4.8.2002
Das folgende Zitat wurde gefunden von DDr. W. Maurer :
Aus K.Hartung "Praktikum der Schutzimpfungen", Deutsches Grünes Kreuz, 1962/66 Seite 249 :
------------------------------------------------------------------------------- "Der Staat hat die Aufgabe des Seuchenschutzes übernommen. Dieser Schutz könne einem einzelnen nicht vorenthalten werden. Im übrigen verbriefe Art.2 GG das Grundrecht auf Leben, das auch durch Unterlassen verletzt werden könne, sofern eine Rechtspflicht zum Tätigwerden bestehe. Jedenfalls dürfte niemand ohne besonderen Grund von dem Schutz gegen eine lebensgefährliche Ansteckung ausgeschlossen werden. Das negative Abwehrrecht wird insoweit zu einem positiven Recht, vor der Ansteckung bewahrt zu werden." -------------------------------------------------------------------------------
Mit anderen Worten: Es gibt das Recht auf Impfung.
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Aribert Deckers