Zur BA-Homepage
Aktuelles Dienststellen der BA Markt International Services Forschung Inhalte und Suche
scalable space-graphic scalable space-graphic
scalable space-graphic
Vorgänger  Inhalt  Nachfolger Berufskundliche Kurz- Beschreibung   BA
Heilpraktiker / Heilpraktikerin

Ausbildung

Der Beruf des Heilpraktikers zählt zu den freien Berufen und ist durch das Heilpraktikergesetz geregelt. Die dort enthaltenen Bestimmungen legen lediglich die Voraussetzungen fest, die erfüllt sein müssen, um zur staatlichen Prüfung zugelassen zu werden. Es ist von daher jedem Heilpraktikeranwärter freigestellt, wie er sich auf diese Prüfung vorbereitet.

Spezielle Vorbereitungskurse für die Prüfung werden von zahlreichen privaten Trägern angeboten. Staatliche Ausbildungseinrichtungen gibt es nicht. Die Vorbereitungskurse werden in Form von Wochenend-, Tages-, Abend- oder Fernkursen angeboten.

Eine bestimmte Dauer für die Prüfungsvorbereitung ist nicht vorgeschrieben.


Inhalte und Ablauf

Für die staatliche Abschlußprüfung relevante Inhalte sind beispielsweise:

  • Berufs- und Gesetzeskunde einschließlich rechtlicher Grenzen der nichtärztlichen Ausübung der Heilkunde
  • Grenzen und Gefahren diagnostischer und therapeutischer Methoden
  • Kenntnisse in
    • Anatomie,
    • pathologischer Anatomie,
    • Physiologie,
    • Pathophysiologie,
  • Grundkenntnisse in der Diagnose insbesondere von
    • Stoffwechselerkrankungen,
    • Herz-Kreislauf-Erkrankungen,
    • degenerativen und übertragbaren Krankheiten,
    • bösartigen Neubildungen
    • schwerwiegenden psychischen Krankheiten,
  • Erkennung und Erstversorgung akuter Notfälle und lebensbedrohender Zustände
  • Technik der Anamneseerhebung, Methoden der unmittelbaren Krankenuntersuchung, insbesondere
    • Inspektion,
    • Palpation,
    • Perkussion,
    • Auskultation,
    • Reflexprüfung,
    • Puls- und Blutdruckmessung,
  • Praxishygiene, Desinfektion und Sterilisation
  • Deutung grundlegender Laborwerte
  • spezifische diagnostische und therapeutische Naturheilverfahren.

Mit der staatlichen Abschlußprüfung vor dem Gesundheitsamt erfolgt die Erlaubniserteilung zur Ausübung der Heilkunde nach dem Heilpraktikergesetz.


Berufsausübung

Nach bestandener Prüfung eröffnen sich für Heilpraktiker berufliche Ausübungsmöglichkeiten in Form der Assistenz bzw. Mitarbeit in einer Praxis, in der Pharmaberatung, als Angestellter in Kliniken, in eigener Praxis oder als Dozent in der Aus- und Fortbildung.


Tätigkeiten (Beispiele)

  • Erstellen einer Diagnose, z.B. mittels Urin-, Blut- oder Stuhluntersuchung oder Irisdiagnostik, Pulsmessung, Reflexzonenüberprüfung
  • Beraten der Klienten bezüglich ihrer Symptome und möglichen Behandlungsformen, auch Information über die den Klienten entstehenden Kosten
  • Anwenden homöopathischer oder phytotherapeutischer Heilmittel
  • Durchführen spezieller Verfahren wie beispielsweise Bachblütentherapie, Schüsslersche Biochemie, Spagyrik oder Mineraltherapie
  • Durchführen von Aus- und Ableitungsverfahren zur Entgiftung und Regeneration des Organismus wie Aderlaß, Blutegelbehandlung, Schröpfkopftherapie, Kantaridenpflaster, Baunscheidtbehandlung u.a.
  • Anwenden manueller und neuraler Behandlungsmethoden wie Massage, Lymphdrainage, Reflexzonentherapie, Neuraltherapie, Injektionstechniken, Elektroakupunktur, Ohrakupunktur, Klassische Akupunktur, bioenergetische Verfahren, Kinesiologie, Chiropraktik
  • Behandeln mit Regenerationsverfahren, Ozon-Sauerstoff-Therapieverfahren, Eigenblutinjektionen, Cluster-Medizin
  • Durchführen spezieller psychotherapeutischer Behandlungen unter Einbezug psychotherapeutischer Methoden wie beispielsweise Gesprächspsychotherapie, Neurolinguistisches Programmieren (NLP), Hypnose oder Katathymes Bilderleben in Einzelbehandlung oder auch in Gruppen
  • Organisieren und Anleiten von Lern- und Arbeitsgruppen für angehende Heilpraktiker zur Prüfungsvorbereitung

Berufliche Weiterbildung (Beispiele)

  • Teilnahme an Lehrgängen, Kursen oder Seminaren, z.B. über Funktionelle Bewegungstherapie, Migräne und Kopfschmerz, Atemtherapie, Shiatsu, Reiki, Craniosacral-Arbeit, Autogenes Training, verschiedene psychotherapeutische Methoden wie Klientenzentrierte Gesprächsführung, Neurolinguistisches Programmieren - NLP, Psychoenergetik, kaufmännische und EDV-Grund- und Aufbaulehrgänge
  • Aufnahme eines Fachhochschulstudiums (bei Vorlage der Fachhochschulreife), beispielsweise zum/zur Diplom-Sozialwirt/in, Diplom-Dokumentar/in
  • Aufnahme eines Hochschulstudiums (bei Vorlage der allgemeinen Hochschulreife) beispielsweise zum/zur Arzt/ärztin, Apotheker/in, Diplom-Psycholog(e/in), Diplom-Biolog(e/in) oder Diplom-Pharmazeut/in


Stand: 07/98 alle Angaben ohne Gewähr