Urteile
18.4.2001
Eine unzureichende Diagnose kann zur Umkehr der Beweislast führen: Nicht der klagende Patient muß etwas beweisen, sondern der beklagte Arzt.
"Nach einer Entscheidung des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts kann es selbst dann zu einer Umkehr der Beweislast kommen, wenn bei ordnungsgemäßer Diagnose und sofortiger Operation der Gesundheitsschaden vermutlich nicht hätte behoben werden können." So die Meldung der "dpa" vom 1.9.1999, Schleswig.
Eine Frau hatte ein Krankenhaus verklagt, weil die Mediziner einen Tumor nicht rechtzeitig erkannt hatten. Erst 4 Monate später und in einer anderen Klinik war der Tumor entdeckt und entfernt worden. Die Frau wurde zu 100 Prozent schwerbehindert.
Aktenzeichen: 4 U 30/95
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Aribert Deckers