27.08.2004
09.06.2004
------------------------------------------------------------------------------- <quote> ************************************************************ Nahrungsergänzungsmittel Neue Verordnung für mehr Verbraucherschutz ************************************************************ (aid) - "Gesundheitsfördernd", "zur Stärkung des Immunsystems", "verdauungsanregend" - so oder ähnlich lauten die Versprechen auf Nahrungsergänzungsmitteln. Die Produkte finden großen Anklang. Viele Verbraucher kaufen diese Lebensmittel, die wie Medikamente aussehen und oft genauso teuer sind. Nahrungsergänzungsmittel werden z. B. in Tabletten- oder Kapselform angeboten und enthalten Nährstoffe wie Vitamine, Mineralstoffe oder Spurenelemente in konzentrierter Form. Mit dem Inkrafttreten am 28. Mai diesen Jahres sorgt nun die neue "Verordnung über Nahrungsergänzungsmittel" für mehr Transparenz und Verbraucherschutz bei dieser Gruppe von Lebensmitteln. Demnach dürfen Nahrungsergänzungsmittel nur in dosierter Form und in Fertigpackungen an den Verbraucher abgegeben werden. Außer der Begriffsbestimmung ist in der Verordnung genau festgelegt, welche Vitamine und Mineralstoffe in den Produkten zu verwenden sind. Darüber hinaus ist das Inverkehrbringen beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit anzuzeigen, und es gelten umfassende Kennzeichnungsvorschriften für die Produkte. Anzugeben sind unter anderem die empfohlene tägliche Verzehrsmenge, ein Warnhinweis, dass diese Menge nicht überschritten werden darf, sowie ein Hinweis darauf, dass Nahrungsergänzungsmittel keinen Ersatz für eine ausgewogene Ernährung darstellen. Wie für andere Lebensmittel gilt, dass gesundheitsbezogene Werbung verboten ist. Auf der Verpackung oder in der Werbung sind Aussagen untersagt, die sich auf Beseitigung, Linderung oder Verhütung von Krankheiten beziehen. Derartige Aussagen sind Arzneimitteln vorbehalten. Die eingangs genannten Beispiele für Werbung sind allesamt erlaubt, denn es handelt sich zwar um gesundheitsbezogene Aussagen, aber nicht um solche mit Krankheitsbezug. Der aid infodienst hält Nahrungsergänzungsmittel für gesunde Personen, die sich normal ernähren, für überflüssig. Eine einseitige, unausgewogene Ernährungsweise können sie nicht ausgleichen. aid, Ruth Blettenberg und Ute Gomm Quelle : aid-PresseInfo Nr. 24/04 vom 9. Juni 2004 http://www.aid.de </quote> -------------------------------------------------------------------------------
Nach Auskunft des BMVEL ist die verabschiedete Verordnung zu lesen in
Das BMVEL schreibt über die Umsetzung: in
http://www3.verbraucherministerium.de/index-00024C7F64441097A2E46521C0A8D816.html
Der Entwurf der Verordnung ist als PDF-File beim BMVEL erhätlich unter der URL:
Das verabschiedete Gesetz ist Wort für Wort identisch mit dem Entwurf. Unterschiede bestehen lediglich in der Schreibweise.
Aribert Deckers
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Aribert Deckers