29.1.2005
Diesen Artikel darf ich dank der freundlichen Erlaubnis des Evangelischen Pressediensts hier wiedergeben.
Die originale URL ist: http://www.epd.de/suedwest/suedwest_index_32218.html
Aribert Deckers
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Verwaltungsgericht: Fernsehsender BTV4U muss abgeschaltet werden
Stuttgart (epd). Der umstrittene Regionalsender BTV4U aus
Baden-Württemberg muss voraussichtlich zum 31. Dezember seinen
Sendebetrieb einstellen. Dies ergibt sich aus einer Eilentscheidung
des Verwaltungsgerichts Stuttgart. Es wäre in Deutschland das erste
Mal, dass ein Fernsehsender sein Programm nicht mehr ausstrahlen darf.
BTV4U ist bundesweit auch über Satellit zu empfangen.
Wie die Landesanstalt für Kommunikation (LFK) als Aufsichtsbehörde
mitteilte, bestätigte das Verwaltungsgericht Stuttgart den Beschluss
der LFK, die Lizenz von BTV4U wegen fortgesetzter Lizenzverstöße nicht
zu verlängern. Damit ende der Sendebetrieb sowohl über Kabel als auch
über Satellit zum Jahresende.
Der betroffene Veranstalter könnte allerdings noch Beschwerde beim
Verwaltungsgerichtshof einlegen.
Zur Frage, ob der BTV4U-Alleingesellschafter Thomas Hornauer dieses
Rechtsmittel einlegt, war vorerst keine Stellungnahme zu erhalten.
In dem von BTV4U angestrengten Eilverfahren ging es darum, ob bis zu
einer Entscheidung über die Klage der Sendebetrieb vorläufig
weitergeführt werden darf. Dies habe das Gericht abgelehnt, so die
LFK. Nach dem Beschluss des Verwaltungsgerichts hatten die
Betreiberfirma Regio Network Communications (RNC) bzw. Hornauer selbst
in einer Weise mehrfach gegen medienrechtliche Normen und Auflagen
verstoßen, die die Prognose künftiger Verstöße und damit die Versagung
der Zulassung rechtfertige.
Von besonderem Gewicht seien dabei die kontinuierliche direkte
Einflussnahmen Hornauers auf einzelne Mitarbeiter, sein Missbrauch des
Senders für persönliche Zwecke sowie der Verstoß gegen das gesetzliche
Gebot der Unabhängigkeit und Sachlichkeit von Informationssendungen
gewesen, wird die Gerichtsentscheidung von der LFK wiedergegeben. Die
Rundfunkfreiheit sei eine dienende Freiheit für die freie individuelle
und öffentliche Meinungsbildung. Damit verbiete sich "das
In-Dienst-Stellen der medialen Möglichkeiten des Fernsehens für
persönliche Zwecke".
Das Programm von BTV4U war u.a. wegen eines hohen Anteils an Esoterik-
und Astrologie-Sendungen in die Kritik geraten. Auch die Kirchen
hatten sich von dem Sender distanziert.
LFK-Präsident Thomas Hirschle begrüßte den Beschluss des
Verwaltungsgerichts. Es habe der LFK bestätigt, "dass wir
verantwortungsvoll und richtig gehandelt haben". Für die Beschäftigten
des Ludwigsburger Senders bedauerte Hirschle, "dass es hierzu kommen
musste". Die LFK sei zuversichtlich, dass sich angesichts der
positiven medienwirtschaftlichen Entwicklung in Baden-Württemberg bald
neue Beschäftigungsmöglichkeiten ergäben.
(1456/27.12.2004)
Evangelischer Pressedienst Südwest, Augustenstr. 124, 70197 Stuttgart
redaktion {at} epd-sw.de
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Vor diesem Hintergrund sollte den Machern und Redakteuren in ALLEN Fernsehsendern klar sein, daß ihnen Grenzen gesetzt sind und diese Grenzen von Gerichten deutlich gezogen werden, bei besonderer geistiger Hartleibigkeit der Täter auch mit der Schließung des gesamten Senders.
Hierzu verweise ich auf den Fall des Saarländischen Rundfunks
04.10.2004 [ Aloe Vera und Bärbel Schäfer ]
[ in der ARD mit dem gelben Kanister von FLP... ]
11.12.2004 [ Aloe Vera und Bärbel Schäfer ]
[ in der ARD mit dem gelben Kanister von FLP... Teil 2 ]
sowie auf den Fall des WDR:
23.11.2004 [ Der Fall Houben ]
[ Brief des Nobelpreisträgers Prof. Dr. Rolf Zinkernagel an den WDR ]
Aribert Deckers
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Aribert Deckers