Filmserie" wurde in Wirklichkeit dann aus Taiwan bezogen, wobei es sich um eine Billigproduktion mit erheblichen Qualitätsmangeln handelte.
Natürlich hätte die Gundlach & Sülter AG nicht eigens eine Firma gründen müssen, um eine von einem Dritten hergestellte Zeichentrickfilmserie zu kaufen und weiterzuveräußern. Diese Konstruktion hatte aber den Vorteil, daß Gundlachs Ehefrau Alida als Geschäftsführerin der NMP - ab 1989 für ein Jahresgehalt von 150000 Mark - bestellt werden konnte. Trotz ihrer hochdotierten Geschäftsführertätigkeit hatte Frau Gundlach daneben noch Zeit, Moderationen und Präsentationen zu veranstalten. So moderierte sie während ihrer Tätigkeit für die Firma ihres Ehemannes den Modeball Goslar, Veranstaltungen der HANNOVER Finanz und des Cash Verlages. Dafür erhielt sie zusätzliche Honorare zwischen 14000 und 21000 Mark. Außerdem war sie als "Architektin", "Bauplanerin" und "Statikerin" für die Gundlach & Sülter AG tätig und stellte der Firma dafür über 60 000 Mark in Rechnung.
Ein weiteres ebenfalls wenig erfolgreiches, dafür aber kostenträchtiges Tochterunternehmen wurde Ende 1988 mit der Communication Distribution Systems GmbH (CDS) gegründet. Ziel dieser gemeinsamen mit der Handwerksfirma Neuberger Nachrichten- und Antennentechnik, München, gegründeten Gesellschaft sollte es sein, ein zuvor von Herrn Neuberger erworbenes Patent zu vermarkten. Bei diesem Patent handelte es sich um eine sogenannte "schlaue Dose", die in Kabelnetzen die individuelle Zu- und Abschaltung von Programmpaketen ermöglichen sollte. Obwohl die Patentanwälte Kern & Partner, München, mit Schreiben vom 24.11.1988 erklärten: "Nichtsdestoweniger kann nicht ausgeschlossen werden, daß ein bislang nicht berücksichtigter Stand der Technik in Form von unveröffentlichten Druckschriften oder Vorbenutzung existiert, der die Rechtsbeständigkeit des Patents infrage stellen kann. Das Patent kann darüber hinaus bis zum 12.2.2007 mit Nichtigkeitsklage angegriffen werden", schlossen die Gundlach & Sülter-Vorstände in dem Kaufvertrag über das Patent, für das sie 2 Millionen Mark zahlten, Neuberger von jeglichen Gewährleistungsansprüchen nach dem 31.12.1990 aus. Sie sicherten Neuberger die Überweisung des Kaufpreises in voller Höhe innerhalb von 2 Wochen zu und setzten sich über die Bedenken der Patentanwälte leichtfertig hinweg. In der Folgezeit bestätigte sich dann, daß das Patent von zweifelhaftem Wert und technisch unausgereift war.
Anfang 1989 gründete die Gundlach & Sülter AG, die sich inzwischen bundesweit als "führendes Unternehmen im Bereich der regionalen Kabelgesellschaften" bezeichnete, eine weitere Tochterfirma, die Direct-Sat GmbH. Mit dieser Firma wollten die Gundlach & Sülter-Manager eine "besonders interessante Marktlücke" füllen und Einzelsatelliten-Empfangsanlagen vertreiben. Doch auch das erwies sich als ein problematisches Unterfangen, weil es auf die starke Konkurrenz des Fachhandel stieß und hohe Werbe- und Personalkosten verschlang. Der von den Vorständen beabsichtigte Verkauf von 50000 Satellitenanlagen in drei Jahren konnte nicht annähernd erreicht werden. Der geplante Umsatz, mit dem der kapitalintensive Bau eigener Kabelnetze mitfinanziert werden sollte, blieb aus. Nach einem Jahr waren nicht einmal 400 Anlagen verkauft, dafür aber Verluste von über l Million Mark aufgelaufen.
Für einige zahlte sich das Beziehungsgeflecht und die Gründung verlustträchtiger Tochter- und Beteiligungsfirmen dennoch aus. Fast 30 Millionen Mark flossen in kurzer Zeit an einen kleinen Kreis Begünstigter. Bei einem Grundkapital von 12 Millionen Mark war das baldige finanzielle Ende der AG damit vorprogrammiert.
In dem nach außen hin aufrecht erhaltenen Schein einer heilen Welt der Gundlach & Sülter AG schlug im September 1988 ein Artikel in der "Zeit" wie eine Bombe ein. Unter dem Titel "Mit Millionen jongliert" berichtete die Redakteurin Marie-Luise Hauch-Fleck über fragwürdige Offerten, mit denen private Anleger ins Kabelgeschäft gelockt würden. Frau Hauck-Fleck hatte herausgefunden, daß ein Teil des Geldes der Anleger über Umwege an die Gundlach & Sülter AG zurückfloß.
Die beiden Vorstände gaben sich empört über die Ausführungen der Redakteurin. Besonders ärgerte sie die Feststellung, daß es sich bei der Gundlach & Sülter-Konstruktion um eine "neue Spielart von Abschreibungsgesellschaften" handele und die Firmengründer Abschreibungsexperten seien. Wie in der Branche üblich, nämlich Kritiker mit Hilfe einstweiliger Verfügungen niederzuhalten, beschlossen Gundlach und Sülter, diesen Weg zu gehen. Zunächst beauftragten sie die ihnen bereits geschäftlich verbundene Düsseldorfer Treuhand-Gesellschaft Altenburg & Tewes mit einer gutachterlichen Stellungnahme, ob es sich bei den von der Gundlach & Sülter AG unterbreiteten Angeboten um eine Art von Abschreibungsgesellschaften handelte. Die bereits mit den Prospektprüfungsberichten der drei Medienfonds beauftragten Gutachter aus Düsseldorf kamen - wie nicht anders zu erwarten - zu keinem nachteiligen Ergebnis. "Die von der Gundlach & Sülter AG vermittelten Kapitalanlagen unterscheiden sich in keiner Weise von Beteiligungen an sonstigen mittelständischen Personengesellschaften", stellten sie in ihrem Gutachten fest. Bei den von der Gundlach & Sülter AG vermittelten Beteiligungen handele es sich keineswegs um Beteiligungen an einer Spielart von Abschreibungsgesellschaften. Kennzeichnend für Abschreibungsgesellschaften sei nämlich die Erwartung der Anleger, eine bestimmte Zeitlang Verluste, die sich allein durch die Anwendung steuerrechtHcher Vorschriften ergeben, zugewiesen zu erhalten. Primärer Zweck sei daher die Erzielung von Verlusten, nicht aber von Gewinnen. Anleger von Abschreibungsgesellschaften würden durch möglichst hohe Steuerverlustofferten unter Hintanstellung des wirtschaftlichen Hintergrundes geworben. Genau dies sei aber bei den Angeboten der Gundlach & Sülter AG anders, die schließlich hohe Renditen versprächen.
Den Gutachtern schien entgangen zu sein, daß durch Beschluß des Bundesfinanzhofes aus dem Jahre 1984 Abschreibungsobjekte ohnehin nur dann noch steuerlich anerkannt werden, wenn auch Gewinne und eben nicht nur Verluste angestrebt werden. Auch waren den Anlegern von der Gundlach & Sülter AG sehr wohl Verlustzuweisungen in beachtlicher Höhe versprochen worden. In den Anlegerprospekten wurden steuermindernde Verlustanteile ausgewiesen, die bei einer Beteiligung in Höhe von 100000 Mark immerhin bis zu 75594 Mark ausmachen können. Den Gundlach & Sülter-Vorständen kam das Gutachten natürlich für die von ihnen beabsichtigte gerichtliche Auseinandersetzung mit der "Zeit" mehr als gelegen.
Der Aufsichtsrat dagegen empfahl, einfach Gras über die Sache wachsen zu lassen. Anders als der Vorstand war er nämlich der Meinung, daß das von der Gundlach & Sülter AG geschaffene Fondskonzept Abschreibungscharakter habe, was sich kaum ernstlich bestreiten lasse. Insbesondere Herr Schandelmaier von der HANNOVER Finanz sprach sich dafür aus, die Situation "nüchtern und cool zu betrachten". Die HANNOVER Finanz habe die Erfahrung gemacht, daß es in derartigen Fällen am besten sei, gar nicht zu reagieren. Bekanntlich seien die Leser vergeßlich. Deshalb solle man auf eine Gegendarstellung lieber verzichten.
Doch die beiden Vorstände bestanden darauf, sich juristisch zur Wehr zu setzen. Sie strengten eine Unterlassungsklage gegen die "Zeit" an, die jedoch einige Monate später weitgehend abgewiesen wurde, was die Vorstände aber nicht hinderte, fortan von einem "gewonnenen Prozeß" zu sprechen.
Immerhin war der Aufsichtsrat durch den Zeitungsartikel aufgeschreckt worden. Er legte dem Vorstand nahe, die wahre Höhe der Vorstandsbezüge, die weiteres unliebsames Aufsehen erwecken könnten, auf keinen Fall gegenüber der Öffentlichkeit zu offenbaren. Obwohl der Aufsichtsrat intern die Auffassung teilte, daß es sich um ein Abschreibungskonzept handele, erklärte der Aufsichtsratsvorsitzende Bernau in der Kapitalanlagezeitschrift "Cash", der "Angriff" der "Zeit" sei völlig unqualifiziert. Die beiden Vorstände, von der "Zeit" als Abschreibungsexperten entlarvt, lobte er als "echte mittelständische Unternehmer" mit einem Feeling für Erfolg. Spekulationen hinsichtlich der Solidität der Gundlach & Sülter AG trat Bernau entschieden entgegen. Die Gundlach & Sülter AG - so versprach er - werde im Interesse der Aktionäre und auch der Anleger "noch lange am Leben bleiben".
Die geschönten Erklärungen des Aufsichtsratsvorsitzenden vermochten die dunklen Wolken am Kabelhimmel jedoch nicht auf Dauer zu vertreiben. Es sprach sich herum, daß die mit Hilfe der Anlegergelder finanzierten Kabelgesellschaften in immer größere finanzielle Bedrängnis gerieten. Auch die Gundlach & Sülter AG selbst kam immer mehr ins Gerede. Handwerker klagten über unbezahlte Rechnungen, und die Banken wurden angesichts der unverkennbar zunehmenden Liquiditätsprobleme unruhig.
Der Aufsichtsrat konnte im Frühjahr 1989 nicht länger tatenlos zusehen. Er entschloß sich, die Buchhaltung der AG zu überprüfen. Dies geschah am Fronleichnamstag 1989 durch den Aufsichtsratsvorsitzenden Dr. Bernau persönlich. In einem Bericht über seine Prüfung an seine Aufsichtsratskollegen stellte er, der noch wenige Monate zuvor die Herren Gundlach und Sülter als erfolgreiche mittelständische Unternehmer gewürdigt hatte, jetzt fest: "Die Herkunft der beiden Vorstände aus dem Abschreibungsmilieu ist unverkennbar. So wie bisher kann es jedenfalls nicht weitergehen."
Auch die gemeinsamen Bemühungen Bernaus und der HANNOVER Finanz, die Gundlach & Sülter AG mit Hilfe der Deutschen Bank an die Börse zu bringen, waren im Frühjahr definitiv gescheitert. Damit rückten aber auch die erhofften Spekulationsgewinne für die beiden Hauptaktionäre in weite Ferne. Dies war ohne Zweifel ein wichtiger Grund dafür, daß die Aufsichtsräte, die fast drei Jahre dem Verschwendungsgebaren des Vorstandes tatenlos zugesehen und es teilweise sogar noch gefördert hatten, nun plötzlich auf Distanz gingen. Das gute Einvernehmen zwischen Aufsichtsrat und Vorstand war gestört, erstmals traten Unstimmigkeiten offen zutage.
Ein weiteres kam hinzu. Zu Beginn des Jahres 1989 waren die Vertriebskoordinatoren Lein und Burmeister Kleinaktionäre der Gundlach & Sülter AG geworden. Hieraus erwuchs erheblicher Ärger. Auf einer Anfang Juli durchgeführten Hauptversammlung verweigerten sie dem Vorstand und Aufsichtsrat Entlastung. Sie kündigten an, daß sie die für das Jahr 1988 festgestellte Bilanz wegen offensichtlicher Unregelmäßigkeiten nicht mittragen würden. Nachdem der Aufsichtsrat durch Mehrheitsbeschluß - vor allem mit Hilfe der beiden im Aufsichtsrat vertretenen Hauptaktionäre - dennoch Entlastung erteilte, erhoben Lein und Burmeister Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage gegen die Entlastung. Gleichzeitig stellten sie Antrag auf Sonderprüfung der Bilanz 1988 gegen die Gundlach & Sülter AG.
Auch in den drei Fondsgesellschaften häuften sich die Probleme. Auf einer Gesellschafterversammlung der drei Medienfonds im August 1989 mußten Aufsichtsrat und Geschäftsführung den Anlegern über erhebliche Planabweichungen in den Kabelgesellschaften berichten. Als Hauptschuldiger wurde vom Aufsichtsrat und der Fonds-Geschäftsführung die Post ausgemacht. Ausschließlich in einer geänderten Postpolitik seien die Schwierigkeiten begründet. Die Tatsache, daß die Kabelgesellschaften durch Verträge mit der Gundlach & Sülter AG und anderen sogenannten Dienstleistern finanziell ausgeblutet waren, verschwiegen die Gundlach & Sülter-Verantwortlichen geflissentlich. Auch die hausgemachten Probleme einiger Kabelgesellschaften wie der Kabelcom Würzburg, bei der das wirtschaftliche Desaster bereits bei der Gründung vorprogrammiert war, wurden vertuscht. Man wolle die Post nun zwingen, ihre Politik zu ändern, um die Kabelgesellschaften zu sanieren. Man habe den Kabelgesellschaften sogar mit der Sperre von fälligen Kapitaleinzahlungen gedroht, um auf diese Weise die Posttochter TKS zu Verhandlungen an den Tisch zu bekommen, wurde den Anlegern mitgeteilt.
Ziel der Verhandlungen mit der TKS war es, die Anteile der Medienfonds an den Kabelgesellschaften an die Posttochter zu verkaufen. Dies war zweifelsohne ein besonders geschickter Schachzug. Die mit Hilfe der Medienfonds gegründeten Kabelgesellschaften hatten, ihre "Aufgabe" erfüllt, indem sie über die Finanzierungsbeschaffungsverträge der Gundlach & Sülter AG zu Millioneneinnahmen verhelfen hatten. Nun sollte die Posttochter die finanziell ausgebluteten Gesellschaften übernehmen und die Anlegergelder zu einem möglichst großen Teil zurückerstatten. Die Anleger reagierten verständlicherweise verärgert auf die Berichte der Geschäftsführung und Aufsichtsräte, war doch bis dahin immer die besonders vertrauensvolle Zusammenarbeit mit der Post hervorgehoben worden. Dennoch gelang es Dr. Bernau, mit der Zusicherung, "die wirtschaftliche Basis für gemeinsame Lösungen mit der Post schaffen zu wollen", die Anleger vorerst zu beruhigen.
Dem Aufsichtsrat war jedoch nun endgültig klar, daß die Zeit gekommen war, nach außen sichtbare Zeichen für einen Neubeginn bei der Gundlach & Sülter AG und in den Medienfondsgesellschaften zu setzen. Er beschloß deshalb, sich zum nächstmöglichen Zeitpunkt von den beiden ins Gerede gekommenen Vorständen zu trennen und neue Vorstandsmitglieder zu berufen.
Das bisher mit Erfolg in der Öffentlichkeit aufrechterhaltene Bild einer heilen Kabelwelt bei der Gundlach & Sülter AG und in den Medienfondsgesellschaften hatte Risse bekommen. Für den Aufsichtsrat ging es nun darum, sich möglichst unbeschadet aus dem Kabelengagement zurückzuziehen. Gleichzeitig mit der Suche nach neuen Vorstandsmitgliedern bemühten sich die beiden Hauptaktionäre, einen Käufer für die von ihnen gehaltenen Aktien zu finden. Das Rückzugsgefecht begann.
Teil II
Meine 100 Tage bei der Gundlach & Sülter AG - September 1989 - Januar 1990
1. Ein Sündenbock wird gefunden
Shelden B. Kopp
Nach dem Zusammenbruch der Gundlach & Sülter AG bin ich oft gefragt worden, warum ich aus einer gesicherten Position beim Land Niedersachsen ausgerechnet in den Vorstand eines bankrotten und zudem unsoliden Unternehmens gegangen sei. Mir ging es ähnlich wie vielen Anlegern. Auch auf mich wirkten die finanzstarken Aktionäre vertrauensbildend. Niemals wäre ich auf den Gedanken gekommen, daß hochkarätige Unternehmen wie der HDI und die BB Kapitalbeteiligungsgesellschaften ihren Namen für eine in Wirklichkeit nach dem lOS-Konzept gestaltete Abschreibungsgesellschaft hergeben. Ich ging davon aus, daß es sich bei der Gundlach & Sülter AG um ein Verkabelungs- und Medienunternehmen handelt. Auch hielt ich es zum damaligen Zeitpunkt für völlig abwegig, daß ausgerechnet Aufsichtsräte, die die Geschäftsführung renommierter Unternehmen stellten, jemanden vorsätzlich aus einem sicheren Arbeitsverhältnis in ein Konkursunternehmen holen könnten.
Noch etwas anderes kam hinzu. Ich kannte das Gundlach & Sülter-Aufsichtsratsmitglied Manfred Haenel sehr gut. Er war für mich eine Vertrauensperson. Ich hatte Herrn Haenel vor über zehn Jahren, als ich Verkabelungsreferentin im niedersächsischen Wirtschaftsministerium war, als Geschäftsführer der niedersächsischen Firma Fuba communication kennengelernt. Seither bemühte ich mich, ihn und sein Unternehmen zu unterstützen, wann immer sich die Möglichkeit dazu ergab. Fuba war als aufstrebendes, dynamisches Unternehmen aus Sicht der Landesregierung besonders förderungswürdig, vor allem im Hinblick auf Arbeitsplatzzuwächse.
So war ich sehr häufig zu Besuch in seiner Firma, u.a. als Begleiterin hochkarätiger Politiker, z.B. des ehemaligen Ministerpräsidenten Ernst Albrecht, Birgit Breuel und anderer Prominenter. Auch war ich mehrmals auf seinen Geburtstagsfeiern, und wir telefonierten häufig miteinander. Ich hatte Herrn Haenel deshalb auch über meinen Wunsch informiert, nach langjähriger Tätigkeit in der Verwaltung vorübergehend oder sogar auf Dauer in der Wirtschaft tätig zu sein.
Ende Juni 1989 - kurz zuvor hatte Dr. Bernau ihn und Herrn Schandelmaier über die Ergebnisse seiner "Fronleichnamsrevision" informiert - rief mich Herr Haenel zu Hause an. Er habe einen äußerst attraktiven Vorstandsposten bei der Gundlach & Sülter AG für mich, ließ er mich wissen. Es gebe Probleme mit den beiden Vorständen Gundlach und Sülter und man brauche unbedingt ein seriöses Vorstandsmitglied, dem man uneingeschränkt vertrauen könne, das die Postverhandlungen führe und sich vor allem um die Öffentlichkeitsarbeit kümmere. Zusätzlich habe der Aufsichtsrat ein weiteres Vorstandsmitglied für Finanzen und Controlling berufen. Da ich aus meiner langjährigen Tätigkeit als Referentin für die Verkabelung und das Postwesen im niedersächsischen Wirtschaftsministerium über recht gute Kenntnisse im Verkabelungswesen verfüge, habe er mich seinen Kollegen im Aufsichtsrat empfohlen. Er, Haenel, wisse schließlich aufgrund unserer langjährigen Zusammenarbeit, was ich könne und halte mich für die geeignete Person. Haenels Vorschlag erschien mir außerordentlich interessant. Er sprach von einer "einmaligen Chance und hochinteressanten Aufgabe".
Wenige Tage später, am 5. Juli um 18 Uhr, fand ich mich auf Veranlassung Haenels im Büro von Dr. Bernau in Hannover ein, um mich ihm und Schandelmaier vorzustellen. Später habe ich den Aufsichtsratsprotokollen entnommen, daß dieses Vorstellungsgespräch eine reine Farce war. Bereits vor dem ersten Gespräch mit mir hatte der Aufsichtsrat beschlossen, mir ein Angebot für eine Vorstandstätigkeit zu unterbreiten. Es ging dem Aufsichtsrat gar nicht um ein qualifiziertes Vorstandsmitglied, sondern man wollte einzig und allein irgendeine "Vorzeigeperson" finden, um "eine nach außen hin fällige Signalwirkung zu setzen und die Banken zu beruhigen", wie Bernau seinen Aufsichtsratskollegen schrieb. Vielleicht hätte ich bereits bei diesem ersten Gespräch mißtrauisch werden müssen. Zeugnisse oder Qualifikationsnachweise wurden von mir nicht verlangt und auch keine Fragen zu meiner Person gestellt. Ich führte das damals auf den starken Einfluß von Haenel im Aufsichtsrat zurück. Ein fataler Irrtum, wie sich später herausstellte.
Den größten Teil des knapp zweistündigen ersten Gesprächs bestritt Dr. Bernau, unangefochten die Nummer l im Aufsichtsrat. Er beklagte vehement das fehlende Kostenbewußtsein und den chaotischen Arbeitsstil der Vorstände. Auch passe ihm ihre Herkunft aus dem Abschreibungsmilieu gar nicht. Bei der Gundlach & Sülter AG handele es sich schließlich um ein Verkabelungsunternehmen mit seriösen Aktionären, die mit Abschreibungsexperten wie Gundlach und Sülter nichts zu tun haben wollten. Leider sei er erst durch einen Bericht in der "Zeit", der im übrigen in wesentlichen Punkten falsch sei, mit der unrühmlichen Herkunft der beiden Vorstände aus dem Abschreibungsmilieu konfrontiert worden. Nun wolle man einen Neubeginn mit neuen Vorständen machen. Die Hauptversammlung werde auf ihrer nächsten Sitzung eine Kapitalerhöhung von mindestens 6 Millionen Mark beschließen. Er, Bernau, und die HANNOVER Finanz als zweiter Hauptaktionär erwägten sogar eine noch höhere Kapitalerhöhung. Man glaube an die Zukunft des Unternehmens und wolle es deshalb am notwendigen Kapital nicht fehlen lassen.
Mir erschien es durchaus einleuchtend, daß der Aufsichtsrat neue Vorstandsmitglieder berufen wollte. Auch die Zusage der Aufsichtsräte, die beiden bisherigen Vorstände nach Ende meiner Einarbeitungszeit von rund 100 Tagen abzuberufen, war für mich gut nachvollziehbar. Wie hätte ich ahnen können, daß die Gundlach & Sülter AG am Ende meiner Einarbeitungszeit gar nicht mehr existieren würde? Ich gewann den Eindruck, der Aufsichtsrat wolle sich aus gutem Grunde von einem unliebsam gewordenen Vorstand trennen und glaubte den Worten Bernaus, daß man eine Neuorientierung des Unternehmens mit einem neuen Vorstand beabsichtige. Wir sprachen sogar über einen neuen Firmennamen. Ich schlug den Namen Hannover Kabel vor, in Anlehnung an die HANNOVER Finanz. Auch über mein Gehalt erzielten wir problemlos Einvernehmen. Am liebsten hätte der Aufsichtsrat es gesehen, wenn ich noch am gleichen Tag den Vorstandsvertrag unterschrieben hätte. Das ging mir dann aber doch zu schnell. Ich bat um einige Tage Bedenkzeit und ließ mir einige Unterlagen, so auch die Bilanz für das Geschäftsjahr 1988 aushändigen. Ich glaubte den Bekundungen der Aufsichtsräte, man halte mich aufgrund meiner langjährigen Erfahrungen im Verkabelungswesen für sachkompetent und freute mich über das attraktive Angebot dieser "netten, seriösen Manager", die vorgaben, einer tüchtigen Frau eine Chance geben zu wollen. Niemals hätte ich auch nur im entferntesten daran gedacht, daß ausgerechnet diese "hochkarätigen Unternehmerpersönlichkeiten der ersten Garnitur" mich in eine Falle locken würden.
In den nächsten Tagen machte ich mich mit den mir überlassenen Unterlagen, insbesondere der Bilanz vertraut. Dabei stellte ich fest, daß die Finanzlage des Unternehmens recht angespannt war.' Auch wurde mir bald klar, daß die beiden Vorstände nicht gerade eine sparsame Ausgabenpolitik betrieben. Doch immerhin wies die Bilanz noch einen Gewinn in Höhe von über zwei Millionen Mark aus und es stand eine Kapitalerhöhung in Millionenhöhe ins Haus. Auf den Gedanken, daß die mir überreichte Bilanz geschönt bzw. schlichtweg falsch sein könnte, bin ich überhaupt nicht gekommen . Erst viele Monate später erfuhr ich von den Fragwürdigkeiten dieser Bilanz.
Was der Aufsichtsrat mit meiner Berufung in Wirklichkeit bezweckte, ist mir erst später klar geworden. Er wollte gegenüber der Öffentlichkeit und den Anlegern den Eindruck erwecken, daß die Hauptaktionäre weiter voll hinter dem Unternehmen stehen, und Zeit für sie gewinnen, ihre Aktien zu verkaufen. Bereits zu diesem Zeitpunkt führte Bernau nämlich Gespräche mit der SUEZ-Gruppe mit dem Ziel, seine und möglichst auch die Aktien der HANNOVER Finanz zu verkaufen. Einige Monate später erfuhr ich dann auch, daß Bernau und Schandelmaier sich noch vor meinem Einstieg beider Gundlach & Sülter AG auch mit dem Vorstandsvorsitzenden der SÜWEDA AG in Mainz getroffen und über den Verkauf ihrer Aktien verhandelt hatten.
Nichts von alldem ahnend traf ich mich wenige Tage nach dem ersten Gespräch mit Herrn Schandelmaier in dessen Büro. Meine Bedenken hinsichtlich der Bilanz 1988 und meine Hinweise auf die angespannte Finanz- und Liquiditätslage räumte Schandelmaier mit der von den Aktionären in Kürze geplanten Kapitalerhöhung aus. Man habe bis jetzt damit gewartet, weil man zunächst neue Vorstandsmitglieder berufen wollte. Vehement widersprach er auch meiner Befürchtung, daß die Hauptaktionäre angesichts des hohen Kapitalbedarfs und der offenkundigen Liquiditätsprobleme ihre Gundlach & Sülter-Beteüigungen über kurz oder lang verkaufen oder das Unternehmen liquidieren könnten. Dies könne sich die HANNOVER Finanz allein schon aus Imagegründen überhaupt nicht leisten. Immerhin sei gerade die Gundlach & Sülter-Beteiligung eine der bekanntesten Engagements der HANNOVER Finanz. Auch der HDI-Konzern werde das niemals mitmachen! Für mich klang das alles durchaus einleuchtend.
Für den darauffolgenden Abend lud Herr Schandelmaier mich zusammen mit meinem "Förderer" Haenel ins hannoversche Feinschmecker-Restaurant Lila Kranz ein. Bei Kerzenschein und Viergang-Menü räumten sie, die auf mich so sympathisch wirkenden Geschäftsmänner, letzte Bedenken bei mir aus. Es sei doch eine hochinteressante Aufgabe, die bei der Gundlach & Sülter AG auf mich wartete, und der Aufsichtsrat und die hinter ihm stehenden Unternehmen würden mich in jeder Beziehung unterstützen. Haenel fügte noch hinzu, daß ich solch eine großartige Chance kaum ein zweites Mal in meinem Leben erhalten würde. Noch vor dem Dessert gab ich den beiden meine Zusage, am l. September bei der Gundlach & Sülter AG als Vorstand für Presse, Marketing und Postverhandlungen anzufangen. Wenige Tage darauf unterschrieb ich den Vertrag für eine fünfjährige Vorstandstätigkeit. Für meine Gutgläubigkeit und Vertrauensseligkeit habe ich später bitter büßen müssen.
Anfang August - also vor meinem Eintritt in den Vorstand - einigte sich Dr. Bernau mit Gundlach über dessen Ausscheiden. Bernau nutzte diese Gelegenheit, um über die Presse zu verlautbaren, daß die beiden Hauptaktionäre weiter vol! hinter dem Unternehmen stünden und bereits ein neuer Vorstand berufen worden sei. Gundlach verkündete in der Presse, daß das Unternehmen "prima laufe und lediglich verwaltet werden müsse". Da er selbst aber noch nicht "im Rentenalter" sei, sei ihm das zu wenig kreativ. Nach außen hin wurde also auch jetzt wieder ein vernehmlich der Eindruck eines gesunden, stabilen Unternehmens erweckt. Trotz katastrophaler Finanz- und Liquiditätslage sagte Dr. Bernau Gundlach dann auch noch eine halbe Million Mark als Abfindung aus AG-Mitteln zu.
Mich selbst bat Bernau für den 4. August morgens zu einem Gespräch in die Räume der Gundlach & Sülter AG, um mich den leitenden Mitarbeitern vorzustellen. Überraschenderweise erschien zu diesem Gespräch, eigens aus Hildesheim angereist, auch Herr Haenel. Ich interpretierte sein Kommen damals als "freundschaftliche Geste" mir gegenüber. Mein erster Eindruck von der Gundlach & Sülter AG war positiv. Die repräsentativen, geschmackvoll eingerichteten Büroräume in bester Innenstadtlage Hannovers und die gediegene Ausstattung mit Mahagonimöbeln und Holzvertäfelung wirkten auf mich als Zeichen von Wohlstand und Solidität.
Auch in diesem Gespräch blieben mir die eigentlichen Absichten, die der Aufsichtsrat mit meiner Berufung verfolgte, verborgen. Bernau verkündete den leitenden Mitarbeitern, die damals die Liquiditätsprobleme bereits zu spüren bekamen, Aufsichtsrat und Hauptaktionäre wollten durch meine Berufung deutlich machen , daß sie weiter voll hinter dem Unternehmen stehen. Er habe auch ganz bewußt eine Frau berufen, weil seine Tochter ihn von der Notwendigkeit überzeugt habe, mehr für die Förderung von Frauen im Management zu tun. Er sei sicher, daß ich die in mich gesetzten Erwartungen erfüllen werde. Nach dem Ausscheiden von Herrn Gundlach würde nun ein dreiköpfiger Vorstand, Klaus Sülter, Peter Mumme und Bettina Raddatz, die Geschicke des Unternehmens leiten.
Mit viel Optimismus und Freude auf die neue Aufgabe verabschiedete ich mich Anfang August 1989 von meinen Vorgesetzten und Kollegen beim Land Niedersachsen. Ich war entschlossen, meine neue Aufgabe mit Engagement anzugehen. Besonders freute ich mich auf die Zusammenarbeit mit dem Aufsichtsrat. Hätte mir damals jemand die Augen über dessen wahre Absichten und die tatsächliche Lage des Unternehmens geöffnet, ich hätte ihn vermutlich als unverbesserlichen Pessimisten oder ganz einfach mißgünstig abgetan.
Mein erster Arbeitstag bei der Gundlach & Sülter AG bestätigte meine Zuversicht. Von meinem relativ bescheidenen Amtszimmer in der Staatskanzlei zog ich in ein mit wertvollen Möbeln und modernsten Geräten ausgestattetes Luxusbüro um. Meine neue Vorzimmersekretärin, Frau B., die ich von Gundlach übernahm, begrüßte mich mit einem Blumenstrauß. Meine Kollegen Sülter und Mumme gaben sich betont kollegial. Bernau erkundigte sich telefonisch nach meinem Wohlergehen und gab sich väterlich-verständnisvoll. Ich hätte sein uneingeschränktes Vertrauen und könne "jederzeit mit jedem Problem" zu ihm kommen.
Mehr machte mir von Anfang an Widerstand aus den Reihen des Mittelmanagements der Gundlach & Sülter AG zu schaffen. Fragen von mir wurden teils gar nicht, teils ausweichend beantwortet. Der leitende Mitarbeiter S., der von Dr. Bernau ganz besonders geschätzt wurde, sagte mir unverblümt auf den Kopf zu, daß er es für eine "Zumutung halte, eine Frau, und dann auch noch aus einer Behörde, vor die Nase gesetzt zu bekommen". Ich interpretierte ein solches Verhalten zunächst als Bestandteil der üblichen Abwehrmechanismen, mit denen Männer auch heute noch Frauen im Management das Leben schwer machen.
In der zweiten Woche meiner Tätigkeit suchten mich jedoch meine beiden Vorstandskollegen Sülter und Mumme in meinem Büro auf. Sie müßten dringend mit mir sprechen. Die leitenden Mitarbeiter des Mittelmanagements "hätten sich massiv über mich beschwert". Meine direkte Art, die Dinge anzugehen und unangenehme Fragen zu stellen, käme hier nicht gut an und ich solle mich mit kritischen Fragen in den ersten 100 Tagen besser zurückhalten, um die leitenden Mitarbeiter nicht zu verunsichern und zu demotivieren.
Ich stellte daraufhin jeden einzelnen der leitenden Mitarbeiter zur Rede und bat darum, mir doch konkret zu sagen, welche kritische Frage ihn "verunsichert" oder "frustriert" habe. Dabei kam nicht viel heraus, da einzeln von mir befragt, jeder Mitarbeiter abstritt, sich über mich beschwert zu haben. Lediglich Herr S. sagte offen heraus, daß er mich für völlig inkompetent halte und schon deshalb Fragen von mir als Zumutung empfinde. Ich nahm das damals nicht allzu ernst, weil ich sicher war, die leitenden Mitarbeiter durch faires Verhalten , Offenheit und kooperativen Führungsstil für mich gewinnen zu können. Auch glaubte ich, die unterschwelligen Konflikte durch offene Gespräche abbauen zu können.
Erst nach dem Konkurs wurde mir klar, daß es bei den leitenden Mitarbeitern gar nicht in erster Linie um geschlechtsspezifische oder Führungs-Konflikte ging. Ein Teil dieser Mitarbeiter war über die Hintergründe der sich immer stärker abzeichnenden Misere bei der Gundlach & Sülter AG bestens informiert. Da einige dieser Mitarbeiter für das Controlling in den Kabelgeschäften verantwortlich waren, wußten sie auch um den dramatischen Wertverfall der Anlegergelder. Sie, die außergewöhnlich hoch dotiert und in die eingefahrenen Beziehungsstrukturen eingebunden waren, hatten verständlicherweise Schwierigkeiten mit einer Vorgesetzten, die sie nicht recht einzuordnen vermochten und die ihnen zudem heikle Fragen stellte. Da mir nicht bekannt war, daß es zwischen dem Aufsichtsratsvorsitzenden und diesen Mitarbeitern enge Verbindungen gab und hinter dem Rücken des Vorstandes sogar Besprechungen stattfanden, berichtete ich dem sich so wohlwollend-väterlich gerierenden und mir damals durchaus sympathischen Aufsichtsratsvorsitzenden offen über die Widerstände im Mittelmanagement. Damit gab ich mir eine Blöße, die Dr. Bernauin der Folgezeit rigoros gegen mich ausspielte. Er behauptete nämlich fortan, daß es mir nicht gelungen sei, zu den Gundlach & Sülter-Mitarbeitern "ein gutes Verhältnis" aufzubauen.
Schon wenige Tage nach meinem Arbeitsbeginn stellte ich fest, daß die Liquiditätsprobleme der Gundlach & Sülter AG sehr viel gravierender waren, als dies in den Vorgesprächen deutlich geworden war. Ich rechnete allerdings fest mit der vom Aufsichtsrat zugesagten Kapitalerhöhung. Als ausgerechnet Klaus Sülter auf einem Flug von Frankfurt nach Hannover von einer unmittelbar bevorstehenden Konkursgefahr sprach, glaubte ich, er wolle mich lediglich durch haltlose Übertreibungen verunsichern und das in meinen Augen noch ungetrübte Vertrauensverhältnis zum Aufsichtsrat belasten. Dennoch rief ich Schandehnaier an, der mich jedoch beruhigte. Selbstverständlich werde die Kapitalerhöhung in Kürze durchgeführt. Die HANNOVER Finanz und Bernau gewährten dann auch tatsächlich ein Überbrückungsdarlehen, das allerdings gerade so lange ausreichte, wie es den beiden Hauptaktionären aus eigenen wirtschaftlichen Interessen opportun erschien.
Die HANNOVER Finanz und Bernau hatten neben ihrer Absicht, ihre Aktien noch vor einem Crash zu verkaufen, einen weiteren gewichtigen Grund, die Gundlach & Sülter AG vorerst am Leben zu erhalten. Mit seiner Berliner Elektro war Bernau Initiator eines Firmenkonsortiums, das sich beim Bundespostminister um die gewinnträchtige Lizenz für das Mobilfunknetz D 2 bemühte. Neben der Berliner Elektro war auch die Gundlach & Sülter AG Mitglied dieses Konsortiums, und von ihr wurden auch die wesentlichen Vorarbeiten erbracht. Bernau rechnete sich für das Konsortium gute Chancen aus, da ihm namhafte mittelständische Firmen, wie die Krone AG aus Berlin und die Schneider Rundfunkwerke, angehörten.
Bernau bat mich, meine langjährigen Kontakte zu Bundes- und Landesbehörden im Sinne des Konsortiums zu nutzen. Ich verschaffte ihm und Sülter einen Termin beim damaligen niedersächsischen Wirtschaftsminister. Außerdem erhielt ich von Bernau den Auftrag, eine Pressekonferenz im Nobelhotel Luisenhof in Hannover zu arrangieren. Mit der Zusage, das Mittelstandskonsortium werde seinen Firmensitz in Hannover haben, versuchte Bernau, die Unterstützung der niedersächsischen Presse und Politik zu gewinnen.
Auch anläßlich dieser Ende September durchgeführten Pressekonferenz betonte Bernau ausdrücklich, daß bei der Gundlach & Sülter AG alles zum besten stehe. Das Konsortium - so verkündete er - wolle unter maßgeblicher Beteiligung auch der Gundlach & Sülter AG 300 Millionen Mark investieren. Da die Entscheidung über die Lizenzvergabe für dieses gewinnträchtige Milliardengeschäft erst für Anfang Dezember 1989 anstand, mußte Bernau alles daransetzen, der Gundlach & Sülter AG den Anschein von finanzieller und wirtschaftlicher Stabilität zu geben.
Gemäß meinem Aufgabenbereich schaltete ich mich auch in die Verhandlungen mit der Posttochter TKS ein, um an sie die Beteiligungen der drei Medienfonds an den Kabelgesellschaften zu einem für die Anleger akzeptablen Preis zu verkaufen. Allerdings wurde ich weder vom Aufsichtsrat noch von Sülter über das tatsächliche Ausmaß der Misere in den Kabelgesellschaften aufgeklärt. Vielmehr vermittelten sie mir den Eindruck, allein die Post sei schuld an der problematischen Entwicklung auf dem Kabelmarkt. Sozusagen als Zeichen ihrer Schuldanerkenntnis und Wiedergutmachungsabsicht wolle die TKS nun die Anteile der Fonds an den Kabelgesellschaften erwerben, was ich arglos glaubte.
Von mir wurde erwartet, meine politischen Kontakte in die Waagschale zu werfen, um einen möglichst hohen Preis für die Fonds und damit letztlich für die Anleger zu erzielen. Da ich die Geldabräumverträge und die dadurch bedingte katastrophale Lage der Kabelgesellschaften damals nicht kannte, bemühte ich mich nach besten Kräften, einen möglichst hohen Verkaufspreis für die Beteiligungen der Medienfonds an den Kabelgesellschaften zu erzielen.
Bei meinen Gesprächen in Bonn und Frankfurt mit den Vertretern der TKS erfuhr ich erstmals von den brisanten Finanzierungs-beschaffungsverträgen, durch die ein Großteil der Anlegergelder aus den Kabelgesellschaften wieder an die Gundlach & Sülter AG zurückgeflossen war. Auch die von den Gundlach & Sülter-Vorständen und Mitarbeitern praktizierten "Starallüren", angefangen von Erste-Klasse-Flügen bis hin zu Übernachtungen in 5-Sterne-Luxushotels waren bei den an Haushaltsrichtlinien gebundenen Mitarbeitern der TKS auf wenig Wohlwollen gestoßen. Meine Gesprächspartner mokierten sich über die von den Gundlach & Sülter-Vorständen und teilweise auch leitenden Mitarbeitern praktizierte Großmannssucht.
Diese Hinweise nährten meinen Argwohn gegenüber den Vorständen und leitenden Mitarbeitern und lenkten meine Aufmerksamkeit jetzt stärker auf die Finanzfragen. Für die Finanzen war der mir vom Aufsichtsrat als besonders durchsetzungsstark und kompetent angepriesene Vorstandskollege Peter Mumme zuständig, der zwei Monate vor mir zur Gundlach & Sülter AG gestoßen war. Durchsetzungswillen zumindest aber konnte ich beim besten Willen bei ihm nicht ausmachen. Er schien die Dinge lieber laufen zulassen. Dazu mag beigetragen haben, daß uns durch eine im Juli 1989 beschlossene Satzungsveränderung der Aufsichtsrat fast jegliche Entscheidungskompetenz auf sich gezogen hatte. Der neue Vorstand durfte praktisch nichts ohne vorherige Zustimmung des Aufsichtsrates entscheiden. Sei es die Entlassung oder Einstellung von Personal, der Verkauf auch kleinster Beteiligungen, der Kauf von Firmenwagen, zu allem mußten wir vorher die Zustimmung des Aufsichtsrates einholen.
Ungefähr sechs Wochen nach meinem Eintritt in den Vorstand der Gundlach & Sülter AG berichtete mir der für das Controlling der Kabelgesellschaften verantwortliche Mitarbeiter L., daß ein Großteil der angeblich sicheren Forderungen der Gundlach & Sülter AG gegenüber den Kabelgesellschaften nicht eintreibbar sei. Etliche Kabelgesellschaften seien nicht in der Lage, die ausstehenden Millionenbeträge an die Gundlach & Sülter AG zu zahlen. Sie befänden sich in erheblicher finanzieller und wirtschaftlicher Bedrängnis, teilweise seien sie sogar akut konkursgefährdet. Bei dieser Gelegenheit erfuhr ich erstmals von den Ungereimtheiten bei der Kabelcom Würzburg. Unverblümt äußerte Herr L. die Vermutung, daß die Bilanz 1988 der Gundlach & Sülter AG geschönt sei. In mein Erschrecken mischte sich die Befriedigung, daß einer der Mitarbeiter, der mir bislang ablehnend gegenübergetreten war, mich nun immerhin ins Vertrauen zog. Gefragt, weshalb er nicht längst mit Sülter und Mumme über die Angelegenheit gesprochen habe, zuckte er nur mit den Achseln: Das habe er schon vor Wochen getan, doch die schienen davon nichts wissen zu wollen. Als ich daraufhin selbst bei Mumme vorstellig wurde, zeigte er in der Tat wenig Neigung, sich dieses heiklen Themas anzunehmen. Er sehe zur Zeit keinen Handlungsbedarf, ließ er mich wissen. Dieses Thema könne doch noch im Frühjahr 1990 im Zusammenhang mit der Bilanzaufstellung für 1989 diskutiert werden. Ich gab mich damit nicht zufrieden und schickte eine von Herrn L. entworfene Aktennotiz über die besorgniserregende Situation der Kabelgesellschaften an Bernau und Schandelmaier. Da ich nach wie vor das volle Ausmaß des Finanzdesasters nicht kannte, äußerte ich mich - bestärkt durch Gespräche mit Banken Vertretern - dennoch zuversichtlich, die Probleme lösen zu können. Ich ging damals davon aus, daß ein konsequenter Sparkurs verbunden mit einer Kapitalaufstockung und eine solidere Unternehmenspolitik eine Möglichkeit böten, die Schwierigkeiten zu bewältigen.
Da sich bis dahin an meiner positiven Einstellung gegenüber den Aufsichtsräten nichts geändert hatte und ich die beiden für ahnungslos hielt, glaubte ich, daß sie als Aufsichtsräte und Hauptaktionäre mein Vorgehen unterstützen würden. Ich schlug eine Besprechung schon für den darauffolgenden Montagmorgen vor, zeichnete sich doch neben einer dramatischen Verschärfung der Liquiditätsprobleme eine Überschuldung für die Gundlach & Sülter AG ab. Vorsorglich teilte ich beiden deshalb noch mit, daß sie mich auch am Wochenende zu Hause erreichen könnten. Daß sich keiner der beiden bei mir meldete, machte mich zunächst noch nicht mißtrauisch; - sie konnten ja auf Wochenendurlaub sein.
Erst das mehr als eigentümliche Verhalten von Bernau und Schandelmaier am Montagmorgen verunsicherte mich dann doch sehr. Die Reaktionen auf meinen Vermerk, in dem ich auf einen vermutlich erforderlichen Wertberichtigungsbedarf in der Bilanz 1988 in Millionenhöhe und eine akute Gefahr für die Anlegergelder hingewiesen hatte, fiel völlig anders aus als erwartet. Anstatt über diese Sachfragen zu diskutieren, versuchte Bernau mir weißzumachen, daß ich die Situation völlig falsch bewerte. Er kehrte seine Fachkompetenz als Wirtschaftsprüfer hervor und versuchte mich einzuschüchtern, indem er mir Mangel an Erfahrungen in Finanzangelegenheiten , meine Jugend - ich war 38 Jahre - und meine fehlende Wirtschaftspraxis vorhielt. Meine Befürchtungen seien völlig aus der Luft gegriffen und ich solle deshalb solch abwegige und gewagte Thesen in Zukunft für mich behalten. In seinem Bemühen, vom eigentlichen Thema abzulenken, steigerte sich Bernau und äußerte Zweifel, ob ich als Frau für einen Vorstandsposten überhaupt geeignet sei. Es sei eben doch falsch, meinte er, Frauen mit Führungsauf gaben zu betrauen; sie verlören wegen "Nichtigkeiten" immer gleich ihre Nerven und seien viel zu emotional. Schandelmaier - wie immer treuer Gefolgsmann seines Vorsitzenden - kam im Anschluß an das Gespräch sogar noch in mein Büro und gab mir den "gutgemeinten Rat", Bernau nicht durch zu "temperamentvolles" Verhalten zu verärgern. Er könne nun mal keine temperamentvollen Personen ausstehen. Dies sollte nicht das letzte Mal gewesen sein, daß über von mir vorgetragene Sachargumente überhaupt nicht gesprochen wurde, sondern statt dessen über die Unfähigkeit von Frauen in wirtschaftlichen Führungspositionen. Bernaus Ausfälle ärgerten mich zwar, aber sie verunsicherten mich nicht sonderlich. Ich hatte immerhin fünfzehnjährige Berufserfahrungen, davon acht Jahre im Wirtschaftsministerium, in dem ich häufiger mit Bilanzen zu tun hatte. So beschloß ich, den Dingen jetzt erst recht auf den Grund zu gehen.
Als nächstes bemühte ich mich darum, den zweiten Hauptaktionär, die HANNOVER Finanz - unabhängig von der Person Schandelmaiers - von der Brisanz der Situation zu überzeugen. Ich hielt es für dringend erforderlich, eine umfangreiche Überprüfung der tatsächlichen Lage der Gundlach & Sülter AG und ihrer Tochterfirmen durchzuführen. Noch am selben Tag meldete ich mich beim Vorstandsvorsitzenden der HANNOVER Finanz, Albrecht Hertz-Eichenrode, zu einer Besprechung an.
Vier Tage später empfing mich Herr Hertz-Eichenrode in seinem Büro. Er gab sich als durch und durch seriöser Geschäftsmann und zeigte sich entsetzt über meine Feststellungen. Auch er - so versicherte er mir - sei schon immer gegen die "Geschäftspraktiken" der Herren Gundlach und Sülter gewesen. Die nachlässige Überwachung seitens des Aufsichtsrates behage ihm überhaupt nicht. Meine Aufklärungsbemühungen hätten seine volle Unterstützung. Als Bestätigung händigte er mir einen erst wenige Tage alten Vermerk an seinen Kollegen Schandelmaier aus, in dem er rügte, daß alle Beteiligten offensichtlich dazu neigten, die "Dramatik der Situation zu bagatellisieren", und daß "die Konkursgefahr der Gundlach & Sülter AG allenfalls vorübergehend behoben sei". Dieser Vermerk öffnete mir erstmals die Augen über die "sympathischen, seriösen" Aufsichtsräte, die mir gegenüber die Situation nicht nur bagatellisiert, sondern falsch dargestellt hatten. Jedenfalls sei er froh - so versicherte mir Hertz-Eichenrode -, nun jemanden im Gundlach & Sülter-Vorstand zu haben, der den Dingen auf den Grund gehe und notfalls auch vor unliebsamen Maßnahmen nicht zurückschreckte. Eine Überprüfung der Lage sei in jedem Fall dringend geboten.
Ich verließ die Besprechung in dem sicheren Glauben, nach der herben Enttäuschung mit dem Aufsichtsrat wenigstens in Hertz-Eichenrode einen Verbündeten gefunden zu haben, der ebenfalls an einer Offenlegung der wirtschaftlichen Misere der AG und der Fonds interessiert sei. Als drei Tage später der erweiterte Aufsichtsrat der Medienfonds tagte, dem neben Bernau, Schandelmaier und Haenel zwei weitere Beiratsmitglieder angehörten, taten zu meiner Überraschung Schandelmaier und Bernau so, als ob die Besprechung mit mir gar nicht stattgefunden hätte. Die von mir angesprochenen Probleme, die doch immerhin für den Fortbestand der AG von existentieller Bedeutung waren, wurden einfach totgeschwiegen. Dr. Bernau rechnete offenkundig damit, daß seine Einschüchterungsversuche mich nachhaltig beeindruckt hatten. Er stellte komplizierte, kaum nachvollziehbare Berechnungen an und tat so, als ob alles in bester Ordnung sei. Sülter und er übertrumpften sich